Rechtsschutzbeauftragter, nicht mehr als ein Befehlsempfänger der IM Mikl-Leitner (Eine SPG-Novelle)

Scheint dieser im Innenministerium angesiedelte Rechtsschutzbeauftragte zu sein, mit dem die zurzeitige Innenministerin derzeit versucht, die enormen Zweifel an der Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei wegzureden … Jedoch, als zumindest sonderbar kann es angesehen werden, daß der Rechtssschutzbeauftragte trotz seiner prominenten Rolle in der aktuellen Debatte sich selbst nicht zu Wort meldet, er auch keine schriftliche Stellungnahme abgab, obgleich diese Novelle ihn unmittelbar betrifft–, aber …

… der Rechtsschutzbeauftragte wurde auch nicht gefragt.

Der Rechtsschutzbeauftragte wurde offiziell nicht um eine Stellungnahme zu dieser Novelle von Ministerialien ersucht.

Es wurden, wie gelesen werden kann, sehr viele vom Innenministerium ersucht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, etwa die Bischofskonferenz, der Metropolit der Orthodoxenkirchen, die Israelitische Kultusgemeinde, die Bundesforste, die Bundesbahnen, der Bundestheaterverband, der Seniorenrat, die Dentistenkammer und so weiter und so fort …

Wer nicht ersucht wurde, ist der Rechtsschutzbeauftragte. Möglicherweise wird Johanna Mikl-Leitner, sollte sie danach gefragt werden, sagen, das hat keine Bedeutung, es wurde ja auch die Islamische Glaubensgemeinschaft nicht um eine Stellungnahme ersucht … Das ist nachvollziehbar, der Islamischen Glaubensgemeinschaft werden durch diese Novelle auch keine Aufgaben zugeteilt, hingegen dem Rechtsschutzbeauftragten …

Der Rechtsschutzbeauftragte wurde also nicht um eine Stellungnahme ersucht.

Und wer wird menschgemäß nicht gefragt?

Es ist der Untergebene, es ist der reine Befehlsempfänger.

Vom Untergebenen werden keine Stellungnahmen erwartet, der Untergebene hat Befehle auszuführen, und dazu zu schweigen, bis auf die behördengemäßen Vollzugsmeldungen …

Der Rechtsschutzbeauftragte scheint sich unabhängig daran zu halten, bis heute ist von ihm zu dieser Novelle keine Äußerung in der breiten medialen Öffentlichkeit … Möglicherweise sieht sich der Rechtsschutzbeauftragte in der Öffentlichkeit gut vertreten, gut geschützt, durch seine Innenministerin, die per Verordnung die Pauschalsätze für die Aufwandsentschädigung des Rechtsschutzbeauftragten …

Der Rechtsschutzbeauftragte scheint sich unabhängig daran zu halten, ohne Ersuchung durch das Innenministerium hat er auch keine Initiative gesetzt, also von sich aus eine Stellungnahme zu übermitteln, wie es viele andere taten, die ebenfalls nicht ersucht wurden …

Ein Multivorstandsmitglied im hohen Pensionsalter als Rechtsschutzbeauftragter schützt – Wie was, wann wen?

Johanna Mikl-Leitner sehe die Bedenken, kann der aktuellen Berichterstattung entnommen werden, bezüglich der geplanten Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei ausgeräumt .. Als Ausräumen der Bedenken muß dabei wohl das Hervorheben der notwendigen Zustimmung durch den Rechtsschutzbeauftragten gemeint sein …

Es gibt den Rechtsschutzbeauftragten im fortgeschrittenen Pensionsalter, der Vorstandsmitglied, was noch kennzeichnender ist, zusätzlich in mehreren nationalen und internationalen Vereinigungen ist, oder umgekehrt, er macht den Rechtsschutzbeauftragten zusätzlich zu seinen anderen …  Und es gibt zwei Stellvertreterinnen. Dann gibt es noch eine Referentin und eine Sekretärin. Somit insgesamt 5 Personen, für das gesamte Staatsgebiet gibt es fünf Personen, für den Schutz der Rechte von allen Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes, für den Rechtsschutz von etwa acht Millionen Menschen gibt es fünf Personen, wobei angenommen werden darf, daß der Dienststellenplan wenigstens für die Referentin und die Sekreträrin Vollzeitbeschäftigung vorsieht …

