Kein Veto für Datenschutz, aber ein christschwarzes Veto für Reichenschutz

Es werden die Tausenden, die auf Verfassungsklage.At das Formular zur Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung bereits ausfüllten, die Vollmacht auch unterschreiben und bis spätestens morgen hoffentlich noch zur Post bringen

Über die Vorratsdatenspeicherung, über die SPG-Novelle, über das Terrorismuspräventionsgesetz, über das Datenaustauschgesetz, über den Rechtschutzbeauftragten im Innenministerium, über die Gesetze also, die zumeist unter dem Titel „Anti-Terror-Paket“ zusammengefaßt verkauft werden, wurde auch hier schon sehr viel geschrieben … Es gibt aber noch einen weiteren Blickwinkel, von dem aus diese Gesetze betrachten werden können, weil dieser sehr klar zeigt, für wen sich die christschwarze Partei tatsächlich und mit voller Kraft einsetzt, es sind die Reichen …

Auch bei der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie geht es um Daten … Aber wie anders verhält sich in diesem Fall die christschwarze Partei, namentlich Maria Fekter: diese Daten will die christschwarze Partei geschützt wissen, zum Schutz der Reichen legt die christschwarze Finanzministerin gegen die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ihr Veto ein, während es der christschwarzen Partei nicht schnell genug gehen konnte, allen Menschen in Österreich den Datenschutz zu nehmen, alle Menschen in Österreich der totalen Überwachung auszuliefern …

Worum es bei der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie geht? Es geht um Milliarden, die von der christschwarzen Finanzministerin jenen sichern möchte, die derart viel besitzen, daß es sich auszahlt, das Vermögen weltweit vor Besteuerung zu verstecken …

EU-Kommissionschef Jose Manuel Barroso hat die anhaltende Blockade von Österreich und Luxemburg im Bereich der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie für Verhandlungen mit der Schweiz und vier anderen Drittstaaten kritisiert. Barroso sagte am Mittwoch in Brüssel, er bedauere, dass zwei Mitgliedstaaten im EU-Finanzministerrat ihr Veto zu Drittstaatsverhandlungen wiederholt hätten. „Es gibt Milliarden von Euro, die in die EU zurückfließen können, vorausgesetzt es gibt ein Verhandlungsmandat.“  Finanzministerin Maria Fekter hatte beim gestrigen Rat in Brüssel neuerlich eine Einigung im Bereich der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie verhindert.

Die christschwarze Finanzministerin begründet ihr Veto damit, das österreichische Bankgeheimnis schützen zu wollen, und sie verweist dabei auch darauf, daß ja ohnehin die EU-Quellensteuer bezahlt werde … Ja, die Quellensteuer, eine Steuer, die von vielen nicht bezahlt werden muß, beispielsweise von ausländischen Begünstigten österreichischer Stiftungen, eine Steuer mit anscheinend sehr vielen Schlupflöchern -, Steuerberatungsfirmen bieten dafür zuhauf fachkundige Beratung an …

Lásló Kovács, ehemaliger EU-Kommissar, hat 2010 in einem Interview angeführt, um was für eine riesige Summe es hier geht, die durch Steuerflucht …

Kovács: Weil sehr viel Geld auf dem Spiel steht. Der Verlust aus Steuerflucht beträgt zwischen 200 und 250 Milliarden Euro – fast zweimal das EU-Jahresbudget, viermal das Landwirtschaftsbudget, fünfmal so viel wie die Struktur-politik. Eine enorme Summe Geld. Gerade jetzt können es sich die Mitgliedsstaaten nicht leisten, 200 bis 250 Milliarden Euro pro Jahr zu verlieren. Es gibt aber auch einen moralischen Aspekt: Millionen Bürger zahlen pflichtbewusst ihre Steuern. Sie sind sehr irritiert, wenn andere sich dieser Pflicht entziehen – und es sich dabei ausgerechnet um die Reichen handelt. Denken Sie an die Aufregung in Deutschland nach dem Liechtenstein-Skandal. Damals habe ich beschlossen, die Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu beschleunigen. Dieser Vorschlag liegt nun auf dem Tisch.

