Von Walhalla nach Walhalla

Von dem am Nebentisch gehörten Bericht über den Wanderweg „Treu bis in den Tod“ in Kärnten wurde schon erzählt. Aber das waren nicht die einzigen Menschen, die ihren Urlaub in Zeiten von Corona in Kärnten verbrachten und nach der Rückkehr aus Kärnten im Kaffeehaus darüber erzählten, beispielsweise war nach Zeitungsberichten sogar ein Minister in Kärnten zur Erholung und Abholung rechtlicher Anregungen

Von einer Radtour von Spittal an der Drau nach Feldkirchen soll noch erzählt werden.

Treffpunkt zur Radtour, ist von einem Nebentisch her zu hören, sei „Walhalla“ gewesen und nicht das doch ein paar Kilometer mehr noch von Feldkirchen entfernte „Rheingold“. Nach dem Frühstück in der „Walhalla“ schließlich der Aufbruch zur Tour nach Feldkirchen, vorbei am Millstätter See, am Ossiacher See. In Feldkirchen sei dann die mobile Ausstellung „100 Jahre Kärntner Volksabstimmung“ auf dem Hauptplatz …

Ein älterer Herr am nächsten Nebentisch meldet sich höflich zu Wort, legt dabei seine Zeitung zur Seite, er könne, wenn es erlaubt sei, etwas zur Aufklärung beitragen, was „Qui audet vincit“ auf Deutsch heiße, er sei heute wieder einmal auf dem Judenplatz gewesen, um dort seine Lieblingsinschrift in lateinischer Sprache auf einem Hause zu lesen … Es sei nämlich gerätselt worden nicht nur über den lateinischen Spruch, sondern auch darüber, was das für ein Unternehmen sei: „w.p.B! Tigurina zu Feldkirchen“, von dem die Radfahrerin erzählte, dessen Firmenschild sie auf einem Haus sieht, als sie von der Ausstellung „100 Jahre Kärntner Volksabstimmung“ hinaus auf den Hauptplatz sah.

Die „Tigurina“ sei, so der ältere Herr, kein Unternehmen, sondern eine „wehrhafte Burschenschaft“, die recht viel abzuwehren habe. Erst im letzten Jahr habe sie sich gegen den Vorwurf, ein „antisemitisches Video“ zu verbreiten, zu wehren gehabt. Ein Sturmlauf der medialen Entrüstung gegen die „Tigurina“ sei das gewesen, sogar eine parlamentarische Anfrage gegen die „Tigurina“ sei eingebracht worden, und schließlich auch noch ein gerichtliches Verfahren gegen die „Tigurina“ …

Aber das Verfahren sei in diesem Jahr eingestellt worden, wie, so der junge Begleiter des älteren Herren, nur seine wesentlichen Hauptinformationsseiten „Unzensuriert“ und „Der Crypto-Jude“ im März ’20 berichteten, mit Genugtuung berichteten, auch ihn erfülle es heute noch mit Genugtuung, daß das gerichtliche Verfahren gegen die „Tigurina“ eingestellt …

Die Radfahrerin und ihre Begleitungen entschuldigen sich bei dem älteren Herren und seinem jungen Begleiter, sie hätten die Zeit übersehen, sich müßten, so interessant ihre Ausführungen seien, sofort aufbrechen, und sie verlassen das Kaffeehaus …

Der ältere Herr und sein junger Begleiter werden gewahr, daß ihnen vom Nebentisch aufmerksam zugehört wurde, und ganz in der Stimmung, weiter Aufklärung zu betreiben, hier im Kaffeehaus, sprechen sie direkt zum Nebentisch herüber, wenn es Sie interessiere, würden sie gerne herüberkommen, um Ihnen davon zu erzählen, was Sie in den Zeitungen nicht zu lesen bekommen würde, vor allem nicht in diesem Wochenblatt, in dem Sie gerade … sogleich kommen sie ohne Einladung an den Tisch, setzen sich, der ältere Herr schaltet sofort sein Tablet ein, öffnet die ihm für das Gespräch dienlich zu scheinenden Webseiten, während sein junger Begleiter sogleich mit den Ausführungen dazu …

„Der Cryptojude“, so der junge Begleiter des älteren Herrn, verdiene nach seinem Ermessen und auch nach dem Ermessen seines väterlichen Freundes die größte Aufmerksamkeit, nicht nur daß er Kommentare von der recht geachteten Unzensuriert übernehme, wie den über die Einstellung gegen die „Burschenschaft in Feldkirchen“, dem „Crypto-Juden“ falle auch das Verdienst zu, aufzuklären, etwa über die „verborgene Weltdiktatur des Rothschild-Imperiums„, über den „Hooton-Plan“, „deutsches Leben unter Adolf Hitler“, die „tatsächlichen Gründe für den 2. Weltkrieg“, „Nürnberg 2.0“, „seit dem 8. Mai 1945 – Umerziehung bis zum Volkstod“, „alles über Juden“ — „augenöffnende Abhandlungen“ seien das, einfach wie kurz gesagt …

Recht besonders aber möchten beide, der ältere Herr und sein junger Begleiter, aufmerksam machen auf: „Die Offenkundigkeit als unbezwingbare Waffe“, vor allem damit zu beginnen, es aufmerksam zu lesen, in dieser Abhandlung gehe es um den „historischen Mannheimer Zündel-Prozeß“, sogleich beginnt der ältere Herr daraus vorzulesen:

„Nachfolgende Texte sind sehr langsam und mit hellwachem Verstand zu lesen. Schließlich werfen sie alles über den Haufen, was man normalerweise ‚gewohnt‘ ist. Zur Offenkundigkeit: In den allermeisten Fällen ist die behauptete Offenkundigkeit ein sehr großes Hemmnis für die Aufklärung sowohl vor Gericht als auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Das Offenkundigkeitsargument verhindert eine wirksame Verteidigung vor Gericht und als Folge hiervon wird jeder, der eine behauptete Offenkundigkeit letztlich in Frage gestellt hat, bestraft und damit in seiner Wirkung neutralisiert. Die Aufklärung erlischt, da sowieso nur Wenige den Mut haben, öffentlich möglicherweise unrichtige Offenkundigkeiten anzuprangern.“

Der ältere Herr wird von seinem jungen Begleiter unterbrochen, da er der Meinung, das Wesentliche sei die Zusammenfassung am Ende der Abhandlung, die recht deutlich mache, worum es gehe:

„Resümee: Aus all diesen Offenkundigkeiten können wir Deutsche und auch alle anderen Nationen sofort sämtliche Wiedergutmachungszahlungen an überlebende Teufel einstellen. Desweiteren müssen sämtliche bisherigen Wiedergutmachungsempfänger daraufhin überprüft werden, ob es sich bei ihnen wirklich um echte Teufel handelt oder nur um betrügerische Trittbrettfahrer. Mit echten Teufeln können wir und auch die anderen Nationen in bei Teufeln angemessener Weise ohne moralische Bedenken verfahren. Mit betrügerischen Trittbrettfahrern kann entsprechend den nationalen Gesetzen einer jeden Nation verfahren werden. Zwischenzeitlich ist bereits ein eindeutiger Teufelstest in Deutschland entwickelt worden, welcher glasklar zwischen echten Teufeln und echten Betrügern sehr schnell und preiswert unterscheiden kann. Der Teufelstest wurde extra nicht zum Patent angemeldet, um eine weltweite Anwendung nicht unnötig zu erschweren. Theoretische Grundlage des Teufelstestverfahrens ist die typische Hitzebeständigkeit eines Teufels. Diese wird hierbei objektiv überprüft.
Testverfahren: Bei professionellen Teufel-Reihenuntersuchungen empfiehlt sich ein Autogenschweißbrenner mit einem Schweißeinsatz Nr. 0 (Sauerstoffverbrauch 40 ltr/h), dessen Flammentemperatur von 3200°C bereits nach nur 5 Sekunden Gesamttestzeit (3s Erwärmen eines Fingers und 2s Prüfen des Fingers) ein zweifelfreies Ergebnis liefert. Mit nur einer mobilen Teststation können damit bereits 700 Personen je Stunde überprüft werden und erst nach 24 Stunden Dauereinsatz müssen die 5 Liter Gasflaschen (Sauerstoff und Azetylen) gewechselt werden. Ersatzweise können auch mit Propangaslötlampen kleinere Reihenuntersuchungen durchgeführt werden, jedoch erhöht sich die Gesamttestzeit wegen der geringeren Flammentemperatur von 1800°C bereits auf 15 Sekunden (13s Flämmen und 2s Sichten). In Einzelfällen, etwa bei den Holocaust bezeugenden Überlebenden in einer Kneipe/Party/Park oder bei Holocaustzeugen vor Gericht, genügt auch das 1-minütige Flämmen mit dem Feuerzeug. Der Teufeltest gilt als bestanden, wenn der geflämmte Finger keinerlei Spuren des Flämmens aufweist. Im anderen Fall gilt der Fingereigentümer als echter Betrüger. Gleiches gilt bei Verweigerung oder vorzeitiger Beendigung des Teufeltests. Literatursammlung zum Thema und weitere Hinweise: metapedia […]“

… „Metapedia“ sei, so beide, wahrlich segensreich, ihr Knoblauch gegen alle andren Wissensdatenbanken im … zu Weihnachten und zu Ostern würden sie ihren Herrn Bischof bitten, „Metapedia“ mit ihrem Heilwasser zu segnen, der es zwar recht launig finden würde, eine Website zu segnen, aber es doch stets mache, da es auch ihm um die Wahrheit recht ernst …

Dem älteren Herren wichtigster Satz aus dieser Abhandlung, so sein junger Begleiter, sei dieser, der auch ihm ein Leitsatz, eine Herzensangelegenheit …

Offenkundigkeit Nr. 12

Unabhängig von der richtigen Wahl des Zutreffens der beiden Halboffenkundigkeiten Nr. 10 +11 gilt es nirgendwo auf der Welt als Verbrechen, Teufel zu töten. Wir Deutsche tragen daher keinerlei moralische Schuld an dem offenkundigen Teufelholocaust. Dies ist unabhängig davon, ob wir alles alleine getan oder nur mitgewirkt haben oder ob wir daran unbeteiligt waren. Ebenfalls ist es vollkommen unerheblich, wieviele Teufel tatsächlich vergast wurden. Ob es nun 0,6 Millionen oder 6 Millionen oder auch 60 Millionen waren, spielt für uns Deutsche keinerlei Rolle.“