Sicherheitspolizeigesetz und Vorratsdatenspeicherung

Der Professor kommt dabei etwa zum Schluss, dass die „verfassungsrechtlichen Bedingungen und Grenzen für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Privatheit bei der jüngeren Sicherheitsgesetzgebung nicht durchgängig respektiert werden“.

Defizite beim Rechtsschutz

Erhebliche Defizite seien beim individuellen Rechtsschutz vor allem dort auszumachen, wo es um geheime staatliche Überwachungsmaßnahmen geht. Der Verfassungsjurist kritisiert, dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit neben der Vorratsdatenspeicherung auch bei einzelnen Eingriffsbefugnissen in der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz nicht ausreichend nachgekommen wurde.

Berka macht sich in seinem Gutachten auch ganz grundsätzliche Gedanken. So betont er, dass die gesellschaftliche Freiheit bereits dann bedroht sein kann, wenn es noch keine umfassende Überwachung gibt. Denn je mehr Daten über die Menschen in der Hand des Staats und seiner Behörden zusammenfließen und ohne strikte Regeln verarbeitet werden, umso größer werde die Gefahr, „dass sich die gesellschaftliche Wilensbildung nicht mehr als in Freiheit ablaufender Prozess realisiert“. Der demokratische Verfassungsstaat müsse daher seine Widerstandsfähigkeit beweisen, appelliert Berka.

Diese Zitate sind entnommen der Presse von heute, die über das Gutachten von dem Verfassungsjuristen Walter Burka berichtet und es stellt sich die Erinnerung ein, es soll in Österreich an der Staatsspitze einen ausgewiesenen Verfassungsjuristen, wie seit Jahrzehnten anerkennend gesagt wird … Und es gesellt sich die Frage dazu, worauf hat Dr. Heinz Fischer geachtet, als er diese Gesetze … Oder hat Heinz Fischer als Bundespräsident, wenigstens, je eine seine Expertise zu diesen Gesetzen öffentlich abgegeben, wenigstens die christschwarze Partei und die sozialdemokratische Partei aufmerksam gemacht auf die Problematik derartiger Gesetze aus verfassungsrechtlicher Sicht? Oder zumindest  im Vorfeld der parlamentarischen Beschlussfassungen dieser Gesetze versucht, wenigstens das versucht, wenigstens seinem Politstil gemäß im geheimen, diese zwei Parteien aus seiner kompetenten Kenntnis der Verfassung,  wie sie ihm nachgesagt wird, von diesen Gesetzen abzubringen?

Aber möglicherweise waren die lobenden Worte für Heinz Fischer, ein Verfassungsexperte zu sein, je mehr gemünzt auf seine Fähigkeiten, parlamentarische Geschäftsordnungskniffe

IP-Adresse ist untauglich für Vorratsdatenspeicherung

Muß nach diesem Urteil, das in den Vereinigten Staaten von Amerika gefällt wurde, gesagt werden, denn es kommt hierbei nicht auf die unterschiedlichen Rechtssysteme von der Europäischen Union und den USA an, sondern darauf, daß die technischen Gegebenheiten, Voraussetzungen, Bedingungen und Handhabungen in Österreich nicht anders sind als in den USA …

Das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verkoppelt, wie in der Montage gelesen werden kann, IP-Adresse mit einem konkreten Teilnehmer (mit einer konkreten Teilnehmerin), und hinkt somit der Realität hinterher …

Noch ein Grund also, die Vorratsdatenspeicherung wieder und sofort abzuschaffen. 7.904 haben bis zum heutigen Tag sich bereits daran beteiligt, eine Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen, und es ist weiterhin möglich, sich daran zu beteiligen. Detaillierte Informationen und Formular zur Beteiligung sind abrufbar unter Verfassungsklage.At

Dieses Urteil aus den Vereinigten Staaten von Amerika bringt zwar im Hinblick auf die technischen Möglichkeiten keine neue Erkenntnis über die Problematik und die Schwierigkeit, eine IP-Adresse einer konkreten Person tatsächlich und zweifelsfrei zuordnen zu können, aber es ist nun ausführlich gerichtsgewürdigt …

