Löschen der Vorratsdatenspeicherung – Bereits 3400 Verfassungsbeschwerden

Seit dem Start des Aufrufes am 30. März 2012 des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Österreich, sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen, wurden bereits bis zum heutigem Tag, 11. April 2012, 3400 unterschriebene Vollmachten zur Post gebracht und insgesamt haben bis heute 16472 Menschen mit dem Ausfüllen des Formulars bekundet, eine Verfassungsbeschwerde einzubringen.

In knapp 14 Tagen also haben 3400 Menschen nicht nur einfach bequem ein Formular zu Hause auf dem Sofa liegend digital ausgefüllt und es damit für sich als erledigt angesehen, sondern in nicht einmal 14 Tagen haben 3400 Menschen ihre Vollmachten auch ausgedruckt, unterschrieben, kuvertiert und sofort zur Post gebracht, Briefmarken gekauft, frankiert und ihre Vollmachten abgeschickt … Trotz dieser Woche dazwischen, die für eine Organisierte Glaubensrichtung in diesem Land Bedeutung hat, trotz des Feiertages zusätzlich dazwischen haben schon 3400 Menschen Zeit gefunden, diese wichtige Sache zu erledigen. Womit sie bereits in nicht einmal 14 Tagen die erhoffte Beteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung von 1000 Mitklägerinnen und Mitklägern bei weitem übertroffen und erfüllt haben.

Bis zum 18. Mai 2012 ist es, wie auf Verfassungsklage.At angegeben ist, weiterhin möglich, der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sich anzuschließen, danach wird die Verfassungsklage eingebracht.

Verfassungsklage zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Zur Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, ist nichts mehr zu sagen, denn alles, was zu diesem äußerst bedenklichen Gesetz zu sagen ist, wurde bereits ausführlich und umfassend von sehr vielen gesagt.

Jetzt gibt es nur mehr eines, zu handeln, als Kläger und Klägerin aufzutreten, am Verfahren gegen dieses Gesetz sich zu beteiligen. Die notwendigen Schritte, wie Sie Ihre Klage einbringen können, finden Sie auf

Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Verfassungsklage

Vergessen werden darf aber nicht, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Teil ist eines insgesamt äußerst bedenklichen Gesetzespaket, zu dem auch gehören die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und das Terrorismuspräventionsgesetz. Zur Beruhigung vor diesen äußerst bedenklichen Gesetzen wurde immer mit dem Rechtsschutzbeauftragten argumentiert, der die Garantie vor Mißbrauch sein soll, aber ob dieser es tatsächlich sein wird können, ist äußerst fraglich, wie auch hier öfters angesprochen wurde …

Darüber hinaus ist es auch kein tatsächliches Argument, es werde einen Schutz vor Mißbrauch geben. Denn in einem Rechtsstaat muß es eine Selbstverständlichkeit sein, daß Bürgerinnen und Bürger geschützt sind vor Mißbrauch von Gesetzen durch staatliche Behörden.

Bei diesem Gesetzespaket geht es um weit mehr und um weit schlimmeres. Diese Gesetze etablieren eine Verdächtigungs- und Kontrollgesellschaft, deren Auswirkungen weit über die Überwachungsgier, weit über die Datengefräßigkeit, der, nebenbei bemerkt, durch Umgehung leicht die Nahrung zu entziehen ist, der Sicherheitsbehörden hinausgehen.

Wahrheit durch Fälschung – Regierung gebiert eine Verdächtigungsgesellschaft

Diese Fälschung eines Schreibens des Innenministeriums sagt als Fälschung die Wahrheit darüber aus, wer in Österreich die Sicherheit tatsächlich bedroht. Es ist die Regierung. Und mit der Regierung ihre christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die der Regierung und der für die Sicherheit zuständigen SM Johanna Mikl-Leitner Gesetze beschließen, die dazu führen, daß eine Fälschung nicht mehr sofort als Fälschung wahrgenommen werden kann.