Denn der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreterinnen erfüllen diese Aufgabe nebenher, wofür ihnen nach der entsprechenden Rechtsgrundlage eine Entschädigung für deren Nebenbeierfüllung dieser Aufgabe gebührt, und die Pauschalsätze für die Bemessung dieser Entschädigung setzt der Bundesminister für Inneres fest

Es scheint bereits bisher organisatorisch und administrativ kaum vorstellbar, daß der Rechtsschutzbeauftragte, der zur Pension sich noch etwas dazu verdient, und seine Stellvertreterinnen die umfangreichen Aufgaben, die rechtlich vorgeschrieben sind, zur vollsten Zufriedenheit erfüllen können, und nun kommen noch weitere hinzu … Wie und wo und wann ist der Rechtsschutzbeauftragte kontaktierbar für die Sicherheitsbehörden, die verpflichtet sind, von jeder Ermittlung …, wie, wo, vor allem wie umfasssend und bis wann prüft der Rechtsschutzbeauftragte … Möglicherweise sind die Referentin und die Sekretärin derart rechtlich versiert, im Angesichte vor allem einer Gefahr, sofort zu entscheiden, und der Rechtsschutzbeauftragte segnet im Nachhinein diese ihre Entscheidung ab, beispielsweise nach Rückkehr von einer Sitzung im Ausland oder von einem Kuraufenthalt …

Der Schutz „verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte“ besitzt in Österreich somit einen unglaublich hohen Stellenwert, und dieser wird in der kommenden Woche im Ministerrat noch durch die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei noch zu einem …

SPG – Günther Kräuter, Säule eines Abgeordneten verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte

Der Presse ist heute zu entnehmen, daß das Innenministerium den Entwurf der Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei aufgrund der vielen Bedenken in abgeänderter Form dem Ministerrat vorlegen wird … Details wollten aber noch keine verraten werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Änderungen des Entwurfes tatsächlich ausfallen werden. Zu erwarten ist allerdings, mehr, zu befürchten ist allerdings, daß diese angekündigten Änderungen die Qualität der Unqualität haben werden, wie sie bereits beim Gesetz zur Willkür

Günther Kräuter läßt nach zu seinem Hinweis, die Eckpfeiler würden stehen, der christschwarzen Partei über die Presse vorsorglich ausrichten, dann für diese Legislaturperiode jetzt fertig zu sein, und, weitere Verschärfungen des Sicherheitspolizeigesetzes werde es dann nicht mehr spielen …

Sind also Dr. Günther Kräuter bereits weitere Ideen vor allem von Christschwarzen bekannt, also gleich noch weiter an den Schrauben, zwischen denen die Demokratie eingespannt ist, drehen zu wollen? Weshalb sonst seine Äußerung, weitere Verschärfungen werde es dann nicht mehr spielen?

Eher ist anzunehmen, daß Günther Kräuter kein Wissen über weitere Verschärfungsideen besitzt, sondern der ganze Sinn seiner Aussage aus dem Wort „spielen“ herausgelesen werden kann. Günther Kräuter will spielen, Günther Kräuter will vorspielen, den Abgeordneten, der der Aushöhlung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte eine Absage erteilt –, freilich, nicht jetzt, beim nächsten Mal, nicht schon jetzt, aber beim nächsten Mal, beim nächsten Mal aber, beim nächsten Mal wird nicht zurückgewichen, spielt Günther Kräuter, werde er wie eine Säule unverrückbar stehen, einstehen für Rechte … Jedoch, eine gespielte Säule, ob durch einen Menschen dargestellt oder eine aus Pappmaché auf die Bühne gestellte, ist eine Säule, die ohne viel Aufhebens von einer Stelle zu einer anderen geschoben, von einer Position in eine andere gebracht, von einer Figur zu einer anderen Figur geknickt werden kann …