Gesetzestexten wird nachgesagt, trocken, unspannend und humorlos zu sein. Das ist zwar nicht gänzlich richtig, dennoch soll der heutige Beitrag mit einer zusätzlichen Auflockerung des trockenen Telekommunikationsgesetzes beendet werden … Es wird noch erinnerlich sein, daß Sicherheitsministerin Johanna Mikl-Leitner überfallsartig mit den Morden von Anders Behrend Breivik die Notwendigkeit eines sogenannten Anti-Terror-Paketes argumentierte. In der Ausgabe von News vom 4. Mai 2012 skizziert Britta Bannenberg, Expertin für Amoktaten, das Profil eines Täters, wobei besonders ein Satz sehr reizte, lachen zu wollen …

Und in ihnen steckt der Drang, Kleider, die Uniform ähneln, zu tragen.

Vorratsdatenspeicherung – Kurzsichtigkeit von ÖVP und SPÖ

Innerhalb nur eines Monats haben bereits 7.020 Menschen sich dazu entschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einzubringen …

Und es verbleiben noch beinahe drei Wochen, um ebenfalls noch eine Verfassungsbeschwerde einzubringen, auf Verfasssungsklage

Aber es werden noch viele mehr werden. Denn über 19.000 Menschen haben in diesem Monat das entsprechende Formular auf Verfassungsklage bereits ausgefüllt, und von diesen haben um die 12.000 Menschen jetzt nur noch eines tun, die Vollmacht per Post zu schicken …

Jedoch, es können nie genug sein, und es werden sich bis zum 18. Mai 2012 noch hoffentlich viele weitere mit einer Verfassungsbeschwerde …

Wie aktuell zu lesen ist, beabsichtigt auch die EU die entsprechende Richtlinie zu ändern, zwar, noch nicht, die Vorratsdatenspeicherung gänzlich aufzugeben, aber, immerhin, eine Verbesserung des Datenschutzes herbeizuführen …

Wie immer es mit der Vorratsdatenspeicherung ausgehen wird, ob diese schlußendlich gänzlich aufgegeben werden muß, ob … Eines läßt sich jedenfalls jetzt schon anhand auch dieses Gesetzes, das in Österreich mit 1. April 2012 die Kraft zum Treten der verfassungsmäßig gewährten Grundrechte erhielt, sagen, ÖVP und SPÖ haben wieder einmal gezeigt, wie kurzsichtig ihre Politik ist … Denn gegen alle Bedenken haben sie dieses Gesetz verabschiedet, und werden es bald wieder, zumindest, novellieren müssen … Mit den Bedenken sind nicht die innerösterreichischen Bedenken gemeint, sondern jene auf europäischer Ebene … Aber mit politisch schlechten Augen kann halt nicht weiter gesehen werden, als von der Hinterbrühl bis zum Ballhausplatz … Und der rund um den Ballhausplatz aufgestellte meterhohe Kronenzeitungsblätterzaun beeinträchtigt zusätzlich die Sicht enorm … Es müßten über diesen Zaun der Regierung direkt in ihre Büros andere Zeitung geworfen werden, zum Beispeil die „Frankfurter Rundschau“, in deren Leitartikel mit der Überschrift „Vorratsdatenspeicherung: Kinderspiel des Innenministers“  heute u.a. zu lesen ist:

Seit das Bundesverfassungsgericht im März 2010 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verwarf und befand, es handele sich „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, weshalb dieser an „besonders schwere Anforderungen“ geknüpft werden müsse. Zweitens bestehen in der EU-Kommission selbst Zweifel an der Richtlinie, weshalb sie für Sommer 2012 intern Änderungen zugesagt hat. Drittens werden diese Zweifel von anderen EU-Staaten geteilt. Unter anderem hat das höchste Gericht Irlands die Sache beim Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Ob eine Politik gut ist oder schlecht, erfolgreich oder gescheitert, müssen die Wähler entscheiden – ob aber eine Politik zumindest halbwegs rational ist oder rundum infantil, lässt sich nicht durch Mehrheitsvotum ermitteln, sondern durch Betrachtung.