Diese Fälschung einer Benachrichtigung an Anrainer und Anrainerinnen in der Redergasse gibt sich zwar selbst als Fälschung zu erkennen. Trotzdem wurde diese Fälschung augenblicklich als echte Benachrichtung massiv verbreitet, als Beweis dafür, wie weit die Überwachung der Bürger und Bürgerinnen in der Republik Österreich bereits geht, wurde diese Fälschung sofort breit gestreut, geschockt darüber, in der Republik Österreich schutzlos und willkürlich der Überwachung ausgesetzt zu sein, den Sicherheitsbehörden ausgeliefert zu sein.

Zum einen sind die Gesetze aus dem Anti-Terror-Paket – Vorratsdatenspeicherung, SPG-Novelle, Terrorismuspräventionsgesetz – höchst fragwürdige Gesetze im Hinblick auf Ausweitung der Sicherheit im Land, zum anderen sind diese Gesetze ebenso höchst bedenklich in bezug auf die demokratiepolitische Entwicklung in diesem Land. Denn diese werden den Klimawandel forcieren, hin zu einem Klima mit noch mehr Angst, einem noch mehr lastend spürbaren Ausgeliefertsein, dem zur Gewißheit werdenden Gefühl des Verlustes verfassungsrechtlich gewährleisteter Grundrechte …

Ein derartiges Klima gebiert politgesellschaftliche Ungeheuer …

Diese Fälschung einer Benachrichtigung des Innenministeriums ist daher weiter zu verbreiten, denn diese Fälschung schreibt die Wahrheit über die von dieser Regierung und ihren fraktionellen Abgeordneten verabschiedeten Gesetze, korrigiert die diese Gesetze verteidigenden Aussagen vor allem der SM Johanna Mikl-Leitner hin zur Wahrheit, was also tatsächlich von diesen Gesetzen zu halten ist. Es sind gemeingefährliche Gesetze ohne Unterstützungswert für die Sicherheit.

PS Keine Fälschungen sind die polizeilichen Schreiben, mit denen eine Parlamentarierin reagieren läßt, auf ein Schreiben an Sie. Was diese Parlamentarierin unter politischer Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen versteht, kann hier nachgelesen werden.

SPG-Novelle – Abgeordnete laufen für ihre fraktionelle Regierung mit gegen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Die gestrige E-Mail einer sozialdemokratischen Abgeordneten hatte wiederum ausführlich zum Inhalt das Handelsübereinkommen ACTA, womit sich diese Antwort als weitere Nicht-Antwort einreiht auf die E-Mail an die Abgeordneten im österreichischen Parlament, in der es einzig um die SPG-Novelle ging

Bisher aber kam keine einzige Antwort auf eine weitere E-Mail an die Abgeordneten im österreichischen Parlament, wohl deshalb, weil es bei diesem Schreiben keine Möglichkeit gibt, eine Antwort vorbei am Inhalt zu schicken, kein Wortspiel den Zug anbietet, bequem auszuweichen …

Was schlimmer zu bewerten ist, die ausweichenden Antworten von sozialdemokratischen Abgeordneten, oder daß christschwarze Abgeordnete weder auf die eine noch auf die andere E-Mail antworteten, ist nicht die entscheidende Frage, sondern, daß sowohl christschwarze als auch sozialdemokratische Abgeordnete der SPG-Novelle wie schon vorher dem Terrorismuspräventionsgesetz im österreichischen Parlament zustimmten, ist das Schlimme, daß sie alle berechtigten Bedenken gegen diese Gesetze aus dem „Anti-Terror-Paket“ ignorierten, und sich damit selbst wieder einmal und ein weiteres Mal zu willigen Erfüllungsgehülfen und Erfüllungsgehülfinnen degradierten …

Aber es sind nicht nur die Abgeordneten der Regierungsparteien, die durch ihre Zustimmung zu diesen höchst umstrittenen Gesetzen eine auch demokratiepolitisch äußerst bedenkliche ihnen vorgegebene Handlung setzten, es ist auch das nun nach der parlamentarischen Beschlußfassung mediale Schweigen, das schlimm genannt werden muß, das Abfinden mit der SPG-Novelle, mit der Vorratsdatenspeicherung, das breite Hinnehmen dieser beschlossenen Gesetze

