Keine Prüfung der Aufnahme von Datenverarbeitungen durch Kirchen und Religionsgesellschaften

Es wollte eigentlich nur die Information unkommentiert veröffentlicht werden, wie es um das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung aktuell bestellt ist …

Jedoch ganz unkommentiert ist dies nicht möglich. Auch wenn es nicht unmittelbar etwas mit den Vorratsdaten zu tun hat, so doch mit der Möglichkeit, ab 15. April 2013 das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien zu unterschreiben, also mit der aktuellen und breiten Debatte darüber, wie sehr in Österreich den sogenannten anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften besondere Stellungen in den Gesetzen eingeräumt werden …

Datenschutzgesetz - Besondere Bestimmungen für Religionsgesellschaften

„Meldepflichtige Datenanwendungen, die weder einer […] entsprechen, noch innere Angelegenheiten der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften […]“

Es war nicht die Absicht, nach weiteren besonderen gesetzlichen Erwähnungen und Stellungen der Religionsgesellschaften zu suchen, sondern ein Zufall, oder, wird an die Fülle der gesetzlichen Erwähnungen gedacht, ein nicht zu entgehender Zufall … Es war nicht die Neugier in bezug auf Religionsgesellschaften, sondern die Neugier darauf, ob der Zugriff auf Vorratsdaten durch das Bundesheer inzwischen aus dem Ministerialentwurf wie angekündigt tatsächlich entfernt wurde, verleitete dazu, auch einen Blick in das Datenschutzgesetz zu werfen, weil in der neuen Vorlage die Beschwerdemöglichkeit wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen statt an das Bundesverwaltungsgericht nun an die Datenschutzbehörde zu erheben ist …

Und kaum war das Datenschutzgesetz aufgeschlagen, mußte über Religionsgesellschaften auch in diesem Gesetz gelesen werden … Im gültigen Datenschutzgesetz wird Religionsgesellschaften eine rechtliche Bevorzugung eingeräumt, an der auch durch die aktuell geplante Novelle nichts geändert werden will …

Um aber die aktuellen Informationen über die Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verzögern, lediglich noch der Hinweis, daß die entsprechende Passage aus dem Datengeschutzgesetz zur werten Lektüre auf die carte postale geklebt wurde.

AKVorrat übermittelt Stellungnahme im Verfahren beim EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2012 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung (VDS) mit der EU Grundrechte-Charta (GRC) vorgelegt. Im Ausgangsverfahren haben insgesamt 11.139 Personen, organisiert durch denAKVorrat.at, im Juni 2012 beim VfGH einen Antrag zur Aufhebung der VDS eingebracht (www.verfassungsklage.at). Nun hat der AKVorrat.at im Namen der AntragstellerInnen fristgerecht bis zum 10. April 2013 eine Stellungnahme beim EuGH in Luxemburg vorgelegt. Der Schriftsatz steht unter http://unurl.org/AKVorratEuGH zum Download bereit.

Die Stellungnahme bringt auf 21 Seiten pointiert die Argumente vor, warum die Garantien der EU Grundrechte-Charta durch die VDS im Sinne der Richtlinie 2006/24/EG verletzt werden. Im Wesentlichen orientiert sich der Schriftsatz am Vorbringen im Antrag an den VfGH, allerdings reduziert auf die rein EU-rechtliche Dimension, da die spezifisch österreichischen Aspekte bei den vorgelegten Fragen keine Rolle spielen. Der Schriftsatz steht unter www.akvorrat.at sowie www.verfassungsklage.at zum Download bereit.

Nun liegt die Hoffnung beim EuGH, der mit Wirksamkeit für die gesamte EU klarstellen kann, dass die Vorratsdatenspeicherung den Grundrechten und Grundwerten Europas widerspricht und daher aufzuheben ist. Bis zu einer Entscheidung wird es aber wohl noch zumindest ein Jahr dauern. Die primäre Verantwortung liegt bei den demokratisch gewählten Volksvertretern. Säumig bleibt die Politik aber mit der längst versprochenen Überarbeitung der VDS-Richtlinie. Man will angeblich erst den Ausgang der aktuellen Reform des Datenschutzrechts auf EU-Ebene abwarten. BürgerInnenbeteiligung ist auch hier gefragt – siehe dazu die Initiative https://wirwollendatenschutz.at/.

