Wenn das der Wähler wüßte

Die Wählerin aber weiß sehr viel, denn nach Wahlanalysen sind es im Vergleich zu Männern auffällig viel weniger Frauen, die Freiheitliche wählen …

Wieviel Freiheitliche wissen, oder eher, wie Freiheitliche ihr Wissen zu verkaufen versuchen, kann wieder in der aktuellen Ausgabe der ZZ gelesen werden, diesmal von E. K. L. Das dürften die Anfangsbuchstaben von Erich Körner-Lakatos sein, schreibt dieser doch diesmal als Geschichtsexperte auch über ein anderes geschichtliches Thema in dieser Ausgabe …

E. K. L. meint, Odin Wiesinger verwende für sein Logo keine Runen und die Salzburger Nachrichten seien im letzten März einem verfrühten April-Scherz aufgesessen, und es gehöre, wirft E. K. L. Redaktionen allgemein vor, zum journalistischen Handwerk Unkentnins, Fehlrecherchen, Unterstellungen

E. K. L. erklärt das Logo von Odin Wiesinger kenntnisreich, recht recherchiert und ohne Unterstellungen:

Die schlichte Wahrheit: Die angebliche Odal-Rune ist nichts anderes als ein stilisiertes O, das auf einem ebensolchen W thront.

Odin Wiesinger habe also, E. K. L. in der ZZ, lediglich O W stilisiert -, und herausgekommen sind, ach ein Wunder, keine Runen … Der wunderfreie Weg sonst ist und war, Runen zu stilisieren, um ein Beispiel aus der Zeitgeschichte, das ZZ selbst aus der Tiefe der Vergangenheit …, zu nehmen: das Abzeichen der SS eine individuell gestaltete Sig-Rune … Das Beispiel ist geschrieben, aber es wäre gar nicht notwendig gewesen, dieser Vorlage zu …, denn auch heutzutage werden T-Shirts mit individuell gestaltbaren Runen zum Verkauf …

In der Montage sind alle Zeichen angeführt, mit denen Sie überprüfen können, wie kenntnisreich, recht recherchiert und ohne Unterstellungen E. K. L. das Logo von Odin Wiesinger beschreibt …

Mehr will dazu nicht geschrieben werden, denn nicht nur im letzten Jahr wurde hier über Odin Wiesinger, genauer, über Dr. Martin Graf geschrieben, über Runen, über Ausstellungsorte …

Runen sind des Parlamentsgermenkünstlers ehrtreue Zeichen

Martin Graf, Odin Wiesinger – Was kommt zuerst auf die Leinwand, Runensignatur oder Bild?

Martin Graf eröffnet seinem germanischen Staatskünstler eine Ausstellung

NS Diese gar zurzeitige Ausgabe hat zum Hauptthema das Geschäft mit Adolf Hitler, worüber Klage geführt wird … Wird an ZZ allein gedacht, verwandelt sich die Klage bereits in einen Witz, und in einen Ganzjahresscherz, wenn -, aber über die Nationalismus- und Revisionismus-Industrie muß heute nichts geschrieben werden, auch dazu wurde bereits genügend

Vorratsdatenspeicherung – Eine Bundesregierung gibt auf

Wobei menschgemäß zu hoffen , nein, zu fordern ist, nicht nur vorerst, sondern endgültig, und nicht allein in diesem Staat, sondern in der gesamten Europäischen Union … Um eine solche Schlagzeile u.a.m. auch in österreichischen Medien über die österreichische Bundesregierung ehestbald zu lesen, muß etwas dafür getan werden, sich zum Beispiel ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde aktiv am Schreiben einer derartigen Schlagzeile zu beteiligen … Nach wie vor können Vollmachten zur Einbringung der Verfassungsbeschwerde bis zum 18. Mai 2012 geschickt werden. Informationen und Vollmachtsformular auf Verfassungsklage.

