Im Teutschgärtlein von „Zur Zeit“

hat Helge Morgengrauen nun einen weiteren Dichter ausgegraben, der menschgemäß mehr über Helge Morgengrauen aussagt, als Helge Morgengrauen es wahrhaben möchte, oder öffentlich preisgeben möchte – Ottokar Kernstock …

Ottokar Kernstock war nicht mehr am Leben, als die nationalistischen deutschen Barbaren für madige sieben Jahre Österreich, als die nationalistischen Massenmörder und Gewaltverbrecherinnen für insgesamt madige zwölf Jahre Deutschland totalitär beherrschten, in denen sie auch das sogenannte eigene Volk in den Tod schickten, das sogenannte eigene Volk in den Tod sich schicken ließ … Soher kann Helge Morgengrauen leicht schreiben, Ottokar Kernstock sei kein Nationalsozialist gewesen, aber dabei darf nie übersehen werden, was auch ein Helge Morgengrauen immer kläglich versucht wegzuschreiben, daß dieses nationalistische totalitäre Regime des Deutschen Reiches eine lange, eine sehr lange Vorlaufzeit hatte, bis es zum Unglück von Millionen von Menschen an die Macht gewählt wurde, um dann auch das sogenannte eigene Volk zu tyrannisieren, zu kriminalisieren, zu ermorden, hungern zu lassen, es auszubeuten, während von Adolf Hitler abwärts die Führungsriege verschwenderisch lebte, sich alles gönnte, was auf Kosten auch des sogenannten eigenen Volkes sich zu gönnen nur gedacht werden kann …

Ottokar Kernstock war einer der motiviertesten Kriegstreiber des national abgesegneten Mordens von 1914 bis 1918. Das ist mehr als ausreichend, ihn nicht mehr auszugraben, sein dichterisches Pflanzen von Trieben als das zu sehen, was es war, das Ausheben von Massengräbern, in die Ottokar Kernstock die Menschen seines sogenannten eigenen Volkes getrieben sehen wollte, in diesen seinen dichterisch ausgehobenen Gräbern wollte Ottokar Kernstock die Menschen seines sogenannten eigenen Volkes verhungern, erfrieren, das eigene Blut gegen den Durst saufen, krepieren sehen … Und was von der kernstockschen literarischen Leistung fern von Ethik und Moral zu halten ist, über diese hat Karl Kraus vor bald einhundert Jahren geschrieben: „Dilettant“. Vielleicht waren die letzten Worte von Ottokar Kernstock, als er vor seiner Höllenhimmelfahrt sein dichterisches Schaffen auf Tauglichkeit hin prüfte, besorgt darüber, bestehen zu können: „Was war mei Leistung?“

Für Nationalgesinnte aber ist Ottokar Kernstock weiterhin ein propagandatauglicher Dichter, wohl auch deshalb, weil es ein Gedicht von ihm gibt, das Freiheitliche meinen, in ihrer vollkommenen Ignoranz der chronologischen Geschichte, Ottokar Kernstock habe es zu Ehren von Jörg Haider geschrieben …

Für Deutschnationalgesinnte aber ist Ottokar Kernstock weiterhin ein propagandatauglicher Dichter, wohl auch deshalb, weil er ihr Blutverspriester wider die Türken und Türkinnen …

Für Deutschnationalgesinnte aber wird Ottokar Kernstock auch ein Tröster sein, spricht doch durch seine Verse zu ihnen die Natur noch ihr nationales Bekenntnis …

Für Nationalgesinnte aber ist Ottokar Kernstock weiterhin ein propagandatauglicher Dichter, der ihnen etwas zu sagen hat, weil sie mit ihm eine Gegenwart teilen, in der sonst niemand mehr lebt, außer eben, beispielsweise, Helge Morgengrauen mit seinen …

Die bekennende Liebe von Nationalgesinnten auch zu einem Ottokar Kernstock läßt gut erahnen und mehr noch warnen, was auch das sogenannte eigene Volk von ihnen als gewählte Regierende zu erwarten hat, im günstigsten Fall nur eine von ihnen geplünderte Staatskasse …

