Heute in Österreich – Lieber einmal zu viel anonym anzurufen

Am letzten Freitag wurde in der technischen Abteilung eines Einkaufszentrum beim Vorbeigehen an einem eingeschalteten Fernsehapparat ein Satz aufgeschnappt, Menschen seien der Polizei zu melden, die nicht ins Ortsbild passen würden …

Dieser Satz fiel in der biedergemütlichen Sendung „Heute in Österreich“, nett und freundlich vom Moderator gesprochen, und es wurde zuerst geglaubt, sich verhört zu haben …

Später aber ersetzt die Zeitungslektüre den Gang zur Ohrenärztin … Tatsächlich, heute in Österreich, wird wirklich so gesprochen, es war kein vom Moderator selbst formulierter Satz, sondern seine bloße Weitergabe des Aufrufes der Polizei, wie in der Presse vom 18. November 2011 zu lesen ist …

Bemerkenswerter als die tollpatschige Formulierung über Menschen, die nicht ins Ortsbild passen würden, ist an diesem polizeilichen Aufruf aus dem Burgenland, das amtliche Verbreiten von Gerüchten (da gestützt auf nichts anderes als Vermutungen, als wäre die Polizei eine Sektion von sozial-heimatlichen Parteien), daß nämlich noch heuer Tausende …

Bemerkenswerter als diese tollpatschige und doch alles kenntlichmachende Formulierung ist an diesem polizeilichen Aufruf, die Verdächtigung zur allgegenwärtigen Selbstverständlichkeit zu verfestigen, die Verdächtigung als Normalität weiter zu etablieren: „Lieber einmal zu viel anzurufen“ … Und Verdächtigungen können auch „anonym“ …

Bemerkenswerter als diese tollpatschige Formulierung ist, daß die Sicherheitsbehörden mit ihrer eigentlichen Aufgaben alleine nicht mehr ihre berufliche Erfüllung zu finden scheinen, es sie dazu drängt, sich gesellschaftspolitisch zu äußern, wie erst vor kurzem ein Polizeidirektor in Graz, oder Einschätzungen bar jedweder Angabe von Fakten zu verbreiten, wer gefährlicher als die NPD …

SPG-Novelle – Die Verwechslung von Werner Faymann, Bundeskanzler

Es sei, sprach Werner Faymann, es sei, sagte der Bundeskanzler, den Abgeordneten unbenommen, auch nach dem Regierungsbeschluß noch Bedenken zu äußern … Werner Faymann muß von der Realpolitik in diesem Land, wie sie vor allem von der christschwarzen und von seiner Partei betrieben wird, derart benommen sein, daß er nicht mehr weiß, wer nach dem Gesetz in Österreich die Legislative ist und wer in Österreich zur Exekutive gehört …

Das Parlament, zum Auffrischen für den Bundeskanzler, ist die gesetzgebende Gewalt in Österreich, und die Regierung hat die vom Parlament beschlossenen Gesetze zu exekutieren. Soher kann die Regierung die Bedenken an den Gesetzesbeschlüssen im Parlament äußern, aber die Regierung kann nicht Gesetze beschließen, zu denen sich Abgeordnete höchstens mit Bedenken noch äußern dürfen.

Werner Faymann wird, ist nicht unberechtigt annehmen zu dürfen, diese seine Äußerung, daß es den Abgeordneten unbenommen sei, noch Bedenken äußern zu dürfen, sich auch hoch anrechnen, von seiner Großzügigkeit ergriffen -, ob der Bundeskanzler zur Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes griff, um zu überprüfen, ob die vielen Korrekturen und Einwendungen des Verfassungsdienstes zur Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Sicherheitsbehörden, wenigstens diese substantiell berücksichtigt wurden? Ehe sich die Regierung anmaßte, dieses Gesetz zu beschließen, genauer, anmaßt so zu tun, als wären es bereits  beschlossene Gesetze, während sie nach dem nach wie vor geltenden Recht in diesem Land bis zum Beschluß im Parlament nichts anderes sind als Entwürfe von Ministerialien …

Ob der Entwurf der Ministerialien wenigstens entsprechend den Korrekturen und Einwendungen des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gänzlich geändert wurde? Nach allem, was weiter zu diesem Teil des „Anti-Terror-Paketes“ zu lesen ist, nein.

