IM Mikl-Leitner: Anti-Terror-Paket zwingt „Sniper von Wien“ Verhalten auf

IM Mikl-Leitner zeigt sich in einer Pressekonferenz in den christschwarzen Räumen im Beisein von Michael Spindelegger und Maria Fekter, die zugleich freudig die Übertragung der Rede des Vatikanherrschpredigers aus dem Bundestag in Deutschland verfolgen, davon überzeugt, daß das Anti-Terror-Paket, auf das ÖVP und SPÖ sich geeinigt haben, bereits jetzt, noch vor Erlangen seiner Gesetzeskraft, ein voller Erfolg …

Allein die seit Wochen breite Berichterstattung und Diskussion über das Anti-Terror-Paket haben IM Mikl-Leitner zufolge dem Sniper von Wien sein Verhalten bereits mannigfach aufgezwungen. Ihre Aufzählung unterbricht IM Mikl-Leitner nur, um den einen und anderen Satz von der Rede des Papstes Benedikt XVI. ihre ganze Aufmerksamkeit zu schenken:

1. Das Anti-Terror-Paket zwingt den Heckenschützen dazu, keine modernen Informationstechnologien zu verwenden.

1.1. Das Anti-Terror-Paket ist soher dafür verantwortlich, daß der Heckenschütze seine Taten weder ankündigen kann, noch sich zu diesen bekennen kann, noch ein seinen Taten zugrundeliegendes Manifest bereitstellen kann, noch Haßpredigten von einer Webkanzel aus halten kann, noch Anleitungen für das Beschießen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen kann.

1.2. Soher ist die Eindämmung der Verhetzung schon vor dem Inkrafttreten der scharfen Gesetze aus dem Anti-Terror-Paket ein erste Erfolg ebendieses …

2. Sollte sich die Vermutung bewahrheiten, daß es sich nicht um einen Einzeltäter handelt, sondern daß mehrere Täter seit Wochen in Wien, wie es scheint, wahllos auf Passanten schießen, dann muß das auch auf das Erfolgskonto des Anti-Terror-Paketes verbucht werden, weil der Einzelne, dessen Überwachung das Anti-Terror-Paket ermöglicht wie noch nie, es nicht mehr wagt, tätig zu werden, sondern nur mehr im Bund …

3. Daß der Heckenschütze für seine Schüsse ein beinahe harmlos zu nennendes Luftdruckgewehr verwendet und nicht eine Waffe, wie sie beispielsweise von Anders Behring Breivik in Norwegen verwendet wurde, daß der wienerische Heckenschütze also es nicht wagt, eine hundertprozentig todbringende Waffe zu verwenden, kann der seiner Angst vor dem Anti-Terror-Paket zugeschrieben werden. Denn er scheint zu glauben, daß mit Luftdruckgewehren ausgeführte kriminelle Handlungen nicht als terroristische Handlungen im Sinne des Anti-Terror-Paketes eingestuft werden, und er sich so vor Ermittlungen mittels der Methoden des Anti-Terror-Paketes schützen kann. Es ist ihm aufgrund allein der Ankündigung des Anti-Terror-Paketes bewußt, gegen die Ermittlungsmethoden des Anti-Terror-Paketes hat er keine Chance, nicht ausgeforscht zu werden.

4. Mit dem tatsächlichen Inkraftteten der Gesetze aus dem Anti-Terror-Paket, ist IM Mikl-Leitner zuversichtlich, wird auch dieser Heckenschütze spätestens am zweiten Tag nach der Gesetzesverabschiedung ausgeforscht und verhaftet sein. Bis dahin ersucht IM Mikl-Leitner die Bevölkerung, im öffentlichen Raum sich nur aus unvermeidbaren und wirklich notwendigen Gründen aufzuhalten, dafür die kürzesten Wege zu wählen, gegen Schüsse aus Luftdruckgewehren kann sich der Einzelne aber gut selbst schützen durch das Tragen von mehreren Schichten Kleidung, dabei nicht auf Kopf und Hals bitte zu vergessen: zwei bis drei dicke Strickschals, zwei bis drei Skimützen müßten für den Schutz vor Verletzungen ausreichend sein. Vor allem der Schutz der Augen ist ganz wichtig, empfohlen wird: Brille mit bruchsicherem Plexiglas. Der besonders Ängstliche kann, um sich noch beschützter zu fühlen, auch zusätzlich noch einen Helm tragen. Gute Lederhandschuhe dürften für den Schutz der Finger vollauf genügen.

