Der Versuch mit einem Ministerialentwurf die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, auch dem Bundesheer uneingeschränkten, unverzüglichen und kostenlosen Zugang zu über Bürger und Bürgerinnen gesammelte Vorratsaten zu öffnen, scheint ein Versuch zu bleiben, und es ist anzunehmen, es wird nicht der letzte Versuch gewesen sein.
Was aber an diesem Ministerialentwurf auffällt, es soll nicht mehr nur beim uneingschränkten Überwachen der Bürgerinnen und Bürger nun auch zusätzlich durch das Militär bleiben, es sollen ebenfalls bürgerliche Rechte abgesprochen werden. So ist in diesem Ministerialentwurf vorgesehen, aus dem Wehrrecht die „Beschwerde wegen Verletzung nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen“ zu eliminieren, die Datenschutzkommission auszuschalten …
In der Logik des Überwachungsstaates hat es seine Richtigkeit, im Zuge der Ausweitung der Überwachung auch gleich bürgerliche Rechte zu elminieren, denn nur ein rechtloser Bürger ist ein vollständig gut zu überwachender Bürger, nur eine Bürgerin, die sich an niemanden mehr wenden kann, ist eine gut und vollständig zu überwachende Bürgerin … An dieser Überwachungsstaatslogikschraube wird also weiter forciert gedreht …
Den Medien ist nun zu entnehmen, dieses Gesetz werde so nicht kommen, allerdings wird lediglich davon gesprochen, es werde der Paragraph 22, in dem es um den bundesheerlichen Zugrif auf die Vorratsdaten geht, so nicht kommen. Nicht zu lesen aber ist darüber, ob auch die im Ministerialentwurf vorgesehenen Eliminierungen bürgerlicher Rechte damit so nicht kommen werden …
Übrigens, der unveränderte Ministerialentwurf zur Ausweitung der Überwachung und zum Abbau bürgerlicher Rechte ist nach wie vor auch heute, 10. Februar 2013, unverändert auf der Website des Parlamentes als unverändert zu behandelnder Gesetzestext mit einer Begutachtungsfrist bis zum 19. Februar 2013 vorhanden …
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