So kann es tatsächlich kurz zusammengefaßt werden.
Denn.
Wer machte diesen österreichischen Messerstecher zu einem Asylwerber?
Der österreichische Staat.
Der Messerstecher wurde in Österreich geboren. Der Österreicher, der einen Mann mit einem Messer tötete, wuchs in Österreich auf. Der Messerstecher wurde in Österreich, kurz gesagt: sozialisiert.
Er wurde vom österreichischen Staat aus Österreich ausgewiesen. Der österreichische Staat wies ihn aus Österreich aus; zu diesem Zeitpunkt war er bereits 25 Jahre alt.
Fünfundzwanzig Jahre österreichische Sozialisation, und das Ergebnis — —
Der österreichische Staat mißachtete seine eigenen Gesetze, legt seine Gesetze ganz nach Belieben aus. Es müssen hier nicht besonders ausführlich diese besprochen. Die gesetzlichen Stichworte genügen: „Aufenthaltsverfestigung“, „Ausweisungsschutz der zweiten Generation“ —
Mit jedem Tag fällt Österreich zurück, weiter und weiter zurück, um Jahre, um Jahrzehnte, um Jahrhunderte, auch in dieser Frage, wer Ausländerin, wer Inländer, Jahrhunderte zurück, vor die Zeit, als es so einfach, aber klug gesetzlich geregelt war, und das Bittere dabei, es fällt nicht allein die schwarzidentitäre Regierung zurück, auch wenn sie dabei der Traktorantriebskolben für das Kurzgedachte …
So bleibt ihm, um in das Land zurückzukehren, nach Österreich, in dem er geboren wurde, in dem er aufwuchs, in dem er sozialisiert wurde, nichts anderes, als einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Und zur gesamtösterreichischen Befriedigung und zur gesamtösterreichischen Erleichterung kann nun gegeifert werden, ein Asylwerber habe einen Mord begangen, geschrien und geschrieben werden, unfaßbar, wie konnte das nur geschehen, hätte der Mord nicht verhindert werden können, hätte der Asylwerber nicht längst schon aus Österreich deportiert gehört.
Das ist nun die gesamtösterreichische Debatte, die gesamtösterreichische mediale Verarbeitung und Aufbereitung der Tötung eines Menschen in Österreich. Kurz wiederholt: die generelle Verunglimpfung des Asylrechts, die Hatz gegen Asylwerberinnen und Asylwerber.
Und wer gefährlich ist, aber nicht gegen Gesetze verstoßen hat, aber dennoch eingesperrt werden soll, das obliegt dann der Beurteilungslaune der Gesetzesvollstreckungsorgane in diesem Staat Österreich …
Wie gut, nicht mehr in diesem Land, also in Österreich, zu leben. Denn. Solche Gedanken, in welcher Form auch immer geäußert, könnten schon ausreichen, wenn der Innenminister sich mit seinem gesinnungsgemäßen Willen durchsetzt und es gibt kaum noch Zweifel daran, daß er sich in einem derart hergerichteten und derart zugerichteten Österreich nicht durchsetzt, die Konzentration auf Gefährlichkeit ausgerichtet ist, als gefährlich belaunt und …
Wie gut, obgleich mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft ausgestattet, nicht mehr in diesem Land, also in Österreich, zu leben. Denn. Die Gesinnung ist entsichert. Es gibt kein Halten mehr beim gesinnungsgetriebenen Drehen an der Gesetzesschraube, kein Halten mehr, die Verfassung gänzlich zur Schollengesinnung verkommen zu lassen.
Wie gut auch, nicht in Österreich geboren worden zu sein, nicht in Österreich aufgewachsen zu sein, nicht in Österreich sozialisiert worden zu sein, sondern erst als gereifter, gefestigter und erwachsener Mensch nach Österreich gekommen zu sein, für ein paar Jahrzehnte in Österreich geblieben zu sein und in einem Anfall von Geistesschwäche, wie nun eingestanden werden muß, die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen zu haben.

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