Land der Ordnung, Land der Schäden

Gegen einen Antiquar, ist in die aktuellen Berichterstattung zu lesen, wird „Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ erhoben, bereits am 11. Dezember 2025 wird er sich „vor Geschworenen am Wiener Landesgericht“ verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Donnerstag [4. Dezember 2025] ihre Anklage gegen einen angesehenen Wiener Antiquar verteidigt, der sich am kommenden Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Geschworenen am Wiener Landesgericht verantworten muss.

Die Staatsanwaltschaft Wien wirft […] vor, dieser habe sich zumindest von 10. Oktober 2024 bis zum 22. Jänner 2025 im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er öffentlich in für jedenfalls mehr als 30 Menschen wahrnehmbarer Weise in seinem Webshop unter der Kategorie „Drittes Reich“ den Nationalsozialismus verherrlichende Bücher zum Kauf anbot. In der Anklageschrift wird betont, […] habe nicht nur in Bücher gebundene NS-Propaganda offeriert, sondern die Tat „auf eine Weise begangen, dass sie vielen Menschen zugänglich wurde“. Die von der Anklage umfassten Werke tragen Titel wie „Das Ende Österreichs“, „Wie die Ostmark ihre Befreiung erlebte“ oder „Deutsche Wissenschaft und Judenfrage“.

Ja, in diesem Land ist die Welt noch in Ordnung. Ein angenommener und angesetzter „Tatzeitraum“ von rund drei Monaten — 10. Oktober 2024 bis zum 22. Jänner 2025 — reicht aus, um offensichtlich ohne Anzeige durch Private behördlich selbst tätig zu werden und noch desselben Jahres — 11. Dezember 2025 — die Verhandlung stattfinden zu lassen.

Als […] am Morgen des 14. Jänner sein Antiquariat […] aufsperrt, treten vier unauffällige Herren an ihn heran, ihre Namen nennen sie nicht. Im Akt stehen nur Nummern: W-25, W-135, W-31 und W-168.

„Landesamt für Verfassungsschutz“, sagen sie, „Referat 2, Extremismusbekämpfung.“ Sie händigen […] einen Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Wien aus. Darin steht ein schwerer Verdacht: […], einer der renommiertesten Antiquare des Landes, habe sich nationalsozialistisch wiederbetätigt – durch den Verkauf alter Bücher. Ein Polizist aus Vöcklabruck habe auf […] Website ein Nazibuch entdeckt. Auch se[…] stehe unter dem Verdacht der Staatsfeindlichkeit. Man sei deshalb gekommen, um die Buchhandlung nach Nazimaterial zu durchsuchen.

[…] verhält sich, wie das Protokoll vermerkt, „von Anfang an kooperativ“. Er führt die Beamten hinein in sein Bücherbergwerk. Ein feiner, belesener Herr, der sich als „aufrechten Antifaschisten“ bezeichnet und zwischen Bergen aus Kartons, Büchern, Akten und Schubern fast verschwindet.

Falter. 49/2025. 2. Dezember 2025. Florian Klenk.

Ganz anders aber ist es in diesem Land, in dem es einen „Tatzeitraum von 2005 bis 2018“ brauchte, in dem es eine Anzeige von einer privaten Organisation im Jahr 2018 brauchte, um behördlich tätig zu werden, in dem zwei Jahre nach eingebrachter Anzeige der privaten Organisation die Staatsanwaltschaft mittels Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Jahr 2020 tätig wurde und sieben Jahre nach eingebrachter Sachverhaltsdarstellung durch eine private Organisation die Verhandlung stattfand, am 3. Dezember 2025 …

In diesem Land mußte vier Jahre nach eingebrachter Anzeige der privaten Organisation und zwei Jahre nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft eine parlamentarische Anfrage gestellt werden:

10748/J vom 21.04.2022 (XXVII. GP)
Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anzeige gegen „Aula“-Chefredakteur Pfeiffer wegen Verdachts der NS-Wiederbetätigung

Im Jahr 2018 übermittelte die Organisation SOS Mitmensch eine Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft Graz, in der Ausgaben der Zeitschrift Aula der letzten 10 Jahre im Hinblick auf den Verdacht der NS-Wiederbetätigung ausgewertet worden waren. Aufgrund dieser Auswertung zeigten sie den bis Juni 2018 verantwortlichen Chefredakteur der Aula, Martin Pfeiffer, wegen Wiederbetätigung und Verhetzung an (https://www2.sosmitmensch.at/wiederbetaetigungs-anzeige-gegen-aula chefredakteur). Im Frühjahr 2020 leitete die Staatsanwaltschaft Graz aufgrund der Sachverhaltsdarstellung ein Ermittlungsverfahren gegen Martin Pfeiffer und einige weitere Autoren der Aula ein. Zu diesem Zeitpunkt sichtete die StA die Artikel und kündigte laut „Der Standard“ an, bis zum Sommer 2020 eine Entscheidung zu treffen, ob man Anklage erheben werde. Zwei Jahre später gibt es aber immer noch keine Entscheidung (https://www.derstandard.at/storv/2000115101669/wiederbetaetiqunqsverdacht gegen-aula-chefredakteur). Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage […]