Nichtigkeit der karlschen Vorschläge zur Änderung der Strafprozeßordnung

Es wird seit längerem schon das stillose Verfassen von Gesetzestexten beklagt, aber auch die Schlampigkeit beim Ausarbeiten von neuen Gesetzen … Diese Schlampigkeit kann, wie im Fall der nun beabsichtigten Änderung der Strafprozeßordnung, aber auch weiter einen Ausweg …

In der beabsichtigten Änderung des Paragraphen 112 wird zwar auf auf den Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 verwiesen, der in der geltenden Strafprozeßordnung 1975 das Recht auf Verschwiegenheit regelt, aber in der gesamten vorgeschlagenen Fassung ist keine Änderung respektive Anpassung des Paragraphen 157 Abs. 2 zu finden, und auch kein Hinweis in den Erläuterungen zur vorgeschlagenen Fassung.

Wenn also von Personen, die im Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführt sind, je die Herausgabe von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern verlangt werden sollte, wird diesen wohl nur eines bleiben, augenblicklich den Paragraphen 157 Abs. 2 zu zitieren, besser, diesen gleich schriftlich vorzulegen:

Das Recht der in Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführten Personen, die Aussage zu verweigern, darf bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, insbesondere nicht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder auf Datenträgern gespeicherten Informationen oder durch Vernehmung der Hilfskräfte oder der Personen, die zur Ausbildung an der berufsmäßigen Tätigkeit nach Abs. 1 Z 2 bis 4 teilnehmen. [Hervorhebungen B.K.]

Es wird wohl Abs. 2 des Paragraphen 157 die einzige Möglichkeit bleiben, um gegen eine Beschlagnahme von Unterlagen sich zu verwahren, also mit dem Hinweis auf die zwei sich widersprechenden Paragaphen. Denn eines, wird an die eben im Parlament beschlossene SPG-Novelle gedacht, kann nicht erwartet werden, daß die sozialdemokatischen Abgeordneten tatsächlich gegen die Änderung der Strafprozeßordnung stimmen werden, trotz der vollmundigen Erklärung von Hannes Jarolim, seitens der SPÖ werde es dazu ein Nein geben, tapfer sprach auch Günther Kräuter, als es um die SPG-Novelle …

Martin Graf eröffnet seinem germanischen Staatskünstler eine Ausstellung

In Chile wird gedacht werden müssen, Odin Wiesinger müsse ein gewichtiger Künstler sein, wenn zu seiner Ausstellung nicht nur der III. Präsident NR eröffnend anwesend ist, sondern auch Botschafterin Dorothea Auer …

In Chile wird möglicherweise auch darüber spekuliert werden, aus welchem Land komme denn Odin M. Wiesinger und sein III. Präsident NR, und für Österreich mag dieses Rätsel einen Vorteil haben, nämlich den, daß die zwei Herren mehr als Deutsche … Allerdings nur unter der Annahme, Mag. Dorothea Auer habe in dieser Ausstellung nicht allzu laut verkündet, sie sei die österreichische Botschafterin; und wenn doch, wird die Verwirrung in Chile noch größer sein müssen, ob denn Deutschland zu Österreich …

Und worüber in Österreich ernsthaft nachzudenken ist, welchen Boden möchte der grafsche Staatskünstler der Kunst mithilfe der Freiheitlichen aufbereiten und vor allem welche Art von Kunstbetrieb verordnen, wenn zu dieser seiner Ausstellung geschrieben wird, vermutlich wird Odin Wiesinger diesen Ausstellungsbegleittext selbst …

Geprägt von großem Geschichtsbewusstsein, ist in Wiesingers Werken seine Bodenständigkeit und auch seine Heimatverbundenheit zu erkennen. Ungebrochen vom Zeitgeist und frei vom verordneten Kunstbetrieb, verfolgt dieser Künstler seinen Weg, um der Schönheit in ihren Platz in der Kunst wieder einzuräumen.

