oder eben gesinnungsgemäß …
Auch am 3. Juli 2016 ist, wie in der Collage gelesen werden kann, die schamlose und übelste Verunglimpfung eines Bundespräsidentschaftswahlkandidaten, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf FPÖ unzensuriert gewählter und designierter Bundespräsident war, nach wie vor von FPÖ unzensuriert zur weiteren Verbreitung veröffentlicht.
Trotz des Umstandes, daß der von FPÖ unzensuriert gesinnungsgemäß hochgelobte Kandidat bereits am 29. Juni 2016 darüber persönlich informiert wurde, mit folgender E-Mail:
nachdem Sie, wie ich heute feststellen durfte, auf beeindruckende Weise irgendwann tätig geworden sind, Sie mir also die Möglichkeiten genommen haben, Ihnen weder auf Facebook noch auf Twitter eine Information in Form eines Postings zu hinterlassen, bin ich gezwungen, Ihnen auf diesem Weg unter Einhaltung aller Schriftverkehrsnormen die Frage zu stellen, ob Sie in der aktuellen Angelegenheit gedenken tätig zu werden.
Dahingehend zu wirken, daß derartige Kommentare, wie das jüngste Beispiel, nicht weiter von FPÖ unzensuriert geduldet werden:
Über FPÖ unzensuriert brauche ich Sie wohl nicht zu informieren. Aber sind Sie nicht der Meinung, gerade die Website einer Partei, die Website, die Ihre Pg. Rosenkranz als Kolumnistin führt, hat eine von sich aus größere Verpflichtung, darauf zu achten, was sie veröffentlicht und veröffentlicht läßt? Und haben Sie als stellvertretender Obmann und vor allem als NR Präsident III nicht die Pflicht, dahingehend zu wirken, daß Ihre Website, als dessen Autor Sie eine Zeitlang geführt wurden, gegen solche Kommentare energisch durchgreift? Derartiges zu unterbinden. Und damit ist nicht nur der oben verlinkte aktuelle Fall gemeint.
Mit freundlichen Grüßen,
Es wurde keine Antwort darauf erwartet, sondern … Aber kann tatsächlich ein Tätigwerden von einem und gar führenden Mann aus dieser Partei erwartet werden, der nur eines will, um jeden Preis, den wieder nicht er und seine Partei dieses Zuschnitts zu bezahlen haben wird, zum Bundespräsidenten gewählt zu werden? Am 22. April 2016 versprach der Kandidat am Stephansplatz in seiner Wahlkampfrede, er werde „auf Euch“ aufpassen …
Oh, und wie er aufpaßt! Ach, und auf wen er aufpaßt! Davon erzählt auch dieses Beispiel mit dem Schreiben an das Bezirksgericht ganz besonders eindringlich. Und was nun von Peter_ seit sieben Tagen auf FPÖ unzensuriert veröffentlicht ist, wie könnte der kleine Präsident gegen einen Menschen tätig werden, der ihn so heiß begehrt, der seine Stephansplatzrede mit so warmen Worten empfahl? Nein, das kann dem kleinen Präsidenten mit dem rechten Flecken am Herzen nicht zum Vorwurf gemacht, ein großer Präsident werden zu wollen für jene, die so herzlich von ihm zu sprechen wissen.
Und was bereits einmal besonders für Unentschlossene geschrieben wurde, kann für die Wiederholung der Stichwahl irgendwann im Herbst 2016 wiederholt werden, ohne eine einzige Korrektur:
Es gibt einen Film, um das hoferische Wort vom „Aufpassen“ aufzunehmen, in dem am Ende des Films, nach dem auch moralischen und ethischen Untergang, die Hauptfigur sagt, in etwa: „Dann passen wir auf, daß das nicht wieder …“ In einem Film zur Gegenwart müßte der erste Satz des Filmes lauten: „Dann passen wir auf, wen wir wählen.“ Und dann könnte erzählt werden, was alles passieren kann, wenn nicht aufgepaßt wird, wer gewählt wird.
Wow! Ein Spitzenartikel!
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