Ein „Polizist aus Vöcklabruck“ habe, wird berichtet, ein „Nazibuch“ auf der Website des Antiquars „entdeckt“ — ein also nicht nur lesender, offensichtlich an Büchern interessierter, sondern auch ein aufmerksamer Polizist, der scheinbar auf privater Suche nach neuem Lesestoff auf ebendieser Website ein „Nazibuch“ entdeckt; und in welcher „Kategorie“ wird es der Polizist aus Vöcklabruck entdeckt haben? Wenn der bereits oben zitierten Berichterstattung von „Voralberg Online“ vom 4. Dezember 2025 gefolgt wird, ist es nicht unwahrscheinlich,

[…] indem er öffentlich in für jedenfalls mehr als 30 Menschen wahrnehmbarer Weise in seinem Webshop unter der Kategorie „Drittes Reich“ den Nationalsozialismus verherrlichende Bücher zum Kauf anbot.

daß er es in der Kategorie „Drittes Reich“ entdeckt habe, in der auch Bücher angeboten werden, wie am 5. Dezember 2025 entdeckt, beispielsweise: „Wo sind sie geblieben…? Geschundet, gequält, getötet – Gesichter und Geschichten von Roma, Sinti und Juden aus den Konzentrationslagern des Dritten Reiches.“ Oder: „Politik der Täuschungen. Missbrauch der Presse im Dritten Reich. Weisungen, Informationen, Notizen 1933-1939.“ Oder: „Berthold Beitz im Dritten Reich. Mensch in unmenschlicher Zeit.“ Oder: „Broszat, Martin / Frei, Norbert (Hg.) Das Dritte Reich im Überblick. Chronik. Ereignisse. Zusammenhänge.“ Oder: „Scheffler, Wolfgang Judenverfolgung im Dritten Reich 1933-1945.“ Oder: „Kolbenheyer, E. G. Die Kindheit des Paracelsus. Das Gestirn des Paracelsus. Das dritte Reich des Paracelsus. 3 Bände. Erscheinungsjahr: 1930 / 1937 / 1925“ …

E. G. Kolbenheyer …

Erwin Guido Kolbenheyer, ein „vergessener Herold der deutschen Geistesgeschichte“, wie an ihn Herbert Stückbauer erinnerte, in dem Magazin, für das auch Martin Pfeiffer schrieb, und das war nicht in der „Aula“, nicht in der „Aula“.

So durfte, klärte Herbert Stückbauer im zurzeitigen Magazin auf, erfahren werden, daß Erwin Guido Kolbenheyer höchste staatliche Wertschätzung erfuhr, anläßlich seines Todes am 12. April 1962:

Kolbenheyer hat sein Werk „unter ein strenges Wertgesetz gestellt“ (Drimmel, österreichischer Unterrichtsminister, anläßlich Kolbenheyers Ablebens).

Ein Polizist aus Vöcklabruck war es; Vöcklabruck im Bezirk Vöcklabruck, in dem um die Wichtigkeit der Geschichtsbildung gewußt wird, und das nicht im kleinsten Kreis, sondern auf die breiteste Weise, die gedacht werden kann, ausgestrahlt von Frankenburg in das ganze Land, in Frankenburg im Bezirk Vöcklabruck wird Geschichte nicht gewürfelt …

In solch einer Region lebend kann es nicht anders sein, als geschichtlich derart bewandert zu sein, um sogleich ein „Nazibuch“ zu erkennen, welches das wohl war, daß der Polizist aus Vöcklabruck entdeckte, war es eines mit „Ostmark“ im Titel? Ja, bei den vielen Ostmarken muß das Wissen groß sein, um in der Sekunde zu erkennen, von welcher Ostmark aus welcher Zeit ein Buch handelt,

wer eine gewisse Ostmark war und wieder sein wollte, nämlich die, die sie waren bis bald vor achthundert Jahren

So geschichtsbewußt ist es in dieser Region auch in der Vergangenheit zugegangen, als das Vöcklabrucker Bezirksblatt der Salzkammergut-Zeitung wiedergab, welche Ostmark wieder zu sein gewollt werde, vor 91 Jahren, am 8. März 1934, dabei aber nicht

den Mann zu loben vergaß, der diesen „schönen und bedeutungstiefen Satz geprägt“ ….