Nichtigkeit der karlschen Vorschläge zur Änderung der Strafprozeßordnung

Es wird seit längerem schon das stillose Verfassen von Gesetzestexten beklagt, aber auch die Schlampigkeit beim Ausarbeiten von neuen Gesetzen … Diese Schlampigkeit kann, wie im Fall der nun beabsichtigten Änderung der Strafprozeßordnung, aber auch weiter einen Ausweg …

In der beabsichtigten Änderung des Paragraphen 112 wird zwar auf auf den Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 verwiesen, der in der geltenden Strafprozeßordnung 1975 das Recht auf Verschwiegenheit regelt, aber in der gesamten vorgeschlagenen Fassung ist keine Änderung respektive Anpassung des Paragraphen 157 Abs. 2 zu finden, und auch kein Hinweis in den Erläuterungen zur vorgeschlagenen Fassung.

Wenn also von Personen, die im Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführt sind, je die Herausgabe von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern verlangt werden sollte, wird diesen wohl nur eines bleiben, augenblicklich den Paragraphen 157 Abs. 2 zu zitieren, besser, diesen gleich schriftlich vorzulegen:

Das Recht der in Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführten Personen, die Aussage zu verweigern, darf bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, insbesondere nicht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder auf Datenträgern gespeicherten Informationen oder durch Vernehmung der Hilfskräfte oder der Personen, die zur Ausbildung an der berufsmäßigen Tätigkeit nach Abs. 1 Z 2 bis 4 teilnehmen. [Hervorhebungen B.K.]

Es wird wohl Abs. 2 des Paragraphen 157 die einzige Möglichkeit bleiben, um gegen eine Beschlagnahme von Unterlagen sich zu verwahren, also mit dem Hinweis auf die zwei sich widersprechenden Paragaphen. Denn eines, wird an die eben im Parlament beschlossene SPG-Novelle gedacht, kann nicht erwartet werden, daß die sozialdemokatischen Abgeordneten tatsächlich gegen die Änderung der Strafprozeßordnung stimmen werden, trotz der vollmundigen Erklärung von Hannes Jarolim, seitens der SPÖ werde es dazu ein Nein geben, tapfer sprach auch Günther Kräuter, als es um die SPG-Novelle

SPG-Novelle – Bundesrat und Bundespräsident sind jetzt am Zug

Mit einem Veto des Bundesrates gegen die gestern im Nationalrat beschlossenen Gesetze der SPG-Novelle und des Datenaustausches und mit einer Nichtunterunterzeichnung dieser Gesetze durch den Bundespräsidenten könnten  sowohl der Bundespräsident als auch der Bundesrat ein kräftiges Zeichen gegen die massiven Forderungen setzen, sowohl den Bundesrat als auch den Bundespräsidenten gänzlich einzusparen, somit ihre demokratiepolitische Notwendigkeit unzweifelhaft unter Beweis stellen …

Jedoch sollte zugleich nicht schweigend darauf gewartet werden, daß im Bundesrat die christschwarzen und sozialdemokratischen Mandatare und Mandatarinnen anders stimmen werden als ihre fraktionellen Kollegen und Kolleginnen im Nationalrat, und es darf auch nicht darauf gewartet werden, daß der sozialdemokratische Bundespräsident seine Unterschriften verweigern wird, sondern es muß das In-Kraft-Treten dieser Gesetze aktiv und laut und breitest

Denn die Bedenken gegen die SPG-Novelle bleiben. Auch die Bedenken gegen das Gesetz des Datenaustausches bleiben, für die gestern der sozialdemokratische Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, gestimmt hat, obgleich er in seiner gestrigen parlamentarischen Rede unmittelbar vor der Abstimmung bekannt hat, die Bedenken zu teilen.

Jedenfalls wären auch die gestern beschlossenen Gesetze sowohl für den Bundespräsidenten als auch für den Bundesrat, wieder einmal, eine weitere Gelegenheit, durch ein Veto respektive durch Nichtunterzeichnung selbst stichhaltige Argumente gegen ihre Einsparungen vorzubringen, ihre demokratiepolitische Unverzichtbarkeit zu begründen.

