Das knappe Gut der Freiheit des Sebastian Kurz

Es wurde breitstolz verkündet, wie auch hier schon geschrieben, auf Initiative von Sebastian Kurz habe SM Johanna Mikl-Leitner die Ratifizierung von ACTA gestoppt … Wegen fehlender Initiative kann aber nicht berichtet werden, auf Initiative von Sebastian Kurz habe SM Johanna Mikl-Leitner SPG …

Wie geht aber Sebstian Kurz selbst mit der Freiheit im Internet, die ihm für sich als Jungen so ein hohes Gut sei, um?

Sebastian Kurz löscht.

Sebastian Kurz, um es dramatisch zu formulieren, zensuriert …

Menschgemäß ist es kein leichtes Unterfangen, mit solchen geposteten Meinungen angemessen umzugehen, wie beispielsweise mit jener irrigen von Martina Schmidt. Wer aber derart gegen ACTA engagiert ist, von dem könnte erwartet werden, für den die Freiheit im Internet ein derart hohes Gut ist, von dem würde erwartet werden können, er selbst finde andere Wege, mit geposteten Meinungen umzugehen, selbst wenn diese ungustiös sind.

Und die geäußerte Meinung von Martina Schmidt ist ungustiös, ist absolut falsch, ist … Von daher liegt das Löschen nahe, und ist das Löschen doch der einfachste Weg, wie auch die Initiative gegen ACTA der einfache Weg ist, weil es aktuell auch der populäre und der für die nationale Karriere nicht hinderliche Weg ist, während eine Initiative gegen SPG wohl bedeutete, …

Sebastian Kurz hat also den unnötigen Kommentar von Martina Schmidt gelöscht, und mit dieser Löschung hat er nicht nur ihren Kommentar gelöscht, sondern 24 weitere Postings zu dieser irrigen Meinung von Martina Schmidt. Gestern, am späten Nachmittag, gab es 24 Kommentare, einige darunter auch von Martina Schmidt, mit denen sie sich nur weiter selbst bloßstellte, und von anderen, die entschieden gegen diese irrige Meinung von Martina Schmidt schrieben.

Sebastian Kurz hat also die irrige Meinung von Martina Schmidt gelöscht und damit auch weitere 24 Kommentare. Aber es nicht wirklich gelöscht, denn ein Kommentator ersuchte um Speicherung aller Kommentare und deren Zusendung an ihn, da er beabsichtigt, wie er schrieb, Martina Schmidt wegen „Volksverhetzung“ anzuzeigen …

Mit der Löschung der irrenden Meinung von Martina Schmidt ist es also nicht aus der Welt, es steht auch weiter auf ihrer eigenen Site des Unternehmens Facebook, und Martina Schmidt wird durch diese Löschung sich wohl bestärken können, es würde in Österreich keine Meinungsfreiheit …, und mit ihr alle, an die sie es weiterleiten wird. Mit der Löschung hat Sebastian Kurz ihr im Grunde einen Dienst erwiesen, denn für Martina Schmidt selbst kann eine Löschung nur bedeuten, ihre „Beweise“ werden zugunsten des Islams zensuriert. Eine eindeutige Stellungnahme von Sebastian Kurz zu dieser irrigen Meinung wäre wohl klüger gewesen, verbunden mit dem Ersuchen an Martina Schmidt um Rücknahme dieses Kommentars bzw. um Selbstlöschung ihres Kommentars, verknüpft auch mit dem Hinweis, sollte Martina Schmidt es nicht tun, es dann löschen zu müssen.

Martina Schmidt hat sich also mit ihrer irrenden Meinung nicht nur selbst bloßgestellt, sie hat auch mit ihren weiteren Kommentaren zu erkennen gegeben, für wen ihr Herz schlägt, für den zurzeitigen Obmann der Freiheitlichen, und auf ihrer eigenen Site gibt sich auch als multiplikatorische Leserin von Unzensuriert zu erkennen …

Die Freiheitlichen ein Echo von Martina Schmidt und Martina Schmidt ein Echo von den Freiheitlichen …

PS Ob der Weg der Anzeige wegen „Volksverhetzung“, wie ein Kommentator in Reaktion auf die irrige Meinung von Martina Schmidt es ankündigte, ein sinnvoller ist im Umgang mit derart aberwitzigen Meinungen, kann nicht gesagt werden, denn der Vorwurf der „Volksverhetzung“ enthält auch die Annahme, das sogenannte Volk sei dumpf und unfähig Unsinnigkeiten zu erkennen, und es müsse geleitet werden, es müsse dem sogenannten Volk vieles vorenthalten werden, weil sonst das sogennannte Volk beispielsweise derart irrige Meinungen, wie die von Martina Schmidt, … Das mag schon zutreffen, wird etwa daran gedacht, wie viele das Echo von Martina Schmidt wählen.

