„Ich trete heute als Bundesminister des Innern zurück.“
Das sagt der Innenminister, der nicht Karl Nehammer heißt, im Sommer 1993.
„Es gibt in Deutschland den Begriff der politischen Verantwortung. Wenn Fehler geschehen, und wenn so gravierende Fehler geschehen, da gibt es zwei Möglichkeiten. Man schiebt die Verantwortung auf untergeordnete Behörden oder Mitarbeiter oder Beamter oder man sagt, diese Dinge sind so gravierend, daß die Öffentlichkeit ein Zeichen gesetzt bekommt von dem Minister, der die politische Verantwortung trägt.“
Das sagt der nicht Karl Nehammer heißende Innenminister, der im Sommer 1993 zurücktrat, in einer Dokumentation aus 2018 über seinen Rücktritt.
Der Innenminister von der CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands), der mit seinem Rücktritt seine politische Verantwortung wahrnahm, heißt Rudolf Seiters.
Andreas Koller, Salzburger Nachrichten eröffnet die Fürbitte für Karl Nehammer:
„Aber trotzdem sehe ich in dem Ganzen keinen politischen Skandal, wenn es schon ein Skandal ist, dann ein Behördenskandal […] Ich will nicht, daß der Nehammer zurücktritt […] der Nehammer soll jetzt dort Ordnung schaffen.“
Matthias Schrom vom ORF faßt die Fürbitte von allen aus den obersten Redaktionsstuben vorgetragen zusammen zur Segnung von Karl Nehammer:
„Der Innenminister soll bleiben, da herrscht, glaube ich, soweit Einigkeit.“
Wie ist es in Zeiten von Corona in anderen Staaten um die „Religionsausübung“ während der sogenannten Lockdowns bestellt, um die Veranstaltungen der Organisierten Glauben, die ihre Veranstaltungen nennen u. a. „Gottesdienste“, „Messen“, „Hochamt“ …
Davon berichtet etwa „Vatican News, Portal des Heiligen Stuhls“:
EU: Bischöfe gegen Gottesdienst-Verbot
Als beim ersten Lockdown die Kirchentüren zufielen, wurden viele Kirchenverantwortliche von den Anordnungen der Behörden überrumpelt. Das ist jetzt in vielen Ländern anders: Bischöfe kämpfen darum, dass trotz der Corona-Einschränkungen doch Gottesdienste stattfinden können.
In Frankreich beschreiten mehrere Bischöfe den Rechtsweg: Sie haben gegen das Gottesdienstverbot Klage beim „Conseil d’Etat“, dem Staatsrat, eingelegt. Unter denen, die das Oberste Verwaltungsgericht anrufen, ist auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort von Reims.
Andere Religionen mit ins Boot zu holen, ist den katholischen Bischöfen nach Angaben der katholischen Tageszeitung „La Croix“ nicht gelungen. Dafür ist aber der Dachverband katholischer Familienverbände mit dabei. Er hofft, dass wenigstens neunzig Minuten lange Gottesdienste erlaubt werden.
„Das christliche Volk erwartet, dass seine Hirten die Möglichkeit, zur Messe zu gehen, verteidigen.“
„Das christliche Volk erwartet, dass seine Hirten die Möglichkeit, zur Messe zu gehen, verteidigen“, erklärt Bischof Dominique Rey von Toulon in „La Croix“. Gottesdienste seien für Christen zentral, sie gäben dem „persönlichen und geschwisterlichen Zusammenleben“ eine Struktur. Innenminister Gerald Darmanin hält dagegen, dass die Gotteshäuser ja geöffnet blieben: Nur die Gottesdienste mit Teilnahme von Gläubigen würden verboten.
Der französische Lockdown gilt bis Anfang Dezember. Er erlaubt den Menschen das Ausgehen nur mit einem triftigen Grund, etwa dem Gang zur Arbeit. Schon beim ersten Lockdown im Frühjahr hatte der Staatsrat das Gottesdienstverbot als „unverhältnismäßig“ einkassiert.
