Die gesinnungsgemäß zensurierte Website der zurzeitigen Regierungspartei in Österreich ist eine international ausgerichtete Website. Recht im Mittelpunkt ihrer Kommentare stehen weltweite Vorfälle, weltweite Verbrechen, weltweite Politik, weltweite gesellschaftliche Entwicklungen, kurz gesagt, das Weltgeschehen.
Die Morde in Christchurch dürften aber für sie nicht unter „Einzelfälle“ zu reihen sein.
Die vielen Ermordeten und die vielen Verletzten in Christchurch dürften für sie, die gesinnungsgemäß zensurierte Website der zurzeitigen identitären Regierungspartei in Österreich, überhaupt keinen Kommentar würdig sein.
Es gibt gesinnungsgemäß wichtigere Belange, aus ihrer Sicht, die zu kommentieren sind, an diesem Freitag, dem 15. März 19 und an dem Donnerstag, dem 14. März 19 …
„So wehren Sie sich gegen DÖW-Datensammlung“
„März 2019: Die wichtigsten ‚Einzelfälle'“
„Klagenfurt: Makabere Äußerungen von SPÖ-Bürgermeisterin Mathiaschitz“
„Der neuen Bundesregierung gehören sechs Minister und ein Staatssekretär der Freiheitlichen Partei Österreichs an, die in den nächsten Wochen hier präsentiert werden. Wir beginnen mit einer Zwischenbilanz des Ressorts des Vizekanzlers, dem Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport:“
alle „präsentiert werden“ … Wenn alle mindestens durch zweimalige „entgeltliche Einschaltungen“, na, dann kommt doch recht tüchtig was herein, an Barem. Möglicherweise werden diese alle gar noch öfters geschaltet werden: „Entgeltliche Einschaltungen“ als „Kommentare“, die zusätzlich in der Spalte „Artikelempfehlung“ angepriesen werden, wie bereits mit dem ersten Geldeinnahmekommentar über die „Zwischenbilanz“ des „Vizekanzlers“ …
Daß die Website der zurzeitigen Regierungspartei einen Rosenkranz des Lobes der zurzeitigen Regierungspartei in Österreich beginnt, überrascht nicht, wo und wer sonst …
Aufgehorcht allerdings bei der Rosenkranzkugel …
„Das Ziel der Bundesregierung ist die Vollbeschäftigung durch eine eigene Job-Offensive.“
Nachdem es sich bei dieser Website um die internationalste Website in Österreich handelt — sie ist zweisprachig: englisch und deutsch, wird nun nur eines nicht genau gewußt, ist „FBI“ eine englische oder eine deutsche Abkürzung. In englischer Sprache steht „FBI“ für „Federal Bureau of Investigation“ — in deutscher Übersetzung ungefähr wie kurz Ermittlungsamt …
Obgleich das einfach wäre. Zu schreiben. Dr. David Berger schreibt auf der Website der zurzeitigen Regierungspartei unter dem Pseudonym „Austriak“.
Das legt der austriakische Kommentar vom 14. März 19 selbst nahe. Austriak stellt nicht den gesamten Kommentar unter Anführungszeichen. Austriak weiß um die Verwendung von Anführungszeichen. Auch aus anderen Kommentaren von Austriak ist das bekannt. Und selbst in diesem Kommentar zur „Moma-Störerin“ weiß Austriak die Anführungszeichen recht sicher zu setzen.
Austriak beginnt seinen Kommentar zwar mit „Hoch interessant“. Auch das ist bekannt, dieses Eigenlob der Männer, wenn sie ihre Texte da und dort wiederholen, ihre Texte breit verbreitet wissen wollen.