In diesem Land schreibt ein Polizist, um noch einen Moment bei der Polizei zu bleiben, ein ehemaliger Direktor des nun unter einem anderen Namen bekannten Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ein Buch, verlegt von einem staatlich hoch und eben erst wieder recht ausgezeichneten Verlag

im Parlament dieses Landes, dessen Titel freilich nicht mit dieser seiner einstigen langen Berufsbezeichnung, sondern kurz wie einfach:

„Geheimdienstchef“, und wie es für einen Geheimdienstler geziemt, heißt sein Buch einfach wie kurz: „Schattenwelten – Österreichs Geheimdienstchef erzählt“ …

Menschgemäß gab es eine Antwort auf die oben zitierte parlamentarische Anfrage, im Juni 2022, von der damaligen Justizministerin, gepflogenheitsgemäß gerichtet an den Präsidenten des Parlaments, in der u. a. zu lesen ist:

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine umfassende Beantwortung der Fragen aufgrund der Grenzen des parlamentarischen Interpellationsrechts, meiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes sowie in Hinblick auf die Bestimmungen der StPO über die Akteneinsicht nicht möglich ist. Die an mich gerichteten Fragen betreffen zum Teil Inhalte eines anhängigen, nicht öffentlichen (§ 12 StPO) Ermittlungsverfahrens, weshalb zu einem Großteil der Fragen nicht im Detail Stellung genommen werden kann, um laufende Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

Die Sachverhaltsdarstellung gegen den Chefredakteur der Monatszeitschrift „Die Aula“ langte am 17. Dezember 2018 bei der Staatsanwaltschaft Graz ein. Dieser Anzeige waren über 200 Einzelartikel angeschlossen.

Im Zeitraum von Herbst 2019 bis Sommer 2020 wurden Verfahren gegen bislang insgesamt 36 Autoren in Bezug auf knapp 200 Aula-Beiträge finalisiert, wobei teils von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG abgesehen, teils mit Verfahrenseinstellung nach § 190 Z 1 StPO vorgegangen wurde, weil die in Prüfung gezogenen Beiträge für sich genommen nicht tatbildlich waren (§§ 3d, 3g, 3h VerbotsG, § 283 StGB) oder die Strafbarkeit allfälliger strafbarer Handlungen bereits verjährt war.

Das Hauptverfahren, nämlich das gegen den Chefredakteur eingeleitete Ermittlungsverfahren ist aktuell noch bei der Staatsanwaltschaft Graz anhängig. Weiters ist zu drei Autoren die Prüfung der Verdachtslage noch nicht abgeschlossen.

Ob zukünftig die Notwendigkeit einer Weisungserteilung besteht, kann nicht beantwortet werden.

Die Strafsache wurde seit Beginn als vorhabensberichtspflichtig im Sinne der §§ 8 Abs 1, 8a Abs 2 StAG behandelt. In der Causa wurden mehrere Vorhabensberichte der Staatsanwaltschaft Graz und der Oberstaatsanwaltschaft Graz sowie Stellungnahmen der Oberstaatsanwaltschaft Graz erstattet.

Weder die Oberstaatsanwaltschaft Graz noch das Bundesministerium für Justiz haben
„informelle Anregungen“ erteilt. Es sind mehrfach Berichtsaufträge sowie Erlässe seitens der Oberstaatsanwaltschaft Graz und des Bundesministeriums für Justiz ergangen.

Die Fragestellung ist aufgrund ihrer offenen Gestaltung einer Antwort nicht zugänglich bzw wird auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 9 verwiesen.

Dr.in Alma Zadić, LL.M.

Ja, in diesem Land, in dem ein Inhaber einer Universitätsbuchhandlung auf dem schnellsten Weg der Gerichtsbarkeit zugeführt wird, ist die Welt in Ordnung, im Gegensatz zu dem Land, in dem „für jedenfalls mehr als 30 Menschen wahrnehmbarer Weise“ —

etwa die an das Landhaus geschlagenen Verse, an das Landhaus, das Menschen aus ferner Welt auf ihrer Bildungsreise auf ihrem Orientierungsweg zur Tat besuchen,

etwa die heiligen Fresken zur Preisung der jüdischen Menschen,

die dem Österreicher, wenn er diese kannte, wohl Bestätigung seiner von der Vorsehung empfangenen Sendung,

etwa das ehrenreiche Eintreten für einen Dichter des rechten Wortes in rechter Zeit,

etwa die großzügig zum Hörgenuß der Menschen aus aller Welt präsentierte Kunst,

aber auch zum Pausengenuß beispielsweise zwischen den Akten des Bühnenweihespiels,

etwa das Relief zur Freude der des Lateinischen mächtigen Menschen aus aller Welt,

etwa die Gleichbehandlung von Menschen, die

ein bestimmtes Symbol zeigen, aus dem

nach 85 Jahren ein an ein Fensterkreuz erinnerndes Kreuz gemacht ward,

etwa Wiederbetätigung — in Anlehnung an einen Romantitel von Johannes Mario SimmelWiederbetätigung ist nur ein Wort

Wiederbetätigung ist nur ein Wort,

als wär’s ein Wort vom Gedicht, das zu interpretieren freilich eines jeden Menschen nach seiner Gesinnungsmeinung Recht …