Weiter ist diese gespielte Ansage obendrein bloß ein Füllsatz, denn diese Legislaturperiode dauert nicht mehr lange, und nicht einmal von Christschwarzen ist zu erwarten, daß sie in dieser nicht mehr lange währenden Periode es schaffen, eine weitere Verschärfungsnovelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei vorzulegen … Allein schon deshalb, weil vom Baum der Verkenntnis nicht alle paar Monate Einzeltaten norwegischer oder anderer Sorten geerntet werden können, zum Verkauf mit dem falschen Etikett „Argument“ …

SPG-Novelle: „Unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte“

Schreiben Dr. Christoph Leitl und Mag. Anna Maria Hochhauser in der Stellungnahme für die Wirtschaftskammer …

„Das sei in der Natur der Sache“, verkündete verwichenen Freitag, 4. November 2011, im Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl von der christschwarzen Partei in seiner Fürsprache „Terrorismuspräventionsgesetz“, etwas anderes werde er wohl in der nächsten Bundesratssitzung zur „Novelle Sicherheitspolizeigesetz“ auch nicht sagen, daß es eben in der Natur der Sache, der unverhältnismäßige Eingriff, wie es Christoph Leitl und Anna Maria Hochhauser formulieren, in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Kurt Strohmayer-Dangl ist Bundesrat, ist Bürgermeister, ist aber auch Polizeibeamter, über den einen oder anderen seiner Kameraden aus der Polizei wurde auch hier schon geschrieben, vor allem mit Blick auf ihre Freunde und ihre Selbstdarstellung auf der Plattform des Unternehmens „Facebook“ …

Das sei in der Natur der Sache … Die Sache des Menschen ist es aber, ist einmal ein Anfang gesetzt, es weiterzutreiben, daß es in die eingeschlagene Richtung immer noch weitergeht, immer forcierter an den Schrauben weitergedreht werden will, zwischen denen die Demokratie eingespannt ist. Welche nächste Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei, welche nächste Novelle des Gesetzes zur Willkür sind bereits in Vorbereitung? Werden es solche sein, die beispielsweise Amnesty International zu einer Petition veranlassen werden, wie aktuell jene betreffend die geplanten Anti-Terror-Gesetze in Saudi-Arabien? Wird Amnesty International dann den jetzt für Saudi-Arabien verfaßten Text unverändert übernehmen können, lediglich die Namen der Länder austauschen müssen, den Namen des Königs gegen den Namen des Bundespräsidenten?

Der Text zur Petition von Amnesty International, der sich aktuell auf Saudi-Arabien bezieht:

Montag, 17. Oktober 2011

Das geplante Anti-Terror-Gesetz würde längere Haft ohne Anklage oder Prozess erlauben. Die Integrität des Königs oder des Kronprinzen zu hinterfragen, hätte eine Minimalstrafe von 10 Jahren Gefängnis zur Folge.

„Das Gesetz bedroht die Meinungsfreiheit im saudischen Königreich unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung“, erklärt Philip Luther, stellvertretender Leiter der Abteilung Nahost und Nordafrika bei Amnesty International. „Falls es angenommen wird, kann friedlicher Protest als Terrorismus gebrandmarkt werden und die Menschenrechte würden massiv eingeschränkt.“

Stoppt das Gesetz!

Beteiligen Sie sich an der ONLINE-PETITION von Amnesty International und verlangen Sie von König Abdullah, dass die Meinungsfreiheit nicht weiter im Namen der Sicherheit eingeschränkt wird!

Terror-Verbrechen

Die Definition von „terroristischen Straftaten“ ist im Entwurf so weit gefasst, dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden. Als terroristische Verbrechen gelten im Entwurf Taten wie „die Gefährdung der nationalen Einheit“ oder „die Schädigung von Ruf und Ansehen des Staates“.