Vorratsdatenspeicherung – Eine Bundesregierung gibt auf

Wobei menschgemäß zu hoffen , nein, zu fordern ist, nicht nur vorerst, sondern endgültig, und nicht allein in diesem Staat, sondern in der gesamten Europäischen Union … Um eine solche Schlagzeile u.a.m. auch in österreichischen Medien über die österreichische Bundesregierung ehestbald zu lesen, muß etwas dafür getan werden, sich zum Beispiel ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde aktiv am Schreiben einer derartigen Schlagzeile zu beteiligen … Nach wie vor können Vollmachten zur Einbringung der Verfassungsbeschwerde bis zum 18. Mai 2012 geschickt werden. Informationen und Vollmachtsformular auf Verfassungsklage.

Um andere Gesetze in Österreich ist es inzwischen sehr still geworden -, das Vergessen, die Gewöhnung, das Abfinden mit dem Nichtänderbaren dürften … Aber es sind keine Gesetze, die vergessen werden dürfen, die Gewöhnung an derartige Gesetz darf es nicht geben, und, auch nicht das Abfinden mit derartigen Gesetzen …

Denn jedes Gesetz ist wieder änderbar …

Es ist zu erinnern, immer wieder zu erinnern, an die SPG-Novelle, an das Terrorismuspräventionsgesetz, an das Datenaustauschgesetz

Mehr noch als zu erinnern, ist die Rücknahme von derartigen Gesetzen breitest zu fordern …

Löschen der Vorratsdatenspeicherung – Bereits 3400 Verfassungsbeschwerden

Seit dem Start des Aufrufes am 30. März 2012 des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Österreich, sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen, wurden bereits bis zum heutigem Tag, 11. April 2012, 3400 unterschriebene Vollmachten zur Post gebracht und insgesamt haben bis heute 16472 Menschen mit dem Ausfüllen des Formulars bekundet, eine Verfassungsbeschwerde einzubringen.

In knapp 14 Tagen also haben 3400 Menschen nicht nur einfach bequem ein Formular zu Hause auf dem Sofa liegend digital ausgefüllt und es damit für sich als erledigt angesehen, sondern in nicht einmal 14 Tagen haben 3400 Menschen ihre Vollmachten auch ausgedruckt, unterschrieben, kuvertiert und sofort zur Post gebracht, Briefmarken gekauft, frankiert und ihre Vollmachten abgeschickt … Trotz dieser Woche dazwischen, die für eine Organisierte Glaubensrichtung in diesem Land Bedeutung hat, trotz des Feiertages zusätzlich dazwischen haben schon 3400 Menschen Zeit gefunden, diese wichtige Sache zu erledigen. Womit sie bereits in nicht einmal 14 Tagen die erhoffte Beteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung von 1000 Mitklägerinnen und Mitklägern bei weitem übertroffen und erfüllt haben.

Bis zum 18. Mai 2012 ist es, wie auf Verfassungsklage.At angegeben ist, weiterhin möglich, der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sich anzuschließen, danach wird die Verfassungsklage eingebracht.

Verfassungsklage zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Zur Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, ist nichts mehr zu sagen, denn alles, was zu diesem äußerst bedenklichen Gesetz zu sagen ist, wurde bereits ausführlich und umfassend von sehr vielen gesagt.

Jetzt gibt es nur mehr eines, zu handeln, als Kläger und Klägerin aufzutreten, am Verfahren gegen dieses Gesetz sich zu beteiligen. Die notwendigen Schritte, wie Sie Ihre Klage einbringen können, finden Sie auf

Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Verfassungsklage

Vergessen werden darf aber nicht, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Teil ist eines insgesamt äußerst bedenklichen Gesetzespaket, zu dem auch gehören die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und das Terrorismuspräventionsgesetz. Zur Beruhigung vor diesen äußerst bedenklichen Gesetzen wurde immer mit dem Rechtsschutzbeauftragten argumentiert, der die Garantie vor Mißbrauch sein soll, aber ob dieser es tatsächlich sein wird können, ist äußerst fraglich, wie auch hier öfters angesprochen wurde …

Darüber hinaus ist es auch kein tatsächliches Argument, es werde einen Schutz vor Mißbrauch geben. Denn in einem Rechtsstaat muß es eine Selbstverständlichkeit sein, daß Bürgerinnen und Bürger geschützt sind vor Mißbrauch von Gesetzen durch staatliche Behörden.