Die beste Überarbeitung der VDS-Richtlinie wäre jedenfalls deren Abschaffung! Der AKVorrat.at wird daher seine Aufklärungsarbeit fortsetzen. Schließlich sollten die Grundsätze der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit vor allem von einer mündigen Zivilgesellschaft getragen werden und nicht nur davon abhängen, dass einige Richterinnen und Richter alleine einer überschießenden Politik der Sicherheit Grenzen ziehen müssen.

Weitere Informationen:
www.akvorrat.at
www.zeichnemit.at
www.verfassungsklage.at
http://unurl.org/AKVorratEuGH
https://wirwollendatenschutz.at/

Wird das Bundesheer sich jetzt doch auch vom Datenvorrat mästen können?

Norbert Darabos hat vor etwa einem Monat medial verkünden lassen, das Gesetz für den heeresnachrichtlichen Zugriff auf Vorratsdaten werde „so“ nicht kommen, das werde aus dem Ministerialentwurf gestrichen werden …

Vorratsdatenzugriff durch Bundesheer

SPÖ-Wehrsprecher doch für Zugriff auf Vorratsdaten. Christschwarzer Wehrsprecher bemängelt bloß die fehlende Absprache …

Nun, etwa einen Monat nach dieser medialen Verkündigung ist aber nach wie vor kein anderer Ministerialentwurf, nicht einmal ein entsprechend geänderter Ministerialentwurf auf der Website des Parlaments veröffentlicht, und etwa einen Monat nach dieser medialen Ankündigung des Streichens der entsprechenden Passage aus dem Ministerialentwurf langen immer noch Stellungnahmen ein, die sich nur auf den unveränderten Ministerialentwurf beziehen können, die der Ankündigung nur vertrauen können, daß dieses Gesetz „so“ nicht kommen werde, wie in der jüngsten Stellungnahme vom 4. März 2013 vom Datenschutzrat ebenfalls gelesen werden kann …

Etwa einen Monat nach der Ankündigung gibt es also weiterhin keinen anderen öffentlich zugänglich gemachten Ministerialentwurf, etwa einen Monat nach dieser Ankündigung durch Verteidigungsminister Norbert Darabos kann also weiterhin nur auf den ersten Ministerialentwurf eine Stellungnahme bezogen werden …

Norbert Darabos ist, wie heute zu vernehmen ist, nicht mehr Verteidigungsminister, er wird Bundesgeschäftsführer. Da muß einfach aufgrund der personellen Veränderung und des unveränderten Ministerialentwurfes die Frage gestellt werden, was wird nun aus den Daten der Bürgerinnen und Bürger werden? Doch noch Sammelobjekte auch für das Bundesheer?

Hinzukommt, daß die Wehrsprecher von SPÖ und ÖVP nach der medialen Ankündigung,  daß dieses Gesetz „so“ nicht kommen werde, weder es bekräftigten, viel mehr es gar nicht bestätigten, daß es „so“ nicht kommen werde …

Hinzukommt, daß sechs Landesregierungen keine Einwendungen gegen den bundesheerlichen Zugriff auf Vorratsdaten …

Es sieht also nicht überzeugend danach aus, daß der Bürger und die Bürgerin nicht mehr im Datenkreuz des Bundesheeres ….

