SM Johanna Mikl-Leitner: „Es darf keinen Richter geben.“

Es darf keinen Richter geben

micro phonedy

 

Als Sicherheitsministerin (Referenz an die Sicherheitsbehörden mit ihrer Liebe zu Abkürzungen: SM) bezeichnet sich Johanna Mikl-Leitner … Auch im Studio-Interview in der Sendung „Report“ des „ORF“ vom 15. November 2011 hat sie sich als SM dargestellt …

Das Wesentliche, worauf immer wieder hingewiesen werden muß, ist ihr Verweis, von ihr wohl als ausreichend gedacht, zur Beruhigung, auf den Sicherheitsbeauftragten im Innenministerium, der nach SM Mikl-Leitner ohnehin für den „Schutz des Betroffenen“ sorgen werde … Es wird also, die Sprache auch der SM hat es diesmal mehr als deutlich gemacht. Es wird Betroffene geben. Es wird durch die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei und durch das Gesetz zur Willkür Opfer des Staates geben.

Daß der Rechtsschutzbeauftragte für den Schutz sorgen wird können … Es darf darauf verwiesen werden, daß bisher keine Vorstellung erfolgte, wie das organisatorisch und administrativ tatsächlich geschehen könnte, um von einem tatsächlichen Schutz sprechen zu können, vor allem durch diesen Rechtsschutzbeauftragten, dessen Aufgabe damit erfüllt zu scheint, die Rolle des Phantoms der Rechtsschutzes in Beruhigungsreden zu geben:

Rechtsschutzbeauftragter, nicht mehr als ein Befehlsempfänger des Innenministers/der Innenministerin

Ein Multivorstandsmitglied im hohen Pensionsalter als Rechtsschutzbeauftragter …

Es wäre, meinte SM in diesem Interview, unseriös die Situation in Deutschland jetzt schon zu bewerten, aber es war für SM absolut seriös, mehr oder weniger bereits am Tag der Morde in Norwegen einen Einzeltäter zur Rechtfertigung dieser von der SM forcierten Gesetzesänderungen zu mißbrauchen … Die „Situation in Deutschland“ widerlegt Schlichtlöserinnen auf die unangenehmste Weise, daß es eben mit weiteren Gesetzen nicht einfach getan ist, daß es nicht neuer Gesetze in Österreich bedarf, sondern beispielsweise auch einer umfassenden Evaluation der Sicherheitsbehörden, nicht nur in bezug auf deren Ermittlungsleistungen

Zwischen Seriosität und Nichtseriosität ist glücklicherweise immer noch Platz für die Humoreske. Die SM hat in diesem Interview zu einem Höhenflug angesetzt, möglicherweise mit dem Ziel, einen phantastisch-grotesken Roman abzuliefern, in der Nachfolge von Fritz Herzmanovsky-Orlando, oder seinem „Reich der Tarockei“ ein Kapitel hinzuzufügen, mehr dem „Tarockanien“, wie es Friedrich Torberg eigenmächtig änderte. Dem zurzeitigen Niveau entspricht es aber mehr, zu sagen, es wird mit den „verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten“ in der heruntergekommenen Gastwirtschaft Zur schwarzen Donau mit den roten Säulen geschnapst und SM liefert, weil auch Schnapsturniere nicht mehr ohne Rahmenprogramm auskommen, Freakshows etwa zum Anlocken der Bevölkerung bieten müssen, in den Pausen auf:

Wir sprechen hier von extremistischen Taten, das heißt, wenn hier wirklich extreme Gefahren vorhanden sind … Stellen sie sich vor, eine Mutter informiert die Polizei, daß ihr Sohn sich von der Familie abwendet, sich abkapselt von den Freunden, hier seine Ideologie ablegt, eine neue Ideologie annimmt, sich in der rechtsextremen Szene umschaut bzw. sich permanent dort aufhält und dann auch noch eine Drohung ausstößt, die hier heißt, er möchte eine Bombe legen, um die Welt zu verbessern, am Karlsplatz, und bisher hatten wir hier kein Instrumentarium zur Hand, wir konnten diesem Hinweis, dieser Information nicht einmal nachgehen, und jetzt mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes haben wir hier die Möglichkeit und die Chance, eine erweiterte Gefahrenforschung einzuleiten, aber auch nur unter der Voraussetzung, daß hier eine extreme Gefahr droht und unter der Voraussetzung, daß es hier das Okay des Rechtsschutzbeauftragten gibt, das heißt, hier gibt es einfach einen Schutz des Betroffenen, und gerade der Rechtsschutzbeauftragte, der unabhängig ist und weisungsfrei ist, hat hier die Interessen des Betroffenen zu wahren …