Und worüber wird Odin M. Wiesinger nachdenken, wenn er, wie er schreibt, doch Zeit findet, das „Lili Marleen“ zu besuchen, bei einem Humpen Bier, mit seinem großen Geschichtsbewußtsein? Vielleicht findet auch Dr. Martin Graf Zeit, im „Lili Marleen“ gemeinsam mit seinem Staatskünstler der germanischen Sch…

Über die odinsche Kunst muß nicht mehr nachgedacht werden, nur auf ein paar Beispiele verwiesen werden:

Dr. Martin Graf – Umfragezwischenstand und politische Konsequenzen im Parlament, von Angestellten

Martin Graf lädt als Republik ein und will auch einen Staatskünstler

Runen sind dem Parlamentsgermanenkünstler ehrtreue Zeichen

„Unser Deutschland“ – Ein Ausstellungsort vom Reisegefährten des Martin Graf

Illustre Ausstellungsorte des Reisegefährten von Martin Graf – Parlament, Österreich; Galleria d’Arte della Thule, Italien

Odin M. Wiesinger- Was ist zuerst beim Malen, Runen-Signatur oder Bild?

Odin Wiesinger – Kunst für das Parlamnt und für „unser Deutschland“

Auf zur Wartburg – Zum Wkr-Ball 2013

Kunstliebe in Österreich

Es muß in Österreich nicht mehr ernsthaft darüber nachgedacht werden, welche Schollenkunst von freiheitlichen Künstlern verordnet werden möchte, denn es ist zu offensichtlich, und das wird auch gewußt … Es ist nicht nur Manfred Odin Wiesinger, auch Soslan Khan Aliatasi …

Was aber in Österreich Wähler und Wählerinnen tatsächlich zu tun haben, wäre endlich ernsthaft nachzudenken, ehe sie in jedweder Wahl Freiheitliche wählen, die auch im Bereich der Kunst nichts zu bieten haben, außer Überholtes, Veraltetes …

SPG-Novelle – Bundesrat und Bundespräsident sind jetzt am Zug

Mit einem Veto des Bundesrates gegen die gestern im Nationalrat beschlossenen Gesetze der SPG-Novelle und des Datenaustausches und mit einer Nichtunterunterzeichnung dieser Gesetze durch den Bundespräsidenten könnten  sowohl der Bundespräsident als auch der Bundesrat ein kräftiges Zeichen gegen die massiven Forderungen setzen, sowohl den Bundesrat als auch den Bundespräsidenten gänzlich einzusparen, somit ihre demokratiepolitische Notwendigkeit unzweifelhaft unter Beweis stellen …

Jedoch sollte zugleich nicht schweigend darauf gewartet werden, daß im Bundesrat die christschwarzen und sozialdemokratischen Mandatare und Mandatarinnen anders stimmen werden als ihre fraktionellen Kollegen und Kolleginnen im Nationalrat, und es darf auch nicht darauf gewartet werden, daß der sozialdemokratische Bundespräsident seine Unterschriften verweigern wird, sondern es muß das In-Kraft-Treten dieser Gesetze aktiv und laut und breitest …

Denn die Bedenken gegen die SPG-Novelle bleiben. Auch die Bedenken gegen das Gesetz des Datenaustausches bleiben, für die gestern der sozialdemokratische Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, gestimmt hat, obgleich er in seiner gestrigen parlamentarischen Rede unmittelbar vor der Abstimmung bekannt hat, die Bedenken zu teilen.

Jedenfalls wären auch die gestern beschlossenen Gesetze sowohl für den Bundespräsidenten als auch für den Bundesrat, wieder einmal, eine weitere Gelegenheit, durch ein Veto respektive durch Nichtunterzeichnung selbst stichhaltige Argumente gegen ihre Einsparungen vorzubringen, ihre demokratiepolitische Unverzichtbarkeit zu begründen.

SPG-Novelle – Morgen ist das Parlament am Zug

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden am 29. Februar 2012 im Parlament über die SPG-Novelle abstimmen, und mit Bangen ist an Sie die Frage zu stellen, haben Sie die Novelle zum SPG tatsächlich, wenigstens heute noch schnell, gelesen, und wichtiger noch, haben Sie die Novelle dann auch tatsächlich verstanden?

Das ist menschgemäß vor allem eine Frage an die Befürworter und Befürworterinnen dieser Novelle, also eine an die christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die morgen geordnet, wie zu befürchten ist, für die Novelle zum SPG angeordnet stimmen werden.