Belgien: Ruf doch mal an
Auch im Nachbarland Belgien sind Gottesdienste wegen Corona verboten – bis zum 13. Dezember. Hier sind allerdings die Bischöfe mit der Maßnahme einverstanden. In einer Botschaft vom Allerheiligentag weisen sie darauf hin, dass das geistliche Leben und die Seelsorge dennoch nicht zum Erliegen kämen. Beerdigungen bleiben erlaubt, allerdings nur mit 15 Teilnehmern; an Hochzeiten dürfen nur das Brautpaar selbst, die Zeugen und der Zelebrant teilnehmen.
Die Bischöfe rufen dazu auf, die Kirchentüren jetzt erst recht offenzuhalten und sich um die Aufnahme aller Menschen zu bemühen, die jetzt Trost und Hilfe brauchen. Auf der Homepage der Bischofskonferenz findet sich eine Liste der Gottesdienste, die während der Corona-Beschränkungen in Radio, Fernsehen oder sozialen Medien live übertragen werden. „Rufen wir uns doch gegenseitig an, helfen und ermutigen wir uns!“, schreiben die Bischöfe. „Eine Mail schicken, einen Anruf tätigen, eine digitale Gebetsgruppe ins Leben rufen, mutmachende Botschaften in den sozialen Medien posten“ – man könne auch im Lockdown viel Gutes tun.
Irland: Die Bischöfe proben den Aufstand
Deutlich rebellischer treten die Bischöfe der Republik Irland auf. Sie trugen dem Ministerpräsidenten Micheál Martin persönlich ihren Protest gegen das Gottesdienst-Verbot vor. Trotz aller durchaus nötigen Vorsichtsmaßnahmen gegen die Pandemie sei es doch unerträglich für Glaubende, sich nicht zu Gottesdiensten versammeln zu können. Gerade in der Zeit vor Weihnachten seien solche Gottesdienste ein wichtiger Trost für die Menschen in schwerer Zeit.
Die Bischöfe vergaßen nicht den Hinweis darauf, was die Pfarreien und die Caritas alles für Corona-Opfer tun. Es gebe überzeugende Hygiene-Konzepte, um Gottesdienste nicht zu Infektions-Hotspots werden zu lassen. Allerdings widersetzte sich der Regierungschef in Dublin dem Werben der Bischöfe: Er legte die Gründe dar, aus denen seiner Regierung ein Gottesdienst-Verbot eben doch angezeigt scheine. Irland ist schon am 22. Oktober, als erstes Land der EU, in seinen zweiten Lockdown gegangen; er ist auf sechs Wochen befristet, um das Weihnachtsfest zu „retten“.
England: „Wir sind nicht einverstanden!“
Und in England, wo Premierminister Boris Johnson eher widerwillig, aber unter dem Druck der Infektionszahlen den erneuten Lockdown verfügt hat? Auch dort dürfen Gottesdienste von diesem Donnerstag an vier Wochen lang nur ohne Gläubige stattfinden. Dagegen protestieren die Bischöfe, wie schon beim ersten Lockdown im Frühjahr. Diesmal hat der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Kardinal Vincent Nichols von Westminster, seinen Offenen Brief an Johnson auch von Vertretern anderer Kirchen und Religionen unterschreiben lassen.
Tief besorgt zeigen sich Nichols und seine Mit-Unterzeichner: Es gebe für das Gottesdienstverbot überhaupt gar keine wissenschaftlich begründete Notwendigkeit. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten in den letzten sechs Monaten alle Regeln befolgt, um ihre Kultstätten corona-frei zu halten. „Angesichts dessen ist jetzt ein völliges Verbot öffentlicher Gottesdienste unbegründet.” Gerade in Zeiten der Krise spielten religiöse Überzeugungen eine wichtige Rolle, und das soziale Engagement der Glaubensgemeinschaften nähre sich doch „direkt aus unserem Glauben“. Der müsse durch die Gemeinschaft im Kult „unterstützt und gestärkt“ werden. „Hier geht es um unsere Identität und die wesentliche Voraussetzung für unsere Mission und unser Handeln“, so der Brandbrief. „Wir sind nicht einverstanden!“, das hat fast Thatcher’sche Wucht.
Ja, in Österreich brauchen sie, die Religionsmänner, nicht zu klagen, weder in Zeiten von Lockdowns noch zu anderen Zeiten, für sie gibt es in Österreich keine Zeit der Klage und auch keine Zeit der Furcht vor einer Klage wegen ihres Ignorierens von Gesetzen, die sonst für alle in Österreich gelten, der Schutz des Rechtsstaates ist ihnen sicher. Sie, die Kirchenmänner, werden es mit Wohlwollen gehört haben die nun von Gotthörigen wieder bekräftigte Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich.
