Es paßt altgesinnungsgemäß dazu, daß NR Wendelin Mölzer den Einsatz von Walter Seledec für Alexander Löhr veröffentlicht genau in der Ausgabe vom 27. Februar bis 5. März 2015, in der er auch Georg Immanuel Nagel über Verbrechen gegen die Menschlichkeit als „sogenannte ‚Menscheitsverbrechen'“ schreiben läßt, die als „geschichtspolitische Dogmen zur juristisch verordneten Staatsreligion erhoben“ worden seien …
Ein Abgeordneter des österreichischen Parlaments läßt im Februar 2015 schreiben:
„Löhr, 1945 schon in Sicherheit in Österreich, ging freiwillig nach Jugoslawien zurück, um seine Soldaten im Bewusstsein seiner Unschuld nicht im Stich zu lassen.“
Eine Auslieferung ist also für Walter Seledec eine freiwillige Rückkehr …
Was von diesen Ausführungen des Walter Seledec, veröffentlicht von einem Abgeordneten des österreichischen Parlaments, zu halten ist, das schreibt Walter Seledec selbst genau, bereits in seinem ersten Absatz, in dem er alles sagt, was zu ihm zu sagen ist, auch wenn er, Seledec, meint, er schreibe über andere, gegen andere, so liefert er doch bloß ein alles kenntlich machendes Psychogramm seiner selbst:
„In welch schrecklicher und moralisch fragwürdiger Zeit und Gesellschaft wir leben, wird uns immer wieder durch barbarische Einzelaktionen im öffentlichen Leben bewusst. Die schweigende ‚öffentliche Meinung‘ trägt an diesen beispiellosen Aktionen Mitschuld, ja sie fordert die Geschichtsfälscher und selbsternannten Gutmenschen geradezu heraus, uns ihre Sicht der Dinge und der Geschichtswahrnehmung aufzuzwingen. So wird die Zahl der Motivation jener Handlungen, mit welchen versucht wird, die Geschichte neu zu schreiben und mit der Brandfackel der Rache durch unser Land zu ziehen, immer größer.“
Und was ist für Walter Seledec das für eine „barbarische Einzelaktion“, das ein Abgeordneter des österreichischen Parlaments veröffentlichen läßt? Es ist das Abhängen einer Gedenktafel für einen Kriegsverbrecher.
Daß das von Walter Seledec Preisgegebene nicht „immer größer“ wird, das können nur die Wähler und Wählerinnen verhindern, indem sie einer „schrecklichen und fragwürdigen“ Gemein-Schaft in jedweder Wahl nicht mehr Stimmen zugestehen, als es für eine Demokratie verträglich ist, in Prozenten ausgedrückt: nicht mehr als 0,88 Prozent …
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