Bei diesem Gesetzespaket geht es um weit mehr und um weit schlimmeres. Diese Gesetze etablieren eine Verdächtigungs- und Kontrollgesellschaft, deren Auswirkungen weit über die Überwachungsgier, weit über die Datengefräßigkeit, der, nebenbei bemerkt, durch Umgehung leicht die Nahrung zu entziehen ist, der Sicherheitsbehörden hinausgehen.

Wahrheit durch Fälschung – Regierung gebiert eine Verdächtigungsgesellschaft

Diese Fälschung eines Schreibens des Innenministeriums sagt als Fälschung die Wahrheit darüber aus, wer in Österreich die Sicherheit tatsächlich bedroht. Es ist die Regierung. Und mit der Regierung ihre christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die der Regierung und der für die Sicherheit zuständigen SM Johanna Mikl-Leitner Gesetze beschließen, die dazu führen, daß eine Fälschung nicht mehr sofort als Fälschung wahrgenommen werden kann.

Diese Fälschung einer Benachrichtigung an Anrainer und Anrainerinnen in der Redergasse gibt sich zwar selbst als Fälschung zu erkennen. Trotzdem wurde diese Fälschung augenblicklich als echte Benachrichtung massiv verbreitet, als Beweis dafür, wie weit die Überwachung der Bürger und Bürgerinnen in der Republik Österreich bereits geht, wurde diese Fälschung sofort breit gestreut, geschockt darüber, in der Republik Österreich schutzlos und willkürlich der Überwachung ausgesetzt zu sein, den Sicherheitsbehörden ausgeliefert zu sein.

Zum einen sind die Gesetze aus dem Anti-Terror-Paket – Vorratsdatenspeicherung, SPG-Novelle, Terrorismuspräventionsgesetz – höchst fragwürdige Gesetze im Hinblick auf Ausweitung der Sicherheit im Land, zum anderen sind diese Gesetze ebenso höchst bedenklich in bezug auf die demokratiepolitische Entwicklung in diesem Land. Denn diese werden den Klimawandel forcieren, hin zu einem Klima mit noch mehr Angst, einem noch mehr lastend spürbaren Ausgeliefertsein, dem zur Gewißheit werdenden Gefühl des Verlustes verfassungsrechtlich gewährleisteter Grundrechte …

Ein derartiges Klima gebiert politgesellschaftliche Ungeheuer …

Diese Fälschung einer Benachrichtigung des Innenministeriums ist daher weiter zu verbreiten, denn diese Fälschung schreibt die Wahrheit über die von dieser Regierung und ihren fraktionellen Abgeordneten verabschiedeten Gesetze, korrigiert die diese Gesetze verteidigenden Aussagen vor allem der SM Johanna Mikl-Leitner hin zur Wahrheit, was also tatsächlich von diesen Gesetzen zu halten ist. Es sind gemeingefährliche Gesetze ohne Unterstützungswert für die Sicherheit.

PS Keine Fälschungen sind die polizeilichen Schreiben, mit denen eine Parlamentarierin reagieren läßt, auf ein Schreiben an Sie. Was diese Parlamentarierin unter politischer Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen versteht, kann hier nachgelesen werden.