Für diese Frage sind mittlerweile ein paar Kollegen und Kolleginnen mehr von Ihnen verantwortlich, die mit ihren Antworten keine Antworten zur SPG-Novelle sandten, sondern alle ausschließlich auf das Handelsübereinkommen ACTA sich bezogen, das aber nicht Gegenstand des Schreibens an Sie war. Soher ist die Frage nicht unberechtigt, ob Abgeordnete wenigstens die Gesetzesvorlagen, über die Sie im Parlament abstimmen, vor deren Beschlußfassung lesen, und ob auch genau, und ob Sie deren Inhalt auch vollständig erfassen können?

Aber es sind weniger die zugesandten Nichtantworten, die diese Frage provozieren, als vielmehr das medial attraktive Engagement von sozialdemokratischen und christschwarzen Mandataren und Mandatarinnen gegen das Handelsübereinkommen ACTA, während sie jedoch zugleich ohne Bedenken für die Verabschiedung der SPG-Novelle sich aussprechen respektive zu dieser sich verschweigen …

Es muß hier nicht noch einmal darauf eingegangen werden auf die nahezu deckungsgleichen Bedenken gegen die SPG-Novelle und gegen ACTA und auf die nahezu deckungsgleichen Vorschläge etwa der Prüfungen, ehe die SPG-Novelle beschlossen und ehe ACTA ratifiziert werden könnte …

Damit Sie morgen aber wissen, welchen Gesetzen Sie von der christschwarzen Partei und Sie von der sozialdemoraktischen Partei zustimmen werden, ein paar kurze und also leicht verständliche Sätze, die recht gut zusammenfassen, und Sie, was wünschenswert wäre, wenigstens dazu veranlassen könnten, eine Beschlußfassung zu verschieben, um noch einmal darüber eine breiteste Debatte zu führen.

Aus dem offenen Brief der Rechtsanwaltkammer vom 1. Februar 2012:

Die Novelle stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag regt daher an, zunächst eine Evaluierung der bestehenden Bestimmungen vorzunehmen, bevor eine neuerliche Erweiterung der polizeilichen Befugnisse im Gesetz verankert und damit immer tiefer in Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Hinzuweisen ist, neben den bereits in unserer Stellungnahme geäußerten Kritikpunkten, auch auf die Tatsache, dass für die von sicherheitspolizeilichen Maßnahmen Betroffenen nach wie vor kein Rechtsbeistand vorgesehen ist, um deren Rechte bereits im Zuge der Genehmigung der Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten zu wahren. Änderungsbedarf besteht aus Sicht des ÖRAK auch in der grundsätzlichen Ausgestaltung der Funktion des Rechtsschutzbeauftragten (tatsächliche Unabhängigkeit, Neustrukturierung). Wie ein Gespräch mit diesem ergeben hat, unterstützt auch der Rechtsschutzbeauftragte selbst sowohl die Kritik der Rechtsanwaltschaft an der fehlenden Informationspflicht im Zuge der Standortermittlung, als auch die Forderung nach einer unbedingt notwendigen Evaluierung der bestehenden Bestimmungen des SPG.

Plattform gegen den Überwachungsstaat:

Die Plattform gegen den Überwachungsstaat, der Organisationen wie SOS Mitmensch, Greenpeace, Global 2000, ATTAC und die ÖH angehören, fordert das Parlament dazu auf, die von ExpertInnen viel kritisierte  Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zu stoppen. Wer als ParlamentarierIn ein Gesetz durchwinkt, von dem namhafte ExpertInnen meinen, dass es Tür und Tor für möglichen Machtmissbrauch öffnet, übernimmt für jeden einzelnen Fall von Missbrauch die Mitverantwortung.

Parlament muß nach Innenministerium-Antwortverweigerung den Gesetzesbeschluss stoppen!

Wer ernährt in Österreich auch einen Michael Spindelegger?

Wer wen ernährt

micro phonedy

Michael Spindelegger:

Ich glaub‘, daß wir nicht unterschätzen dürfen, daß auch ein Herrscher über Syrien seine Bevölkerung ernähren muß, daß er sein Land mit Gütern versorgen muß.

Am Mikrofon: Christschwarzer Vizekanzler und Außenminister und auch derzeitiger Obmann der christschwarzen Partei, am Dienstag, 27. Februar 2012, Ö 1, Morgenjournal um 7.00 Uhr.