SPG-Novelle – Morgen ist das Parlament am Zug

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden am 29. Februar 2012 im Parlament über die SPG-Novelle abstimmen, und mit Bangen ist an Sie die Frage zu stellen, haben Sie die Novelle zum SPG tatsächlich, wenigstens heute noch schnell, gelesen, und wichtiger noch, haben Sie die Novelle dann auch tatsächlich verstanden?

Das ist menschgemäß vor allem eine Frage an die Befürworter und Befürworterinnen dieser Novelle, also eine an die christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die morgen geordnet, wie zu befürchten ist, für die Novelle zum SPG angeordnet stimmen werden.

Für diese Frage sind mittlerweile ein paar Kollegen und Kolleginnen mehr von Ihnen verantwortlich, die mit ihren Antworten keine Antworten zur SPG-Novelle sandten, sondern alle ausschließlich auf das Handelsübereinkommen ACTA sich bezogen, das aber nicht Gegenstand des Schreibens an Sie war. Soher ist die Frage nicht unberechtigt, ob Abgeordnete wenigstens die Gesetzesvorlagen, über die Sie im Parlament abstimmen, vor deren Beschlußfassung lesen, und ob auch genau, und ob Sie deren Inhalt auch vollständig erfassen können?

Aber es sind weniger die zugesandten Nichtantworten, die diese Frage provozieren, als vielmehr das medial attraktive Engagement von sozialdemokratischen und christschwarzen Mandataren und Mandatarinnen gegen das Handelsübereinkommen ACTA, während sie jedoch zugleich ohne Bedenken für die Verabschiedung der SPG-Novelle sich aussprechen respektive zu dieser sich verschweigen

Es muß hier nicht noch einmal darauf eingegangen werden auf die nahezu deckungsgleichen Bedenken gegen die SPG-Novelle und gegen ACTA und auf die nahezu deckungsgleichen Vorschläge etwa der Prüfungen, ehe die SPG-Novelle beschlossen und ehe ACTA ratifiziert werden könnte …

Damit Sie morgen aber wissen, welchen Gesetzen Sie von der christschwarzen Partei und Sie von der sozialdemoraktischen Partei zustimmen werden, ein paar kurze und also leicht verständliche Sätze, die recht gut zusammenfassen, und Sie, was wünschenswert wäre, wenigstens dazu veranlassen könnten, eine Beschlußfassung zu verschieben, um noch einmal darüber eine breiteste Debatte zu führen.

Aus dem offenen Brief der Rechtsanwaltkammer vom 1. Februar 2012:

Die Novelle stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag regt daher an, zunächst eine Evaluierung der bestehenden Bestimmungen vorzunehmen, bevor eine neuerliche Erweiterung der polizeilichen Befugnisse im Gesetz verankert und damit immer tiefer in Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Hinzuweisen ist, neben den bereits in unserer Stellungnahme geäußerten Kritikpunkten, auch auf die Tatsache, dass für die von sicherheitspolizeilichen Maßnahmen Betroffenen nach wie vor kein Rechtsbeistand vorgesehen ist, um deren Rechte bereits im Zuge der Genehmigung der Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten zu wahren. Änderungsbedarf besteht aus Sicht des ÖRAK auch in der grundsätzlichen Ausgestaltung der Funktion des Rechtsschutzbeauftragten (tatsächliche Unabhängigkeit, Neustrukturierung). Wie ein Gespräch mit diesem ergeben hat, unterstützt auch der Rechtsschutzbeauftragte selbst sowohl die Kritik der Rechtsanwaltschaft an der fehlenden Informationspflicht im Zuge der Standortermittlung, als auch die Forderung nach einer unbedingt notwendigen Evaluierung der bestehenden Bestimmungen des SPG.

Plattform gegen den Überwachungsstaat:

Die Plattform gegen den Überwachungsstaat, der Organisationen wie SOS Mitmensch, Greenpeace, Global 2000, ATTAC und die ÖH angehören, fordert das Parlament dazu auf, die von ExpertInnen viel kritisierte  Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu stoppen. Wer als ParlamentarierIn ein Gesetz durchwinkt, von dem namhafte ExpertInnen meinen, dass es Tür und Tor für möglichen Machtmissbrauch öffnet, übernimmt für jeden einzelnen Fall von Missbrauch die Mitverantwortung.