Es gibt also im Grunde bis heute lediglich eine mediale Verlautbarung, daß dieses Gesetz „so“ nicht kommen werde, aber von einem Minister, der dafür nicht mehr zuständig ist, aber von einem Minister, der als amtierender Minister schon ganz anderes verlautbaren hat lassen, etwa, daß die Wehrpflicht in Stein gemeißelt ist -, das hat sich inzwischen als wahr herausgestellt, aber der Steinmetz war nicht Norbert Darabos

Bundesheerlicher Zugriff auf Vorratsdaten – Sechs Landesregierungen äußern in ihren Stellungnahmen keine Einwendungen

Es wurde bereits geschrieben, wie überreichlich seltsam es anmutet, daß zu einem Ministerialentwurf, der „so“ nicht kommen soll, dennoch Stellungnahmen abgegeben werden, also nicht darauf gewartet wird, bis ein veränderter Entwurf zur Begutachtung vorliegt -, dann aber mit einer üblichen und angemessenen und also nicht brutal verkürzten Begutachtungsfrist ….

Bundesheerlicher Vorratsdatenzugriff - Keine Einwendungen von sechs Landesregierungen

Von sieben Landesregierungen haben sechs keine Einwendungen gegen bundesheerlichen Zugriff auf Vorratsdaten und nur eine äußert Bedenken gegen ausgeweitete Eintrittsrechte des Verteidigungsministers …

Inzwischen sind weitere Stellungnahmen, wie gelesen werden kann, eingelangt, vor allem von Landesregierungen. Zu diesen sieben Stellugnahmen ist festzuhalten, daß sechs Landesregierungen bezüglich des bundesheerlichen Begehrens auf Zugriff der Daten von Bürgern und Bürgerinnen keinen Einwendungen erheben, ja, nicht einmal Bedenken dagegen formulieren. Lediglich eine von sieben Landesregierungen hält schriftlich ihre Bedenken dagegen fest. Und eine der sechs Landesregierungen, die dagegen keine Einwendungen erhebt, hat das sogar noch in einer Sitzung am 19. Februar 2013 beschlossen, keine Einwendungen zu erheben … Und nur eine der sieben Landesregierungen, die zwar keine Bedenken gegen die bundesheerliche Gier auf die Daten der Bürgerinnen und Bürger äußert, lehnt die ausgeweiteten Eintrittrechte des Verteidigungsministers ab …

Es stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, Stellungnahmen zu einem Ministerialentwurf abzugeben, der in dieser Fassung „so“ nicht kommen soll. Ist es lediglich eine Vergeudung von Ressourcen, Stellungnahmen zu einem Entwurf zu schreiben, von dem eigentlich gewußt werden müßte, daß dieser „so“ nicht kommen soll? Wieso liegt bis dato noch kein geänderter Entwurf vom Verteidigungsministerium vor, ist auf der Website des Parlaments keiner zur Begutachtung veröffentlicht? Wird es doch keinen anderen Entwurf mehr geben? Soll doch noch versucht werden, diesen unveränderten Ministerialentwurf, also auch mit dem bundesheerlichen Zugriff auf die Vorratsdaten, durchzubringen, und sind die dazu positiven Stellungnahmen von sechs Landesregierungen die dann letztlich doch ausschlaggebenden, um Bürger und Bürgerinnen durch das bundesheerliche Datenkreuz gesetzlich gedeckt ins Visier nehmen zu können?

Der Bürger und die Bürgerin doch nicht aus dem Datenkreuz des Bundesheeres?

Reichlich sonderbar mutet es an, daß bis zum gestrigen Tag, 18. Februar 2013, Stellungnahmen zum Ministerialentwurf auch zum bundesheerlichen Durchgriff auf die Vorratsdaten einlangten, der laut Aussage von Verteidigungsminister Norbert Darabos „so“ nicht Gesetz werden soll …

Wehrrecht - MinisterialentwurfWie ist das zu erklären?