PPS Es scheint für Sebastian Kurz nicht nur im Umgang mit irrigen Meinungen der einfache Weg des Löschens der beste zu sein, sondern generell der einfache und populäre Weg der beste zu sein, wird aktuell etwa an seine Forderung gedacht, Schulschwänzer und Schulschwänzerinnen mit extrem hohen Strafen zu verfolgen …

Massenproteste gegen SPG dringend notwendig

Wer die Bedenken gegen das internationale Handelsübereinkommen ACTA mit den Bedenken etwa gegen die Novelle des nationalen SPG vergleicht, wird viele Überschneidungen finden, aber große Unterschiede im Umgang mit dem internationalen Übereinkommen und den nationalen Gesetzen:

Gegen ACTA gibt es auch in Österreich massiven und breitesten Protest, jedoch nicht gegen SPG und Vorratsdatenspeicherung

Gegen ACTA tritt sogar SM Johanna Mikl-Leitner auf und präsentiert sich als Kämpferin für Meinungsfreiheit und Datenschutz, während zugleich ihr Credo sonst ist: Datenschutz dürfe nicht …

Gegen ACTA treten sogar sozialdemokratische Abgeordnete auf, mit einen offenen Brief an die Bundesregierung in der Hand, während sie zugleich ohne Bedenken für nationale Gesetze  stimmen können, wie auch in der Parlamentskorrespondenz Nr. 79 vom 2. Februar 2012 nachgelesen werden kann: „Sicherheitserfordernisse versus bürgerliche Freiheiten“ …

Die „Sorge um die Zukunft der Demokratie“, sollte angenommen werden, ist unteilbar. Wie der Vergleich im Umgang mit ACTA und SPG zeigt, ist dem nicht so. Weder für die ÖVP noch für die SPÖ. Aber nicht nur für die christschwarze und für die sozialdemokratische Partei ist „die Sorge um die Zukunft der Demokratie“ teilbar, sondern auch für die Masse der Protestierer und Protestiererinnen gegen ACTA … Hier scheint Einigkeit zwischen der Protestbewegung und den beiden Parteien gegen ACTA zu herrschen, und auch darüber,  internationale Geheimverhandlungen zu einem Handelsübereinkommen müssen verschwörerische Verhandlungen gegen alle sein, mit dem weltverschwörerischen Ziel, Verschlechterungen für alle … Nationale Geheimverhandlungen hingegen, beispielsweise die aktuellen Geheimverhandlungen zum Sparpaket waren für SPÖ und ÖVP das nationale Gebot der Stunde, verantwortungsvoll konkrete Gesetze zu formulieren,  zum Wohle für alle in Österreich …

Der Protestanschluß durch diese zwei Parteien wird wohl auch der Überlegung geschuldet sein, sich dadurch dieser Klientel als wählbare Parteien verkaufen zu können, teilen sie doch nicht nur die Bedenken gegen dieses internationale Handelsübereinkommen, sondern sie kämpfen national dagegen mit an … Wer wird in welcher Wahl noch an das nationale SPG denken, über das ohnehin kaum und vor allem nicht breitest gesprochen wird.

Die Bedenken gegen ACTA sind derzeit allgegenwärtig, so daß diese hier nicht angeführt zu werden brauchen, aber zusätzlich zu den obigen Verlinkungen noch ein paar weitere Beispiele zum Eigenvergleich, welche Bedenken es gegen die Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket gab und gibt:

SPG-Novelle – Morgen im Innenausschuß

SM Mikl-Leitner – Es darf keinen Richter geben

Die Morde in Deutschland widerlegen die Brauchbarkeit der SPG-Novelle

Rechtsschutzbeauftragter nicht mehr als ein Befehlsempfänger der SM Mikl-Leitner

Bundesheer will es noch strenger

Polizeigesetz – Offizielle Stellungnahmen

Günther Kräuter – Abgeordneter und Säule verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte

Unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Anti-Terror-Paket braucht Polizei nicht mehr – Als „Freunde“ arbeiten Polizisten bereits effizienter

SPG – Jetzt ist das Parlament am Zug

SPG-Novelle – Jetzt ist das Parlament am Zug

SM Johanna Mikl-Leitner habe sich, schreiben junge Christschwarze in der Steiermark, gegen die Ratifizierung des internationalen Handelsübereinkommens ausgesprochen, und für Sebastian Kurz sei der Jungen Freiheit ein besonders hohes Gut, daher sei jetzt das EU-…

Davor aber ist das österreichische Parlament am Zug, die höchst umstrittenen nationalen Gesetze nicht zu beschließen.

„Offener Brief an österreichische Bundesregierung“: SPG-Novelle

Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung!

Die unterzeichnenden Abgeordneten zu den gesetzgebenden Körperschaften und EntscheidungsträgerInnen in der SPÖ möchten auf diesem Weg ihre Sorge über […] zum Ausdruck bringen und auf die von […] schon seit langer Zeit aufgezeigten Gefahren, die diese […] hinweisen.

Wir sind in großer Sorge um die Zukunft der Demokratie, des freien Meinungsaustausches und des Rechtes […] Überwachung […]rechtliche Folgen ermöglicht.

[…] ist mit keinem modernen Verständnis von Demokratie vereinbar und daher abzulehnen.

Die Zitate aus diesem offenen Brief enthalten deswegen Auslassungen, weil von den Unterzeichnern und Unterzeichnerinnen kein offener Brief zu den Gesetzen aus dem „Anti-Terror-Paket“ geschrieben wurde, sondern einer zu dem Handelsabkommen ACTA

Vielleicht werden die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner diesen offenen Brief an die österreichische Bundesregierung noch schreiben. Sie können dafür ihren Brief geradezu wortwörtlich verwenden, sie bräuchten kaum mehr als ACTA durch beispielsweise Sicherheitspolizeigesetz zu ersetzen. Oder sie fragen bei der Rechtsanwaltskammer an, um einen genau genau auf die Novelleriung hin formulierten zu unterzeichnen, ob sie deren offenen Brief übernehmen dürfen:

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für innere Angelegenheiten!

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) erlaubt sich noch einmal, auf seine grundsätzlichen Bedenken bezüglich der geplanten Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) hinzuweisen, die trotz mancher Abänderungen nach wie vor aufrecht sind. Die Novelle stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Vor der beabsichtigten Novellierung des SPG ist aus Sicht der Rechtsanwaltschaft eine Evaluierung der bestehenden Bestimmungen des SPG dringend erforderlich. Seit mittlerweile zehn Jahren werden den Sicherheitsbehörden in immer kürzeren Abständen immer mehr Überwachungsmöglichkeiten eingeräumt, ohne jemals Sinnhaftigkeit und Mehrwert für die tatsächliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hinterfragt zu haben.

Sorge und Sorge um die Demokratie …

Vielleicht hätten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, da sie derart in Sorge um die Zukunft der Demokratie sind, den offenen Brief zu SPG-Novelle und Vorratsdatenspeicherung zuerst und längst schon schreiben müssen, und diesen dann als Schimmelbrief betreffend ACTA

Vielleicht hätten oder würden dann einige der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner den Brief zur SPG-Novelle nicht unterschreiben können, weil ihre Unterschrift dann von ihnen ein anderes Stimmverhalten im Parlament …

Welch eine große Gefahr durch dieses Handelsabkommen der Demokratie der all-us-eration droht, kann auch daran ersehen werden, daß bereits vor diesem offenen Brief auch Sicherheitsministerin Johanna Mikl-Leitner ihre Vorbehalte gegen ACTA kommunizierte

PS Um einem Falschverstehen entgegenzuwirken, muß geschrieben werden, daß hier in keiner Weise der Ratifizierung dieses Handelsabkommens das Wort gesprochen wird, wenn auch nicht unbedingt aus den Gründen, die Userinnen und User vorbringen, für die die Urheberrechte von Kunstschaffenden nicht zu existieren scheinen und getrieben sind von der Furcht, ihr sich selbst gegebenes Recht auf unbegrenzte Gratiskonsumtion verlustig zu gehen.

SPG – Sparpaketgame

Sparpaketgame

micro phonedy

 

Johanna Mikl-Leitner, christschwarze SM, in der Dämmerung, des gestrigen Tages:

Es ist ein 7 zu 3 für die Republik, ein 7 zu 3 für die ÖVP.

