Die Wehrmacht war ein Instrument des Deutschen Reiches unter der nationalsozialistischen
Regierung Adolf Hitlers. Aus der Proklamation ergibt sich, daß die Pflege der Tradition der
ehemaligen deutschen Wehrmacht rechtswidrig und staatsgefährlich ist. Eine solche
Traditionspflege gefährdet die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl.
Verfassungsgerichtshof, 6.12.1962, B167/62
Allein nach diesem Rechtssatz aus dem Jahr 1962 hätte die Kaserne in Klagenfurt niemals nach Alois Windisch benannt werden dürfen. Es verwundert nicht, wenn an die an der Kasernen-Umbenennung in 1967 beteiligten Täter gedacht wird, Täterinnen werden daran nicht beteiligt gewesen sein, zu dieser Zeit war das Bundesheer reine, die reinste Männersache.

Wie die Rechtfertigung, Eduard Dietl in einem Kapitel auftreten zu lassen, einzig in der österreichischen Gegenwart begründet ist, ist die Rechtfertigung, Alois Windisch in einem Kapitel auftreten zu lassen, einzig in der Gegenwart Österreichs begründet, und diese führt mit Alois Windisch zu einer österreichischen Parlamentspartei mit ihrem zurzeitigen Führer, der formal Obmann genannt wird, der sich eben, das kann so gesagt werden, paramilitärisch plakatieren läßt, als wäre er ein „Festungskommandant“

In der Nachfolge, und das liegt bei einem wie diesem Kärntner mit gesinnungsgemäßem Geschichtsbewußtsein nahe, Hans Steinachers, der einst „Festungskommandant“ … Und in der Nachfolge seiner Vorgänger als Obmann dieser Partei, die nicht nur in militärischen Gewändern, sondern auch in paramilitärischen Gewändern steckten – etwa Friedrich Peter, Anton Reinthaller, der für kurz gewesene Vizekanzler …
Kurz ist es also her, daß diese Partei Alois Windisch eine Verteidigungsfestung aus Wörtern baute, errichtet auf ihrer Website am 13. Oktober 2022, wie diese auch heute noch, am 9. Jänner 2023, zu sehen ist:

Umstrittene Kasernen-Umbenennung: Alois Windisch war kein Kriegsverbrecher! FPÖ-Parlamentarier
Reifenberger kritisiert „Cancel Culture“ im Verteidigungsministerium.
„Heute müssen wir leider miterleben, dass auch im Verteidigungsministerium die ‚Cancel Culture‘ Einzug hält. Die Grünen sind in der Regierung, und die ÖVP ist zu feige und zu nachgiebig, um sich dem politischen Druck von Links zur Wehr zu setzen“, kommentierte der FPÖ-Abgeordnete Volker Reifenberger heute, Donnerstag, die von allen Parteien mit Ausnahme der FPÖ beschlossene Umbenennung der Windisch-Kaserne in Klagenfurt. Sicher kein rechtsstaatliches Verfahren im Tito-Jugoslwien Reifenberger referierte den auf der offiziellen Webseite des Verteidigungsministeriums bereitgestellten Lebenslauf des Generalmajors Alois Windisch und hob dessen offene Ablehnung des Nationalsozialismus hervor, wegen der er während des Zweiten Weltkriegs von den Machthabern extrem misstrauisch beäugt wurde und ihm sogar immer wieder Kommanden entzogen worden sind. Das gegen ihn ergangene Todesurteil wegen angeblicher Kriegsverbrechen sei Ergebnis eines Schauprozesses im Tito-Jugoslawien, in dem damals Folter und unmenschliche Haftbedingungen herrschten. Es habe dort mit Sicherheit keinen rechtsstaatlichen Prozess gegeben.
Es wird die reifenbergerische Partei sicherlich erklären können, was sie unter einem „rechtsstaatlichen Prozess“ versteht, anhand dieser Beschreibung aus einem Gutachten über den Prozeß von Alois Windisch:

Das Militärgericht von Belgrad klagte Windisch 1947 als Kommandant des Infanterieregiments 383 an. In dieser Funktion habe er bewaffnete Einheiten jugoslawischer Staatsbürger im Krieg gegen das eigene Vaterland befehligt, womit er ein Verbrechen gemäß dem Gesetz über die Straftaten gegen Volk und Staat begangen habe. In dieser und in der Funktion als Kommandant der 264. ID habe er zugelassen, „dass unterstellte Einheiten Kriegsverbrechen begehen – Plünderungen, Ermordung von Bürgern und Deportationen in Konzentrationslager. Auf diese Weise sei er zum Mittäter geworden. Einige derartige Verbrechen von Angehörigen der 373. ID legte ihm die Anklage konkret zur Last: Einheiten der 373. ID hätten im Juni 1943 im Dorf Kupres 50 Personen festgenommen, einige sofort erschossen, über das Schicksal der anderen sei nichts bekannt. Bei einer Aktion zwischen den Dörfern Medinj [Medini] und [Čardaci] wurden zwei Partisanen getötet, einer verschleppt und das Dorf Medinj wurde gebrandschatzt. Im August 1943 seien im Raum Donji Vakuf 30 Personen verschleppt worden und vermisst geblieben. Beim Rückzug der 264. Division sei in Žitniċi eine alte Frau in ihrem Haus eingesperrt worden, das Haus in Brand gesteckt worden und die Frau sei darin verbrannt. Am 1. Oktober 1944 hätte eine Abteilung der 264. ID im Dorf Bogatić 14 Häuser angezündet. Vier Zeugen hatten zu diesen Verbrechen ausgesagt. In seiner Einvernahme, in der Hauptverhandlung und in den Berufungen gegen die Urteile bestritt Windisch nicht, dass diese Verbrechen geschehen waren, wies aber jede persönliche Verantwortung, jede Schuld und jedes Wissen darüber von sich. Die Aufstellung und Führung des 383. Infanterieregiment sei ihm befohlen worden, Kroatien sei ein souveräner Staat im Bündnis mit Deutschland gewesen. Er und sein Regiment hätte nur den Befehl erhalten, zur Sicherung der Bauxit-Vorkommen zu schießen. Er habe nie Befehle erhalten, auf die Bevölkerung zu schießen, mit seinen Einheiten an keinen „Aktionen“ teilgenommen, kenne die genannten Dörfer nicht und sei mit seinen Truppen woanders gelegen. Auch habe er die „hier gemeinten scharfen Befehle nie erhalten“, auch nicht in diesem Sinne gehandelt. Das Gericht folgte den Einwänden Windischs gegen die Anklage nicht und verurteilte ihn in erster Instanz zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Dem Militärstaatsanwalt war das Urteil zu milde; er forderte die Todesstrafe. Auch Windisch berief gegen das Urteil. Die zweite Instanz, das Militärgericht der III. Armee, wies die Berufung ab und hielt die Schuld von Windisch am Tod von mehr als 80 Menschen für erwiesen. Nun entschied das Gericht auf Todesstrafe durch Erschießen. Windisch schrieb erneut eine Berufung, in der er darlegte, dass die Verbrechen seinen Einheiten nicht eindeutig zugerechnet werden könnten. Er wies den Vorwurf einer faschistischen Gesinnung zurück und betonte, dass seine Grundsätze und Einstellungen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg stammten. Windischs Argumente stießen beim Obersten Militärgericht der Jugoslawischen Armee zum Teil auf Verständnis. Es wandelte die Todesstrafe in 20 Jahre Freiheitsstrafe mit Zwangsarbeit um. Das folgende Gnadengesuch wurde abgelehnt. Am 19. Juli 1952 wurde Windisch amnestiert, aus der Haft entlassen und in Rosenbach von Staatssekretär Ferdinand Graf (ÖVP) und ehemaligen Kameraden empfangen. Eine Bewertung des Militärgerichtsprozesses kann hier nicht vorgenommen werden, da die vorhandenen Dokumente unvollständig und die Belgrader Nachkriegsprozesse wenig erforscht sind. Ob das Verfahren wie „eine – schlechte – Filmkomödie“ abgelaufen ist, kann mangels Aufzeichnungen auch nicht beurteilt werden. Festzuhalten ist zunächst, dass im Unterschied etwa zur deutschen Militärjustiz dem Angeklagten ein Verteidiger zur Verfügung stand, drei Instanzen über das endgültige Urteil berieten und zwei Berufungen gegen die Urteile eingebracht werden konnten. Möglich ist außerdem ein Vergleich der Windisch betrifft. Seine Angaben in den selbst verfassten Berufungen können einigen Dokumenten der 373. ID gegenübergestellt werden, die im Bundesarchiv Militärarchiv in Freiburg verwahrt sind. Im Unterschied zu Windischs Aussagen zeigen sie, dass er jedenfalls den Befehl über die „Aktion“ in Čardaci erhalten hatte und genau darüber informiert war. Teile seiner Truppen, wenn nicht er selbst, waren wahrscheinlich daran beteiligt, denn sowohl auf dem Befehl des Divisionskommandanten vom 2. Juli als auch auf dem Gefechtsbericht vom 12. Juli 1943 ist das 383. IR (also Windisch) am Verteiler angeführt. Windischs Aussagen in diesem Punkt entsprachen jedenfalls nicht der Wahrheit.
Name eines verdienten Offiziers wird ausgelöscht „Festzuhalten ist auch, dass laut einer Anfragebeantwortung des seinerzeitigen SPÖ-Verteidigungsministers Norbert Darabos – ein politisch äußerst Unverdächtiger – im Jahr 2011 zur Vergangenheit des Alois Windisch weder eine NS-Nähe , noch Kriegsverbrechen bekannt waren“, betonte Reifenberger
Diese Anfragebeantwortung des seinerzeitigen Verteidigungsministers Norbert Darabos wird die reifenbergerische Partei sicherlich vorlegen können. Auf der Website des österreichischen Parlaments wurde für das Jahr 2011 lediglich diese Antwort gefunden:
Zur Zeit werden weitere Recherchen im Zusammenhang mit einer biographischen Forschung bezüglich des Wirkens der Person Windisch im Zweiten Weltkrieg bis zur Kriegsgefangenschaft 1945 durchgeführt.
Und dann noch eine aus dem Jahr 2012, die sich auf die oben zitierte Beantwortung bezieht:
Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7920/J (Nr. 7830/AB).
und zeigte sich schockiert, dass Windischs Name nun getilgt werden soll, nachdem vor rund 60 Jahren eine Kaserne nach ihm benannt worden ist: „Wer sind wir, dass wir jetzt, viele Jahrzehnte später, diesen historischen Namen auslöschen wollen? Glauben wir besser über einen Offizier urteilen zu können als seine damaligen Zeitgenossen?“