Zwischen 200 und 250 Milliarden Euro – fast zweimal das EU-Jahresbudget … Das war die Steuerfluchtsumme Anfang 2010 … Noch ein anderer Vergleich, bezogen auf Österreich:  Zahlen aus dem österreichischen Bundesvoranschlagsentwurf 2012, gennant von Maria Fekter in ihrer Budgetrede vom 19. Oktober 2011: Ausgaben von rund 73,6 Milliarden Euro, Einnahmen von rund 64,4 Milliarden Euro … 200 bis 250 Milliarden: das sind in etwa die Einnahmen des österreichischen Staates nicht in einem Jahr, sondern in vier Jahren …. Mit 200 bis zu 250 Milliarden, mit dieser Summe kann der österreichische Staat seine gesamten Ausgaben für gute drei Jahre …

Welche Daten also die christschwarze Partei für schützenswert hält und welche nicht, sollte in jedweder kommenden Wahl der ÖVP die Antwort auf die Frage gegeben werden, welche Partei ist wählenswert und welche nicht …

Le décret Big brother

Klagen gegen die Vorratsdatenspeicheicherung werden nicht nur in Österreich eingebracht, auch in anderen europäischen Staaten, etwa in Frankreich … „Le décret Big brother“ in Frankreich ist, wie in der Collage gelesen werden kann, um noch einiges schärfer, erschreckender als etwa in Österreich, es schließt beispielsweise auch das Speichern von Paßwörtern mit ein, wobei die Vorgangsweise, wie es dazu kam, daß auch die Paßwörter vorrätig gespeichert werden müssen, ein wenig an den dann doch gescheiterten Versuch in Österreich im Zusammenhang mit der karlschen Novelle der Strafprozeßordnung erinnert, die Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht nachträglich …

Auffällig an der Klage in Frankreich gegen die Vorratsdatenspeicherung ist, daß sich an dieser Klage auch das Unternehmen Facebook beteiligt. Auffällig, sonderbar, eigentümlich kann es deshalb genannt werden, ist doch das Unternehmen Facebook zur gleichen Zeit ein großer Befürworter von CISPA in den USA … CISPA würde als Gesetz auch Auswirkungen auf Menschen in Europa, die das Web nutzen, haben …

An der Verfassungsbeschwerde auch in Österreich sich zahlreich zu beteiligen, ist auch deshalb so enorm wichtig, um der christschwarzen und sozialdemokratischen Partei, die derzeit die österreichische Regierung stellen, klar zu signalisieren, es werden auch zukünftige gesetzliche Terrorakte gegen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nicht stillschweigend hingenommen werden -, denn es kann nie ausgeschlossen werden, daß es zu weiteren essentiellen Aufweichungen der Grundrechte kommt, möglicherweise kritzelt Johanna Mikl-Leitner bereits an der nächsten Novelle, in der dann beispielsweise auch, wie in Frankfreich, die Vorratsdatenspeicherung auf ein Jahr oder gar noch länger ausgehnt wird, nicht nur die Paßwörter sondern auch alle Überprüfungsdaten (wenn z.B. ein Paßwort vergessen wird) vorrätig gespeichert werden müssen, auch die Pseudoynme, die IP-Adresse samt den möglichen Daten des Routers und des Computers, die charakteristischen Züge der Leitung des Abonnierten, die Protokolltypen und so weiter und so fort …

Zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung finden Sie detailierte Informationen und das entsprechene Formular unter Verfassungsklage.At

PS In Deutschland scheint die Vorratsdatenspeicherung für die nächsten zwei Jahre einmal „vom Tisch zu sein“, wird von der Süddeutschen berichtet, also keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland …

Verfassungsklage: Zweimal und fünfmal Hinterbrühl gegen Vorratsdatenspeicherung

Seit dem 30. März 2012 haben bis zur Minute 8.458 Menschen die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung unterschrieben und abgeschickt, doppelt so viele Menschen als Hinterbrühl Einwohner und Einwohnerinnen hat …

Seit dem 30. März 2012 haben bis zur Minute 20.008 Menschen auf Verfassungsklage zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung das Formular ausgefüllt und damit die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung angefordert, fünfmal mehr als Hinterbrühl …

In der Hinterbrühl geht der zurzeitige christschwarze Vizekanzler Michael Spindelegger einkaufen, und damit der christschwarze Obmann eine konkrete Vorstellung bekommt, wie viele Menschen das sind, die innerhalb kurzer Zeit eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz dieser sozialdemokratischen und christschwarzen Regierung einbringen, ist es für ihn eine Hilfestellung, es ihm mit einen ganz einfachen Vergleich aus seiner unmittelbaren Umgebung leicht zu machen, das Abstrakte der Zahlen zu verstehen, um Michael Spindelegger auf einfache und konkrete Art erfahrbar machen zu lassen, wie viele Menschen bereits gegen ein dieses Gesetz der derzeitigen Regierung …