So also ist das Sparpaketgame ausgegangen …

Noch nicht verlautbart hat SM Mikl-Leitner das Ergebnis für das Spiel Anti-Terror-Paket …

Ein 10 zu 0 für die ÖVP?

Ein 10 zu 0 gegen die Grundrechte?

Ein Egal für den potentiellen Einzeltäter, die potentielle Einzeltäterin?

Ein 10 zu 0 für die Sicherheit der Polizei?

Gesetze im Anti-Terror-Paket – Amtliche Vernichtung eines Mobiltelefones

Es wird heutzutage oft geklagt, das politische Personal habe sich vom sogenannten Volk entfernt, das politische Personal reagiere nicht mehr auf die Meinungen des Bürgers und der Bürgerin, das politische Personal lade nicht zur Teilhabe ein, das politische Personal verschweige und sei nicht ehrlich.

Das ist nicht wahr, wie auch dieses Beispiel zeigt.

Das politische Personal hat das Schreiben nicht ignoriert, im Gegenteil, es hat reagiert, nicht nur einmal, sogar dann noch, als die erste Ein-Ladung zur Mitwirkung nicht wahrgenommen wurde, hat das politische Personal nicht aufgegegeben, eine zweite Ein-Ladung gesandt, mitzuwirken

Mit dem Schreiben an das politische Personal wurde ein Mobiltelefon als Geschenk mitgesandt. Das politische Personal ist nicht so unehrlich, das Geschenk zu nehmen und es dann heimlich zu entsorgen, wie es der gemeine Bürger und die gemeine Bürgerin macht, nein, das politische Personal sagt offen und ehrlich heraus, das Geschenk gefalle nicht. Das politische Personal ist auch nicht verschwenderisch, denn es geht sogar mit einem Geschenk sorgsam um, es denkt auch daran, es könnte ja an eine andere Person weitergeschenkt werden, die ein derartiges Geschenk schon lange sich wünschte.

Das politische Personal ist um den Bürger, um die Bürgerin bemüht, es läßt nicht locker, trotz der Ignoranz der Bürgerin und des Bürgers, eine Ein-Ladung auszuschlagen, gibt das politische Personal nicht auf, versucht es weiter, mit einer weiteren Ein-Ladung mit dem Bürger, mit der Bürgerin ins Gespräch zu kommen. Wie weit hat das sogenannte Volk sich doch schon von der Politik entfernt, führt unehrlich Klage über zu wenig Teilhabe in der demokratisch verfaßten Republik, und schägt zugleich jedwedes Angebot des politischen Personals zur Mitwirkung aus.

PS Nun, nach der Ausschlagung der zweiten Ein-Ladung, wird das Mobiltelefon also amtlich vernichtet werden, und es stellt sich, nicht nur aufgrund der Gesetze im „Anti-Terror-Paket“ die Frage, ob wieder ein Apparat angeschafft werden soll, wird vor allem die Coltan-Gewinnung dabei berücksichtigt, oder nicht, ob es nicht besser sei, andere Möglichkeiten der Kommunikation zu realisieren, wobei nicht die Kommunikationstechnologien an sich die eigentlichen Skandale sind, sondern die präzivilisierte Welt des Menschen, der um die Bedingungen zum Zivilisationseintritt genauestens weiß …

SPG-Novelle – Von der Höflichkeit, Geschenke nicht zurückzunehmen

An die
Bundespolizeidirektion Wien
Polizeikommissariat Innere Stadt
z. H. Hrn. ORat Dr. Reitermeyer
Deutschmeisterplatz 3
1010 Wien

Wien, am 5. Dezember 2011

AZ: E1/379.281/2011
Ladung – Ausfolgung des Mobiltelefones

Sehr geehrter Herr,

in Beantwortung Ihres Schreibens vom 30. November 2011 darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, daß ich nicht mehr der Eigentümer des Mobiltelefones bin, da ich, wie Ihnen bekannt sein dürfte, Frau Mag. Barbara Prammer das Mobiltelefon zur Übergabe an Frau Johanna Mikl-Leitner überlassen habe, somit von einem Geschenk gesprochen werden kann. Und es wäre äußerst unhöflich, ein Geschenk zurückzunehmen.