Ich bin sehr froh auch, daß ich hier die Chance habe, hier für Klärung zu sorgen. Wie Sie wissen, ist gerade die Verfassung ganz klar geregelt und gerade die Verfassung stellt hier ganz klar eine Gewaltenteilung, das heißt auf der einen Seite gibt es die Justiz und auf der anderen Seite gibt es die Verwaltung. Und gerade wir als Polizei fallen in den Verwaltungsbereich hinein und gerade im Verwaltungsbereich gibt es keinen Richter. Mir wäre ein Richter wert und wichtig, aber es darf keinen Richter geben …

Daß wir die rechtsradikale Szene gut im Griff zeigen, zeigt …

In der Epoche des unaufhörlichen und unaufgeforderten Herzeigens haben auch andere schon gezeigt, was sie stolz vorzuzeigen zu meinen glauben müssen:

Polizei und sozialheimatschaftliche Partei kennen …

Martin Graf – Fern von Österreich seiner Heimat nah

Einen an der Kunst der Ahnen recht interessierten Burschen muß es ungemein freuen, daß es in Österreich einen III. Präsidenten NR gibt, der sogar auf Dienstreisen nicht darauf verzichtet, seinen germanischen Staatskünstler um sich zu haben, und, auch, diesem Künstler ist zu wünschen, daß er die Reise nach  und den Aufenthalt in Südamerika und die Reise zurück in die recht verzierte Stube mit  dem deutschen Asylholzhacker an der Wand nicht aus der eigenen Tasche, die in Österreich für Künstler und Künstlerinnen ohnehin bloß mit Löchern gefüllt ist, …

Einen nach ordentlicher Politik sich Sehnenden muß das Herz das Blut recht aufkochen, beim Lesen der Site des III. Präsidenten NR auf der Plattform des Unternehmens „Facebook“, daß von einer „neuen Zeit“ geträumt wird, Polizeidirektoren keine Furcht kennen vor der Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Sicherheitsbehörden oder vor dem Gesetz zur Willkür, sondern einzig vor der Unterwanderung, die von der Fremde nach …

„Die neue Zeit“, die diesmal 2013 den Himmel verdunkeln soll: ein allenthalben wiederkehrender Traum mit dem Willen zur Verwandlung in Betätigung, unauslöschbar, wie es scheint, für den einen und die andere, auch in Österreich …

Wird der an den III. Präsidenten NR gesandte Traum von der „neuen Zeit“ von Dan Weber mit dem Kunstverständnis des Martin Graf addiert, kann als eine der Summen, die in Budapest bereits auf Theatertickets gedruckt ist, geschrieben werden: Ungarn-unter-Viktor-Orbán …

SPG-Novelle – Hoferische Aussage als universell einsetzbare Erklärungsvorlage für Sicherheitsbehörden – Durchgerutscht

Die Aussage eines Freiheitlichen, sie sei ihm durchgerutscht, wird die Polizei in Deutschland bereits aktuell möglicherweise überlegen, als Vorlage zu verwenden, um zu erklären, weshalb die Mörder in Deutschland trotz der nicht als unstreng zu bezeichnenden Gesetze …

Sie, die Mörderinnen, sind ihnen halt durchgerutscht …

Die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei und das Gesetz zur Willkür basieren zwar, wenn es so charakterisiert werden darf, auf laschem Denken, sind aber keinesfalls lasche Gesetze, die ab Jänner 2012 in Österreich treten sollen … Es ist den österreichischen Sicherheitsbehörden zu wünschen, und vor allem für alle Menschen in diesem Land zu hoffen, daß niemals ein Innenminister oder wieder eine Innenministerin eines Tages, eines schlimmen Tages erklären wird müssen, wie es trotz dieser Gesetze geschehen konnte, daß …