Nun wird Michael Spindelegger die Dimension für sich leichter fassen können, angepaßt an sein Vorstellungsvermögen: wenn er im Lebensmittelgeschäft einen Kassier und eine Verkäuferin sieht, dann sind es zwei, die für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einbringen, und die fünf Menschen, die sich zugleich mit ihm im hinterbrühlerschen Geschäft zum Einkauf aufhalten, haben bekundet, ebenfalls klagen zu wollen …

Es wird jetzt noch gesucht nach einem einfachen und praktischen Beispiel, für Michael Spindelegger, angepaßt an sein Abstraktionsvermögen, was den Zusammenhang zwischen einem Gesetz, beispielsweise (aber nicht nur) dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, und der Verfassung der Republik Österreich

Der Verfassungsbeschwerde zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sich anzuschließen, ist weiterhin möglich: Informationen und entsprechendes Formular auf: Verfassungsklage

PS CISPA wurde zwischenzeitlich vom Repräsentantenhaus in den USA verabschiedet. CISPA, ein weiteres sehr umstrittenes Gesetz, das u.a. vom Unternehmen Facebook unterstützt wird -, wer Aktien kaufen will und es auch vor allem wirtschaftlich kann, aber gegen den Überwachungsterror und Kontrollterror ist, sollte es denen gleichtun, die wegen dieser Unterstützung keine Facebook-Aktien kaufen wollen …

Sicherheitspolizeigesetz und Vorratsdatenspeicherung

Der Professor kommt dabei etwa zum Schluss, dass die „verfassungsrechtlichen Bedingungen und Grenzen für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Privatheit bei der jüngeren Sicherheitsgesetzgebung nicht durchgängig respektiert werden“.

Defizite beim Rechtsschutz

Erhebliche Defizite seien beim individuellen Rechtsschutz vor allem dort auszumachen, wo es um geheime staatliche Überwachungsmaßnahmen geht. Der Verfassungsjurist kritisiert, dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit neben der Vorratsdatenspeicherung auch bei einzelnen Eingriffsbefugnissen in der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz nicht ausreichend nachgekommen wurde.

Berka macht sich in seinem Gutachten auch ganz grundsätzliche Gedanken. So betont er, dass die gesellschaftliche Freiheit bereits dann bedroht sein kann, wenn es noch keine umfassende Überwachung gibt. Denn je mehr Daten über die Menschen in der Hand des Staats und seiner Behörden zusammenfließen und ohne strikte Regeln verarbeitet werden, umso größer werde die Gefahr, „dass sich die gesellschaftliche Wilensbildung nicht mehr als in Freiheit ablaufender Prozess realisiert“. Der demokratische Verfassungsstaat müsse daher seine Widerstandsfähigkeit beweisen, appelliert Berka.

Diese Zitate sind entnommen der Presse von heute, die über das Gutachten von dem Verfassungsjuristen Walter Burka berichtet und es stellt sich die Erinnerung ein, es soll in Österreich an der Staatsspitze einen ausgewiesenen Verfassungsjuristen, wie seit Jahrzehnten anerkennend gesagt wird … Und es gesellt sich die Frage dazu, worauf hat Dr. Heinz Fischer geachtet, als er diese Gesetze … Oder hat Heinz Fischer als Bundespräsident, wenigstens, je eine seine Expertise zu diesen Gesetzen öffentlich abgegeben, wenigstens die christschwarze Partei und die sozialdemokratische Partei aufmerksam gemacht auf die Problematik derartiger Gesetze aus verfassungsrechtlicher Sicht? Oder zumindest  im Vorfeld der parlamentarischen Beschlussfassungen dieser Gesetze versucht, wenigstens das versucht, wenigstens seinem Politstil gemäß im geheimen, diese zwei Parteien aus seiner kompetenten Kenntnis der Verfassung,  wie sie ihm nachgesagt wird, von diesen Gesetzen abzubringen?