Und wie sieht der Bundeskanzler die Rolle des Bundespräsidenten, ist es diesem auch unbenommen, noch Bedenken zu äußern? Ach, von Dr. Heinz Fischer ist nichts mehr zu vernehmen; vernommen wird vom Bundespräsidenten in dieser Angelegenheit wohl nur noch werden das Schnarren der Füllfeder bei seinem Beurkunden des Gesetzes zur Willkür und der Novelle …

PS Werner Faymann und weitere aus dieser Regierung sollten einmal als Schülerinnen die Demokratiewerkstatt,  ein Schülerparlament besuchen, und beispielsweise Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer aufmerksam lauschen, wenn sie zum Thema „Demokratie auf dem Prüfstand“ …

SM Johanna Mikl-Leitner: „Es darf keinen Richter geben.“

Es darf keinen Richter geben

micro phonedy

 

Als Sicherheitsministerin (Referenz an die Sicherheitsbehörden mit ihrer Liebe zu Abkürzungen: SM) bezeichnet sich Johanna Mikl-Leitner … Auch im Studio-Interview in der Sendung „Report“ des „ORF“ vom 15. November 2011 hat sie sich als SM dargestellt …

Das Wesentliche, worauf immer wieder hingewiesen werden muß, ist ihr Verweis, von ihr wohl als ausreichend gedacht, zur Beruhigung, auf den Sicherheitsbeauftragten im Innenministerium, der nach SM Mikl-Leitner ohnehin für den „Schutz des Betroffenen“ sorgen werde … Es wird also, die Sprache auch der SM hat es diesmal mehr als deutlich gemacht. Es wird Betroffene geben. Es wird durch die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei und durch das Gesetz zur Willkür Opfer des Staates geben.

Daß der Rechtsschutzbeauftragte für den Schutz sorgen wird können … Es darf darauf verwiesen werden, daß bisher keine Vorstellung erfolgte, wie das organisatorisch und administrativ tatsächlich geschehen könnte, um von einem tatsächlichen Schutz sprechen zu können, vor allem durch diesen Rechtsschutzbeauftragten, dessen Aufgabe damit erfüllt zu scheint, die Rolle des Phantoms der Rechtsschutzes in Beruhigungsreden zu geben:

Rechtsschutzbeauftragter, nicht mehr als ein Befehlsempfänger des Innenministers/der Innenministerin

Ein Multivorstandsmitglied im hohen Pensionsalter als Rechtsschutzbeauftragter …

Es wäre, meinte SM in diesem Interview, unseriös die Situation in Deutschland jetzt schon zu bewerten, aber es war für SM absolut seriös, mehr oder weniger bereits am Tag der Morde in Norwegen einen Einzeltäter zur Rechtfertigung dieser von der SM forcierten Gesetzesänderungen zu mißbrauchen … Die „Situation in Deutschland“ widerlegt Schlichtlöserinnen auf die unangenehmste Weise, daß es eben mit weiteren Gesetzen nicht einfach getan ist, daß es nicht neuer Gesetze in Österreich bedarf, sondern beispielsweise auch einer umfassenden Evaluation der Sicherheitsbehörden, nicht nur in bezug auf deren Ermittlungsleistungen …

Zwischen Seriosität und Nichtseriosität ist glücklicherweise immer noch Platz für die Humoreske. Die SM hat in diesem Interview zu einem Höhenflug angesetzt, möglicherweise mit dem Ziel, einen phantastisch-grotesken Roman abzuliefern, in der Nachfolge von Fritz Herzmanovsky-Orlando, oder seinem „Reich der Tarockei“ ein Kapitel hinzuzufügen, mehr dem „Tarockanien“, wie es Friedrich Torberg eigenmächtig änderte. Dem zurzeitigen Niveau entspricht es aber mehr, zu sagen, es wird mit den „verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten“ in der heruntergekommenen Gastwirtschaft Zur schwarzen Donau mit den roten Säulen geschnapst und SM liefert, weil auch Schnapsturniere nicht mehr ohne Rahmenprogramm auskommen, Freakshows etwa zum Anlocken der Bevölkerung bieten müssen, in den Pausen auf:

Wir sprechen hier von extremistischen Taten, das heißt, wenn hier wirklich extreme Gefahren vorhanden sind … Stellen sie sich vor, eine Mutter informiert die Polizei, daß ihr Sohn sich von der Familie abwendet, sich abkapselt von den Freunden, hier seine Ideologie ablegt, eine neue Ideologie annimmt, sich in der rechtsextremen Szene umschaut bzw. sich permanent dort aufhält und dann auch noch eine Drohung ausstößt, die hier heißt, er möchte eine Bombe legen, um die Welt zu verbessern, am Karlsplatz, und bisher hatten wir hier kein Instrumentarium zur Hand, wir konnten diesem Hinweis, dieser Information nicht einmal nachgehen, und jetzt mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes haben wir hier die Möglichkeit und die Chance, eine erweiterte Gefahrenforschung einzuleiten, aber auch nur unter der Voraussetzung, daß hier eine extreme Gefahr droht und unter der Voraussetzung, daß es hier das Okay des Rechtsschutzbeauftragten gibt, das heißt, hier gibt es einfach einen Schutz des Betroffenen, und gerade der Rechtsschutzbeauftragte, der unabhängig ist und weisungsfrei ist, hat hier die Interessen des Betroffenen zu wahren …

Ich bin sehr froh auch, daß ich hier die Chance habe, hier für Klärung zu sorgen. Wie Sie wissen, ist gerade die Verfassung ganz klar geregelt und gerade die Verfassung stellt hier ganz klar eine Gewaltenteilung, das heißt auf der einen Seite gibt es die Justiz und auf der anderen Seite gibt es die Verwaltung. Und gerade wir als Polizei fallen in den Verwaltungsbereich hinein und gerade im Verwaltungsbereich gibt es keinen Richter. Mir wäre ein Richter wert und wichtig, aber es darf keinen Richter geben …

Daß wir die rechtsradikale Szene gut im Griff zeigen, zeigt …

In der Epoche des unaufhörlichen und unaufgeforderten Herzeigens haben auch andere schon gezeigt, was sie stolz vorzuzeigen zu meinen glauben müssen:

Polizei und sozialheimatschaftliche Partei kennen …

Martin Graf – Fern von Österreich seiner Heimat nah

Einen an der Kunst der Ahnen recht interessierten Burschen muß es ungemein freuen, daß es in Österreich einen III. Präsidenten NR gibt, der sogar auf Dienstreisen nicht darauf verzichtet, seinen germanischen Staatskünstler um sich zu haben, und, auch, diesem Künstler ist zu wünschen, daß er die Reise nach  und den Aufenthalt in Südamerika und die Reise zurück in die recht verzierte Stube mit  dem deutschen Asylholzhacker an der Wand nicht aus der eigenen Tasche, die in Österreich für Künstler und Künstlerinnen ohnehin bloß mit Löchern gefüllt ist, …

Einen nach ordentlicher Politik sich Sehnenden muß das Herz das Blut recht aufkochen, beim Lesen der Site des III. Präsidenten NR auf der Plattform des Unternehmens „Facebook“, daß von einer „neuen Zeit“ geträumt wird, Polizeidirektoren keine Furcht kennen vor der Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Sicherheitsbehörden oder vor dem Gesetz zur Willkür, sondern einzig vor der Unterwanderung, die von der Fremde nach …

„Die neue Zeit“, die diesmal 2013 den Himmel verdunkeln soll: ein allenthalben wiederkehrender Traum mit dem Willen zur Verwandlung in Betätigung, unauslöschbar, wie es scheint, für den einen und die andere, auch in Österreich …

Wird der an den III. Präsidenten NR gesandte Traum von der „neuen Zeit“ von Dan Weber mit dem Kunstverständnis des Martin Graf addiert, kann als eine der Summen, die in Budapest bereits auf Theatertickets gedruckt ist, geschrieben werden: Ungarn-unter-Viktor-Orbán …

SPG-Novelle – Hoferische Aussage als universell einsetzbare Erklärungsvorlage für Sicherheitsbehörden – Durchgerutscht

Die Aussage eines Freiheitlichen, sie sei ihm durchgerutscht, wird die Polizei in Deutschland bereits aktuell möglicherweise überlegen, als Vorlage zu verwenden, um zu erklären, weshalb die Mörder in Deutschland trotz der nicht als unstreng zu bezeichnenden Gesetze …