Weshalb Austriak aber nicht zu „Philosophia perennis“ verlinkt, könnte auch nur vermutet werden. Immerhin schreibt David Berger diesen Aufruf auf dieser Website bereits am 13. März 19. Vielleicht meint Austriak, der hochtrabende Titel der Website könnte die Unzensurierten überfordern, vor den Kopf stoßen, vielleicht aber meint Austriak selber, es müsse sich bei einem solchen Websitenamen um Zweideutiges, gar um Anrüchiges, das weder Austriak selbst noch den Unzensurierten zumutbar …
Was also Austriak schreibt, schreibt David Berger auf der Website „Der BRD-Schwindel – Wie die ‚BRD‘ ihr ‚Personal‘ verschaukelt!“ … Und ist das Austriak der Verbreitung recht und teuer …
Freilich, ganz anonym soll es dennoch nicht sein, wohl auch der Eitelkeit geschuldet, am Ende des Kommentars der Link zum „BRD-Schwindel“ …
Es wird hier also, obschon es recht leicht wäre, keine Vermutung angestellt, ob Austriak David Berger ist, David Berger nicht Austriak ist. Austriak ist Austriak. Und David Berger ist David Berger, ein römisch-katholischer Theologe der reinen Le…
Es wird hier nur ein Service angeboten. In diesem Kommentar wird dazu aufgerufen, es soll sich wer per E-Mail melden. Statt der E-Mail-Adresse wird lediglich kurz angeführt: „XXX“. Da gewußt wird, wie faul viele sind und also keinen Link anklicken, ihre Herzensgesinnungsseite nicht verlassen wollen, um in diesem Fall zur E-Mail-Adresse zu kommen, viele wohl auch überfordert sind, die eine E-Mail schreiben wollen, aber nach n-facher Vergeblichkeit es aufgeben, weil sie stets die Fehlermeldung erhalten, eine E-Mail-Adresse „XXX“ sei nicht bekannt, soll als Service hier die E-Mail-Adresse, wie diese David Berger und der „Schwindel“ zum bequemen Verwenden dem Meldeaufruf hinterlegt, angeführt werden: „mailto:davidbergerberlin@gmail.com“.
„Hoch interessant Moma-Störerin, eine billige ZDF-Propagandistin? . Wir gehen einmal hier davon aus, dass die Frau, die gestern Morgen im ZDF das Morgenmagazin sprengte und „Lügenpresse, Lügenfresse“ rief, tatsächlich eine Gegnerin der „Lügenpresse“ ist. Und nicht eine gekaufte Schauspielerin, auf deren Negativfolie Hajali und das ZDF mit Dialogbereitschaft glänzen sollten. . Wenn das so ist, ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass sie auch die freien Medien liest. Deshalb unsere Bitte: . Bitte melden Sie sich bei uns! Alle entstehenden Unkosten werden wir gerne tragen. Wir würden gerne ein Interview mit Ihnen zu Ihren Motiven führen! Kontaktaufnahme am besten per e-mail:XXX . Update: es gibt bereits erste Vermutungen . Spekulative Gedanken zum ‚Anschlag auf die Presse‘ bei #MOMA: Liebe #Dunja: Schöne Grüße an Monika. Monikas Spezialgebiet ist ‚verdeckte PR‘. Bild links: ‚Störerin‘ Bild rechts: ‚Spezialistin für versteckte PR‘ (Spekulation) http://brd–schwindel.ru/moma-stoererin–eine-billig“
Damit wäre es getan, die Serviceleistung erbracht, die E-Mail-Adresse für die Faulen und Überforderten nachgereicht.
Dabei doch etwas gelernt oder sogar verstanden. Weshalb Austriak zum „BRD-Schwindel“ verlinkt, es Austriak doch eine recht gesinnungsliebe Website sein muß, eine Gesinnungsherzenslektüre. Austriak, es doch selbst recht versteht, Gesinnungssatiren anzupreisen. Eine Website, auf der auch die Satire recht geschätzt wird, wie sie Austriak versteht …
„Dies ist ein großartiges Beispiel für die Umgehung des Zensors. Es erinnert an die beste Satire der UdSSR und des Zarismus, als sich russische Witze über die Zensoren lustig machten und durch Geschicklichkeit und Einfallsreichtum viele Dinge an ihnen vorbeiziehen konnten, die ‚zwischen den Zeilen‘ gelesen werden sollten.“
Die Verantwortlichen der Website der zurzeitigen Regierungspartei werden es sich wohl recht hoch anrechnen, daß die Kommentare nun gelöscht sind. Es hat doch einige Tage gedauert, bis sie es über ihr Gesinnungsherz brachten, diese zu löschen.
Nun sind also alle Kommentare unter diesem Kommentar der Website der zurzeitigen Regierungspartei und somit auch diese zwei Kommentare entfernt. So könnte jetzt gesagt werden, alles ist gut — — ja, es ist gut, austriakisch gut. Beide Kommentare sind entfernt. Es kann kein Mensch mehr etwas sagen. Das Gedankengut von beiden Kommentaren aber, das bleibt. Viele haben beiden Kommentaren zugestimmt. Es muß nicht mehr niedergeschrieben bleiben, es ist weiter in ihren Köpfen doch ungelöscht.