Um andere Gesetze in Österreich ist es inzwischen sehr still geworden -, das Vergessen, die Gewöhnung, das Abfinden mit dem Nichtänderbaren dürften … Aber es sind keine Gesetze, die vergessen werden dürfen, die Gewöhnung an derartige Gesetz darf es nicht geben, und, auch nicht das Abfinden mit derartigen Gesetzen …

Denn jedes Gesetz ist wieder änderbar …

Es ist zu erinnern, immer wieder zu erinnern, an die SPG-Novelle, an das Terrorismuspräventionsgesetz, an das Datenaustauschgesetz

Mehr noch als zu erinnern, ist die Rücknahme von derartigen Gesetzen breitest zu fordern …

CISPA – Unternehmen, Blockwarte der digitalen Gesellschaft

Der nächste Anschlag, die nächste Gesetzesvorlage, zur Totalverdächtigung, zur Totalkontrolle, zur Verbauung der virtuellen Landschaft mit realen Mietskasernen, in denen Unternehmen die Blockwarte der totalen Bewachung …

Und erfreulicherweise gibt es dagegen wieder zahlreiche Aufrufe, gegen diesen neuerlichen legistischen Anschlagsversuch aufzutreten, zu unterschreiben, beispielsweise diesen:

STOP CISPA

Was CISPA bedeutet, welche Auswirkungen zu befürchten sind, hierzu weitere Informationen, eine kleine Auswahl:

SOPA-Nachfolger CISPA

Internet-US-Gesetzesentwurf CISPA – Sicherheit statt Datenschutz

US-Firmen dürfen bald private E-Mails lesen?

Umstrittener US-Gesetzesentwurf CISPA leicht entschärft

Bereits nach Lektüre dieser hier für einen raschen Überblick ausgewählten Informationen dürfte klar sein, worum es geht, deutlich geworden sein, daß dagegen wieder entschieden einzuschreiten ist.

Wie gelesen werden kann, wird als ein Vorteil angeführt, es werde hierfür in Washington keine zusätzliche Bürokratie benötigt werden, keine zusätzlichen Ausgaben aufgewendet werden müssen, es werde Washington nicht mit der Überwachung beschäftigt sein … Das Bewachen und das Überwachen werden also Unternehmen besorgen und auch Regierungsstellen versorgen … Das Blockwartesystem mit einem Wort. Es ist kein neues System, kein modernes System, sondern ein altes System, ein System von Diktaturen, aber mit absoluter Gewißheit und Entschiedenheit kein System für und von Demokratien …

Bei derart vielen nationalen wie internationalen Angriffen – SPG-Novelle, ACTA, Vorratsdatenspeicherung, SOPA, PIPA … –, die ständig abzuwehren sind, denen die digitale Gesellschaft mehr oder weniger schon ununterbrochen ausgesetzt ist, stellt sich allmählich die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, die sogenannten modernen Kommunikationstechnologien zu nutzen, ob es nicht bereits besser wäre, zurückzukehren zu Füllfeder, Briefpapier, Postkarte …

Dr. Martin Graf – Wahl oder Nichtwahl, Zwischenstand einer Umfrage

Heute vor einem Jahr wurde erstmals zur Beteiligung an der Umfrage eingeladen. Das ist ein willkommener Anlaß, wieder einmal einen Zwischenstand zu veröffentlichen.

Das Zwischenergebnis kann einfach zusammengefaßt werden.

Die Werte von Dr. Martin Graf bessern sich nicht …

… nach wie vor würde eine überwältigende Mehrheit, nämlich gute zwei Drittel wollen Dr. Martin Graf nicht wählen. Seit der letzten Bekanntgabe des Zwischenstandes sind es wieder ein wenig mehr geworden, die sich gegen eine Wahl von Dr. Martin Graf aussprechen: von 67,25% auf 67,39% …

Es ist wieder bloß das Bekanntgeben eines Zwischenstandes, also nicht das Beenden dieser Umfrage.  Die Umfrage wird erst beendet werden am Abend der nächsten Nationalratswahl in Österreich.

Bis dahin sind Sie eingeladen, an dieser Umfrage, die in die Zukunft gerichtet, sich zu beteiligen:

Würden Sie einen wie Dr. Martin Graf
beispielsweise zum Dritten Nationalratspräsidenten wählen?

