“ … Verfehlungen, es heißt, es werde schlampig gearbeitet …“

Als der Bundespräsident schon geschlafen haben wird, führte Franz Fiedler hellwach deutlich aus, was auch zum Fall Blümel zu sagen ist, in der Nacht vom 26. Februar 2021, handeln aber kann er, Franz Fiedler, nicht, im Gegensatz zum Bundespräsidenten, dessen Handeln Lou Lorenz-Dittelbacher in ihrem Interview mit Franz Fiedler kurz zusammenfasst: keine Reaktion, kein Statement, keine Handlung

Das, was am Morgen des darauffolgenden Tages zu hören war, aus dem Radio, war nur ein kurzer Ausschnitt aus diesem nächtlichen Interview, das wert ist, im Gesamten verschriftlicht aufzubewahren. Nicht nur wegen seiner Ausführungen zum Fall Blümel, die der Bundespräsident nicht mehr gehört haben wird.

Für Franz Fiedler, dem Korruptionsexperten, ist ein Bundespräsident die „höchste moralische Autorität im Staate“. Mit der Moral sind untrennbar Werte verbunden, und das ist so eine Sache mit den Werten, auch bei diesen ist zu oft Korruption die treibende Kraft im Auslegen und im selektiven Anwenden der Werte, vor allem dann, wenn Menschen in ein Amt berufen werden, von dem sie meinen, sich von diesem Amt selbst korrumpieren lassen zu müssen.

Herr Dr. Fiedler, es ist sehr wahrscheinlich, daß der eine oder die andere jetzt vor dem Fernseher sitzt und sagt, was ist da in Österreich derzeit los. Haben Sie da in aller gebotener Kürze darauf eine Antwort?

Franz Fiedler: Ja, ich glaube, eine sehr kurze Antwort besteht darin, daß wieder einmal offenkundig wurde, daß die Verflechtung, um nicht zu sagen, die Verfilzung zwischen Politik und Wirtschaft zu eng ist, und daß korruptionsanfällige Bereiche dadurch leichter aufgeckt werden können. Und ohne jetzt eine Vorwegnahme der Erhebungen zu machen, ob tatsächlich jemand schuldig oder unschuldig ist, sollte man jedenfalls die Konsequenzen daraus ziehen, daß diese Verflechtung aufhört oder zumindest transparent gemacht wird, daß es nicht mehr dazu kommen kann, daß immer wieder Verdachtsmomente auftauchen, die dann zu Strafverfahren führen, ganz gleich wie die letztlich ausgehen.

Aber sind die ermittelnden Behörden derzeit mehr aktiv oder gibts tatsächlich mehr Anknüpfungspunkte und mehr Grund auch für Ermittlungen?

Franz Fiedler: Ich glaube, es gibt mehr Grund für Ermittlungen, weil die Transparenz in anderer Weise, als es sich die Beschuldigten wünschen, offenkundig geworden ist. Wir haben wieder einen vermehrten Aufdeckungsjournalismus, und in idesem Zusammenhang gibt es wieder Anhaltspunkte, mehr als früher, die dazu führen, daß die Strafverfolgungsbehörden geradezu gezwungen sind, den Verdachtsmomenten nachzugehen.

In diesen und in anderen Fällen haben wir es mit dem klassischen Muster Aussage gegen Aussage zu tun. In den Causen Brandstetter und Pilnacek damit, daß sie etwas verraten haben sollen, das unter das Amtsgeheimnis fällt. Aus Ihrer Erfahrung, wie realistisch ist es, daß solche Vorwürfe wirkllich hundertprozentig aufgeklärt werden?