Vergehen gegen das neue Gesetz hätten schwere Bestrafung zur Folge. Die Todesstrafe würde angewandt gegen bewaffnete Rebellion oder für terroristische Verbrechen mit Todesfolge. Zahlreiche Bestimmungen des Entwurfes verletzen die Antifolter-Konvention der UNO.

Rechtlose Gefangene

Verdächtigte könnten für 120 Tage in Incommunicado-Haft gehalten werden – oder sogar unbefristet, wenn es von einem Gericht angeordnet wird. Incommunicado-Haft ist häufig von Folter und Misshandlung von Gefangenen begleitet und ist selber eine Form von Folter.

Der Gesetzesentwurf erlaubt willkürliche Haft und verweigert Gefangenen das Recht, kurz nach Verhaftung einem Richter vorgeführt zu werden und innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes entweder verurteilt oder freigelassen zu werden. Spezialgerichte könnten Gefangene ohne Anklage für ein Jahr festhalten und die Haft danach beliebig verlängern.

Das Gesetz würde dem Innenminister weitreichende Macht geben, ohne jede juristische Aufsicht oder Überprüfung.

„König Abdullah muss diese Gesetz überprüfen und garantieren, dass die Rechte der saudischen Bevölkerung nicht im Namen der Terrorbekämpfung geopfert werden“, verlangt Philip Luther.

Das Schweigen und das Herzen des Bundespräsidenten – Eine Freude

Wie nicht anders zu erwarten, werden die christschwarzen und sozialdemokratischen Mandatare und Mandatarinnen heute, am 4. November 2011, gemäß dem Beschluß im Justizausschuß des Bundesrates vom 3. November 2011, gegen das „Terorismuspräventionsgesetz“ keinen Einspruch erheben …

Dieser Satz wird demnächst noch einmal geschrieben werden dürfen, mit entsprechenden Aktualisierungen: neue Daten und dann, statt „Terrorismuspräventionsgesetz“, eben „Novelle Sicherheitspolizeigesetz“

Für das In-Kraft-Treten des Terrorismuspräventionsgesetzes fehlt jetzt bloß noch die Beurkundung durch den Bundespräsidenten.

Eigentlich kann nach dem Beschluß des Sicherheitspolizeigesetzes im Nationalrat und dann im Bundesrat der heute verfaßte Text dazu unverändert noch einmal veröffentlicht werden. Denn es ist nicht zu erwarten, daß es beim Gesetz für die Sicherheit der Polizei zu einem anderen Verlauf als beim Terrorismuspräventionsgesetz kommen wird. Auch der Bundespräsident, der nun zum im Nationalrat und im Bundesrat verabschiedeten Terrorismuspräventionsgesetz schweigt, wird bis zur Verabschiedung des Sicherheitspolizeigesetzes das Schweigen perfektioniert haben, das Beurkunden mit Unterbrechungen für herzhafte Umarmungen zur Meisterschaft …

Dr. Heinz Fischer hat nicht immer geschwiegen, zum sogenannten Anti-Terror-Paket. Noch im Juli 2011 gab Dr. Heinz Fischer zu Bedenken, mit schärferen Anti-Terror-Gesetzen schnell zu reagieren … Aber das ist Wochen her und, möglicherweise, kam Dr. Heinz Fischer inzwischen zur Einsicht und also Beurkundungswilligkeit, weil so scharf sind die Anti-Terror-Gesetze in Österreich ja gar nicht, als etwa die in Saudi-Arabien geplanten … Es kann natürlich auch sein, daß Dr. Heinz Fischer gar nicht weiß, welche Anti-Terror-Gesetze in Saudi-Arabien geplant sind, weil es möglicherweise hinderlich sein könnte, für herzhafte Umarmungen, wenn vielleicht schon demnächst hoher Besuch aus Saudi-Arabien in die Hofburg …