Sollte Ihnen dieser Umstand der Überlassung jedoch nicht zur Kenntnis gebracht worden sein, ersuche ich Sie höflich, diesbezüglich Mag. Barbara Prammer zu befragen und von ihr eine Kopie meines diesbezüglichen Schreibens vom 19. Oktober 2011 anzufordern.

Mit dem gebührlichen Respekt darf ich Ihnen empfehlen, Frau Johanna Mikl-Leitner als neue Eigentümerin zur Mitwirkung an der Ausfolgung des Mobiltelefones an sie zu laden.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information über die neuen Eigentumsverhältnisse und der damit folgerichtig einhergehenden Nichtnotwendigkeit der Terminwahrnehmung dienlich gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Bernhard Kraut

Nachrichtlich an:
Mag. Barbara Prammer, Präsidentin des Nationalrates,
Parlament, 1017 Wien, Dr.-Karl-Renner-Ring 3

PS Dieses Schreiben an das Polizeikommissariat Innere Stadt als Antwort auf die Ladung wie auch die kommentarlose Zusendung einer Kopie dieses Schreiben an Frau Mag. Barbara Prammer wurde heute auf dem Postweg abgesandt.

Es gehorcht der Höflichkeit der christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, ihr recht sorgsam in einen Karton gelegtes und mit einer recht schönen Anti-Terror-Schleife verschnürtes Geschenk „Terrorismuspräventionsgesetz“ von den Bürgern und Bürgerinnen in diesem Land nicht zurückzunehmen … Christschwarze und sozialdemokratische Abgeordnete sind aber noch um vieles höflicher, denn sie wollen den Menschen in diesem Land noch ein weiteres Geschenk machen: eine Novelle des Gesetzes zur …

Morgen im Innenausschuß

Am 1. Dezember 2011 werden also Abgeordnete das dürfen, was ihnen Bundeskanzler Werner Faymann großzügig zugesteht, nämlich Bedenken zu äußern. Zur geänderten Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei …

Es ist zu hoffen, daß die Abgeordneten nicht nur allgemeine Bedenken äußern, sondern auch beispielsweise konkret überprüfen, welche der auf dreizehn Seiten vorgeschlagenen Korrekturen und Einwendungen des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes in den nun von den Ministerialien des Innenministeriums geänderten Entwurfes Aufnahme fanden, welche nicht. Es wurde, wie der Vergleich der Entwürfe zeigt, davon einiges berücksichtigt, aber bei weitem nicht alles …

Es ist von Abgeordneten zu erwarten, daß sie nun tatsächlich konkret überprüfen, den Wert der Garantie der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte von Bürgerinnen und Bürgern durch den Rechtsschutzbeauftragten, auf den vor allem SM Johanna Mikl-Leitner sich ständig bezieht, um mit ihm zu versuchen, Bedenken wegzureden …

Es ist zu hoffen, daß die Abgeordneten durch ihre Abstimmung im Parlament, dem Bundeskanzler und soher der gesamten Regierung großzügig eine verfassungsrechtliche Lehrstunde gewähren, zur Klarstellung, nicht nur für diesen Fall, wer Legislative und wer Exekutive ist, wer Gesetze zu beschließen und wer diese umzusetzen hat, freilich, mit dem Recht, Bedenken zu äußern …

Möglicherweise würden derartige Gesetze, die als „Anti-Terror-Paket“ unerfreulich bekannt geworden sind, niemals beschlossen werden, würden sie unter einer anderen Überschrift auf die Tagesordnung gesetzt werden, beispielsweise behandelt unter dem Tagesordnungspunkt: „Zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der vefassungsmäßigen Rechte der Bürger und Bürgerinnen und ihrer demokratischen Handlungsfähigkeit“ …

„Unser Deutschland“ – Ein Ausstellungsort vom Reisegefährten des Martin Graf ist nicht mehr betretbar

Karlheinz B. aus Wuppertal informierte heute, daß die Site „Unser Deutschland“ deaktiviert ist.

Diese nun einmal nicht mehr sichtbare Site wurde hier angesprochen beim Betrachten der Ausstellungsorte des Reisegefährten vom III. Präsidenten NR. Odin M. Wiesinger verliert damit nun vorerst oder für immer einen Ausstellungsort. Ob der Reisegefährte von Dr. Martin Graf sich selbst darum bemühte, auf dieser Site vorgestellt zu werden, oder ob der Betreiber dieser Site „Unser Deutschland, der sich Karlheinz B. nennt, aber nicht aus Wuppertal, sondern aus Zell am See in Österreich, die Werke von Odin Wiesinger derart großartig findet, daß er von sich aus und auch ohne Rücksprache entschied, Odin Wiesinger auf seiner Site zu präsentieren, das können nur Odin Wiesinger oder Karlheinz B. aus Zell am See beantworten.

