Das Schreiben von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer an die Menschen in der Votivkirche, die für weit mehr eintreten als nur für eine für sie allein persönlich gute Lösung ihrer individuellen prekären Lebenssituation in Österreich, würde sich für polemische Überschriften anbieten, und es wurden auch solche überlegt, wie Dr. Heinz Fischer – Er tat nur seine Pflicht, oder auch Vom unnötigsten Brief der Republik …
Aber der Inhalt des präsidialen Schreibens offenbart vor allem in der Gegenüberstellung, wie diese mit der Collage versucht wurde, mit den Forderungen eindrücklich die mißliche politische und gesellschaftliche Lage, in die Menschen, die nach Europa und somit auch nach Österreich flüchten, von Europa und somit auch von Österreich gedrängt werden, wodurch jedwede Polemik fehl am Platz ist, und nur eines bleibt, bitter festzustellen, wie richtig und wie berechtigt die Proteste dagegen der Menschen sind.
Dr. Heinz Fischer bestätigt nicht nur inhaltlich, sondern auch mit seinem verwendeten Vokabular den unwürdigen Umgang mit Menschen, die nach Österreich flüchten, soher die notwendigen Proteste dagegen. Von der polizeilichen Diktion – „aufhältige“ – bis zu den überbordenden (in diesem Zusammenhang eigentlich richtiger: grenzziehenden) und schon penetrant zu nennenden rechtlichen Hinweisen –
„Gesetzeslage“, „Gerichtsentscheidungen“, „im Rahmen der geltenden Gesetze“, „verfassungsmäßige Rechte des österreichischen Bundespräsidenten“, „Verfahren“, „österreichische Rechtslage“, „Bleiberecht“, „rechtliche Situation“, „verfassungsmäßigen Spielraum“ -,
das in einem Schreiben mit zwölf Absätzen und mit 404 Wörtern einschließlich Anrede- und Schlußformel … Der Einleitungs- und Schlußabsatz sind aber abzuziehen, so verbleiben für das eigentliche inhaltliche Schreiben zehn Absätze. Sechs Absätze also enthalten rechtliche Hinweise und eine polizeiliche Diktion, zwei weitere Absätze sind der Innenministerin vorbehalten, ein Absatz den rechtlich für eine Ewigkeit gebundenen Händen: „was wir nicht tun können“ …
Diese seine Absätze enthalten aber auch Vorschläge – „Vertrauen zu haben in die Zusage der Innenministerin“, „das Angebot des Herrn Kardinals anzunehmen und unter dem Schutz der Kirche in das angebotene Quartier zu übersiedeln“ – und eine Bestätigung seiner Gespräche u.a. mit Frau Innenministerin Mikl-Leitner über „Ihre Gesundheit und Ihr Schicksal“ … Ja, am besten kann mit Dritten über das Schicksal und die Gesundheit von bestimmten Menschen aber nicht mit diesen selbst gesprochen werden …
Es wurde eingangs geschrieben, es will nicht polemisiert werden, jedoch dieses präsidiale Schreiben –
Was dieses präsidiale Schreiben aber ganz und gar nicht enthält, es keinen einzigen Absatz in diesem Schreiben dazu gibt, ja nicht einmal ein Wort geschrieben steht, ist zu den generellen Forderungen, geradeso, als ob diese Forderungen nicht existierten, als ob Menschen, die nach Europa und somit auch nach Östereich flüchten, keine Forderungen stellen dürften, denn das ist ja im „gesetzlichen Rahmen“ nicht vorgesehen, aber Menschen, die nach Österreich flüchten, genauer und eingegrenzter, die „in der Votivkirche aufhältigen Flüchtlinge“ dürfen sich glücklich und sicher fühlen, in Österreich einen Bundespräsidenten zu wissen, der sich um ihre Gesundheit und ihr Schicksal sorgt, ihnen großzügig den Schutz der Kirche anbietet und mit ihm gemeinsam Vertrauen in die Innenministerin …
„Unter dem Schutz der Kirche“ muß wohl als „Schutz vor dem Staat“ gelesen werden, denn kaum traten zwei Menschen vor die Kirchentüre, wurden sie auch schon abgeschoben; das sind wahrlich vertrauensbildende und vertrauenseinflößende sicherheitsministerliche Maßnahmen, auch die Aussicht für einige auf Schubhaft; es kann aber auch zusätzlich gelesen werden, der Staat kann und will keinen Schutz gewähren, der Bundespräsident ebenfalls nicht -, die Räumlichkeiten der Hofburg sind ja nur geeignet für den Tanz von …
Was dieses präsidiale Schreiben auch nicht enthält, nicht einmal die Höflichkeit, sich für eine Einladung zu bedanken und diese wenigstens mit der beliebten Entschuldigung auf einen übervollen Terminkalender … Das ist halt nicht rechtlich geregelt, daß ein Bundespräsident sich von Flüchtlingen einladen und vor allem dieser Einladung nachkommen darf, um selbst vor Ort nicht nur über die konkrete Situation in der Votivkirche sich auszutauschen, sondern vor allem die generellen Forderungen zu diskutieren, Möglichkeiten gesetzlicher Änderungen gar in näherer Zukunft zu besprechen, zu entwickeln, zu bekräftigen, sich dann auch im „verfassungsmäßigen Spielraum“ dafür einsetzen zu wollen …
Dr. Heinz Fischer kann oder konnte als Bundespräsident auch schon andere Briefe schreiben, die ohne penetrante rechtliche Hinweise auskamen, ohne expliziten Hinweis auf seinen verfassungsmäßigen Spielraum, die sogar von Entwicklungen sprachen, die nicht nur ein paar bestimmte Menschen und auschließlich deren persönliche Gesundheit und persönliches Schicksal betrafen, sondern von generellen Entwicklungen:
“Ich kann Ihnen somit bekräftigen, dass die von Ihnen vorgebrachten Anliegen […] im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Bemühungen Österreichs sehr ernst genommen werden. Es ist zu hoffen, dass es in den angesprochenen Themenbereichen in näherer Zukunft auch zu konkreten Entwicklungen kommen kann.”
Aber das schrieb der Herr Bundespräsident auch nicht an Menschen, die beispielsweise von Pakistan, von Afghanistan nach Österreich flüchteten, sondern …




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