Heute, am 19. Februar 2013, rennt die extrem kurz eingeräumte Begutachtungsfrist für diesen Entwurf ab, der nach wie vor unverändert und also in der kritisierten Fassung auf der Website des Parlaments veröffentlicht ist, also alles darauf hindeutet, daß dieser Entwurf nach wie vor in Vorbereitung zur Gesetzwerdung ist …

Ist es damit zu erklären, daß die Stellungnehmenden kein Vertrauen in die Aussage des Verteidigungsministers haben? Deshalb es als notwendig erachten, in ihren Stellungnahmen auf den Paragraphen 22 eingehen zu müssen? Oder ist es damit zu erklären, daß die Stellungnehmenden nicht darüber informiert sind, daß dieser Vorratsdatendurchgriffermächtigungsparagraph „so“ nicht kommen werde?

Es lohnt, die Stellungnahmen zu lesen, etwa die vom Rechnungshof, der sich auch mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit auseinandersetzt -, immerhin sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht „Beschwerden von Personen, die behaupten …“, verhandelt werden … Übrigens, der Paragraph über Beschwerden wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wurde gestrichen, in diesem Paragraph hieß es noch: „Die Datenschutzkommission entscheidet nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch Datenverwendung …“. Nun heißt es, behauptete Verletzungen, wobei es diesen Paragraphen bislang auch schon und zusätzlich gab, nun ist dieser lediglich umgeschrieben auf das Bundesverwaltungsgericht …

Es lohnt, die Stelllungnahmen zu lesen, auch die von der Bundesheergewerkschaft … Sollen doch nach dieser Interpretation die zivilen Bediensteten des Verteidigungsministeriums ebenfalls Befehlen unterworfen werden. Nach den Erfahrungen gerade mit der „Volksbefragung“ könnte beinahe nachvollzogen werden, daß der Minister in seinem Ressort nur noch strikt zu befolgende Befehle ausgeben möchte, zivile Angestellte haben will, die ihre Befehle exekutieren, die Pflicht eilfertig erfüllen, die ihnen dereinst, wenn notwendig, in österreichischer Tradition zur Erklärung dienen kann, nichts außer der Pflicht getan zu tun haben …

Minister, Ministerinnen, die per Befehl regieren, ist das die Weiterentwicklung zur Direktdemokratie, wie sie in Österreich verstanden wird …

Gesetzlicher Abbau von bürgerlichen Rechten zugunsten bundesheerlicher Überwachung

Der Versuch mit einem Ministerialentwurf die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, auch dem Bundesheer uneingeschränkten, unverzüglichen und kostenlosen Zugang zu über Bürger und Bürgerinnen gesammelte Vorratsaten zu öffnen, scheint ein Versuch zu bleiben, und es ist anzunehmen, es wird nicht der letzte Versuch gewesen sein.

Rechtlose sind am besten zu überwachen

Rechtlose sind am bequemsten und am besten überwachbar.

Was aber an diesem Ministerialentwurf auffällt, es soll nicht mehr nur beim uneingschränkten Überwachen der Bürgerinnen und Bürger nun auch zusätzlich durch das Militär bleiben, es sollen ebenfalls bürgerliche Rechte abgesprochen werden. So ist in diesem Ministerialentwurf vorgesehen, aus dem Wehrrecht die „Beschwerde wegen Verletzung nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen“ zu eliminieren, die Datenschutzkommission auszuschalten …

In der Logik des Überwachungsstaates hat es seine Richtigkeit, im Zuge der Ausweitung der Überwachung auch gleich bürgerliche Rechte zu elminieren, denn nur ein rechtloser Bürger ist ein vollständig gut zu überwachender Bürger, nur eine Bürgerin, die sich an niemanden mehr wenden kann, ist eine gut und vollständig zu überwachende Bürgerin … An dieser Überwachungsstaatslogikschraube wird also weiter forciert gedreht …

Den Medien ist nun zu entnehmen, dieses Gesetz werde so nicht kommen, allerdings wird lediglich davon gesprochen, es werde der Paragraph 22, in dem es um den bundesheerlichen Zugrif auf die Vorratsdaten geht, so nicht kommen. Nicht zu lesen aber ist darüber, ob auch die im Ministerialentwurf vorgesehenen Eliminierungen bürgerlicher Rechte damit so nicht kommen werden …