Unser Deutschland“ ist oder war, wenn es bei der Deaktivierung bleibt, eine Site, die nicht für sich alleine stand, sondern, wie das nächste Bild zeigt, ihre eindeutigen Empfehler und Empfehlerinnen mit einem nicht ungleichen Layoutgeschmack hat, wie der print screen ebenfalls von heute zeigt, und Karlheinz B.. aus Zell am See in Österreich ist kein Unbekannter, wie zu lesen ist, berichtete über ihn „Berlin rechtsaußen“ am 8. März 2011.

Odin Wiesinger wird wohl nicht zu unglücklich darüber sein, einen Ausstellungsort weniger zu haben, finden doch so viele andere seine Werke ausstellungswürdig

PS Bei einer solchen Information über eine Deaktivierung einer Site ist es unvermeidlich, nicht an die Erklärungen von österreichischen Behörden zu denken, wie erst vor kurzem in Zusammenhang mit „Alpen-Donau“ wieder zu lesen war, wie schwierig es sei, eine …

Ob nun das angegangen werden wird, mit der SPG-Novelle, mit dem Terrorismuspräventionsgesetz

SPG-Novelle – Die Verwechslung von Werner Faymann, Bundeskanzler

Es sei, sprach Werner Faymann, es sei, sagte der Bundeskanzler, den Abgeordneten unbenommen, auch nach dem Regierungsbeschluß noch Bedenken zu äußern … Werner Faymann muß von der Realpolitik in diesem Land, wie sie vor allem von der christschwarzen und von seiner Partei betrieben wird, derart benommen sein, daß er nicht mehr weiß, wer nach dem Gesetz in Österreich die Legislative ist und wer in Österreich zur Exekutive gehört …

Das Parlament, zum Auffrischen für den Bundeskanzler, ist die gesetzgebende Gewalt in Österreich, und die Regierung hat die vom Parlament beschlossenen Gesetze zu exekutieren. Soher kann die Regierung die Bedenken an den Gesetzesbeschlüssen im Parlament äußern, aber die Regierung kann nicht Gesetze beschließen, zu denen sich Abgeordnete höchstens mit Bedenken noch äußern dürfen.

Werner Faymann wird, ist nicht unberechtigt annehmen zu dürfen, diese seine Äußerung, daß es den Abgeordneten unbenommen sei, noch Bedenken äußern zu dürfen, sich auch hoch anrechnen, von seiner Großzügigkeit ergriffen -, ob der Bundeskanzler zur Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes griff, um zu überprüfen, ob die vielen Korrekturen und Einwendungen des Verfassungsdienstes zur Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Sicherheitsbehörden, wenigstens diese substantiell berücksichtigt wurden? Ehe sich die Regierung anmaßte, dieses Gesetz zu beschließen, genauer, anmaßt so zu tun, als wären es bereits  beschlossene Gesetze, während sie nach dem nach wie vor geltenden Recht in diesem Land bis zum Beschluß im Parlament nichts anderes sind als Entwürfe von Ministerialien …

Ob der Entwurf der Ministerialien wenigstens entsprechend den Korrekturen und Einwendungen des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gänzlich geändert wurde? Nach allem, was weiter zu diesem Teil des „Anti-Terror-Paketes“ zu lesen ist, nein.

Und wie sieht der Bundeskanzler die Rolle des Bundespräsidenten, ist es diesem auch unbenommen, noch Bedenken zu äußern? Ach, von Dr. Heinz Fischer ist nichts mehr zu vernehmen; vernommen wird vom Bundespräsidenten in dieser Angelegenheit wohl nur noch werden das Schnarren der Füllfeder bei seinem Beurkunden des Gesetzes zur Willkür und der Novelle

PS Werner Faymann und weitere aus dieser Regierung sollten einmal als Schülerinnen die Demokratiewerkstatt,  ein Schülerparlament besuchen, und beispielsweise Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer aufmerksam lauschen, wenn sie zum Thema „Demokratie auf dem Prüfstand“