Es sind sogar deren drei Kommentare, genaugenommen. Der Frau, die ihr Kind den Vornamen „Europa“ geben möchte, so stand es auf der Website und klebt weiter in den Köpfen der Zustimmenden, wird ein „Geschenk der Natur“ zugedacht: „Riesenzecken übertragen Krim-Kongo-Fieber“ …
Aber, wie stets auf dieser Website, dauert es nur kurz, bis dieses Gedankengut wieder niedergeschrieben gesehen werden will, bis wieder viele diesem Gedankengut sichtbar zugestimmt sehen wollen. Austriak Huber, vielleicht eine Austriakin Huber, weiß, wohin Menschen zu verbringen sind, und wieder können viele, recht viele dem huberischen Austriak oder der huberischen Austriakin zustimmen.
„Weg mit ihr, Deutschland und auch ganz Europa werden´s danken! Und dann das Gefängnis in Spandau wieder reaktivieren. Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind auch Hochverrat und Genozidversuche am eigenen Volk. dem Ganzen könnte man ja ein e Art von internationalem Tribunal voran gehen lassen, wo auch diverse Brüsseler Spitzen und ihnen hörige nationale Politiker mit einbezogen werden könnten!“
Nun, mit dem Kommentar vom 11. März 2019, wird es ganz und gar verständlich, ist ungarisch kein spanisch mehr, weshalb also am 9. März 2019 Kindesmißbrauch und UNO von ihr, der Website der zurzeitigen Regierungspartei in Österreich, in einen Kommentar zu pressen war.
Konnte Herausgefundenes je leichter geprüft werden?
Allein schon das Hintergrundbild mit den Geldscheinen im Rücken des öffentlich-rechtlichen Fernsehmoderators weist auf die recht höchste Redlichkeit hin.
Und das „geheime EU-Dokument“, von dem im Kommentar der Website geschrieben wird, die ungarische Fernsehanstalt hält es selbstverständlich nicht geheim, zeigt es her. Im Zeitraffer. Im Schnelldurchlauf. Das englische Dokument. Fünf englische Halbsätze und Viertelsätze werden zur Prüfung auch kurz hervorgehoben, so daß ein jeder Mensch in Österreich diesen Beleg als seine Wahrheit hin recht leicht überprüfen kann.
Noch nie ward eine Belegsprüfung in Österreich leichter gemacht: englische Fünftelsätze zu lesen, die zusätzlich ungarisch erklärt, erläutert zu hören sind.
So aktuell ist die gesinnungsgemäß zensurierte Website der zurzeitigen Regierungspartei. Sie ist im Jahr 18. Und sie tut so, als wäre sie im Jahr 19. Nichts in diesem Kommentar deutet darauf hin, daß es bereits über ein Jahr her ist, daß dieser Mann verurteilt wurde.
„Der höchste Vertreter der UN-Kinderrechtsorganisation und führender Aktivist für Kinderrechte bei UNICEF, Peter Newell, wurde bereits im Jänner in Großbritannien in fünf Fällen wegen Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bekannt wurde das Urteil aber erst in der letzten Woche. Die Straftaten ereigneten sich in den 1960er Jahren und wurden erst 2016 öffentlich.“
Es wird mit diesem Kommentar also eingeflüstert, das wäre erst im Jänner 2019 passiert, erst 2019 bekanntgeworden, und auch eingeflüstert, er wäre nach wie vor „höchster Vertreter“ und „führender Aktivist“ … Ja, das ist gesinnungsgemäße wahre Aktualität und gesinnungsgemäße wahre Redlichkeit …
Das wäre nicht weiter zu notieren. Wer, wird gesagt werden, die Website der zurzeitigen Regierungspartei kennt, erwartet eben genau das von ihr, über ein Jahr alte Aktualität oder kurz 18er Aktualität und gesinnungsgemäße Redlichkeit.