Parlament muß nach Innenministerium-Antwortverweigerung den Gesetzesbeschluss stoppen!

Das knappe Gut der Freiheit des Sebastian Kurz

Es wurde breitstolz verkündet, wie auch hier schon geschrieben, auf Initiative von Sebastian Kurz habe SM Johanna Mikl-Leitner die Ratifizierung von ACTA gestoppt … Wegen fehlender Initiative kann aber nicht berichtet werden, auf Initiative von Sebastian Kurz habe SM Johanna Mikl-Leitner SPG …

Wie geht aber Sebstian Kurz selbst mit der Freiheit im Internet, die ihm für sich als Jungen so ein hohes Gut sei, um?

Sebastian Kurz löscht.

Sebastian Kurz, um es dramatisch zu formulieren, zensuriert …

Menschgemäß ist es kein leichtes Unterfangen, mit solchen geposteten Meinungen angemessen umzugehen, wie beispielsweise mit jener irrigen von Martina Schmidt. Wer aber derart gegen ACTA engagiert ist, von dem könnte erwartet werden, für den die Freiheit im Internet ein derart hohes Gut ist, von dem würde erwartet werden können, er selbst finde andere Wege, mit geposteten Meinungen umzugehen, selbst wenn diese ungustiös sind.

Und die geäußerte Meinung von Martina Schmidt ist ungustiös, ist absolut falsch, ist … Von daher liegt das Löschen nahe, und ist das Löschen doch der einfachste Weg, wie auch die Initiative gegen ACTA der einfache Weg ist, weil es aktuell auch der populäre und der für die nationale Karriere nicht hinderliche Weg ist, während eine Initiative gegen SPG wohl bedeutete, …

Sebastian Kurz hat also den unnötigen Kommentar von Martina Schmidt gelöscht, und mit dieser Löschung hat er nicht nur ihren Kommentar gelöscht, sondern 24 weitere Postings zu dieser irrigen Meinung von Martina Schmidt. Gestern, am späten Nachmittag, gab es 24 Kommentare, einige darunter auch von Martina Schmidt, mit denen sie sich nur weiter selbst bloßstellte, und von anderen, die entschieden gegen diese irrige Meinung von Martina Schmidt schrieben.

Sebastian Kurz hat also die irrige Meinung von Martina Schmidt gelöscht und damit auch weitere 24 Kommentare. Aber es nicht wirklich gelöscht, denn ein Kommentator ersuchte um Speicherung aller Kommentare und deren Zusendung an ihn, da er beabsichtigt, wie er schrieb, Martina Schmidt wegen „Volksverhetzung“ anzuzeigen …

Mit der Löschung der irrenden Meinung von Martina Schmidt ist es also nicht aus der Welt, es steht auch weiter auf ihrer eigenen Site des Unternehmens Facebook, und Martina Schmidt wird durch diese Löschung sich wohl bestärken können, es würde in Österreich keine Meinungsfreiheit …, und mit ihr alle, an die sie es weiterleiten wird. Mit der Löschung hat Sebastian Kurz ihr im Grunde einen Dienst erwiesen, denn für Martina Schmidt selbst kann eine Löschung nur bedeuten, ihre „Beweise“ werden zugunsten des Islams zensuriert. Eine eindeutige Stellungnahme von Sebastian Kurz zu dieser irrigen Meinung wäre wohl klüger gewesen, verbunden mit dem Ersuchen an Martina Schmidt um Rücknahme dieses Kommentars bzw. um Selbstlöschung ihres Kommentars, verknüpft auch mit dem Hinweis, sollte Martina Schmidt es nicht tun, es dann löschen zu müssen.