Löschen der Vorratsdatenspeicherung – Bereits 3400 Verfassungsbeschwerden

Seit dem Start des Aufrufes am 30. März 2012 des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Österreich, sich an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen, wurden bereits bis zum heutigem Tag, 11. April 2012, 3400 unterschriebene Vollmachten zur Post gebracht und insgesamt haben bis heute 16472 Menschen mit dem Ausfüllen des Formulars bekundet, eine Verfassungsbeschwerde einzubringen.

In knapp 14 Tagen also haben 3400 Menschen nicht nur einfach bequem ein Formular zu Hause auf dem Sofa liegend digital ausgefüllt und es damit für sich als erledigt angesehen, sondern in nicht einmal 14 Tagen haben 3400 Menschen ihre Vollmachten auch ausgedruckt, unterschrieben, kuvertiert und sofort zur Post gebracht, Briefmarken gekauft, frankiert und ihre Vollmachten abgeschickt … Trotz dieser Woche dazwischen, die für eine Organisierte Glaubensrichtung in diesem Land Bedeutung hat, trotz des Feiertages zusätzlich dazwischen haben schon 3400 Menschen Zeit gefunden, diese wichtige Sache zu erledigen. Womit sie bereits in nicht einmal 14 Tagen die erhoffte Beteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung von 1000 Mitklägerinnen und Mitklägern bei weitem übertroffen und erfüllt haben.

Bis zum 18. Mai 2012 ist es, wie auf Verfassungsklage.At angegeben ist, weiterhin möglich, der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung sich anzuschließen, danach wird die Verfassungsklage eingebracht.

Verfassungsklage zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Zur Vorratsdatenspeicherung, die mit 1. April 2012 in Österreich in Kraft getreten ist, ist nichts mehr zu sagen, denn alles, was zu diesem äußerst bedenklichen Gesetz zu sagen ist, wurde bereits ausführlich und umfassend von sehr vielen gesagt.

Jetzt gibt es nur mehr eines, zu handeln, als Kläger und Klägerin aufzutreten, am Verfahren gegen dieses Gesetz sich zu beteiligen. Die notwendigen Schritte, wie Sie Ihre Klage einbringen können, finden Sie auf

Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – Verfassungsklage

Vergessen werden darf aber nicht, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Teil ist eines insgesamt äußerst bedenklichen Gesetzespaket, zu dem auch gehören die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und das Terrorismuspräventionsgesetz. Zur Beruhigung vor diesen äußerst bedenklichen Gesetzen wurde immer mit dem Rechtsschutzbeauftragten argumentiert, der die Garantie vor Mißbrauch sein soll, aber ob dieser es tatsächlich sein wird können, ist äußerst fraglich, wie auch hier öfters angesprochen wurde …

Darüber hinaus ist es auch kein tatsächliches Argument, es werde einen Schutz vor Mißbrauch geben. Denn in einem Rechtsstaat muß es eine Selbstverständlichkeit sein, daß Bürgerinnen und Bürger geschützt sind vor Mißbrauch von Gesetzen durch staatliche Behörden.

Bei diesem Gesetzespaket geht es um weit mehr und um weit schlimmeres. Diese Gesetze etablieren eine Verdächtigungs- und Kontrollgesellschaft, deren Auswirkungen weit über die Überwachungsgier, weit über die Datengefräßigkeit, der, nebenbei bemerkt, durch Umgehung leicht die Nahrung zu entziehen ist, der Sicherheitsbehörden hinausgehen.

Weder für Martin Graf noch für Abgeordnete gute Werte – Zwischenstände von zwei Umfragen

Es dürfen wieder einmal die Zwischenstände von den zwei Umfragen mitgeteilt werden.

Seit der letzten Bekanntgabe des Zwischenstandes der langjährigen Umfrage „Sollen alle Abgeordneten, die Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR wählten, zurücktreten“ haben sich die Werte für die Abgeordneten wieder ein wenig verschlechtert, es sind also wieder mehr für die Rücktritte von allen Abgeordneten, unverändert ist dabei die absolute Mehrheit, die sich aus den Stimmen ergeben, die für Rücktritte von allen Abgeordneten und für den Rücktritt von Dr. Martin Graf allein sind.