Franz Fiedler: Der Nachweis, daß ein Amtsgeheimnis verraten wurde, und damit im Zusammenhang womöglich auch Amtsmißbrauch begangen wurde, ist außerordentlich schwierig. Ich bin fest davon überzeugt, daß nur ein Bruchteil der Fälle, die es wirklich gibt, an die Oberfläche gelangen und dann noch weniger zu einer Verurteilung führen. Das bedeutet aber erst recht, wenn nun genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, daß man dann denen mit alller Entschiedenheit nachgeht und eine Lösung finden, die nun ganz klar zum Ausdruck bringt, ist etwas geschehen oder ist etwas nicht geschehen. Und wenn etwas geschehen ist, dann soll es zu einer Verurteilung führen.

Sektionschef Pilnacek wurde jetzt einmal vorübergehend suspendiert, wie das heißt, da greift das Beamtendienstrecht, das ist klar geregelt, anders ist das beim Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter, da wurde das im Verfassungsgerichtshof heute so entschieden, daß er weiter Verfassungsrichter bleibt, auch Finanzminister Blümel bleibt im Amt. Ist das aus Ihrer Sicht korrekt, wenn Ermittlungen geführt werden, oder wäre das nicht im Gegenteil ein Eingeständnis der Schuld, und daher aus der Sicht der Betroffenen eigentlich gar nicht möglich zurückzutreten oder für eine Zeit zurückzulegen?

Franz Fiedler: Was den Fall des ehemaligen Justizministers Brandstetter anlangt, so ist es einigermaßen überraschend, daß er vom Verfassungsgerichtshof nicht suspendiert wurde, während Sektionschef Pilnacek, dem ja der gleiche Vorwurf angelastet wird, der sehr wohl suspendiert worden ist. Das ist für mich überraschend. Ich kann natürlich diese näheren Umstände nicht ausleuchten, weil ich ja die Akten, die Strafakten nicht kenne. Aber bemerkenswert ist es schon. Es wird beiden das Gleiche vorgeworfen, in einem Fall führt es zu einer Suspendierung, im anderen Fall nicht.

Was den Fall Blümel anlangt, so gilt für ihn die Unschuldsvermutung, und es gibt ja kein Disziplinarverfahren im Bereich der Miniser. Daher kann auch hier keine Disziplinarbehörde vorstellig werden. Die Unschuldsvermutung gilt und daher kann er, wenn er der Meinung ist, daß er diese nächste Zeit durchsteht, nicht leicht für ihn sein wird, dann kann er im Amt bleiben. Aber ich bin der Meinung, es hat wenig Sinn, wenn wir als einzelne Staatsbürger diskutieren, ob er nun tragbar ist oder nicht. Denn wir können ja ohnedies nichts bewegen. Wesentlicher wäre, was sagt denn die höchste moralische Autorität im Staate, was sagt denn der Bundespräsident dazu? Stört es ihn, daß eine Bundesregierung besteht, in der ein Minister tätig ist, der einer Straftat verdächtig ist? Denn er hat die Möglichkeit, daß er hier Abhilfe schaffen kann. Er kann den Bundeskanzler rufen und kann ihn ersuchen, daß der Bundeskanzler an ihn das Ersuchen stellt, den Finanzminister von seinem Amt zu entheben. Und wenn der Bundeskanzler dieser Forderung nicht nachkommt bzw. der Bitte des Bundespräsidenten nicht nachkommt, dann steht es dem Bundespräsidenten frei, daß er die gesamte Bundesregierung entlassen kann, wenn er der Meinung ist, ein Minister, der einer Straftat verdächtig ist, ist untragbar für die Bundesregierung und die gesamte Bundesregierung ist untragbar. Der Bundespräsident hat das nicht gemacht. Daher kann nur die Schlußfolgerung gezogen werden, er hält diese Regierung mit einem Mitglied, daß in ein Strafverfahren verwickelt ist, ohne weiteres für tragbar. Das kann jene beruhigen, die der Meinung sind, es müßte eigentlich ein Rücktritt des Ministers erfolgen, denn wenn der Bundespräsident, der es in der Macht hat, nicht tut, ja warum soll dann der einzelne Staatsbürger diesbezüglich Bedenken hegen.