Aber möglicherweise waren die lobenden Worte für Heinz Fischer, ein Verfassungsexperte zu sein, je mehr gemünzt auf seine Fähigkeiten, parlamentarische Geschäftsordnungskniffe

Vorratsdatenspeicherung – Kurzsichtigkeit von ÖVP und SPÖ

Innerhalb nur eines Monats haben bereits 7.020 Menschen sich dazu entschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einzubringen …

Und es verbleiben noch beinahe drei Wochen, um ebenfalls noch eine Verfassungsbeschwerde einzubringen, auf Verfasssungsklage

Aber es werden noch viele mehr werden. Denn über 19.000 Menschen haben in diesem Monat das entsprechende Formular auf Verfassungsklage bereits ausgefüllt, und von diesen haben um die 12.000 Menschen jetzt nur noch eines tun, die Vollmacht per Post zu schicken …

Jedoch, es können nie genug sein, und es werden sich bis zum 18. Mai 2012 noch hoffentlich viele weitere mit einer Verfassungsbeschwerde …

Wie aktuell zu lesen ist, beabsichtigt auch die EU die entsprechende Richtlinie zu ändern, zwar, noch nicht, die Vorratsdatenspeicherung gänzlich aufzugeben, aber, immerhin, eine Verbesserung des Datenschutzes herbeizuführen …

Wie immer es mit der Vorratsdatenspeicherung ausgehen wird, ob diese schlußendlich gänzlich aufgegeben werden muß, ob … Eines läßt sich jedenfalls jetzt schon anhand auch dieses Gesetzes, das in Österreich mit 1. April 2012 die Kraft zum Treten der verfassungsmäßig gewährten Grundrechte erhielt, sagen, ÖVP und SPÖ haben wieder einmal gezeigt, wie kurzsichtig ihre Politik ist … Denn gegen alle Bedenken haben sie dieses Gesetz verabschiedet, und werden es bald wieder, zumindest, novellieren müssen … Mit den Bedenken sind nicht die innerösterreichischen Bedenken gemeint, sondern jene auf europäischer Ebene … Aber mit politisch schlechten Augen kann halt nicht weiter gesehen werden, als von der Hinterbrühl bis zum Ballhausplatz … Und der rund um den Ballhausplatz aufgestellte meterhohe Kronenzeitungsblätterzaun beeinträchtigt zusätzlich die Sicht enorm … Es müßten über diesen Zaun der Regierung direkt in ihre Büros andere Zeitung geworfen werden, zum Beispeil die „Frankfurter Rundschau“, in deren Leitartikel mit der Überschrift „Vorratsdatenspeicherung: Kinderspiel des Innenministers“  heute u.a. zu lesen ist:

Seit das Bundesverfassungsgericht im März 2010 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verwarf und befand, es handele sich „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, weshalb dieser an „besonders schwere Anforderungen“ geknüpft werden müsse. Zweitens bestehen in der EU-Kommission selbst Zweifel an der Richtlinie, weshalb sie für Sommer 2012 intern Änderungen zugesagt hat. Drittens werden diese Zweifel von anderen EU-Staaten geteilt. Unter anderem hat das höchste Gericht Irlands die Sache beim Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Ob eine Politik gut ist oder schlecht, erfolgreich oder gescheitert, müssen die Wähler entscheiden – ob aber eine Politik zumindest halbwegs rational ist oder rundum infantil, lässt sich nicht durch Mehrheitsvotum ermitteln, sondern durch Betrachtung.

Vorratsdatenspeicherung – Eine Bundesregierung gibt auf

Wobei menschgemäß zu hoffen , nein, zu fordern ist, nicht nur vorerst, sondern endgültig, und nicht allein in diesem Staat, sondern in der gesamten Europäischen Union … Um eine solche Schlagzeile u.a.m. auch in österreichischen Medien über die österreichische Bundesregierung ehestbald zu lesen, muß etwas dafür getan werden, sich zum Beispiel ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde aktiv am Schreiben einer derartigen Schlagzeile zu beteiligen … Nach wie vor können Vollmachten zur Einbringung der Verfassungsbeschwerde bis zum 18. Mai 2012 geschickt werden. Informationen und Vollmachtsformular auf Verfassungsklage.

Um andere Gesetze in Österreich ist es inzwischen sehr still geworden -, das Vergessen, die Gewöhnung, das Abfinden mit dem Nichtänderbaren dürften … Aber es sind keine Gesetze, die vergessen werden dürfen, die Gewöhnung an derartige Gesetz darf es nicht geben, und, auch nicht das Abfinden mit derartigen Gesetzen …

Denn jedes Gesetz ist wieder änderbar …

Es ist zu erinnern, immer wieder zu erinnern, an die SPG-Novelle, an das Terrorismuspräventionsgesetz, an das Datenaustauschgesetz

Mehr noch als zu erinnern, ist die Rücknahme von derartigen Gesetzen breitest zu fordern …