Es haben 69,87% der Abgeordneten vor allem der christschwarzen und freiheitlichen Parteien Dr. Martin Graf am 28. Oktober 2008 zu ihrem III. Präsidenten NR gewählt … Die ewigen realpolitischen Gebräuche haben die Abgeordneten überzeugt, Dr. Martin Graf wählen zu müssen, nebensächlich war die Qualifikationsfrage des freiheitlichen Kandidaten …

In dieser Umfrage stimmen fast in gleicher Höhe die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dafür, einen wie Dr. Martin Graf beispielsweise nicht zum 3. Nationalratspräsidenten  zu wählen. Dieses Zwischenergebnis ist keinem ewigen realpolitischen Gebrauch geschuldet, für diesen Zwischenstand spricht ausschließlich die Amtsfähigkeit von Dr. Martin Graf 

Sie sind weiter eingeladen, an beiden Umfragen sich zu beteiligen.

Wahrheit durch Fälschung – Regierung gebiert eine Verdächtigungsgesellschaft

Diese Fälschung eines Schreibens des Innenministeriums sagt als Fälschung die Wahrheit darüber aus, wer in Österreich die Sicherheit tatsächlich bedroht. Es ist die Regierung. Und mit der Regierung ihre christschwarzen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die der Regierung und der für die Sicherheit zuständigen SM Johanna Mikl-Leitner Gesetze beschließen, die dazu führen, daß eine Fälschung nicht mehr sofort als Fälschung wahrgenommen werden kann.

Diese Fälschung einer Benachrichtigung an Anrainer und Anrainerinnen in der Redergasse gibt sich zwar selbst als Fälschung zu erkennen. Trotzdem wurde diese Fälschung augenblicklich als echte Benachrichtung massiv verbreitet, als Beweis dafür, wie weit die Überwachung der Bürger und Bürgerinnen in der Republik Österreich bereits geht, wurde diese Fälschung sofort breit gestreut, geschockt darüber, in der Republik Österreich schutzlos und willkürlich der Überwachung ausgesetzt zu sein, den Sicherheitsbehörden ausgeliefert zu sein.

Zum einen sind die Gesetze aus dem Anti-Terror-Paket – Vorratsdatenspeicherung, SPG-Novelle, Terrorismuspräventionsgesetz – höchst fragwürdige Gesetze im Hinblick auf Ausweitung der Sicherheit im Land, zum anderen sind diese Gesetze ebenso höchst bedenklich in bezug auf die demokratiepolitische Entwicklung in diesem Land. Denn diese werden den Klimawandel forcieren, hin zu einem Klima mit noch mehr Angst, einem noch mehr lastend spürbaren Ausgeliefertsein, dem zur Gewißheit werdenden Gefühl des Verlustes verfassungsrechtlich gewährleisteter Grundrechte …

Ein derartiges Klima gebiert politgesellschaftliche Ungeheuer …

Diese Fälschung einer Benachrichtigung des Innenministeriums ist daher weiter zu verbreiten, denn diese Fälschung schreibt die Wahrheit über die von dieser Regierung und ihren fraktionellen Abgeordneten verabschiedeten Gesetze, korrigiert die diese Gesetze verteidigenden Aussagen vor allem der SM Johanna Mikl-Leitner hin zur Wahrheit, was also tatsächlich von diesen Gesetzen zu halten ist. Es sind gemeingefährliche Gesetze ohne Unterstützungswert für die Sicherheit.

PS Keine Fälschungen sind die polizeilichen Schreiben, mit denen eine Parlamentarierin reagieren läßt, auf ein Schreiben an Sie. Was diese Parlamentarierin unter politischer Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen versteht, kann hier nachgelesen werden.