Das knappe Gut der Freiheit des Sebastian Kurz

Es wurde breitstolz verkündet, wie auch hier schon geschrieben, auf Initiative von Sebastian Kurz habe SM Johanna Mikl-Leitner die Ratifizierung von ACTA gestoppt … Wegen fehlender Initiative kann aber nicht berichtet werden, auf Initiative von Sebastian Kurz habe SM Johanna Mikl-Leitner SPG …

Wie geht aber Sebstian Kurz selbst mit der Freiheit im Internet, die ihm für sich als Jungen so ein hohes Gut sei, um?

Sebastian Kurz löscht.

Sebastian Kurz, um es dramatisch zu formulieren, zensuriert …

Menschgemäß ist es kein leichtes Unterfangen, mit solchen geposteten Meinungen angemessen umzugehen, wie beispielsweise mit jener irrigen von Martina Schmidt. Wer aber derart gegen ACTA engagiert ist, von dem könnte erwartet werden, für den die Freiheit im Internet ein derart hohes Gut ist, von dem würde erwartet werden können, er selbst finde andere Wege, mit geposteten Meinungen umzugehen, selbst wenn diese ungustiös sind.

Und die geäußerte Meinung von Martina Schmidt ist ungustiös, ist absolut falsch, ist … Von daher liegt das Löschen nahe, und ist das Löschen doch der einfachste Weg, wie auch die Initiative gegen ACTA der einfache Weg ist, weil es aktuell auch der populäre und der für die nationale Karriere nicht hinderliche Weg ist, während eine Initiative gegen SPG wohl bedeutete, …

Sebastian Kurz hat also den unnötigen Kommentar von Martina Schmidt gelöscht, und mit dieser Löschung hat er nicht nur ihren Kommentar gelöscht, sondern 24 weitere Postings zu dieser irrigen Meinung von Martina Schmidt. Gestern, am späten Nachmittag, gab es 24 Kommentare, einige darunter auch von Martina Schmidt, mit denen sie sich nur weiter selbst bloßstellte, und von anderen, die entschieden gegen diese irrige Meinung von Martina Schmidt schrieben.

Sebastian Kurz hat also die irrige Meinung von Martina Schmidt gelöscht und damit auch weitere 24 Kommentare. Aber es nicht wirklich gelöscht, denn ein Kommentator ersuchte um Speicherung aller Kommentare und deren Zusendung an ihn, da er beabsichtigt, wie er schrieb, Martina Schmidt wegen „Volksverhetzung“ anzuzeigen …

Mit der Löschung der irrenden Meinung von Martina Schmidt ist es also nicht aus der Welt, es steht auch weiter auf ihrer eigenen Site des Unternehmens Facebook, und Martina Schmidt wird durch diese Löschung sich wohl bestärken können, es würde in Österreich keine Meinungsfreiheit …, und mit ihr alle, an die sie es weiterleiten wird. Mit der Löschung hat Sebastian Kurz ihr im Grunde einen Dienst erwiesen, denn für Martina Schmidt selbst kann eine Löschung nur bedeuten, ihre „Beweise“ werden zugunsten des Islams zensuriert. Eine eindeutige Stellungnahme von Sebastian Kurz zu dieser irrigen Meinung wäre wohl klüger gewesen, verbunden mit dem Ersuchen an Martina Schmidt um Rücknahme dieses Kommentars bzw. um Selbstlöschung ihres Kommentars, verknüpft auch mit dem Hinweis, sollte Martina Schmidt es nicht tun, es dann löschen zu müssen.

Martina Schmidt hat sich also mit ihrer irrenden Meinung nicht nur selbst bloßgestellt, sie hat auch mit ihren weiteren Kommentaren zu erkennen gegeben, für wen ihr Herz schlägt, für den zurzeitigen Obmann der Freiheitlichen, und auf ihrer eigenen Site gibt sich auch als multiplikatorische Leserin von Unzensuriert zu erkennen …

Die Freiheitlichen ein Echo von Martina Schmidt und Martina Schmidt ein Echo von den Freiheitlichen …

PS Ob der Weg der Anzeige wegen „Volksverhetzung“, wie ein Kommentator in Reaktion auf die irrige Meinung von Martina Schmidt es ankündigte, ein sinnvoller ist im Umgang mit derart aberwitzigen Meinungen, kann nicht gesagt werden, denn der Vorwurf der „Volksverhetzung“ enthält auch die Annahme, das sogenannte Volk sei dumpf und unfähig Unsinnigkeiten zu erkennen, und es müsse geleitet werden, es müsse dem sogenannten Volk vieles vorenthalten werden, weil sonst das sogennannte Volk beispielsweise derart irrige Meinungen, wie die von Martina Schmidt, … Das mag schon zutreffen, wird etwa daran gedacht, wie viele das Echo von Martina Schmidt wählen.

