Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz haben nach dem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) einen Antrag auf Änderung des audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes eingebracht, der auch sofort im österreichischen Parlament angenommen wurde und also die Änderung des audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes sofort vom österreichischen Nationalrat beschlossen wurde.
Mit dieser Änderung sind nun alle glücklich, bis, ja, wie könnte es anders sein, bis auf die eine Parlamentspartei, aber ihre Mannen, und es sind vor allem Mannen, werden sich schon zu helfen wissen, wie sie in österreichischen Medienanstalten weiter ihr Verständnis für die dutinischen Werte vermitteln werden können, ohne nach diesem nun geänderten Mediendienste-Gesetz belangt werden zu können, sie werden, das taten sie auch bisher nicht, keine Videos beispielsweise von russia today bei Mateschitz oder Fellner abspielen, sondern wie bisher in ihren Worten ihren Film des Verständnisses und ihres Appells des neutralen Verhaltens gegen das dutinische Rußland ablaufen lassen.
Gabriela Schwarz und Eva Blimlinger haben ihren Antrag nach dem GOG statt nach dem GOGNR eingebracht. Das wird den Beschluß der Änderung dieses Gesetzes nicht aufheben. Zwei Buchstaben mehr oder zwei Buchstaben weniger, was zählt das schon im Land des Evergreens: Glücklich ist, wer schlampert ist …
Und wer schlampert ist, ist ein Meister und – das ist nicht wegen der sogenannten gendergerechten Schreibweise hinzufügen – wer schlampert ist, eine Meisterin.
Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz haben ihren Antrag nicht gemäß § 27 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates eingebracht, in dem sie sich auf
Mit der Sanktionsnorm des § 64 Abs. 3a, derzufolge im Fall des Verstoßes eine Verwaltungsstrafe von bis zu 50 000 Euro zu verhängen ist, wird einer Anforderung wie der des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 entsprochen, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen; sie erfasst verbotenerweise verbreitete Radioprogramme […] § 64 Abs. 3a Z 4 bezieht sich inhaltlich auf Vorschriften, mit denen jemand bestraft werden soll, der wissentlich einen Umgehungsversuch unternimmt, wie etwa Art. 12 der Verordnung (EU) 2022/350.
Sanktionen in ihrer Begründung beziehen, also auf die „Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“ und auf die „Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“.
Das Auffälligste, das Aufmerkenswerte an dieser Begründung von Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz für ihre christschwarzgrünen Regierungsparteien ist die fehlende Eindeutigkeit, die fehlende Unmißverständlichkeit, daß sich ihr Paragraph § 64 ausschließlich auf die zwei von ihnen genannten EU-Verordnungen beziehen, von ihnen uneindeutig, mißverständlich lediglich als Beispiele formuliert: „wie der des Art. 8“ und „wie etwa Art. 12“ … Will jemand in Hinkunft dies nicht so schlampig lesen als es geschrieben ist, wird es zu einem Gesetz der mannigfachen Auslegung zur Verwendung gegen …
Dabei reicht ein zu Mißdeutungen einladender Beistrich besonders in einem Gesetz schon aus, um einen Menschen ins Unglück oder vor einem Unglück …
Glücklich ist, wer schlampert ist. Und die zweite Stimme dieses Kanons kann einsetzen mit dem österreichischen Allwettervers Glücklich ist, wer vergißt …
Vergessen war auch und recht in Österreich, daß es die Verordnung Nr. 833 bereits seit dem 31. Juli 2014 gibt. Wie wurde doch in diesen acht Jahren zum eigenen Vorteil um Putin ihm zum Wohlgefallen getänzelt …
Nun aber ist Krieg.
Eilig wird die acht Jahre alte Verordnung Nr. 833 durch die 28 Tage alte Veordnung 2022/350 ergänzt und in Österreich selber in das vier Tage alte Gesetz nach dem Antrag gemäß Gerichtsordnungsgesetz gegossen – Krieg gebiet auch schlamperte Gesetze.
Acht Jahre ungehinderte Propaganda hat aber ihre Wirkung schon getan, acht Jahre ungehinderte Propaganda hat ihr Soll mehr als reichlich erfüllt. Die Verordnung 350 tritt, wie es in dieser heißt, „am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft“, das Gesetz in Österreich tritt, wie es in diesem heißt, „mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft“. Und ehe die Verordnung und ehe das Gesetz in Kraft treten, werden neue Programme ihren Betrieb aufnehmen und schon am Tag der Inkrafttretung dieser Verordnung und dieses Gesetzes senden, was bisher massenhaft sendeten: „RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik“ … Neue werden diese in der Sekunde – technisch und finanziell leicht und rasch zu bewerkstelligen – ablösen und verbreiten, weiter verbreiten, was an Propanda bisher in Jahren schon verbreitet wurde. Diese aber sind in der Verordnung 350 nicht als Beispiele, sondern taxativ angeführt, diese nennen Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz in ihrer Begründung ihres Gesetzesantrages nicht als Beispiele, sondern taxativ … Und dann? Was dann? Nachhecheln mit einer wieder acht Jahre verspätet ergänzten Verordnung, nachhecheln mit einem wieder acht Jahre verschlampt begründeten Gesetz von breitest auslegbarer Allgemeinheit?
Die dritte Stimme in diesem Kanon kann einsetzen mit Glücklich ist, wer der Medien Geschwindigkeit schlampert bemißt, glücklich ist, wer der Medien Wandlungsfähigkeit vergißt.
Diesen, also Putin, hatte auch Van der Bellen einst in Wien empfangen. War man zu nachsichtig mit Russland in der Vergangenheit? „Mag schon sein, aber was bringt das jetzt?“, antwortete Van der Bellen. Es komme nun darauf an, was „hier und jetzt“ passiere.
Was jetzt und hier zu passieren habe, darauf kommt es an, wie wahr gesprochen, auf die Auftritte im Stadion, auf dem Heldenplatz, an die Zukunft zu denken, nicht weit in die Zukunft, aber immerhin – ein Fortschritt, ein österreichischer Fortschritt – bis in die Zukunft im Herbst …
Zu den historisch guten wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Österreich und Russland meinte er: „Österreich hat mit russischen Firmen, mit ukrainischen Firmen, auch mit Unternehmen aus Weißrussland über Jahrzehnte keine schlechten Erfahrungen gemacht.“ Mit den Ereignissen der vergangenen zwei Wochen habe außer den USA „ja niemand gerechnet, wenn wir uns ehrlich sind“, sagte Van der Bellen.
„Mit den Ereignissen“, sagt Alexander Van der Bellen, ein kluger Mann, nicht Krieg zu sagen, die Gefahr ist groß, das in der Frühe Putin mit seinen Hunden vor seiner Tür steht, nein, die Gefahr besteht nicht, er ist nicht zwölf Jahre, er ist nicht fünf Jahre, er ist in sechs Jahren um die 85 Jahre …
Vor acht Jahren hat Wladimir Putin öffentlich damit rechnend gedroht, Kiew in zwei Wochen einnehmen zu können, er hat vorrechnend öffentlich gedroht, Kiew in zwei Wochen einzunehmen, acht Jahre lang hat Putin gerechnet und gerechnet und nach acht Jahren wird er nach zwei Wochen ohne Einnahme von Kiew festgestellt haben, sich verrechnet zu haben, aber dies sofort wieder vergessen und einstimmen kann er in den Kanon Glücklich ist, wer vergißt …
… und weit, weit im Hintergrund summend der flugreisefreudige Chor im ständigen da capo: Glücklich ist, wer vergißt …

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