Nicht so schnell, vergessen, nicht so schnell vergessen, die Verhältnisse in dem Land und die massenmörderische Geschichte der Partei, der der Besucher des österreichischen Bundespräsidenten angehört, stören Dr. Heinz Fischer gar nicht, wenn er bloß herzen …

Es ist eine Quell‘ steter Freude, einem so wertefesten Bundespräsidenten zu erleben, der die Welt mit seinem Herzen ein bißchen freundlicher zu machen versucht, der seine Umarmten für sie möglichereise Unangenehmes sehen zu müssen gleich von Beginn an davor bewahrt, dafür lohnt es, für solche Augenblicke ohnehin relative demokratische Spielregeln außer Kraft zu setzen, für den Besucher Österreich dessen heimatlichen Diktaten zu unterwerfen und ihnen ein krachledernes und kaiserintreues Bauernstub’nland zu präsentieren, das zu sehen sie erwarten …

Es ist ein Bundespräsident, der es insgesamt versteht, Freude zu verbreiten, auch als Fallschirmspringer … Diese Sportlichkeit –, über Dr. Jörg Haider wurde oft und gerne erzählt, er hätte sich auf der Fahrt von einer Veranstaltung zur nächsten Veranstaltung umgezogen, das Auto auch als Umkleidekabine genutzt, seine Kleidung also entsprechend dem Veranstaltungsthema gewechselt, um je seinem Publikum zu gefallen, es für sich einzunehmen. Dr. Jörg Haider brauchte dafür nach diesem Gerücht, das zur Charakterisierung seiner Person vielen ausreichend war, ihnen Dr. Jörg Haider bis zur Kenntlichkeit pointiert beschrieb, immer eine Autofahrt, er hat es also nie geschafft, nicht einmal in einem Gerücht hat es Dr. Jörg Haider geschafft, so schnell wie Dr. Heinz Fischer zu sein. Dr. Heinz Fischer kann seine Kleidung sogar während der ein und selben Veranstaltung wechseln …

Bereits jetzt kann mit Freude auf die Angelobung der nächsten Bundesregierung durch Bundespräsident Dr. Heinz Fischer gewartet werden, wie herzlich wird diese sein, nicht so kalt und versteinert und ablehnend als jene seinerzeit durch Bundespräsident Dr. Thomas Klestil …

Würden Sie einen wie Dr. Martin Graf wählen – Zum dritten Nationalratspräsidenten beispielsweise

Gerade im Angesicht aktueller Abstimmungen im österreichischen Parlament würden andere gewählte Abgeordnete dringend notwendig sein, die im Gegensatz zur gegenwärtigen Nationalratspräsidentin nicht mehr Rechte für Parlamente fordern, sondern zuerst einmal die ihnen zur Pflicht bereits auferlegten gesetzlichen Möglichkeiten realpolitisch wahrnehmen und ausschöpfen …

Es sind damit die aktuellen Abstimmungen in der Polizeiterrornovela angesprochen, also vor allem christschwarze und  …

Möglicherweise würden die 274 Menschen als Abgeordnete ebenso diese zwei Gesetze, mit denen „Sicherheit“ verkauft werden will, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ablehnen, wie sie in dieser Umfrage sich mit 66,79% dagegen aussprechen, einen wie Mag. Dr. Martin Graf zum dritten Nationalratspräsidenten zu wählen.

183 Menschen würden gemäß dem heutigen Zwischenstand dieser Umfrage, an der Sie weiter herzlich zur Beteiligung eingeladen sind, einen wie Dr. Martin Graf nicht gewählt haben, wären sie im Parlament

Was das Verbindende sei? Sowohl vor der Wahl von Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR waren als auch vor Beschließung dieser Entwürfe zu endgültigen Gesetzen sind alle Bedenken …

Polizeiterrornovela – Österreich, wo Gott und Kaiser Gesetz sind

Es ist die Versicherung von Johanna Mikl-Leitner in den Nachrichten von ATV vom letzten Freitag, 28. Oktober 2011:

Und wir bei Gott keinen gläsernen Menschen haben wollen.