Sie, die Mörderinnen, sind ihnen halt durchgerutscht …

Die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei und das Gesetz zur Willkür basieren zwar, wenn es so charakterisiert werden darf, auf laschem Denken, sind aber keinesfalls lasche Gesetze, die ab Jänner 2012 in Österreich treten sollen … Es ist den österreichischen Sicherheitsbehörden zu wünschen, und vor allem für alle Menschen in diesem Land zu hoffen, daß niemals ein Innenminister oder wieder eine Innenministerin eines Tages, eines schlimmen Tages erklären wird müssen, wie es trotz dieser Gesetze geschehen konnte, daß …

Eine Parallele zu Deutschland scheint es bereits in der Einschätzung der Gefahrenpotentiale zu geben, wie bereits berichtet wurde, ein freiheitlicher Polizeibeamter finde den muslimischen Glauben gefährlicher als die NPD …

Die Aussage von Norbert Hofer, von einem freiheitlich stellvertretenden Obmann und Abgeordneten im österreichischen Parlament, eine Wiederholung des Geschriebenen vom 24. September 2011:

Freiheitliche Partei zur gemeinsamen Gruppe mit NVP und NPD: Die rutschen durch

Könnte, in etwa, eine Schlagzeile in einer österreichischen Zeitung lauten, wenn beispielsweise Ing. Norbert Hofer darauf angesprochen werden würde, daß seine Partei u.a.m. mit der NVP und der NPD eine geschlossene Gruppe … Es ist längst überholt und zu kurz gegriffen, lediglich einzelne Funktionäre und Funktionärinnen der Freiheitlichen zu hinterfragen, ihre Verbindungen, ihre Aussagen und friends zu beleuchten … Denn es konspiriert beispielsweise, wie bereits näher ausgeführt, die Partei  als Gesamtpartei in einer Widerstandsgruppe „Nein zur Umvolkung“. Geschlossene Gruppen bilden sich, um Konkretes zu besprechen, um Konkretes zu planen, das vor der Öffentlichkeit, vor den Behörden verborgen sein will und muß. Es ist zu hoffen, daß diese geschlossene Gruppe das Recht auf Widerstand nur theoretisch …

Am Vorabend der SPG-Novelle ist für den ORF Fabel das Zentrum der Wichtigkeit

Gestern wurde nebenher mitbekommen, es werde in der Sendung „Im Zentrum“ über die Männerstreitigkeiten eines Organisierten Glaubens diskutiert werden, und es mußte augenblicklich gedacht werden, am Vorabend des Beschließens der SPG-Novelle im Ministerrat ist das einzige aktuell angemessene Thema für diese Sendung, das Gesetz zur Sicherheit der Polizei und das Gesetz zur Willkür …

Zu dieser Sendung hätte geladen werden können, der Rechtsschutzbeautragte, der vom Innenministerium nicht um eine Stellungnahme ersucht wurde, auch eine Vertreterin der Islamischen Glaubensgemeinschaft, die ebenfalls nicht um eine Stellungnahme ersucht wurde …

Stattdessen wieder einmal eine Ausstrahlung des Schaugerangels von Männern, die gleich Kindern ständig von den Geschichten ihres Lieblingsfabels reden müssen, und die zugleich als Erwachsene zum Bestreiten ihrer Lebenshaltungskosten ihren Fabel bewerben und verkaufen müssen.

PS In einem gewissen Sinn wäre eine Sendung über das Sicherheitspolizeigesetz und über das Terrorismuspräventionsgesetz ebenfalls zu einer Sendung über Fabeln geworden, wenn nämlich Johanna Mikl-Leitner oder Beatrix Karl geladen gewesen wären, sie hätten über die Wirkungskraft der von ihnen forcierten Gesetze bloße Märchen …

PPS Christoph Schönborn, ein leitender Angestellter dieses Organisierten Glaubens, um den es gestern wieder einmal ging, sagte vor einigen Tagen, „Ungehorsam“ sei ein Kampfwort. Das ist zu ergänzen. „Gehorsam“ ist ein Züchtigungswort, nicht nur in der Ideologie dieses Organisierten Glaubens, sondern auch die Praxis und die Idealsexualität der …

Die Mörder in Deutschland widerlegen die Sicherheitserhöhung durch die SPG-Novelle

Noch einmal derart eindrücklich und endgültig, daß nicht weiter, wie es jetzt erneut und massiv geschehen muß, die Sorge um die Aushöhlung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte vorgebracht zu werden braucht.

Es wird mit Absicht geschrieben, daß die Mörderinnen in Deutschland die Brauchbarkeit und den Nutzen des sogenannten „Anti-Terror-Paketes“ widerlegen, und diese  nicht die Argumente von Johanna Mikl-Leitner widerlegen, mit denen sie die Notwendigkeit einer neuerlichen gesetzlichen Verschärfung versucht zu begründen.