Eine Parallele zu Deutschland scheint es bereits in der Einschätzung der Gefahrenpotentiale zu geben, wie bereits berichtet wurde, ein freiheitlicher Polizeibeamter finde den muslimischen Glauben gefährlicher als die NPD

Die Aussage von Norbert Hofer, von einem freiheitlich stellvertretenden Obmann und Abgeordneten im österreichischen Parlament, eine Wiederholung des Geschriebenen vom 24. September 2011:

Freiheitliche Partei zur gemeinsamen Gruppe mit NVP und NPD: Die rutschen durch

Könnte, in etwa, eine Schlagzeile in einer österreichischen Zeitung lauten, wenn beispielsweise Ing. Norbert Hofer darauf angesprochen werden würde, daß seine Partei u.a.m. mit der NVP und der NPD eine geschlossene Gruppe … Es ist längst überholt und zu kurz gegriffen, lediglich einzelne Funktionäre und Funktionärinnen der Freiheitlichen zu hinterfragen, ihre Verbindungen, ihre Aussagen und friends zu beleuchten … Denn es konspiriert beispielsweise, wie bereits näher ausgeführt, die Partei  als Gesamtpartei in einer Widerstandsgruppe „Nein zur Umvolkung“. Geschlossene Gruppen bilden sich, um Konkretes zu besprechen, um Konkretes zu planen, das vor der Öffentlichkeit, vor den Behörden verborgen sein will und muß. Es ist zu hoffen, daß diese geschlossene Gruppe das Recht auf Widerstand nur theoretisch …

Am Vorabend der SPG-Novelle ist für den ORF Fabel das Zentrum der Wichtigkeit

Gestern wurde nebenher mitbekommen, es werde in der Sendung „Im Zentrum“ über die Männerstreitigkeiten eines Organisierten Glaubens diskutiert werden, und es mußte augenblicklich gedacht werden, am Vorabend des Beschließens der SPG-Novelle im Ministerrat ist das einzige aktuell angemessene Thema für diese Sendung, das Gesetz zur Sicherheit der Polizei und das Gesetz zur Willkür …

Zu dieser Sendung hätte geladen werden können, der Rechtsschutzbeautragte, der vom Innenministerium nicht um eine Stellungnahme ersucht wurde, auch eine Vertreterin der Islamischen Glaubensgemeinschaft, die ebenfalls nicht um eine Stellungnahme ersucht wurde …

Stattdessen wieder einmal eine Ausstrahlung des Schaugerangels von Männern, die gleich Kindern ständig von den Geschichten ihres Lieblingsfabels reden müssen, und die zugleich als Erwachsene zum Bestreiten ihrer Lebenshaltungskosten ihren Fabel bewerben und verkaufen müssen.

PS In einem gewissen Sinn wäre eine Sendung über das Sicherheitspolizeigesetz und über das Terrorismuspräventionsgesetz ebenfalls zu einer Sendung über Fabeln geworden, wenn nämlich Johanna Mikl-Leitner oder Beatrix Karl geladen gewesen wären, sie hätten über die Wirkungskraft der von ihnen forcierten Gesetze bloße Märchen …

PPS Christoph Schönborn, ein leitender Angestellter dieses Organisierten Glaubens, um den es gestern wieder einmal ging, sagte vor einigen Tagen, „Ungehorsam“ sei ein Kampfwort. Das ist zu ergänzen. „Gehorsam“ ist ein Züchtigungswort, nicht nur in der Ideologie dieses Organisierten Glaubens, sondern auch die Praxis und die Idealsexualität der …

Die Mörder in Deutschland widerlegen die Sicherheitserhöhung durch die SPG-Novelle

Noch einmal derart eindrücklich und endgültig, daß nicht weiter, wie es jetzt erneut und massiv geschehen muß, die Sorge um die Aushöhlung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte vorgebracht zu werden braucht.

