Novemberpogrome. Österreich erstrahlt hell im Gedenken – wie im Jahr 17, wie im Jahr 18, so also auch im Jahr 19.
Wer in den Suchmaschinen nach Gedenken und Novemberpogrome sucht, wird nicht nur für diese drei Jahre derart viele Veranstaltungen finden, sondern auch für die vielen Jahre davor, und wird dann nur eines feststellen können: Österreich, reich funkelnder Kristall des Antifaschismus bei Tag, hellreich erstrahlender Kristall des Antisemitismus bei Nacht …
Wie sehr Österreichs Geist hievon erfüllt ist, bringt am besten ein kurzer Satz des Präsidenten zum Ausdruck: „Gedenken muß Zukunft gestalten.“
Dieser Satz unendlicher Weisheit des Präsidenten wird ihm nicht erst ist diesem Jahr 19 erstanden sein, als er diese seine Weisheit in diesen kurzen goß, sondern wohl in den Jahren davor gereift sein, so daß er wohl bereits im November 17 von dieser ganz erfüllt war, als er, auch er, schon die Schnalle drückte zum Öffnen der Tür zur Vereinbarung zum Zusammengehen mit einer Partei, die wie keine zweite in Österreich für Antifaschismus steht, deren Obmänner wie keine anderen in Österreich für eine neue Zeit stehen, für eine Zeit ohne Antisemitismus, für eine Zeit ohne Rassismus ..,
In der Vornacht zum reichlichen Gedenken auch in diesem Jahr sprach eine ehemalige schwarze Ministerin in einer Fernsehanstalt davon, wer keinen Platz im österreichischen Parlament …
Radikaler noch als die ehemalige schwarze Ministerin in diesem Sinne ist der österreichische Staat, vertreten durch seine Gerichte. Wie ebenfalls bekannt wurde, am Vortag zum reichlichen Gedenken auch in diesem Jahr, wurde einer nach dem Verbotsgesetz verurteilt, mit dem sich nicht nur einer tiefschwer philosophisch beschäftigt …
Der österreichische Staat, vertreten durch seine Gerichte, spricht jenen nicht nur den Platz im österreichischen Parlament ab, sondern weist diesen auch den ihnen gehörenden Platz zu.
Nationalsozialismus
Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt
Sechs Monate bedingte Haft lautet das Urteil. Der Schwurgerichtsprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
8. November 2019
Bereits zum zweiten Mal in dieser Woche hat sich am Freitag in Klagenfurt ein Schwurgericht mit Verstößen gegen das Verbotsgesetz auseinandersetzen müssen. Diesmal musste sich ein Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Verhetzung verantworten.
Am Freitagnachmittag ist der Jährige zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Bursch nahm das Urteil an.
Zusätzlich zu der bedingten Haftstrafe – die mögliche Höchststrafe betrug fünf Jahre – ordnete der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik auch an, dass sich der einem Antifaschismustraining unterziehen muss. Im Rahmen dieses Trainings muss er auch nach Mauthausen fahren und das dortige Konzentrationslager besichtigen.
Einschlägige Tattoos
Staatsanwältin Johanna Schunn warf dem Burschen vor, von 2017 bis 2019 in Waiern und Feldkirchen seine rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und die Parolen „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen zu. Darüber hinaus habe er auf seinen Unterarmen SS-Runen, Hakenkreuze und die Zahl 88, die für „Heil Hitler“ steht, eintätowiert.
Wurde bereits in jungen Jahren von seinem Stiefvater und Stiefgroßvater dahingehend beeinflusst, Randgruppen für minderwertig zu erachten, sagte Schunn. Im Lauf der Jahre sei er immer wieder und immer häufiger mit rechtsextremen Gesten aufgefallen. Darüber hinaus habe sich bei ihm immer deutlicher eine fremdenfeindliche Gesinnung manifestiert. So habe er in der Wohngemeinschaft Waiern seine Betreuerin, die aus der Dominikanischen Republik stammt, vor mehreren Zeugen beschimpft, was ihm auch die Anklage wegen Verhetzung einbrachte.
Jähriger geständig
Verteidiger Michael Sommer stellte den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, zum Schutz und im Sinne des weiteren Werdegangs seines Mandanten. Darüber hinaus habe er gewisse Defizite, die der Jährige aber nicht weiter …
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