Wie seine „damaligen Zeitgenossen“ über Alois Windisch urteilten, nun, auch das kann aus dem oben zitierten Gutachten entnommen werden:
Windisch bekam vom kommandierenden General des XX. Armeekorps Rudolf von Roman eine Beurteilung, die sich wie der Versuch einer Rehabilitierung liest – erstmals wird Windisch politisch eingeschätzt: „Ausgesprochen soldat. Pers. Überzeugter Nat.Soz. Sehr gewissenhaft, fleißig u. rührig. Vor d. F. voll bewährt. […] sehr energisch und frisch.“ Mehrere Oberbefehlshaber – einer bemerkte, dass sich Windisch zurückgesetzt fühlte – sprachen ihm die Befähigung zum Divisionskommandanten aus. Am Ende eines Divisionsführerlehrgangs versagte ihm der Leiter des Heeres-Personalamts aber die uneingeschränkte Eignung zum Divisionsführer. Dennoch wurde er im August 1944 Kommandant der Sicherungsdivision in Weißrussland. Die Division stand unter starkem Feuer der Roten Armee und Windisch war weder in der Lage – wie befohlen – nach vorwärts zu kämpfen, noch die
Verteidigungslinien zu halten. Windisch bezog Stellungen weiter rückwärts.
„Überzeuger Nat.Soz.“, nun, diese Abkürzung muß der reifenbergerischen Partei nicht ausgeschrieben werden — Und innerhalb dieser Verteidigungsfestung wurde am 14. Oktober 2022 noch eine kleine Verteidigungsfestung für Alois Windisch gebaut, wie sie auch heute noch, 9. Jänner 2023, auf der kärntnerischen Website der reifenbergerischen Partei anzuschauen ist: niedlich, süß, herzig, bei deren Anblick jedenfalls nichts zum Kommentieren mehr überbleibt, außer noch der Hinweis auf den eingangs zitierten Rechtssatz —