Es wird mit Absicht geschrieben, daß die Mörderinnen in Deutschland die Brauchbarkeit und den Nutzen des sogenannten „Anti-Terror-Paketes“ widerlegen, und diese  nicht die Argumente von Johanna Mikl-Leitner widerlegen, mit denen sie die Notwendigkeit einer neuerlichen gesetzlichen Verschärfung versucht zu begründen.

Denn es sind keine Argumente, die sie vorbringt, sondern die Anleitung für Kabarettisten und Kabarettistinnen, wie Lacher garantiert zu erzielen sind.

Die aktuelle Berichterstattung zu den Morden und den Ermittlungsleistungen in Deutschland zeigt einmal mehr als deutlich auf, was alles über Jahre hinweg passieren kann, während Sicherheitsbehörden danebenstehen und blindstolz auf ihre scharfen gesetzlichen Instrumentarien starren, ohne diese aber spielen zu wollen und spielen zu können …

Es zeigt aber auch einmal mehr auf, daß es nicht neuer und noch schärferer Gesetze bedarf, sondern daß die Sicherheitsbehörden eindringlich zu verpflichten sind, mit den bereits bestehenden Gesetzen ihre Arbeit zur vollsten Zufriedenheit zu leisten, ohne dabei weiter auf Gesinnungen Rücksicht zu nehmen …

Martin Graf lädt als Republik Österreich ein und will auch einen internationalen Staatskünstler – Odin M. Wiesinger

Was für eine schöne Einladung, was für eine hochoffizielle Einladung, als ob die Republik Österreich selbst eingeladen hätte. In ihr wichtigstes Gebäude. Eingeladen hat Martin Graf, III. Präsident NR. In das Parlament. Gerhard Pendl bekam eine Franz Dinghofer-Medaille. Eine von Odin M. Wiesinger gestaltete Medaille, von einem Künstler, der nun doch recht oft in das Parlament kommt, im Parlament präsent ist, aber auch, im nächsten Jahr in Paraguay (gemäß Grafens Unzensuriert), wofür er auch den christschwarzen Abgeordneten sehr dankbar sein darf, die vor allem für die Wahl von Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR …

Odin M. Wiesinger durfte hier schon vorgestellt werden. Es muß dem heute nichts hinzugefügt werden.

Gerhard Pendl ist ebenfalls nicht unbeschrieben. Auch dem muß heute nichts hinzugefügt werden. Vielleicht doch, daß er nicht nur schreiben kann, für das Buch über 150 Jahre Burschenschaften in Österreich von Herausgeber Martin Graf, sondern auch, wie in dieser Montage gelesen werden kann, Gräber pflegen und Totenreden halten kann. Der Bericht ist von Wiener Nachrichten Online, einer nicht nur Freiheitlichen nicht unbekannten Site

Die Pflege scheint Freiheitlichen als die ehrenhafteste Treue aus dem Herzen zu fließen – vom Heldenplatz bis zum Friedhof

Und zu Martin Graf muß heute wirklich keine Zeile mehr

Rechtsschutzbeauftragter, nicht mehr als ein Befehlsempfänger der IM Mikl-Leitner (Eine SPG-Novelle)

Scheint dieser im Innenministerium angesiedelte Rechtsschutzbeauftragte zu sein, mit dem die zurzeitige Innenministerin derzeit versucht, die enormen Zweifel an der Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei wegzureden … Jedoch, als zumindest sonderbar kann es angesehen werden, daß der Rechtssschutzbeauftragte trotz seiner prominenten Rolle in der aktuellen Debatte sich selbst nicht zu Wort meldet, er auch keine schriftliche Stellungnahme abgab, obgleich diese Novelle ihn unmittelbar betrifft–, aber …

… der Rechtsschutzbeauftragte wurde auch nicht gefragt.

Der Rechtsschutzbeauftragte wurde offiziell nicht um eine Stellungnahme zu dieser Novelle von Ministerialien ersucht.