Martina Schmidt hat sich also mit ihrer irrenden Meinung nicht nur selbst bloßgestellt, sie hat auch mit ihren weiteren Kommentaren zu erkennen gegeben, für wen ihr Herz schlägt, für den zurzeitigen Obmann der Freiheitlichen, und auf ihrer eigenen Site gibt sich auch als multiplikatorische Leserin von Unzensuriert zu erkennen …

Die Freiheitlichen ein Echo von Martina Schmidt und Martina Schmidt ein Echo von den Freiheitlichen …

PS Ob der Weg der Anzeige wegen „Volksverhetzung“, wie ein Kommentator in Reaktion auf die irrige Meinung von Martina Schmidt es ankündigte, ein sinnvoller ist im Umgang mit derart aberwitzigen Meinungen, kann nicht gesagt werden, denn der Vorwurf der „Volksverhetzung“ enthält auch die Annahme, das sogenannte Volk sei dumpf und unfähig Unsinnigkeiten zu erkennen, und es müsse geleitet werden, es müsse dem sogenannten Volk vieles vorenthalten werden, weil sonst das sogennannte Volk beispielsweise derart irrige Meinungen, wie die von Martina Schmidt, … Das mag schon zutreffen, wird etwa daran gedacht, wie viele das Echo von Martina Schmidt wählen.

PPS Es scheint für Sebastian Kurz nicht nur im Umgang mit irrigen Meinungen der einfache Weg des Löschens der beste zu sein, sondern generell der einfache und populäre Weg der beste zu sein, wird aktuell etwa an seine Forderung gedacht, Schulschwänzer und Schulschwänzerinnen mit extrem hohen Strafen zu verfolgen …

Massenproteste gegen SPG dringend notwendig

Wer die Bedenken gegen das internationale Handelsübereinkommen ACTA mit den Bedenken etwa gegen die Novelle des nationalen SPG vergleicht, wird viele Überschneidungen finden, aber große Unterschiede im Umgang mit dem internationalen Übereinkommen und den nationalen Gesetzen:

Gegen ACTA gibt es auch in Österreich massiven und breitesten Protest, jedoch nicht gegen SPG und Vorratsdatenspeicherung

Gegen ACTA tritt sogar SM Johanna Mikl-Leitner auf und präsentiert sich als Kämpferin für Meinungsfreiheit und Datenschutz, während zugleich ihr Credo sonst ist: Datenschutz dürfe nicht …

Gegen ACTA treten sogar sozialdemokratische Abgeordnete auf, mit einen offenen Brief an die Bundesregierung in der Hand, während sie zugleich ohne Bedenken für nationale Gesetze  stimmen können, wie auch in der Parlamentskorrespondenz Nr. 79 vom 2. Februar 2012 nachgelesen werden kann: „Sicherheitserfordernisse versus bürgerliche Freiheiten“ …

Die „Sorge um die Zukunft der Demokratie“, sollte angenommen werden, ist unteilbar. Wie der Vergleich im Umgang mit ACTA und SPG zeigt, ist dem nicht so. Weder für die ÖVP noch für die SPÖ. Aber nicht nur für die christschwarze und für die sozialdemokratische Partei ist „die Sorge um die Zukunft der Demokratie“ teilbar, sondern auch für die Masse der Protestierer und Protestiererinnen gegen ACTA … Hier scheint Einigkeit zwischen der Protestbewegung und den beiden Parteien gegen ACTA zu herrschen, und auch darüber,  internationale Geheimverhandlungen zu einem Handelsübereinkommen müssen verschwörerische Verhandlungen gegen alle sein, mit dem weltverschwörerischen Ziel, Verschlechterungen für alle … Nationale Geheimverhandlungen hingegen, beispielsweise die aktuellen Geheimverhandlungen zum Sparpaket waren für SPÖ und ÖVP das nationale Gebot der Stunde, verantwortungsvoll konkrete Gesetze zu formulieren,  zum Wohle für alle in Österreich …

Der Protestanschluß durch diese zwei Parteien wird wohl auch der Überlegung geschuldet sein, sich dadurch dieser Klientel als wählbare Parteien verkaufen zu können, teilen sie doch nicht nur die Bedenken gegen dieses internationale Handelsübereinkommen, sondern sie kämpfen national dagegen mit an … Wer wird in welcher Wahl noch an das nationale SPG denken, über das ohnehin kaum und vor allem nicht breitest gesprochen wird.

