Achttausendjähriges Österreich

Mit dem 1. Jänner 1975 ist der Paragraph 188 in Österreich in Kraft gesetzt worden, und er soll bis zum 31. Dezember 9999 in Kraft bleiben.

Bis zum 31. Dezember 9999.

In Kraft für 8024 Jahre.

Achttausendundvierundzwanzig Jahre. Das ist wahrlich ein Anspruch! Das ist wahrlich groß angemessen – Österreich, das achttausendjährige Reich.

Wie klein hingegen, zum Vergleich, der Anspruch des Mannes, der immer noch Österreichs Gegenwart – fragen Sie beispielsweise nur die Mölzers! – bestimmt, mit seinem tausendjährigen Reich, das schließlich bloß madige zwölf Jahre als deutsches reich

Wie klein hingegen, um einen weiteren Vergleich heranzuziehen, die biblische Erwartung von jenen, die mit ihrem Führer – noch einer, der Österreichs Gegenwart nach wie vor bestimmt – im Reiche bloß eintausend Jahre zu herrschen …

Wie madig, um noch einen Vergleich heranzuziehen, nehmen sich die rund 650 Jahre Reichsherrschung der Führerinnen von einer einzigen Familie hingegen aus …

Wie mickrig, um einen letzten Vergleich heranzuziehen, hingegen die vier Jahre der aus einer Partei herrschenden Führer in Österreich, die von einem tausendjährigen Reich nur mit der Hinwendung zur österreichischen Vergangenheit träumen konnten …

Das Gesetz also tatsächlich, von eines einzelnen Menschen Leben aus gesehen, für die Ewigkeit gemeißelt. Das Gesetz, Fundament für ein achttausendjähriges Österreich der Ewiggestrigkeit …

Und keine Hoffnung für Generationen über Generationen darauf, daß das Ewiggestrige an und in Österreich bald endet, beispielsweise schon in zwölf oder gar schon in vier Jahren …

Aber in 7980 Jahren werden Menschen in ein Österreich hineingeboren werden, werden in einem Österreich ohne Ewiggestrigkeit leben.

Kurz zusammengefaßt, um es mit einem etwas abgewandelten Satz des ehrwürdigen Herrn Präsidenten zu sagen:

Österreich wird nicht aussterben.

Er, der edelreiche Herr Präsident, sagt es freilich identitätsstiftender:

„Wir werden nicht aussterben!“