SPG-Novelle – Abgeordnete laufen für ihre fraktionelle Regierung mit gegen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Die gestrige E-Mail einer sozialdemokratischen Abgeordneten hatte wiederum ausführlich zum Inhalt das Handelsübereinkommen ACTA, womit sich diese Antwort als weitere Nicht-Antwort einreiht auf die E-Mail an die Abgeordneten im österreichischen Parlament, in der es einzig um die SPG-Novelle ging

Bisher aber kam keine einzige Antwort auf eine weitere E-Mail an die Abgeordneten im österreichischen Parlament, wohl deshalb, weil es bei diesem Schreiben keine Möglichkeit gibt, eine Antwort vorbei am Inhalt zu schicken, kein Wortspiel den Zug anbietet, bequem auszuweichen …

Was schlimmer zu bewerten ist, die ausweichenden Antworten von sozialdemokratischen Abgeordneten, oder daß christschwarze Abgeordnete weder auf die eine noch auf die andere E-Mail antworteten, ist nicht die entscheidende Frage, sondern, daß sowohl christschwarze als auch sozialdemokratische Abgeordnete der SPG-Novelle wie schon vorher dem Terrorismuspräventionsgesetz im österreichischen Parlament zustimmten, ist das Schlimme, daß sie alle berechtigten Bedenken gegen diese Gesetze aus dem „Anti-Terror-Paket“ ignorierten, und sich damit selbst wieder einmal und ein weiteres Mal zu willigen Erfüllungsgehülfen und Erfüllungsgehülfinnen degradierten …

Aber es sind nicht nur die Abgeordneten der Regierungsparteien, die durch ihre Zustimmung zu diesen höchst umstrittenen Gesetzen eine auch demokratiepolitisch äußerst bedenkliche ihnen vorgegebene Handlung setzten, es ist auch das nun nach der parlamentarischen Beschlußfassung mediale Schweigen, das schlimm genannt werden muß, das Abfinden mit der SPG-Novelle, mit der Vorratsdatenspeicherung, das breite Hinnehmen dieser beschlossenen Gesetze

Nichtigkeit der karlschen Vorschläge zur Änderung der Strafprozeßordnung

Es wird seit längerem schon das stillose Verfassen von Gesetzestexten beklagt, aber auch die Schlampigkeit beim Ausarbeiten von neuen Gesetzen … Diese Schlampigkeit kann, wie im Fall der nun beabsichtigten Änderung der Strafprozeßordnung, aber auch weiter einen Ausweg …

In der beabsichtigten Änderung des Paragraphen 112 wird zwar auf auf den Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 verwiesen, der in der geltenden Strafprozeßordnung 1975 das Recht auf Verschwiegenheit regelt, aber in der gesamten vorgeschlagenen Fassung ist keine Änderung respektive Anpassung des Paragraphen 157 Abs. 2 zu finden, und auch kein Hinweis in den Erläuterungen zur vorgeschlagenen Fassung.

Wenn also von Personen, die im Paragraphen 157 Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführt sind, je die Herausgabe von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern verlangt werden sollte, wird diesen wohl nur eines bleiben, augenblicklich den Paragraphen 157 Abs. 2 zu zitieren, besser, diesen gleich schriftlich vorzulegen:

Das Recht der in Abs. 1 Z 2 bis 5 angeführten Personen, die Aussage zu verweigern, darf bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, insbesondere nicht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder auf Datenträgern gespeicherten Informationen oder durch Vernehmung der Hilfskräfte oder der Personen, die zur Ausbildung an der berufsmäßigen Tätigkeit nach Abs. 1 Z 2 bis 4 teilnehmen. [Hervorhebungen B.K.]

Es wird wohl Abs. 2 des Paragraphen 157 die einzige Möglichkeit bleiben, um gegen eine Beschlagnahme von Unterlagen sich zu verwahren, also mit dem Hinweis auf die zwei sich widersprechenden Paragaphen. Denn eines, wird an die eben im Parlament beschlossene SPG-Novelle gedacht, kann nicht erwartet werden, daß die sozialdemokatischen Abgeordneten tatsächlich gegen die Änderung der Strafprozeßordnung stimmen werden, trotz der vollmundigen Erklärung von Hannes Jarolim, seitens der SPÖ werde es dazu ein Nein geben, tapfer sprach auch Günther Kräuter, als es um die SPG-Novelle