Denn es sind keine Argumente, die sie vorbringt, sondern die Anleitung für Kabarettisten und Kabarettistinnen, wie Lacher garantiert zu erzielen sind.

Die aktuelle Berichterstattung zu den Morden und den Ermittlungsleistungen in Deutschland zeigt einmal mehr als deutlich auf, was alles über Jahre hinweg passieren kann, während Sicherheitsbehörden danebenstehen und blindstolz auf ihre scharfen gesetzlichen Instrumentarien starren, ohne diese aber spielen zu wollen und spielen zu können …

Es zeigt aber auch einmal mehr auf, daß es nicht neuer und noch schärferer Gesetze bedarf, sondern daß die Sicherheitsbehörden eindringlich zu verpflichten sind, mit den bereits bestehenden Gesetzen ihre Arbeit zur vollsten Zufriedenheit zu leisten, ohne dabei weiter auf Gesinnungen Rücksicht zu nehmen …

Martin Graf lädt als Republik Österreich ein und will auch einen internationalen Staatskünstler – Odin M. Wiesinger

Was für eine schöne Einladung, was für eine hochoffizielle Einladung, als ob die Republik Österreich selbst eingeladen hätte. In ihr wichtigstes Gebäude. Eingeladen hat Martin Graf, III. Präsident NR. In das Parlament. Gerhard Pendl bekam eine Franz Dinghofer-Medaille. Eine von Odin M. Wiesinger gestaltete Medaille, von einem Künstler, der nun doch recht oft in das Parlament kommt, im Parlament präsent ist, aber auch, im nächsten Jahr in Paraguay (gemäß Grafens Unzensuriert), wofür er auch den christschwarzen Abgeordneten sehr dankbar sein darf, die vor allem für die Wahl von Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR …

Odin M. Wiesinger durfte hier schon vorgestellt werden. Es muß dem heute nichts hinzugefügt werden.

Gerhard Pendl ist ebenfalls nicht unbeschrieben. Auch dem muß heute nichts hinzugefügt werden. Vielleicht doch, daß er nicht nur schreiben kann, für das Buch über 150 Jahre Burschenschaften in Österreich von Herausgeber Martin Graf, sondern auch, wie in dieser Montage gelesen werden kann, Gräber pflegen und Totenreden halten kann. Der Bericht ist von Wiener Nachrichten Online, einer nicht nur Freiheitlichen nicht unbekannten Site …

Die Pflege scheint Freiheitlichen als die ehrenhafteste Treue aus dem Herzen zu fließen – vom Heldenplatz bis zum Friedhof …

Und zu Martin Graf muß heute wirklich keine Zeile mehr …

Rechtsschutzbeauftragter, nicht mehr als ein Befehlsempfänger der IM Mikl-Leitner (Eine SPG-Novelle)

Scheint dieser im Innenministerium angesiedelte Rechtsschutzbeauftragte zu sein, mit dem die zurzeitige Innenministerin derzeit versucht, die enormen Zweifel an der Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei wegzureden … Jedoch, als zumindest sonderbar kann es angesehen werden, daß der Rechtssschutzbeauftragte trotz seiner prominenten Rolle in der aktuellen Debatte sich selbst nicht zu Wort meldet, er auch keine schriftliche Stellungnahme abgab, obgleich diese Novelle ihn unmittelbar betrifft–, aber …

… der Rechtsschutzbeauftragte wurde auch nicht gefragt.

Der Rechtsschutzbeauftragte wurde offiziell nicht um eine Stellungnahme zu dieser Novelle von Ministerialien ersucht.

Es wurden, wie gelesen werden kann, sehr viele vom Innenministerium ersucht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, etwa die Bischofskonferenz, der Metropolit der Orthodoxenkirchen, die Israelitische Kultusgemeinde, die Bundesforste, die Bundesbahnen, der Bundestheaterverband, der Seniorenrat, die Dentistenkammer und so weiter und so fort …

Wer nicht ersucht wurde, ist der Rechtsschutzbeauftragte. Möglicherweise wird Johanna Mikl-Leitner, sollte sie danach gefragt werden, sagen, das hat keine Bedeutung, es wurde ja auch die Islamische Glaubensgemeinschaft nicht um eine Stellungnahme ersucht … Das ist nachvollziehbar, der Islamischen Glaubensgemeinschaft werden durch diese Novelle auch keine Aufgaben zugeteilt, hingegen dem Rechtsschutzbeauftragten …

Der Rechtsschutzbeauftragte wurde also nicht um eine Stellungnahme ersucht.

