Kurz zum Gesinnungsrecht

Mit Unverständnis reagiert zur Zeit die identitäre Regierungspartei in Österreich auf die berechtigte Kritik an dem zurzeitigen Innenminister, mit gespielter Unwissenheit weist sie jedwede Kritik an ihm zurück, von der Parteispitze abwärts, die zum Teil zur Zeit auch Spitze des Staates ist, stellt sich diese Gesinnungskameraderie hinter ihren Innenminister.

An dieser platten Aussage des Innenministers, daß also „das Recht der Politik zu folgen hat“, wäre üblicherweise auch nichts auszusetzen. Seit jeher ist das Recht der Politik unterworfen. Seit jeher ist das Recht der gesellschaftspolitischen Entwicklung unterworfen. Wäre dem nicht so, was für ein Recht würde heutzutage, im Jahr 2019, beispielsweise in Österreich denn gelten? Das vom römischen reich von vor Jahrtausenden, das vom heiligen römischen reich deutscher nation vor Jahrhunderten, das vom deutschen reich vor Jahrzehnten, das vor Jahrzehnten in Österreich noch geltende Recht, nach dem Frauen ihre Männer um Erlaubnis fragen müssen, ob sie eine Arbeit annehmen dürfen?

Jedoch die Aussage des Innenministers ist, auch wenn er und seine Kameraderie sie in deutscher Sprache vorbringt, zuerst einmal zu übersetzen. „Das Recht hat der Politik zu folgen“ ist identitär gesinnungswörtlich zu übersetzen: Das Recht hat der Gesinnung zu folgen.

Und Gesinnung ist keine Politik. Das Recht, das einer Gesinnung zu folgen hat, ist Gesinnungstyrannei.

Es ist nur gesinnungsfolgerichtig, daß die zensurierte Website der identitären Regierungspartei augenblicklich den Marschbefehl (ob diesen sich selbst gegeben oder erhalten, ist dabei ohne Belang) ausführt und für den Innenminister stürmt, als könnte er dafür je verteidigt werden, am 26. Jänner 2019: „Chronologie einer linken Hetze mit Unterstützung des Bundespräsidenten“.

Ausgerechnet also die Website mit besorgniserregenden Antisemitismuswachstumsraten besonders seit der Weihnacht 18.

Kann es dann je einen Vorwurf geben, wenn geschichtlich gewußt wird, wohin solche Ismen führen können, das deutsche reich exemplarisch für die Maxime Das Recht hat der Gesinnung zu folgen zu nennen? War nicht gerade das deutsche reich penibel und pedantisch darauf bedacht, alles Grausame, alles Barbarische mit dem Recht zu legitimieren, mehr noch, den Anstrich von Rechtsstaatlichkeit in jedweder Angelegenheit zu verpassen, freilich einer Rechtsstaatlichkeit nach seiner Gesinnungsart.

Es gibt viele Kapitel, die davon erzählen, wie unnütz es ist, stets und sofort mit dem deutschen reich zu kommen, wenn gleichzeitig die Gegenwart nicht vorrangig …

Und auch in diesem Fall muß nicht in die Geschichte gegangen werden, um zu wissen, was von dieser Aussage des Innenministers zu halten ist. Beweist nicht gerade ein ihm an Gesinnung ebenbürtiger Innenminister, zu welchen Gesetzen es führt, wenn das Recht der Gesinnung zu folgen hat. Zur Zeit zu einem Einwanderungsgesetz, dem sich viele Stadtverantwortliche widersetzen. Bürgermeisterinnen, die die Geschichte als Grundlage ihres Handelns nehmen, nicht mehr bereit sind, Gesinnungsrecht umzusetzen; eine positive Entwicklung. Freilich eine aber nicht in Österreich. Und was für Gesinnungsgesetze wird dieser Innenminister noch ausscheiden wollen, wird allein daran gedacht, welche Fragen er wieder stellt. Und wohin solche Fragen führen, auf diese braucht es je keine Antwort mehr. In der Vergangenheit wurden diese für alle Zeiten bereits massenmörderisch beantwortet.

Es ist zugleich auch eine recht große Gaukelei. Mit dem Ändern des Rechts in ein Gesinnungsrecht will die identitäre Regierungspartei und im Grunde die gesamte feudalschwarzidentitäre Bundesregierung vorgaukeln, sie stünde für Veränderung. Aber sie steht nicht für Veränderung. Bloß für die Wandlung des Rechts in Gesinnungsrecht. Dafür steht exemplarisch die identitäre Regierungspartei.

Das Recht hat der Gesinnung zu folgen. Sollte Ihnen das zu abstrakt zu sein, eine handfestere Übersetzung der Aussage vom Innenminister gibt es von zungl888:

„so ist es
75.1% für eine rechts gehaltene regierung und dann fahr ma euer gnaden.“

Und die Antwort von zungl888 auf die Warnung, dann könnte es „Bürgerkrieg“ geben:

„die paar armseligen antifa typen sollte man doch markieren und ruhigstellen koennen.“

Wie zungl888 Gesinnungsrecht zu exekutieren sich vorstellt, nun, nicht mit Gesetzesbüchern in der Hand, sondern mit „9 mm para“ … aber legitimiert penibel und pedantisch Gesinnungsgesetzesbüchern dabei folgend —

Ob zungl888 bereits alle „17 neuwertigen 9 mm para“ schon verschenkt hat, eine wenigstens für sich selber behalten hat, wird nicht gewußt. Vielleicht trug zungl888 eine recht nah am Herzen unterm Frack zum vorgestrigen Ballbesuch in der Hofburg, dabei recht ergriffen

Und Recht werde ihnen folgen

und recht bewegt applaudierend den Treueworten des Mit-etwas-davor-Kanzlers lauschte …

NS Das gesamte Recht will sie, die identitäre Regierungspartei, einer Entwicklung unterwerfen, aber sie selbst will sich nicht entwickeln, nicht verändern. Exemplarisch für die Unveränderung seit ihrer Gründung können die Hofburgreden ihres zurzeitigen Führers genannt werden. Im ersten Regierungswinter 18 erneuerte er die Gültigkeit des Schwurs auf „Ehre, Freiheit, Vaterland“, im zweiten Regierungswinter sein Ballbekenntnis zur „Treue“ …

Ja, das Recht hat der Gesinnung zu folgen und die Gesinnung der „Waffenbrüder“, um den zurzeitigen Vizekanzler der Republik Österreich von der vorgestrigen Hofburgnacht zu zitieren, hat zu folgen „Ehre, Treue“ …

4 Gedanken zu „Kurz zum Gesinnungsrecht

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