Windisch-Kaserne: Geplante Umbenennung soll nur vom Versagen der Bundesregierung ablenken!
Bürger haben ganz andere Sorgen und Nöte
Zum gestrigen mehrheitlichen Beschluss des Nationalrates betreffend eine Umbenennung der Klagenfurter Windisch-Kaserne erklärt FPÖ-Landesparteiobmann NAbg. Erwin Angerer: „Die Bürger haben heute ganz andere Sorgen und Nöte als die Umbenennung einer Kaserne auf Wunsch der Grünen und der Kommunisten – und zwar existenzbedrohende Sorgen. Das ist wieder eine typische Alibi-Aktion der Bundesregierung samt SPÖ und NEOS, um von ihrem Versagen auf ganzer Linie abzulenken, wenn es um die Nöte der Bevölkerung geht. Die Menschen wissen nicht mehr, wie sie sich angesichts der Rekord-Teuerungen das tägliche Leben noch leisten können, aber die Regierung sorgt sich lieber um Kasernennamen“, so Angerer. Die FPÖ habe daher im Nationalrat gegen eine Umbenennung der seit 1967 nach Alois Windisch benannten Klagenfurter Kaserne gestimmt. „Man muss sich auch fragen, wieso sich das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt an den Plänen zur Umbenennung der Windisch-Kaserne beteiligen“, erklärt Angerer. Er weist darauf hin, dass nicht jeder, der im 2. Weltkrieg in der Wehrmacht gedient hat, automatisch ein Kriegsverbrecher ist, wie es offenbar die Grünen sehen. Angerer erinnert auch daran, dass auf der offiziellen Webseite des Verteidigungsministeriums auf die von Windisch offen gezeigte Ablehnung gegenüber dem Nationalsozialismus hingewiesen wird und dass Windisch nach dem Weltkrieg mit Unterstützung des damaligen SPÖ-Bundespräsidenten Theodor Körner von Tito-Jugoslawien nach Folter und Entbehrungen im Jahr 1952 aus der Haft entlassen wurde.
Und wie ging es mit Alois Windisch nach seiner Entlassung weiter? Kehrte er still nach Österreich zurück, wo kein Mensch auf ihn wartete, kein Mensch ihm einen Empfang bereitete? Nein.

Am 19. Juli 1952 wurde Windisch amnestiert, aus der Haft entlassen und in Rosenbach von Staatssekretär Ferdinand Graf (ÖVP) und ehemaligen Kameraden empfangen.

Darin hat sich Karl Springenschmid geirrt, in seinem vor fünfundfünfzig Jahren erschienenen Buch in dem steiermärkischen Verlag mit seinem hochwürdigen Testimonial, daß der „Kampf um Narvik“ einst zur „Narviksaga“ …
aber, wer weiß, was Springenschmid sich dachte, vielleicht war sein gesamtes Buch dahin ausgelegt, eine windische Dietl-Saga … es wurde eine Windisch-Saga, jedenfalls für diese Partei mit ihren Führern in einstigen Uniformen und jetzigen Pseudouniformen …





Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.