Dieses ihr „bei Gott“² im Zusammenhang mit der Polizeiterrornovela¹ veranlaßte, wieder einmal, die Gesetzesbücher aufzuschlagen, um … Gott und Kaiser –, in der demokratischen Republik Österreich sind Gott und Kaiser nach wie vor Gesetz …

Es ist, wie gelesen werden kann, gnädiger geworden, der Dolmetscher und die Dolmetscherin können bereits verlangen, die Anrufung Gottes … Allerdings, die Pose der Gnade gefiel den hohen Herren zu allen Zeiten … Es ist, könnte gesagt werden, großzügiger geworden, denn es darf verlangt werden … Allerdings, die Pose … Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden hier herausgegriffen, weil ihre rechtzeitige Übersetzungsarbeit entscheidend sein wird, ob die Polizeiterrornovela für die Sicherheit oder für die Bildung ein Erfolg sein wird, und auch wegen der Frage, wie hoch wird der steuergeldliche Aufwand sein für die Beschäftigung von Dolmetschern und Dolmetscherinnen. Und, erfüllt es bereits den Tatbestand der Anleitung zu einer Straftat, zu empfehlen, Sprachen zu lernen, die dem Innenministerium unbekannt sind?

Gerade bei der gegenwärtigen Justizministerin, der zweiten Hauptakteurin in der Polizeiterrornovela, stellt sich allenthalben die Frage, von wem sie beaufragt sei – es ist der Kaiser:

Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Justizminister beauftragt.

Der Kaiser, der sich in dieser Schreibweise als Gott Seinem Justizminister zu erkennen gibt …

Nachdem, um zur ersten Hauptakteurin zurückzukehren, Johanna Mikl-Leitner, wie in der Presse vom 30. Oktober zu lesen ist, sich als Sicherheitsministerin vorstellt, mit einer also schon in der I. Republik bekannten Bezeichnung, Auftritte in Uniform absolviert, die Wehrpflicht als wichtiges Rüstzeug, also die staatliche Anleitung zu Mord und Selbstmord als Schule für das gute Leben lobt, bleibt die Frage, was fehlt noch, oder, was kommt jetzt noch … Die Wiederablegung des Korneuburger Eides? Das Gelöbnis:

[…] Jeder Kamerad fühle und bekenne sich als Träger der neuen deutschen Staatsgesinnung;er sei bereit, Gut und Blut einzusetzen, er erkenne die drei Gewalten: den Gottesglauben, seinen eigenen harten Willen, das Wort seiner Führer! […]

Wir verwerfen den westlichen demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat […]

¹ Um nicht stets umständlich schreiben zu müssen: „Anti-Terror-Paket/Novelle Sicherheitspolizeigesetz/Terrorismuspräventionsgesetz“ wurde dafür ein einfaches Sammelwort gesucht und in „Polizeiterrornovela“  gefunden. Möglicherweise ist dieses Wort auch nicht sehr lesefreundlich, aber es paßt zu diesen geplanten Gesetzen, deren Inhalte ganz und gar nicht  …

² Gott ist eines der sonderlichsten Fabelwesen. Keinem anderen Fabelwesen werden so viele Namen gegeben, daß der Verdacht nicht unbegründet ist, der wahre Name von Allah ist Rumpelstilzchen …

Die falsche Einschätzung des Dominierens der Konkurrenz von Dr. Martin Graf

Vorgestern ist der Tag von Martin Graf. Am 28. Oktober 2008 wurde er zum III. Präsidenten NR gewählt. Parteigemäß mit den Stimmen der Freiheitlichen, und vor allem mit denen von den christschwarzen Abgeordneten, die aktuell das als verkaufsförderlich bekanntgewordene „Anti-Terror-Paket“ auf Geheiß als Gesetze durchbringen wollen, diesmal vor allem mit den Stimmen der sozialdemokratischen Abgeordneten …

Und seit dem 18. Juni 2009 gibt es diese Umfrage Martin Graf Rücktritte, die es geben wird bis zum Ende dieser Legislaturperiode, und Sie sind weiter herzlich eingeladen, sich an dieser zu beteiligen. Wie gelesen werden kann, gibt es nach wie vor eine absolute Mehrheit für Rücktritte, weder die Werte für Martin Graf allein noch für die Abgeordneten, die ihn wählten, haben sich verbessert.