Es wurden, wie gelesen werden kann, sehr viele vom Innenministerium ersucht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, etwa die Bischofskonferenz, der Metropolit der Orthodoxenkirchen, die Israelitische Kultusgemeinde, die Bundesforste, die Bundesbahnen, der Bundestheaterverband, der Seniorenrat, die Dentistenkammer und so weiter und so fort …

Wer nicht ersucht wurde, ist der Rechtsschutzbeauftragte. Möglicherweise wird Johanna Mikl-Leitner, sollte sie danach gefragt werden, sagen, das hat keine Bedeutung, es wurde ja auch die Islamische Glaubensgemeinschaft nicht um eine Stellungnahme ersucht … Das ist nachvollziehbar, der Islamischen Glaubensgemeinschaft werden durch diese Novelle auch keine Aufgaben zugeteilt, hingegen dem Rechtsschutzbeauftragten …

Der Rechtsschutzbeauftragte wurde also nicht um eine Stellungnahme ersucht.

Und wer wird menschgemäß nicht gefragt?

Es ist der Untergebene, es ist der reine Befehlsempfänger.

Vom Untergebenen werden keine Stellungnahmen erwartet, der Untergebene hat Befehle auszuführen, und dazu zu schweigen, bis auf die behördengemäßen Vollzugsmeldungen …

Der Rechtsschutzbeauftragte scheint sich unabhängig daran zu halten, bis heute ist von ihm zu dieser Novelle keine Äußerung in der breiten medialen Öffentlichkeit … Möglicherweise sieht sich der Rechtsschutzbeauftragte in der Öffentlichkeit gut vertreten, gut geschützt, durch seine Innenministerin, die per Verordnung die Pauschalsätze für die Aufwandsentschädigung des Rechtsschutzbeauftragten …

Der Rechtsschutzbeauftragte scheint sich unabhängig daran zu halten, ohne Ersuchung durch das Innenministerium hat er auch keine Initiative gesetzt, also von sich aus eine Stellungnahme zu übermitteln, wie es viele andere taten, die ebenfalls nicht ersucht wurden …

Ein Multivorstandsmitglied im hohen Pensionsalter als Rechtsschutzbeauftragter schützt – Wie was, wann wen?

Johanna Mikl-Leitner sehe die Bedenken, kann der aktuellen Berichterstattung entnommen werden, bezüglich der geplanten Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei ausgeräumt .. Als Ausräumen der Bedenken muß dabei wohl das Hervorheben der notwendigen Zustimmung durch den Rechtsschutzbeauftragten gemeint sein …

Es gibt den Rechtsschutzbeauftragten im fortgeschrittenen Pensionsalter, der Vorstandsmitglied, was noch kennzeichnender ist, zusätzlich in mehreren nationalen und internationalen Vereinigungen ist, oder umgekehrt, er macht den Rechtsschutzbeauftragten zusätzlich zu seinen anderen …  Und es gibt zwei Stellvertreterinnen. Dann gibt es noch eine Referentin und eine Sekretärin. Somit insgesamt 5 Personen, für das gesamte Staatsgebiet gibt es fünf Personen, für den Schutz der Rechte von allen Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes, für den Rechtsschutz von etwa acht Millionen Menschen gibt es fünf Personen, wobei angenommen werden darf, daß der Dienststellenplan wenigstens für die Referentin und die Sekreträrin Vollzeitbeschäftigung vorsieht …

Denn der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreterinnen erfüllen diese Aufgabe nebenher, wofür ihnen nach der entsprechenden Rechtsgrundlage eine Entschädigung für deren Nebenbeierfüllung dieser Aufgabe gebührt, und die Pauschalsätze für die Bemessung dieser Entschädigung setzt der Bundesminister für Inneres fest