Vom Bundespräsidenten gibs zu diesem Fall keine Reaktion, kein Statement, keine Handlung, auch wie Sie es jetzt vorschlagen, schon gleich gar nicht. Reaktionen gibt es aber, und zwar relativ viele von der ÖVP, auf die Ermittlungen vor allem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Bundeskanzler etwa spricht da von Verfehlungen, es heißt, es werde schlampig gearbeitet, die Vorwürfe würden wie ein Kartenhaus zusammenbrechen? Können sich die Österreicherinnen und Österreicher aus Ihrer Sicht darauf verlassen, daß diese und andere ermittelnden Behörden, so wie Justitia in der römischen Mythologie mit verbundenen Augen, blind, bar sozusagen von Vorurteilen und ohne Schlagseite ermittelt?

Franz Fiedler: Also ich gehe davon aus, daß die Korruptionsstaatsanwalt ihre Angelegenheiten richtig regelt. Es ist natürlich so, daß jede Behörde auch Fehler macht, auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Fehler gemacht. Das steht fraglos fest. Aber auf der anderen Seite muß sie dessen ungeachtet ihre Tätigkeit im Sinne der Gesetze ausüben. Und ich habe gerade im konkreten Fall, nämlich dem Fall Blümel, bisher keine Anzeichen gesehen, daß sie dies nicht getan hätte. So gesehen ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz durchaus gerechtfertigt. Allerdings, das muß auch betont werden, Kritik muß sich jede Behörde gefallen lassen, auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Ist das, was ich vorhin zitiert habe, Kritik oder, wie für die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshof, Irmgard Griss, ein Angriff auf den Rechtsstaat?

Franz Fiedler: Also ob das ein Angriff auf den Rechtsstaat ist, darüber kann man ruhig reden. Das ist vielleicht etwas überzogen. Aber jedenfalls sind diese Angriffe, die von Seiten der ÖVP gekommen sind, völlig unüblich, und wie ich meine, das sage ich als ehemaliger Staatsanwalt, auch untunlich. Sie tragen sicherlich nicht dazu bei, daß das Verhältnis zwischen der Verfolgungsbehörde und dem Beschuldigten ein Gedeihliches sein kann. Es wird die Atmosphäre etwas vergiftet. Also ein Angriff auf den Rechtsstaat insgesamt, das würde ich vielleicht als etwas überzogen betrachten, aber unklug sind diese Angriffe jedenfalls.

Die Ausführung von Lou Lorenz-Dittelbacher, daß der Bundeskanzler von Verfehlungen spreche, daß schlampig gearbeitet werde, ist eine uneingestandene Beschreibung der eigenen Arbeit dieser Bundesregierung, und diese ist nicht seine erste innerhalb von wenigen Wochen.

Die Fälle Blümel, Brandstetter sind nicht die einzigen. Eine Ministerin ist schon selbst zurückgetreten, und sie wird sich vielleicht mittlerweile schon Vorwürfe gemacht haben, daß sie nicht das Handeln der „höchsten moralischen Autorität im Staate“ abgewartet hat, so wie ein weiterer Minister auf das Handeln des Bundespräsidenten wartet und sich seine Wartezeit mit nächtlichen Spielen vertreibt.

Es ist in Österreich ohnehin eine seltene Fähigkeit, daß sich ein Mensch in der freien Rede derart akkurat wie Franz Fiedler zu äußern versteht, es ein überzogener Anspruch an politische Verantwortungsträger wäre, aber daß politische Verantwortungsträgerinnen wenigstens inhaltlich und fachlich derart akkurat Stellung beziehen, das zumindest könnte weiter eingefordert werden, aber auch das scheint mehr und mehr eine vergebliche Forderung zu sein, auch an jene, die derzeit in der Bundesregierung sind, wenigstens inhaltlich nicht dermaßen zu stottern, wie etwa die bald wieder zurückkehrende Ressortverantwortliche für die Justiz.