PPS Es scheint für Sebastian Kurz nicht nur im Umgang mit irrigen Meinungen der einfache Weg des Löschens der beste zu sein, sondern generell der einfache und populäre Weg der beste zu sein, wird aktuell etwa an seine Forderung gedacht, Schulschwänzer und Schulschwänzerinnen mit extrem hohen Strafen zu verfolgen …

Massenproteste gegen SPG dringend notwendig

Wer die Bedenken gegen das internationale Handelsübereinkommen ACTA mit den Bedenken etwa gegen die Novelle des nationalen SPG vergleicht, wird viele Überschneidungen finden, aber große Unterschiede im Umgang mit dem internationalen Übereinkommen und den nationalen Gesetzen:

Gegen ACTA gibt es auch in Österreich massiven und breitesten Protest, jedoch nicht gegen SPG und Vorratsdatenspeicherung …

Gegen ACTA tritt sogar SM Johanna Mikl-Leitner auf und präsentiert sich als Kämpferin für Meinungsfreiheit und Datenschutz, während zugleich ihr Credo sonst ist: Datenschutz dürfe nicht …

Gegen ACTA treten sogar sozialdemokratische Abgeordnete auf, mit einen offenen Brief an die Bundesregierung in der Hand, während sie zugleich ohne Bedenken für nationale Gesetze  stimmen können, wie auch in der Parlamentskorrespondenz Nr. 79 vom 2. Februar 2012 nachgelesen werden kann: „Sicherheitserfordernisse versus bürgerliche Freiheiten“ …

Die „Sorge um die Zukunft der Demokratie“, sollte angenommen werden, ist unteilbar. Wie der Vergleich im Umgang mit ACTA und SPG zeigt, ist dem nicht so. Weder für die ÖVP noch für die SPÖ. Aber nicht nur für die christschwarze und für die sozialdemokratische Partei ist „die Sorge um die Zukunft der Demokratie“ teilbar, sondern auch für die Masse der Protestierer und Protestiererinnen gegen ACTA … Hier scheint Einigkeit zwischen der Protestbewegung und den beiden Parteien gegen ACTA zu herrschen, und auch darüber,  internationale Geheimverhandlungen zu einem Handelsübereinkommen müssen verschwörerische Verhandlungen gegen alle sein, mit dem weltverschwörerischen Ziel, Verschlechterungen für alle … Nationale Geheimverhandlungen hingegen, beispielsweise die aktuellen Geheimverhandlungen zum Sparpaket waren für SPÖ und ÖVP das nationale Gebot der Stunde, verantwortungsvoll konkrete Gesetze zu formulieren,  zum Wohle für alle in Österreich …

Der Protestanschluß durch diese zwei Parteien wird wohl auch der Überlegung geschuldet sein, sich dadurch dieser Klientel als wählbare Parteien verkaufen zu können, teilen sie doch nicht nur die Bedenken gegen dieses internationale Handelsübereinkommen, sondern sie kämpfen national dagegen mit an … Wer wird in welcher Wahl noch an das nationale SPG denken, über das ohnehin kaum und vor allem nicht breitest gesprochen wird.

Die Bedenken gegen ACTA sind derzeit allgegenwärtig, so daß diese hier nicht angeführt zu werden brauchen, aber zusätzlich zu den obigen Verlinkungen noch ein paar weitere Beispiele zum Eigenvergleich, welche Bedenken es gegen die Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket gab und gibt:

SPG-Novelle – Morgen im Innenausschuß

SM Mikl-Leitner – Es darf keinen Richter geben

Die Morde in Deutschland widerlegen die Brauchbarkeit der SPG-Novelle

Rechtsschutzbeauftragter nicht mehr als ein Befehlsempfänger der SM Mikl-Leitner

Bundesheer will es noch strenger

Polizeigesetz – Offizielle Stellungnahmen

Günther Kräuter – Abgeordneter und Säule verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte

Unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Anti-Terror-Paket braucht Polizei nicht mehr – Als „Freunde“ arbeiten Polizisten bereits effizienter

SPG – Jetzt ist das Parlament am Zug

Keine Wortspiele in Schreiben an Abgeordnete, eine Empfehlung

Das gestrige Schreiben an die Abgeordneten des österreichischenn Parlaments hatte zur Folge, daß bisher zwei Abgeordnete antworteten, aber nicht zur SPG-Novelle, sondern ausschließlich zu dem Handelsübereinkommen ACTA, obgleich, so war die Meinung, der Betreff, die Montage und die Verlinkungen es mehr als deutlich machen, daß es um die nationalen Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket geht …

Die zwei Antworten, von einer einorangten freiheitlichen Abgeordneten und von einem sozialdemokratischen Abgeordneten, hatten einzig das Handelsübereinkommen zum Inhalt, kein Wort aber zum SPG …

Auch wenn die Abgeordneten nicht auf das Schreiben eingingen, so war es doch eine direkte Reaktion, eine, um die nicht ersucht wurde, weil es nicht darum geht, persönlich eine Antwort zu erhalten, entscheidend ist das Stimmverhalten im Parlament … Aber, immerhin eine Art von persönlicher Reaktion. Denn es durfte auch schon ein anderes Verhalten im Zusammenhang mit den Gesetzen aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket erlebt werden, etwa von der formal höchsten Parlamentarierin. Die es gleich der Polizei zu reagieren überließ …

Es war ein Fehler zu meinen, ein ökonomisch auf den Punkt gebrachtes Wortspiel fördere mit einem Blick zutage, wie teilbar die Sorge um die Zukunft der Demokratie im parteipolitischen Österreich sei …

Darum für alle Abgeordneten zur Klarstellung stellvertretend die Antwort an den sozialdemokratischen Abgeordneten und als Empfehlung an jene, die möglicherweise je an Abgeordnete zu schreiben beabsichtigen, diese ihre Schreiben so einfach als möglich zu halten, keine Wortspiele zu verwenden, nicht mit Verknappungen und inhaltlichen Verklammerungen zu arbeiten …

Sehr geehrter Herr Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat,

vielen Dank für Ihre prompte Antwort.

Leider bezog sich Ihre Antwort nicht auf meine E-Mail. Es geht nicht um „ACTA“, sondern um die SPG-Novelle.

Es ist zwar sehr freundlich, daß Sie geantwortet haben, wichtiger allerdings ist, daß die SPG-Novelle nicht verabschiedet wird. Wenn es der SPÖ als auch der ÖVP, deren nicht wenige Funktionäre und Funktionärinnen große Sorge nun um die Zukunft der Demokratie äußern, allerdings nur im Hinblick auf das internationale Handelsübereinkommen „ACTA“, während die nationalen Gesetze aus dem sogenannten Anti-Terror-Paket der sozialdemokratischen und der christschwarzen Partei nicht nur keine demokratiepolitischen Sorgen bereiten, sondern bedenkenlos verabschiedet wurden respektive noch werden.

Die Sorge, sollte angenommen werden, um die Zukunft der Demokratie ist unteilbar. Wie es jedoch scheint, ist dem nicht so, weder für die ÖVP noch für die SPÖ.

Ich möchte Sie freundlich ersuchen, Ihre Zeit nicht für eine mögliche weitere Antwort zu vergeuden, sondern diese Zeit zu nutzen, im Parlament eine Mehrheit gegen die Verabschiedung der SPG-Novelle zu erwirken. Müßte das nicht gerade für Sie prioritäres Anliegen sein?

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Kraut

SPG-Novelle – Jetzt ist das Parlament am Zug

SM Johanna Mikl-Leitner habe sich, schreiben junge Christschwarze in der Steiermark, gegen die Ratifizierung des internationalen Handelsübereinkommens ausgesprochen, und für Sebastian Kurz sei der Jungen Freiheit ein besonders hohes Gut, daher sei jetzt das EU-…

Davor aber ist das österreichische Parlament am Zug, die höchst umstrittenen nationalen Gesetze nicht zu beschließen.