Es scheint bereits bisher organisatorisch und administrativ kaum vorstellbar, daß der Rechtsschutzbeauftragte, der zur Pension sich noch etwas dazu verdient, und seine Stellvertreterinnen die umfangreichen Aufgaben, die rechtlich vorgeschrieben sind, zur vollsten Zufriedenheit erfüllen können, und nun kommen noch weitere hinzu … Wie und wo und wann ist der Rechtsschutzbeauftragte kontaktierbar für die Sicherheitsbehörden, die verpflichtet sind, von jeder Ermittlung …, wie, wo, vor allem wie umfasssend und bis wann prüft der Rechtsschutzbeauftragte … Möglicherweise sind die Referentin und die Sekretärin derart rechtlich versiert, im Angesichte vor allem einer Gefahr, sofort zu entscheiden, und der Rechtsschutzbeauftragte segnet im Nachhinein diese ihre Entscheidung ab, beispielsweise nach Rückkehr von einer Sitzung im Ausland oder von einem Kuraufenthalt …

Der Schutz „verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte“ besitzt in Österreich somit einen unglaublich hohen Stellenwert, und dieser wird in der kommenden Woche im Ministerrat noch durch die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei noch zu einem …

SPG – Günther Kräuter, Säule eines Abgeordneten verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte

Der Presse ist heute zu entnehmen, daß das Innenministerium den Entwurf der Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei aufgrund der vielen Bedenken in abgeänderter Form dem Ministerrat vorlegen wird … Details wollten aber noch keine verraten werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Änderungen des Entwurfes tatsächlich ausfallen werden. Zu erwarten ist allerdings, mehr, zu befürchten ist allerdings, daß diese angekündigten Änderungen die Qualität der Unqualität haben werden, wie sie bereits beim Gesetz zur Willkür

Günther Kräuter läßt nach zu seinem Hinweis, die Eckpfeiler würden stehen, der christschwarzen Partei über die Presse vorsorglich ausrichten, dann für diese Legislaturperiode jetzt fertig zu sein, und, weitere Verschärfungen des Sicherheitspolizeigesetzes werde es dann nicht mehr spielen …

Sind also Dr. Günther Kräuter bereits weitere Ideen vor allem von Christschwarzen bekannt, also gleich noch weiter an den Schrauben, zwischen denen die Demokratie eingespannt ist, drehen zu wollen? Weshalb sonst seine Äußerung, weitere Verschärfungen werde es dann nicht mehr spielen?

Eher ist anzunehmen, daß Günther Kräuter kein Wissen über weitere Verschärfungsideen besitzt, sondern der ganze Sinn seiner Aussage aus dem Wort „spielen“ herausgelesen werden kann. Günther Kräuter will spielen, Günther Kräuter will vorspielen, den Abgeordneten, der der Aushöhlung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte eine Absage erteilt –, freilich, nicht jetzt, beim nächsten Mal, nicht schon jetzt, aber beim nächsten Mal, beim nächsten Mal aber, beim nächsten Mal wird nicht zurückgewichen, spielt Günther Kräuter, werde er wie eine Säule unverrückbar stehen, einstehen für Rechte … Jedoch, eine gespielte Säule, ob durch einen Menschen dargestellt oder eine aus Pappmaché auf die Bühne gestellte, ist eine Säule, die ohne viel Aufhebens von einer Stelle zu einer anderen geschoben, von einer Position in eine andere gebracht, von einer Figur zu einer anderen Figur geknickt werden kann …

Weiter ist diese gespielte Ansage obendrein bloß ein Füllsatz, denn diese Legislaturperiode dauert nicht mehr lange, und nicht einmal von Christschwarzen ist zu erwarten, daß sie in dieser nicht mehr lange währenden Periode es schaffen, eine weitere Verschärfungsnovelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei vorzulegen … Allein schon deshalb, weil vom Baum der Verkenntnis nicht alle paar Monate Einzeltaten norwegischer oder anderer Sorten geerntet werden können, zum Verkauf mit dem falschen Etikett „Argument“ …

SPG-Novelle: „Unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte“

Schreiben Dr. Christoph Leitl und Mag. Anna Maria Hochhauser in der Stellungnahme für die Wirtschaftskammer …

„Das sei in der Natur der Sache“, verkündete verwichenen Freitag, 4. November 2011, im Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl von der christschwarzen Partei in seiner Fürsprache „Terrorismuspräventionsgesetz“, etwas anderes werde er wohl in der nächsten Bundesratssitzung zur „Novelle Sicherheitspolizeigesetz“ auch nicht sagen, daß es eben in der Natur der Sache, der unverhältnismäßige Eingriff, wie es Christoph Leitl und Anna Maria Hochhauser formulieren, in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte

Kurt Strohmayer-Dangl ist Bundesrat, ist Bürgermeister, ist aber auch Polizeibeamter, über den einen oder anderen seiner Kameraden aus der Polizei wurde auch hier schon geschrieben, vor allem mit Blick auf ihre Freunde und ihre Selbstdarstellung auf der Plattform des Unternehmens „Facebook“ …

Das sei in der Natur der Sache … Die Sache des Menschen ist es aber, ist einmal ein Anfang gesetzt, es weiterzutreiben, daß es in die eingeschlagene Richtung immer noch weitergeht, immer forcierter an den Schrauben weitergedreht werden will, zwischen denen die Demokratie eingespannt ist. Welche nächste Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei, welche nächste Novelle des Gesetzes zur Willkür sind bereits in Vorbereitung? Werden es solche sein, die beispielsweise Amnesty International zu einer Petition veranlassen werden, wie aktuell jene betreffend die geplanten Anti-Terror-Gesetze in Saudi-Arabien? Wird Amnesty International dann den jetzt für Saudi-Arabien verfaßten Text unverändert übernehmen können, lediglich die Namen der Länder austauschen müssen, den Namen des Königs gegen den Namen des Bundespräsidenten?

Der Text zur Petition von Amnesty International, der sich aktuell auf Saudi-Arabien bezieht:

Montag, 17. Oktober 2011

Das geplante Anti-Terror-Gesetz würde längere Haft ohne Anklage oder Prozess erlauben. Die Integrität des Königs oder des Kronprinzen zu hinterfragen, hätte eine Minimalstrafe von 10 Jahren Gefängnis zur Folge.

„Das Gesetz bedroht die Meinungsfreiheit im saudischen Königreich unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung“, erklärt Philip Luther, stellvertretender Leiter der Abteilung Nahost und Nordafrika bei Amnesty International. „Falls es angenommen wird, kann friedlicher Protest als Terrorismus gebrandmarkt werden und die Menschenrechte würden massiv eingeschränkt.“

Stoppt das Gesetz!

Beteiligen Sie sich an der ONLINE-PETITION von Amnesty International und verlangen Sie von König Abdullah, dass die Meinungsfreiheit nicht weiter im Namen der Sicherheit eingeschränkt wird!

Terror-Verbrechen

Die Definition von „terroristischen Straftaten“ ist im Entwurf so weit gefasst, dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden. Als terroristische Verbrechen gelten im Entwurf Taten wie „die Gefährdung der nationalen Einheit“ oder „die Schädigung von Ruf und Ansehen des Staates“.

Vergehen gegen das neue Gesetz hätten schwere Bestrafung zur Folge. Die Todesstrafe würde angewandt gegen bewaffnete Rebellion oder für terroristische Verbrechen mit Todesfolge. Zahlreiche Bestimmungen des Entwurfes verletzen die Antifolter-Konvention der UNO.

Rechtlose Gefangene

Verdächtigte könnten für 120 Tage in Incommunicado-Haft gehalten werden – oder sogar unbefristet, wenn es von einem Gericht angeordnet wird. Incommunicado-Haft ist häufig von Folter und Misshandlung von Gefangenen begleitet und ist selber eine Form von Folter.

Der Gesetzesentwurf erlaubt willkürliche Haft und verweigert Gefangenen das Recht, kurz nach Verhaftung einem Richter vorgeführt zu werden und innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes entweder verurteilt oder freigelassen zu werden. Spezialgerichte könnten Gefangene ohne Anklage für ein Jahr festhalten und die Haft danach beliebig verlängern.

Das Gesetz würde dem Innenminister weitreichende Macht geben, ohne jede juristische Aufsicht oder Überprüfung.

„König Abdullah muss diese Gesetz überprüfen und garantieren, dass die Rechte der saudischen Bevölkerung nicht im Namen der Terrorbekämpfung geopfert werden“, verlangt Philip Luther.