Nichtigkeit der karlschen Vorschläge zur Änderung der Strafprozeßordnung

Es wird seit längerem schon das stillose Verfassen von Gesetzestexten beklagt, aber auch die Schlampigkeit beim Ausarbeiten von neuen Gesetzen … Diese Schlampigkeit kann, wie im Fall der nun beabsichtigten Änderung der Strafprozeßordnung, aber auch weiter einen Ausweg …

In der beabsichtigten Änderung des Paragraphen 112 wird zwar auf auf den Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 verwiesen, der in der geltenden Strafprozeßordnung 1975 das Recht auf Verschwiegenheit regelt, aber in der gesamten vorgeschlagenen Fassung ist keine Änderung respektive Anpassung des Paragraphen 157 Abs. 2 zu finden, und auch kein Hinweis in den Erläuterungen zur vorgeschlagenen Fassung.

Wenn also von Personen, die im Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführt sind, je die Herausgabe von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern verlangt werden sollte, wird diesen wohl nur eines bleiben, augenblicklich den Paragraphen 157 Abs. 2 zu zitieren, besser, diesen gleich schriftlich vorzulegen:

Das Recht der in Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführten Personen, die Aussage zu verweigern, darf bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, insbesondere nicht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder auf Datenträgern gespeicherten Informationen oder durch Vernehmung der Hilfskräfte oder der Personen, die zur Ausbildung an der berufsmäßigen Tätigkeit nach Abs. 1 Z 2 bis 4 teilnehmen. [Hervorhebungen B.K.]

Es wird wohl Abs. 2 des Paragraphen 157 die einzige Möglichkeit bleiben, um gegen eine Beschlagnahme von Unterlagen sich zu verwahren, also mit dem Hinweis auf die zwei sich widersprechenden Paragaphen. Denn eines, wird an die eben im Parlament beschlossene SPG-Novelle gedacht, kann nicht erwartet werden, daß die sozialdemokatischen Abgeordneten tatsächlich gegen die Änderung der Strafprozeßordnung stimmen werden, trotz der vollmundigen Erklärung von Hannes Jarolim, seitens der SPÖ werde es dazu ein Nein geben, tapfer sprach auch Günther Kräuter, als es um die SPG-Novelle

SPG-Novelle – Bundesrat und Bundespräsident sind jetzt am Zug

Mit einem Veto des Bundesrates gegen die gestern im Nationalrat beschlossenen Gesetze der SPG-Novelle und des Datenaustausches und mit einer Nichtunterunterzeichnung dieser Gesetze durch den Bundespräsidenten könnten  sowohl der Bundespräsident als auch der Bundesrat ein kräftiges Zeichen gegen die massiven Forderungen setzen, sowohl den Bundesrat als auch den Bundespräsidenten gänzlich einzusparen, somit ihre demokratiepolitische Notwendigkeit unzweifelhaft unter Beweis stellen …

Jedoch sollte zugleich nicht schweigend darauf gewartet werden, daß im Bundesrat die christschwarzen und sozialdemokratischen Mandatare und Mandatarinnen anders stimmen werden als ihre fraktionellen Kollegen und Kolleginnen im Nationalrat, und es darf auch nicht darauf gewartet werden, daß der sozialdemokratische Bundespräsident seine Unterschriften verweigern wird, sondern es muß das In-Kraft-Treten dieser Gesetze aktiv und laut und breitest

Denn die Bedenken gegen die SPG-Novelle bleiben. Auch die Bedenken gegen das Gesetz des Datenaustausches bleiben, für die gestern der sozialdemokratische Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, gestimmt hat, obgleich er in seiner gestrigen parlamentarischen Rede unmittelbar vor der Abstimmung bekannt hat, die Bedenken zu teilen.

Jedenfalls wären auch die gestern beschlossenen Gesetze sowohl für den Bundespräsidenten als auch für den Bundesrat, wieder einmal, eine weitere Gelegenheit, durch ein Veto respektive durch Nichtunterzeichnung selbst stichhaltige Argumente gegen ihre Einsparungen vorzubringen, ihre demokratiepolitische Unverzichtbarkeit zu begründen.

SPG-Novelle – Morgen ist das Parlament am Zug

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden am 29. Februar 2012 im Parlament über die SPG-Novelle abstimmen, und mit Bangen ist an Sie die Frage zu stellen, haben Sie die Novelle zum SPG tatsächlich, wenigstens heute noch schnell, gelesen, und wichtiger noch, haben Sie die Novelle dann auch tatsächlich verstanden?