Und wer wird menschgemäß nicht gefragt?

Es ist der Untergebene, es ist der reine Befehlsempfänger.

Vom Untergebenen werden keine Stellungnahmen erwartet, der Untergebene hat Befehle auszuführen, und dazu zu schweigen, bis auf die behördengemäßen Vollzugsmeldungen …

Der Rechtsschutzbeauftragte scheint sich unabhängig daran zu halten, bis heute ist von ihm zu dieser Novelle keine Äußerung in der breiten medialen Öffentlichkeit … Möglicherweise sieht sich der Rechtsschutzbeauftragte in der Öffentlichkeit gut vertreten, gut geschützt, durch seine Innenministerin, die per Verordnung die Pauschalsätze für die Aufwandsentschädigung des Rechtsschutzbeauftragten …

Der Rechtsschutzbeauftragte scheint sich unabhängig daran zu halten, ohne Ersuchung durch das Innenministerium hat er auch keine Initiative gesetzt, also von sich aus eine Stellungnahme zu übermitteln, wie es viele andere taten, die ebenfalls nicht ersucht wurden …

Ein Multivorstandsmitglied im hohen Pensionsalter als Rechtsschutzbeauftragter schützt – Wie was, wann wen?

Johanna Mikl-Leitner sehe die Bedenken, kann der aktuellen Berichterstattung entnommen werden, bezüglich der geplanten Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei ausgeräumt .. Als Ausräumen der Bedenken muß dabei wohl das Hervorheben der notwendigen Zustimmung durch den Rechtsschutzbeauftragten gemeint sein …

Es gibt den Rechtsschutzbeauftragten im fortgeschrittenen Pensionsalter, der Vorstandsmitglied, was noch kennzeichnender ist, zusätzlich in mehreren nationalen und internationalen Vereinigungen ist, oder umgekehrt, er macht den Rechtsschutzbeauftragten zusätzlich zu seinen anderen …  Und es gibt zwei Stellvertreterinnen. Dann gibt es noch eine Referentin und eine Sekretärin. Somit insgesamt 5 Personen, für das gesamte Staatsgebiet gibt es fünf Personen, für den Schutz der Rechte von allen Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes, für den Rechtsschutz von etwa acht Millionen Menschen gibt es fünf Personen, wobei angenommen werden darf, daß der Dienststellenplan wenigstens für die Referentin und die Sekreträrin Vollzeitbeschäftigung vorsieht …

Denn der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreterinnen erfüllen diese Aufgabe nebenher, wofür ihnen nach der entsprechenden Rechtsgrundlage eine Entschädigung für deren Nebenbeierfüllung dieser Aufgabe gebührt, und die Pauschalsätze für die Bemessung dieser Entschädigung setzt der Bundesminister für Inneres fest …

Es scheint bereits bisher organisatorisch und administrativ kaum vorstellbar, daß der Rechtsschutzbeauftragte, der zur Pension sich noch etwas dazu verdient, und seine Stellvertreterinnen die umfangreichen Aufgaben, die rechtlich vorgeschrieben sind, zur vollsten Zufriedenheit erfüllen können, und nun kommen noch weitere hinzu … Wie und wo und wann ist der Rechtsschutzbeauftragte kontaktierbar für die Sicherheitsbehörden, die verpflichtet sind, von jeder Ermittlung …, wie, wo, vor allem wie umfasssend und bis wann prüft der Rechtsschutzbeauftragte … Möglicherweise sind die Referentin und die Sekretärin derart rechtlich versiert, im Angesichte vor allem einer Gefahr, sofort zu entscheiden, und der Rechtsschutzbeauftragte segnet im Nachhinein diese ihre Entscheidung ab, beispielsweise nach Rückkehr von einer Sitzung im Ausland oder von einem Kuraufenthalt …

Der Schutz „verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte“ besitzt in Österreich somit einen unglaublich hohen Stellenwert, und dieser wird in der kommenden Woche im Ministerrat noch durch die Novelle des Gesetzes zur Sicherheit der Polizei noch zu einem …