Es entkommt Waldhäusl ein Wort, „Sonderbehandlung“.
Und sofort halten sich Menschen mit einer Hand die Nase zu, mit der anderen zeigen sie tief in die Vergangenheit. Na ja, so tief in die Vergangenheit auch wieder nicht. Obgleich es weit über sieben Jahrzehnte her ist, ist es oft schwer, sich gegen den Eindruck zu erwehren, diese Vergangenheit ist nicht vorbei, hält noch an, ist die Gegenwart, hält zumindest diese Vergangenheit die Gegenwart gefangen, so gegenwärtig ist das Wissen um die Wörter, die in dieser Vergangenheit state of the art waren, daß sofort verlangt wird, Waldhäusl ist von der Position, auf die er gestellt wurde, zu entfernen, nur deshalb, weil das Wort „Sonderbehandlung“ …
Dabei ist „Sonderbehandlung“ zuerst vor allem ein gänzlich neutrales Wort. Ein Begriff, der in vielen Zusammenhängen Anwendung findet, nach wie vor, und mit Gewißheit schon Anwendung fand, als beispielsweise Adolf Hitler noch gewickelt wurde, in rauhe Lodenwindeln sich entleerte.
Aber es gibt einen Zusammenhang zwischen einer positiv gemeinten Sonderbehandlung und einer negativ gemeinten Sonderbehandlung. Zur negativen Sonderbehandlung führt nur der Weg über die positive Sonderbehandlung, genauer: nur der Vorwurf der Sonderbehandlung im positiven Sinn führt zur negativen Sonderbehandlung. Zuerst müssen Menschen ausgemacht werden, um den Vorwurf zu erheben, sie erführen eine Sonderbehandlung im positiven Sinn. Blau-Türkis vor Neid wird der Vorwurf der Sonderbehandlung erhoben. Mit diesem Vorwurf geht einher die Forderung nach Konsequenzen. Und die geforderte Konsequenz ist die negative Sonderbehandlung der Menschen, von denen vermutet wird, sie würden eine Sonderbehandlung im positiven Sinn zum Nachteil der blau-türkis Neidenden erfahren.
So war es, um ein Beispiel aus der Vergangenheit dafür anzuführen, als es Vorwürfe gab, Beschwerden über eine Sonderbehandlung von jüdischen Männer gab, wurde sofort eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der es u.a. heißt:
„Der Herr Kriegsminister von Stein hat mit Bestimmtheit erklärt, daß alle begründeten Beschwerden über Sonderbehandlung von Juden auf Eingehendste geprüft werden und daß gegebenenfalls Abhilfe geschaffen wird.“
Das war im Winter 17. Zur Zeit also, als Adolf Hitler nicht mehr gewickelt wurde. Bald darauf begann er sich wieder zu entleeren, und keine Mutter bei ihm, die ihm seinen Mund mit einer Lodenwindel gewickelt hätte, um zu verhindern, daß er seine Ausscheidungen überall ungehindert verbreiten kann, gleich wo er gerade ist, in Waldhäusli wird er wohl nicht gehockt sein, ist das doch eine Ortschaft im Kanton Bern, in der Schweiz. Jedenfalls, von dem Vorwurf der Sonderbehandlung im Winter 17 dauerte es bis zur Konsequenz, also bis zur negativen oder nationalsozialistischen „Sonderbehandlung“. Das ist stets zu berücksichtigen, die Zeitspanne vom Vorwurf der Sonderbehandlung bis zur Konsequenz der negativen Sonderbehandlung.
Zur Zeit gibt es massive Vorwürfe der Sonderbehandlung von Menschen. Gerade die gesinnungsgemäß zensurierte Website der Regierungspartei schreitet dabei voran, genauer, schreibt weiter voran …
Soviel ist klar, Waldhäusl entkam „Sonderbehandlung“ nicht in diesem Sinn. Aber es ist die waldhäuslische Reaktion auf solche Vorwürfe, Menschen würden bevorzugt werden, mit waldhäuslischer Konsequenz einer negativen Sonderbehandlung, wie es eben Waldhäusl gelehrt wurde, nicht von Adolf Hitler, sondern
Waldhäusl, Lagererbe des J. Haider, J. Mikl-Leitner, Testamentsvollstreckerin
von Jörg Haider, mit welchem Wissen sich dieser vollstopfte … er ist tot, wen kann das noch interessieren …
Dann gibt es auch die „Sonderbehandlung“, von der auf gesinnungsgemäß zensurierten Website geschrieben wird, zwar ebenfalls als Vorwurf, aber nicht als Vorwurf, daß Menschen positiv bevorzugt würden werden, sondern als Vorwurf, als Anklage, Menschen würden einer negativen „Sonderbehandlung“ unterzogen werden. Es wird also in dieser Gesinnungsschaft recht wohl um beide Sonderbehandlungen, von denen keine ohne die andere eingesetzt werden kann, recht genau gewußt, und beide gesinnungsgemäß gebraucht, die positive als Vorwurf, die negative als Konsequenz aus dem Vorwurf, und darüber hinaus die negative Sonderbehandlung als Vorwurf, wenn es gesinnungsgemäß opportun, wenn die eigene Gesinnungsschaft als Opfergemeinschaft beklagt werden soll. Wie beispielsweise von Reynke de Vos in der gesinnungsgemäß zensurierten Website der Regierungspartei, wenn es um Südtirol geht.
Sie werden Reynke de Vos kennen, jetzt, aber unter seinem „Klarnamen“, wie es Zeiten des Internets heißt: Reinhard Olt, der Geschichtsberufene von Brauneder, der berufen von einem Lyrikliebhaber …
Und Reinhard Olt eilt, wann und wohin immer er gerufen wird, nicht zum Kriegsminister Stein, aber in die Steingasse, um zu preisen das Bildungsmagazin der identitären Regierungspartei, der dort im Haus der Heimat der Preis der Ikone der identitären Regierungspartei verliehen wurde, etwas verspätet, und in dem für sie einzigen authentischen Haus, aus dem sie, die Regierungspartei, nicht mehr zurückkehren sollte in das Gebäude, wo sie fehl am Platz ist, weil ihre Gesinnung im vollkommenen Widerspruch ist zu dem, wofür das Gebäude am Ring steht.
In die Steingasse ist im Dezember 18 also Herrolt vom Odenwald als Olt geeilt, um Bericht zu geben, so kritisch recht wohl wie seiner über Südtirol für den Weisenbericht …
Um zu einem Schluß zu kommen. Manchmal kommt es auch vor, daß Vorwurf und Forderung nach Konsequenz in einem Wort kurz zusammengefaßt wird. Gegen Menschen der Vorwurf erhoben wird, sie wären bevorzugt, und zugleich gegen sie eine „bevorzugte Behandlung“ gefordert wird, mit einem Wort eine „Sonderbehandlung“ …
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.