Das ist menschgemäß vor allem eine Frage an die Befürworter und Befürworterinnen dieser Novelle, also eine an die christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die morgen geordnet, wie zu befürchten ist, für die Novelle zum SPG angeordnet stimmen werden.

Für diese Frage sind mittlerweile ein paar Kollegen und Kolleginnen mehr von Ihnen verantwortlich, die mit ihren Antworten keine Antworten zur SPG-Novelle sandten, sondern alle ausschließlich auf das Handelsübereinkommen ACTA sich bezogen, das aber nicht Gegenstand des Schreibens an Sie war. Soher ist die Frage nicht unberechtigt, ob Abgeordnete wenigstens die Gesetzesvorlagen, über die Sie im Parlament abstimmen, vor deren Beschlußfassung lesen, und ob auch genau, und ob Sie deren Inhalt auch vollständig erfassen können?

Aber es sind weniger die zugesandten Nichtantworten, die diese Frage provozieren, als vielmehr das medial attraktive Engagement von sozialdemokratischen und christschwarzen Mandataren und Mandatarinnen gegen das Handelsübereinkommen ACTA, während sie jedoch zugleich ohne Bedenken für die Verabschiedung der SPG-Novelle sich aussprechen respektive zu dieser sich verschweigen

Es muß hier nicht noch einmal darauf eingegangen werden auf die nahezu deckungsgleichen Bedenken gegen die SPG-Novelle und gegen ACTA und auf die nahezu deckungsgleichen Vorschläge etwa der Prüfungen, ehe die SPG-Novelle beschlossen und ehe ACTA ratifiziert werden könnte …

Damit Sie morgen aber wissen, welchen Gesetzen Sie von der christschwarzen Partei und Sie von der sozialdemoraktischen Partei zustimmen werden, ein paar kurze und also leicht verständliche Sätze, die recht gut zusammenfassen, und Sie, was wünschenswert wäre, wenigstens dazu veranlassen könnten, eine Beschlußfassung zu verschieben, um noch einmal darüber eine breiteste Debatte zu führen.

Aus dem offenen Brief der Rechtsanwaltkammer vom 1. Februar 2012:

Die Novelle stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag regt daher an, zunächst eine Evaluierung der bestehenden Bestimmungen vorzunehmen, bevor eine neuerliche Erweiterung der polizeilichen Befugnisse im Gesetz verankert und damit immer tiefer in Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Hinzuweisen ist, neben den bereits in unserer Stellungnahme geäußerten Kritikpunkten, auch auf die Tatsache, dass für die von sicherheitspolizeilichen Maßnahmen Betroffenen nach wie vor kein Rechtsbeistand vorgesehen ist, um deren Rechte bereits im Zuge der Genehmigung der Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten zu wahren. Änderungsbedarf besteht aus Sicht des ÖRAK auch in der grundsätzlichen Ausgestaltung der Funktion des Rechtsschutzbeauftragten (tatsächliche Unabhängigkeit, Neustrukturierung). Wie ein Gespräch mit diesem ergeben hat, unterstützt auch der Rechtsschutzbeauftragte selbst sowohl die Kritik der Rechtsanwaltschaft an der fehlenden Informationspflicht im Zuge der Standortermittlung, als auch die Forderung nach einer unbedingt notwendigen Evaluierung der bestehenden Bestimmungen des SPG.

Plattform gegen den Überwachungsstaat:

Die Plattform gegen den Überwachungsstaat, der Organisationen wie SOS Mitmensch, Greenpeace, Global 2000, ATTAC und die ÖH angehören, fordert das Parlament dazu auf, die von ExpertInnen viel kritisierte  Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu stoppen. Wer als ParlamentarierIn ein Gesetz durchwinkt, von dem namhafte ExpertInnen meinen, dass es Tür und Tor für möglichen Machtmissbrauch öffnet, übernimmt für jeden einzelnen Fall von Missbrauch die Mitverantwortung.

Parlament muß nach Innenministerium-Antwortverweigerung den Gesetzesbeschluss stoppen!