Zum Grübeln etwa darüber, was wird aus Österreich werden, was wird von dem Österreich, wie es bisher gekannt wurde, nach den Zeiten der Corona noch vorhanden sein?
Ein Land, ein Staat ohne Stätten von Kunst und Kultur, ohne die Stätten der „Kulturverliebten“, wie sie der zurzeitige Bundeskanzler nennt?
Hat das nicht erst vor kurzem Recep Tayyip Erdoğan vorgezeigt, wie das geht, durch die Verwandlung eines Museums in eine Kirche, in eine Moschee, wie er sie nennt? Freilich mußte Recep Tayyip Erdoğan sich nicht hinter einem Virus verstecken, um diese seine Verwandlung durchzuziehen. Vielleicht fühlt sich der zurzeitige Bundeskanzler in Österreich noch nicht stark genug, um ganz ohne Vorschieben einer Pandemie seine Verwandlungen der Stätten der „Kulturverliebten“ in Moscheen, in Kirchen, wie er sie nennt, herbeizuführen.
Wie müssen doch seine Gebete in der Kirche zum Heiligen Engelbert, in die er rasch vorbei an all den aufgeklärten Stätten der Kultur und Kunst eilt, von ihm erhört worden sein, selbst kein Kulturverliebter geworden zu sein und je noch zu werden, der Kelch der Aufklärung an ihm vorübergegangen ist. Der Kelch der Sünde, wie diesen seine heiligen Geister gottergeben nennen.
Und wie nur ein Bundeskanzler es wissen kann, wie nur ein Bundeskanzler die Wahrheit weiß, weiß Sebastian Kurz, daß kein Mensch nach Österreich kommt, um die Stätten der Kultur und Kunst zu besuchen. Einzig der Gottesdienste wegen kommen Jahr für Jahr Millionen von Menschen nach Österreich, um den Gottesdiensten in Pfaffenstätten, den Hochämtern in Kirchstetten, den Messen in Heiligenkreuz beizuwohnen. Wegen der Veranstaltungen in Pfaffenstätten, in Kirchstetten, in Heiligenkreuz kommen Jahr für Jahr Millionen von Menschen nach Pfaffenstätten, Kirchstetten, Heiligenkreuz, um das in diesen Diensten Geschaffene zu bewundern.
Um das einzig in diesen Aufführungen Geschaffene willen ist Österreich weltberühmt, ist Österreichs einziger Schatz, von dem noch in zweitausend Jahren die Menschen zehren werden.
Aber das können Kulturverliebte nicht wissen, denen nicht die Gnade der Offenbarung zuteil ward, wie sie Sebastian Kurz täglich erfährt, dem die Vorsehung in ihrer Gnade ihre gesamten Wahrheit mündlich offenbart, so groß ist ihre tägliche Güte gegen ihn, sie es ihm erspart, je ein Buch aufzuschlagen. Ein Buch aufzuschlagen, das wäre wohl die größte Versuchung, ewige Verlockung, selbst ein Kulturverliebter zu werden.
Und auch an diesem Tag, dem 2. November ´20, widersteht er der Versuchung, ein Kulturverliebter zu werden, widersagt er der Kultur, spricht er das Bannwort Kulturverliebter, auf daß deren schädlicher Geist niemals Macht über ihn bekomme, sie auf ewig in die Flucht geschlagen, fern von Pfaffenstätten, Heiligenkreuz und Kirchstetten ihr Leben …
Ein Geheimnis kann nun gelüftet werden. Das unter dem stets gleichen Serientitel „Pressekonferenz Corona“ Ausgestrahlte sind in Wahrheit nur Ausschnitte, die von vielen Sendern übernommen werden. Ausschnitte aus der Sitkom „The Land of Corona“, die auf Alpflex läuft, und deren Regisseur Stefan Ruzowitzky unbestätigt ist.
Er soll auch das Drehbuch der Sitkom ganz allein schreiben. Und das wird gerne geglaubt. Denn es braucht schon einen Meister, um den Zugführer Rekrut solch großartige Worte in den Mund legen zu können.
„Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Glauben Sie mir, ich würde Ihnen heute gern eine andere Nachricht überbringen.
Aber es ist meine Aufgabe, Ihnen die Wahrheit zu sagen.
Was alles ab Mitternacht des ersten Dienstags im November nicht mehr erlaubt ist, und vor allem, wer ab dieser Mitternacht nichts mehr tun darf, außer das hochheitliche Vorgeschriebene, wer ab dieser Mitternacht zu Bundesregierungshandpuppen zu werden hat. Mit einer einzigen Ausnahme, und das sind die „Religionsgemeinschaften“ …
„Religionsausübung: Bleibt erlaubt. Die Religionsgemeinschaften sollen eigene Regeln treffen.“
Es könnte dabei rasch in den Sinn kommen, wie viele Infizierungen mit dem Coronavirus es schon in Veranstaltungen von Organisierten Glauben gab. Das allein wäre schon ein treffendes Argument, es den Organisierten Glauben nicht allein zu überlassen, Regeln zu treffen.
Ab dieser Mitternacht verordnet die Bundesregierung viele Veranstaltungsverbote, verordnet die Bundesregierung viele Schließungen, verordnet die Bundesregierung, daß Theater beispielsweise, weil diese mit Kirchen zum Verwechseln ähnlich, zu schließen sind.
Und Theater sind Kirchen. Wie es Professor Schuster bereits so trefflich auf den Punkt brachte, und dabei auf den Heldenplatz hinuntersah:
„Außer der Kirche gibt es ja kein Theater auf dem Land.“
Was also für die Kirchen als Theater gilt, weiter offen zu bleiben nach eigenen Regeln, auch nach dieser Mitternacht, hat ebenso unbedingte und ungeteilte Geltung für alle Theater im Land, die es noch gibt: weiter offen zu bleiben über die Mitternacht hinaus nach eigenen Regeln, die die Theater zu treffen haben.
Zu dem wird es aber nicht kommen. Die Theater werden es nicht wagen, sich der ungleichbehandelnden Verordnung von Theater und Theater zu widersetzen.
Aber seine Arbeit ist noch nicht getan. Das Magazin, das er verkauft, gefällt ihm gar so gut. Um sich und seinen Recep durchzubringen, muß er aber alle Exemplare verkaufen. Keines kann er für sich behalten.
Das wäre für Mehmet sein ganzes Glück, einmal nur, ein einziges Exemplar einmal ganz für sich behalten zu können. Mehr Luxus erhofft er sich nicht für sein Leben. Bis ihm aber eines Tages dieses Glück beschieden sein wird, er mit diesem Luxus für sein hartes Leben belohnt sein wird, schreibt Mehmet Ausgabe für Ausgabe noch nach eines langen Tages Mühsal fein säuberlich ab; gefällt ihm doch das Magazin gar so gut. Er möchte wenigstens alle Ausgaben von ihm selbst abgeschrieben gesammelt haben. Das ist sein Schatz, der ihm das Leben ein bisschen leichter ertragen läßt.
Dafür nimmt er es gerne in Kauf, beim Abschreiben von Recep gestört zu werden, der immer wieder von der Bettnische ungeduldig ruft, er solle sich beeilen, er solle endlich zu ihm ins Bett kommen. Es ist nicht so, daß Recep unbedingt etwas von ihm will, er noch irgendetwas Großartiges vorhätte. Aber Recep ist eifersüchtig auf diesen Charlie, mit dem Mehmet ohnehin den ganzen Tag zusammen ist, und Recep kann nicht verstehen, warum Mehmet jetzt auch noch mit Charlie rumtun muß, statt gleich zu ihm ins Bett zu kommen.
Und dann geschieht es, daß Recep die ganze Nacht wachliegt, dabei so tut, als schliefe er, wenn Mehmet endlich spät in der Nacht zu ihm ins Bett steigt, dabei grübelt er, wer ist dieser Charlie, was hat dieser Charlie, ob Charlie für Mehmet jetzt das hat, was er, Recep, selbst einmal für Mehmet hatte, im Anfang ihrer Beziehung, als nicht er auf Mehmet warten mußte, sondern Mehmet schon im von ihm so fein vorgewärmten Bett ungeduldig auf ihn …
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