Bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind wichtige Schwerpunkte u. a. die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus […]
So steht es im November 2021 abgeschlossenen Koalitionsvertrag. Es ist nicht aus dem Regierungsprogramm der gegenwärtigen Koalition in Österreich, sondern aus dem Koalitonsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in Deutschland.
Im Koalitionsvertrag von der grünen Partei und der mittlerweile türkis ausgebleichten christschwarzen Partei in Österreich kommt der Begriff Antiziganismus nicht vor. Und das im Heimatland des Verfassers der „Zigeunerfrage“.
Im Koalitionsvertrag von der grünen Partei und der mittlerweile türkis ausgebleichten christschwarzen Partei in Österreich kommt der Begriff Antiziganismus nicht vor, und das im Land des heimgekehrten Österreichers als Hauptäter mit seiner Hauptletztverantwortung für Shoah und Porajmos.

Es mag formal schon stimmen, daß der Österreicher zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsbürger war, jedoch suchte er nie selbst um die deutsche Staatsbürgerschaft an. Ein nationalsozialistischer Kamerad schanzte ihm die Stelle eines braunschweigischen Regierungsrates zu, damit notwendig verbunden war seine Einbürgerung. Und bis zum heutigen Tag ist wohl kein einzig weiterer Fall in Österreich bekannt, daß ein Staatsbürger ohne Einschränkung als Staatsbürger anerkannt wird, ohne die geringste Einschränkung als Österreicher gilt; österreichische Staatsbürgerinnen, die in Österreich geboren sind, aber Eltern und Großeltern haben, die von irgendwo nach Österreich zugewandert sind, gelten dennoch trotz österreichischer Staatsbürgerschaft immer und immer als zum Beispiel Türkinnen.
Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll nach drei Jahren erworben werden können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger […]
Auch im österreichisch weltengrünen Koalitionsvertrag steht etwas dazu, genauer, steht etwas von Abschiebung von Drittstaatsangehörigen, von gesamtheitlicher Datenbank über Integrationsmaßnahmen von Drittstaatsangehörigen, aber über die Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrecht nichts. Dafür:
Bedarfsgerechter Ausbau von staatlichen Integrationsangeboten und -verpflichtungen wie Werte- und Orientierungskursen, Staatsbürgerschaftskursen sowie Mentoring- und Role-Model-Programmen sowie Patenschaftsmodellen – Ausbau und Spezifikation der verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse […]
Das Staatsbürgerschaftsgesetz wird einmal angesprochen, aber nicht als Ankündigung eines neuen in die Zukunft gerichteten Staatsangehörigkeitsrechts, sondern als Sicherstellung – von etwas Verspätetem, von etwas Nachträglichem, von etwas die Vergangenheit Gerichtetem …
Was für ein Unterschied zwischen den Koalitionsverträgen in Deutschland und Österreich, mit grüner Beteiligung. Ein allein schon durch die Titel der Verträge gekennzeichneter und nicht für Österreich sprechender Unterschied.
In Österreich heißt die Vereinbarung großspurig nichtssagend: „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020-2024“ … in Deutschland: „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP“ —
An beiden Vereinbarungen sind grüne Parteien beteiligt. In Österreich wird nach wie vor für die Vereinbarung der abstrakte Slogan „Das beste aus zwei Welten“ bemüht — zwei Verträge, aus zwei grünen Welten, der einen von heute und der anderen von gestern …
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