Das Anti-Terror-Paket wird auch finanzielle Einsparungen bringen, beendet IM Mikl-Leitner, um sich endlich ganz der Rede aus dem Parlament zu widmen, ihre Listung der Vorteile des Antiterrorpaketes, denn es werden keine hohen Belohnungen mehr ausgesetzt werden müssen, wie es jetzt noch der Fall ist, um …

Jean Baudrillard in Österreich nach Anti-Terror-Gesetzen zu 8 Jahren unbedingter Haft verurteilt

Heute erging das Urteil gegen Jean Baudrillard in einem unter Ausschluß der Öffentlichkeit abgeführten Prozeß. Jean Baudrillard wurde zu einer unbedingten achtjährigen Haftstrafe verurteilt.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl lassen es sich nicht nehmen, in einer gemeinsamen Pressekonferenz das Urteil persönlich bekanntzugeben. Nicht so sehr deshalb, weil es sich bei Jean Baudrillard um einen im Ausland angeblich breit bekannten Soziologen handelt, sondern um mit diesem ersten Urteil nach den von ihnen gemeinsam erlassenen Anti-Terror-Gesetzen die Wichtigkeit und die Richtigkeit dieser ihrer Gesetze zu unterstreichen. Denn ohne diese Gesetze wäre es, sind Innenministerin und Justizministerin überzeugt, nie möglich gewesen, auf Jean Baudrillard aufmerksam zu werden, ihn zu inhaftieren und schließlich erfolgreich zu verurteilen.

In wenigen amtlich gehaltenen Sätzen rufen Beatrix Karl und Johanna Mikl-Leitner in Erinnerung, wie es zu dieser erfolgreichen Verurteilung kommen konnte. Jean Baudrillard hielt sich aus bis heute nicht geklärten Gründen, er selbst verweigerte bis zuletzt dazu jegliche Aussage, in Österreich auf. Während dieser Aufhältigkeit wurde Jean Baudrillard den Sicherheitskräften auffällig durch seine Beschaffung von Informationen zu Terrorismus und Anleitungen zur Begehung terroristischer Taten. Das hätte bereits genügt, um Jean Baudrillard nach den von ihnen, wie Johanna Mikl-Leitner und Beatrix Karl betonen, erst geschaffenen Gesetzen zu verurteilen. Erschwerend aber kam bei Jean Baudrillard hinzu, daß er bereits vor Jahren durch die Publikation eines einschlägigen Buches einschlägig aufgefallen sei. Daher sei die Höhe der unbedingten Haftstrafe nicht nur mehr als gerechtfertigt, sondern geradezu notwendig, um den recht guten Schlaf der Bevölkerung nicht nur weiter gewährleisten zu können, sondern noch zu vertiefen.

Auf dieses einschlägige Buch von Jean Baudrillard, führt Johanna Mikl-Leitner aus, mit dem die Stoßrichtung schon vorgebenden Titel „Der Geist des Terrorismus“ sei die Sicherheitsbehörde im Zuge ihrer Ermittlungen gegen den in Österreich auffällig gewordenen Soziologen sofort gestoßen, nicht zuletzt auch deshalb konnte dieses Buch so rasch ermittelt werden, weil dafür nicht nur entsprechende Gesetze verabschiedet wurden, sondern auch großzügig finanzielle Mittel bereitgestellt worden sind.

Beatrix Karl betont abschließend noch einmal, wie sehr sich, das zeigt diese Verurteilung exemplarisch, die neuen Anti-Terror-Gesetze schon nach so kurzer Zeit bewährt haben, und sie verleiht ihrer Hoffnung Ausdruck, unterstützt durch ein zustimmendes Nicken von Johanna Mikl-Leitner, es werde sich auch das im Zuge der Ermittlungen gegen Jean Baudrillard verabschiedete Gesetz, wonach derartig einschlägige Bücher nicht mehr publiziert werden dürfen und bereits veröffentlichte einzuziehen sind, ebenso bewähren, beziehungsweise schon bewährt hat. Denn bisher hätte ein derart einschlägiges Buch nicht verhindert werden können, ein Buch über den Sieg des Terrorismus, den Sicherheitsterror und die Miterzeugung des Terrorismus; für Justizministerin und Innenministerin ist mit diesem Buch gemäß den Ermittlungen ihrer Beamten der Tatbestand der emotionellen Nahelegung des Terrorismus zweifelsfrei erwiesen. Mit der Verurteilung von Jean Baudrillard zu dieser mehr als gerechten Strafe erging auch das Urteil, sein Buch „Der Geist des Terrorismus“ darf nicht mehr in Österreich verkauft werden und eventuell noch vorhandene Lagerbestände sind sofort zu beschlagnahmen und einzustampfen.

Die Pressekonferenz findet einen für eine derartige Veranstaltung zwar ungewöhnlichen, aber für den Anlaß als doch entsprechend feierlich empfundenen Abschluß. Eine Mehrzahl der anwesenden Journalisten und Journalistinnen lassen es sich nicht nehmen, Johanna Mikl-Leitner und Beatrix Karl mit Applaus ihren Abgang zu begleiten.