Es ist jedoch zu notieren, weil diese 18er Aktualität und diese Redlichkeit sich verbreitet. Wie gelesen werden kann, übernimmt Fisch+Fleisch am 10. März 2019 das von der regierungsparteilichen Website am 9. März 2019 Verbreitete, freilich – und Fisch+Fleisch dreht an der Schraube der Redlichkeit weiter – ohne zu erwähnen, bei wem das „coole Medium fischundfleisch“ das abschreibt … es wird halt noch ein Genierer dabei sein, von dieser Website zu übernehmen die …
„A spokesman for UNICEF said today: ‚We are deeply shocked to hear of the arrest of Peter Newell. We had no knowledge of this crime when he worked as a UNICEF consultant over 10 years ago. UNICEF has since set in place strong procedures to vet staff and Consultants.‘ By James Fielding For Mailonline. Published: 09:50 GMT, 16 February 2018 | Updated: 15:20 GMT, 16 February 2018″
Inzwischen sind es also über elf Jahre her, daß dieser Mann für UNICEF … Was aber kümmert das eine so „coole“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Fisch und Fleisch, heißt es so schön oder ähnlich in einem Sprichwort, der Redlichkeit und Aktualität …
Das wird von den Verantwortlichen der gesinnungsgemäß zensurierten Website der identitären Regierungspartei in Österreich gesinnungsgemäß wohl nicht so gesehen, daß mit diesem Kommentar von Austriak seit dem 8. März 2019 auf ihrer Seite Verharmlosung oder bereits Wiederbetätigung betrieben unter dem „Deckmantel der“ …
Genaugenommen passiert es nicht unter dem Deckmantel der Satire. Austriak verweist und verlinkt zwar zu einer Satire, wie gelesen werden kann,
Diese Verharmlosung oder bereits Wiederbetätigung, gewiß aber Verunglimpfung der „Weltoffenheit“ hat seit dem letzten Freitag weiter Zuspruch gefunden, lediglich eine Person beurteilt es abwertend, wie an diesem Sonntag, dem 10. März 2019, notiert werden kann.
„Satire: Anti-Rassist Adolf Hitler Die beste Satire die ICH jemals gesehen habe. Liebe Mituser! Zum nachdenken………..besser gehts nimma. (Das ist so intelligent gemacht, dass es mir einen Schauer über den Rücken jagt. Hier ist Hitler wieder ein Faschist unter dem Deckmantel der Weltoffenheit). https://www.youtube.com/watch?v=ZKCSo3vCMBI&feature=youtu.be. mfg AUSTRIAK“
Damit es nicht heißt, das obige Zitat sei nicht korrekt. Nachdem Austriak zu dieser Satire verlinkt, kann es nachvollzogen werden, daß es keiner weiteren Verlinkung zu dieser Satire bedarf. Deshalb wurde im obigen Zitat ein anderer Link gesetzt, und zwar zu Kapiteln, die davon erzählen, was in der zurzeitigen Regierungspartei in Österreich noch so unter Satire läuft, verstanden …
Der Gesinnung ihre Satire, der Satire ihre Gesinnung
„§ 250 StGB Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs
Wer es unternimmt (§ 242 Abs. 2), den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung, die Bundesregierung, einen Landtag, eine Landesregierung, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof oder den Obersten Gerichtshof mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder zu hindern, ihre Befugnisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
§ 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen
(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,
1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,
2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder
3. Verbrechen im Sinne der §§ 321 bis 321f sowie § 321k, die von einem inländischen oder einem internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, billigt, leugnet, gröblich verharmlost oder rechtfertigt, wobei die Handlung gegen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe gerichtet ist und in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe aufzustacheln, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer die Tat nach Abs. 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die in Abs. 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer durch eine Tat nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, dass andere Personen gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Gewalt ausüben, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(4) Wer, wenn er nicht als an einer Handlung nach den Abs. 1 bis 3 Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, schriftliches Material, Bilder oder andere Darstellungen von Ideen oder Theorien, die Hass oder Gewalt gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe befürworten, fördern oder dazu aufstacheln, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, wodurch diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“
„‚Schwarzblau gehört abgesetzt. Wenn nötig, mit Gewalt!‘ An die LPD Wien-seits eh schon Richtung des Herrn Gerald Kitzmüller unterwegs?? Bei mir wart ihr gleich ein paar Mal wegen nichts!!! 2 Mann plus eine ‚Dame‘ haben fast die Türe eingetreten. Sogar einen Zeugen habe ich dafür-ein netter POLE. (Nachbar). Oder gehts nur auf UNS los??????“
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