Die Website mit den politischen Information des Dr. Martin Graf, auch bekannt als Unzensuriert, hat großspurig geschrieben, der zurzeitige freiheitliche Obmann und Martin Graf würden die Konkurrenz dominieren … Wie gelesen werden kann, hat „Martin Graf – Umfrage Rücktritt“ mehr „Gefällt mir“ als „Martin Graf … Es war von Unzensuriert kindisch, vor allem unpolitisch, derartige Vergleiche anzustellen, auch wohl mit Genuß anzuführen, um ein Beispiel von einer damals bereits existierenden Site zum direkten Vergleich zu nehmen, Eva Glawischnig hätte kaum mehr als 300 Fans … Nun hat Eva Glawischnig mit heutigem Tag 1782, und Martin Graf  1149 … In der Kategorie „Unterhalten sich darüber“ sind es 137 bei Eva Glawischnig, auch mit heutigem Tag, und 38 bei Martin Graf …

Entscheidend ist aber nicht die Performance auf dieser Plattform des Unternehmens „Facebook“, sondern die Wahlergebnisse, daß die Wählerinnen und Wähler die zweite Einschätzung des Martin Graf, er werde beim nächsten Mal zum I. oder II. Präsidenten NR gewählt werden, zu einer falschen machen.

(Sicherheits)Polizeigesetz/Anti-Terror-Paket – „Jedes Wort eine Zeitbombe“

Es wurde zwar schon in die Sammlung der offiziellen Stellungnahmen aufgenommen, aber was die Kärntner Landesregierung begrüßt, lohnt, besonders vorgestellt zu werden.

Es scheint die Landesregierung in Kärnten eine Furcht davor zu haben, es könnte eine Einzelperson ein Grundstück besetzen, und keines der bereits gültigen Gesetze könnte gegen eine derart personenreiche Besetzung ausreichend Schutz bieten, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung garantieren … Nun aber, mit dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, wird es gelingen, Einzelpersonen an der Besetzung von …

Nach diesem Entwurf von Ministerialien soll ja noch mehr möglich sein, nämlich eine Einzelperson bereits vorab hindern zu können, überhaupt beispielsweise ein Grundstück besetzen zu können, sofern die Einzelperson ihren Besetzungsplan bereits vor Umsetzung mittels Handy einer ihr vertrauenswürdigen Person mitteilt, und das in deutscher Sprache,  denn, wie gewußt wird, werden in Österreich alle angehalten die deutsche Sprache … Was aber, wenn eine etwa besetzungswillige Einzelperson in Kärnten ihre Telefonate in, das soll ja noch vorkommen, slowenischer … Im Ministerialentwurf sind jedoch dafür keine Extrasteuergeldmittel für die Beschäftigung von Dolmetschern und Dolmetscherinnen ausgewiesen … Möglicherweise wird hier auf die erfolgreiche Arbeit des Integrationsstaatssekretariats gesetzt, so daß keine Dolmetscher und Dolmetscherinnen erst benötigt werden, weil niemand dann mehr seine Telefonate in anderen als in der deutschen Sprache …