Die Bedenken gegen ACTA sind derzeit allgegenwärtig, so daß diese hier nicht angeführt zu werden brauchen, aber zusätzlich zu den obigen Verlinkungen noch ein paar weitere Beispiele zum Eigenvergleich, welche Bedenken es gegen die Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket gab und gibt:

SPG-Novelle – Morgen im Innenausschuß

SM Mikl-Leitner – Es darf keinen Richter geben

Die Morde in Deutschland widerlegen die Brauchbarkeit der SPG-Novelle

Rechtsschutzbeauftragter nicht mehr als ein Befehlsempfänger der SM Mikl-Leitner

Bundesheer will es noch strenger

Polizeigesetz – Offizielle Stellungnahmen

Günther Kräuter – Abgeordneter und Säule verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte

Unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Anti-Terror-Paket braucht Polizei nicht mehr – Als „Freunde“ arbeiten Polizisten bereits effizienter

SPG – Jetzt ist das Parlament am Zug

Keine Wortspiele in Schreiben an Abgeordnete, eine Empfehlung

Das gestrige Schreiben an die Abgeordneten des österreichischenn Parlaments hatte zur Folge, daß bisher zwei Abgeordnete antworteten, aber nicht zur SPG-Novelle, sondern ausschließlich zu dem Handelsübereinkommen ACTA, obgleich, so war die Meinung, der Betreff, die Montage und die Verlinkungen es mehr als deutlich machen, daß es um die nationalen Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket geht …

Die zwei Antworten, von einer einorangten freiheitlichen Abgeordneten und von einem sozialdemokratischen Abgeordneten, hatten einzig das Handelsübereinkommen zum Inhalt, kein Wort aber zum SPG

Auch wenn die Abgeordneten nicht auf das Schreiben eingingen, so war es doch eine direkte Reaktion, eine, um die nicht ersucht wurde, weil es nicht darum geht, persönlich eine Antwort zu erhalten, entscheidend ist das Stimmverhalten im Parlament … Aber, immerhin eine Art von persönlicher Reaktion. Denn es durfte auch schon ein anderes Verhalten im Zusammenhang mit den Gesetzen aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket erlebt werden, etwa von der formal höchsten Parlamentarierin. Die es gleich der Polizei zu reagieren überließ 

Es war ein Fehler zu meinen, ein ökonomisch auf den Punkt gebrachtes Wortspiel fördere mit einem Blick zutage, wie teilbar die Sorge um die Zukunft der Demokratie im parteipolitischen Österreich sei …

Darum für alle Abgeordneten zur Klarstellung stellvertretend die Antwort an den sozialdemokratischen Abgeordneten und als Empfehlung an jene, die möglicherweise je an Abgeordnete zu schreiben beabsichtigen, diese ihre Schreiben so einfach als möglich zu halten, keine Wortspiele zu verwenden, nicht mit Verknappungen und inhaltlichen Verklammerungen zu arbeiten …

Sehr geehrter Herr Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat,

vielen Dank für Ihre prompte Antwort.

Leider bezog sich Ihre Antwort nicht auf meine E-Mail. Es geht nicht um „ACTA“, sondern um die SPG-Novelle.

Es ist zwar sehr freundlich, daß Sie geantwortet haben, wichtiger allerdings ist, daß die SPG-Novelle nicht verabschiedet wird. Wenn es der SPÖ als auch der ÖVP, deren nicht wenige Funktionäre und Funktionärinnen große Sorge nun um die Zukunft der Demokratie äußern, allerdings nur im Hinblick auf das internationale Handelsübereinkommen „ACTA“, während die nationalen Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket der sozialdemokratischen und der christschwarzen Partei nicht nur keine demokratiepolitischen Sorgen bereiten, sondern bedenkenlos verabschiedet wurden respektive noch werden.

Die Sorge, sollte angenommen werden, um die Zukunft der Demokratie ist unteilbar. Wie es jedoch scheint, ist dem nicht so, weder für die ÖVP noch für die SPÖ.

Ich möchte Sie freundlich ersuchen, Ihre Zeit nicht für eine mögliche weitere Antwort zu vergeuden, sondern diese Zeit zu nutzen, im Parlament eine Mehrheit gegen die Verabschiedung der SPG-Novelle zu erwirken. Müßte das nicht gerade für Sie prioritäres Anliegen sein?

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Kraut