Dolmetscher und Dolmetscherinnen sind gut beraten, sich, wenn dann doch noch Bedarf, eventuelle Angebote mehr als dreimal zu überlegen, ob sie für das Innenministerium gerade in diesem Bereich des „Anti-Terror-Paketes“ arbeiten wollen, damit sie nicht plötzlich in einer kafkaesken Situation … Wie etwa in den Vereinigten Staaten: „Jedes Wort eine Zeitbombe“ , eine SRF-Dokumentation … Wegen der mikl-leitnerischen Ansage, es gehe ausschließlich um die Erhöhung der Sicherheit, muß aus dieser Dokumentation der Hinweis herausgestellt werden, in den Vereinigten Staaten seien Telefonate, die auf mögliche Anschläge hindeuteteten, erst im Nachhinein übersetzt worden …

PS „Kafkaesk“ muß entsprechend überetzt werden, nicht um beispielsweise die Ministerialien für ihr Abfassungsvermögen dieser unter dem verkaufsförderlichen Titel „Anti-Terror-Paket“ bekanntgewordenen Entwürfe, die Gesetze werden wollen, auf eine Stufe mit Franz Kafka zu stellen, sondern es dem für Österreich adäquaten Niveau zuzuweisen: leitnerisch 

Anti-Terror-Paket/Polizeigesetz – Offizielle Stellungnahmen

Zu dem sogenannten Sicherheitspolizeigesetz und zu dem sogenannten Terrorismuspräventationsgesetz wurde hier bereits genügend geschrieben, darüber hinaus wurde als Eigenvorsorge zur Sicherheit vor der Sicherheit auch das Handy bereits an Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zur Weiterleitung an die zurzeitige Innenministerin auf dem Postweg zugesandt …

Interessant sind in diesem Zusammenhang aber auch Stellungnahmen, die alle auf der Website des österreichischen Parlaments abgerufen werden können, von sogenannten offiziellen Stellen in Österreich.

Mit wem beginnen?

Mit dem Bundeskanzler. Für den Bundeskanzler wird geschrieben:

[…] um Daten natürlicher Personen über ihre rassische […]

Was von der Verwendung des obsoleten Begriffes „Rasse“  zu halten ist, wurde bereits festgehalten

Das Amt der Salzburger Landesregierung hat keine grundsätzlichen Bedenken, möchte nur mehr Geld einkassieren:

einen runden Betrag von 2.500,00 €

(im Ministerialentwurf des Sicherheitspolizeigesetzes sind es 2.300,00 €, § 84 Abs. 1a). Die vom Innenministerium vorgesehene Erhöhung dieser Geldstrafe um 800,00 € ist also der Landesregierung in Salzburg zu wenig.

Dazu passend: das Bundesministerium für Finanzen möchte nur eine Ergänzung:

[E]eine Schätzung der Höhe der Mehreinnahmen infolge Valorisierung der Geldbeträge in den Verwaltungsstrafbestimmungen sowie infolge Vereinheitlichung der übrigen Verwaltungsstrafbestimmungen zu ergänzen wären.

Die Landesregierung von Niederösterreich, schreibt Dr. Erwin Pröll, hat beschlossen, keine Einwendungen zu erheben.

Die Landesregierung von Kärnten schreibt auch etwas zu „rassische und ethnische Herkunft“ … Und:

Zum Änderungsvorschlag in Ziffer 9 von Art. 1, mit dem dem § 38 SPG ein neuer Absatz angefügt wird, ist anzumerken, dass die Eröffnung der Möglichkeit, auch die Besetzung eines Grundstückes durch eine Einzelperson durch Wegweisung beenden zu können, durchaus begrüßt wird. (Hervorhebung B.K.)

Dazu passend: Auch dem Bundesheer sind die Besetzungen ein besonders Anliegen. Wie bereits geschrieben wurde.

Das Amt der Vorarlberger Landsregierung will ebenfalls mehr kassieren:

Zu Z. 31 und 32 (§§ 81 bis 84):
Die darin vorgesehenen Höchststrafen erscheinen trotz der vorgenommenen Valorisierung insbesondere im Hinblick auf Wiederholungstäter zu niedrig.

Diese Stellen äußern also keine Bedenken, es könnten Grundrechte verlustig gehen. Diese Bedenken sind zu finden: Plattform gegen den Überwachungsstaat.