Übrigens, der unveränderte Ministerialentwurf zur Ausweitung der Überwachung und zum Abbau bürgerlicher Rechte ist nach wie vor auch heute, 10. Februar 2013, unverändert auf der Website des Parlamentes als unverändert zu behandelnder Gesetzestext mit einer Begutachtungsfrist bis zum 19. Februar 2013 vorhanden …

Ministerialentwurf zum Wehrgesetz – Militärisches Gieren nach Daten von Bürgerinnen und Bürgern

Als Dank an die Bürger und Bürgerinnen für deren Teilnahme an der „Volksbefragung“

Datenschutzkommission: gibt es nicht mehr …
Verwendung von Vorratsdaten …
Auskünfte sind unverzüglich und kostenlos zu erteilen …
Beschwerden wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen: entfällt …
Ausweitung der Befugnisse des Verteidigungsministers …
Militärische Gier nach Daten der Bürger und Bürgerinnen

Keine Datenschutzkommission mehr – Keine Beschwerden mehr – Aber kostenloser und unverzüglcher Zugriff auf Vorratsdaten – Ausweitung der Befugnisse der Verteidiigungsministerin …

Da es schnell gehen muß, werden nur die wichtigsten Paragraphen stichwortartig der geplanten gesetzlichen Veränderungen oben angeführt, mit dem Ersuchen an Sie, sich selbst über diesen Ministerialentwurf zur Befriedigung der militärischen Datengier in seiner Gesamtheit zu informieren. Die wichtigsten Stellen sind für einen raschen Überblick in der Collage zusammengefaßt. Es muß schnell gehen, weil das Verteidigungsministerium diese Schnelligkeit vorgibt, es schreibt dem Nationalrat eine Begutachtungsfrist bis zum 19. Februar 2013 vor -, eine Zeitspanne, die für einen Gesetzesüberfall angemessen erscheint, aber nicht für eine sorgfältige Begutachtung, mehr noch, aber nicht für ein Unscharfmachen …

Am 20. Jänner 2013 fand die „Volksbefragung“ zu Wehrpflicht und Berufsheer unter einer doch in dieser Höhe nicht erwarteten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern statt, wofür sich das Verteidigungsministerium bereits am 31. Jänner 2013 mit der Einbringung einer Änderung des Wehrgesetzes 2001 wohl bei den Bürgern und Bürgerinnen bedanken möchte, aber vor allem die gesetzliche Fütterung des Bundesheeres mit Daten der Bürgerinnen und Bürger zu sichern gedenken will.

Menschgemäß ist es verständlich, daß der über das „Volksbefragungs“-Ergebnis enttäuschte Verteidigungsminister die verstärkte militärische Überwachung der Bürger und Bürgerinnen ein Anliegen sein muß, um nie wieder ein derartiges Ergebnis zur Kenntnis nehmen zu müssen, aber Norbert Darabos muß sich wohl kaum vor einem weiteren und für ihn unerfreulichen Ergebnis …

Das Bundesheer scheint durch dieses Ergebnis der „Volksbefragung“ sich gestärkt zu fühlen, nun durch ihr eigenes Gesetzt an die Daten kommen zu können, nachdem es beim Sicherheitspolizeigesetz ein noch strengeres und ein für das Bundesheer günstigeres lediglich empfehlen konnte …

PS Eine „Volksbefragung“ aber darüber, ob Bürger und Bürgerinnen ihre Daten auch dem Bundesheer überlassen wollen oder nicht, eine derartige „Volksbefragung“ wird nicht in Aussicht gestellt. Die Zeit der „Volksbefragungen“ ist wieder vorüber, genauer, ist noch gar nicht gewesen. Was den Bürgern und Bürgerinnen wieder bleibt, ist, um die direkte Demokratie sich selber zu kümmern …

Drone: modern toy for killing without accusation, without trial, without offence

Auch das österreichische Bundesheer will mit Drohnen sich (b)rüsten

Seit der „Volksbefragung“ zu Wehrpflicht und Berufsheer am 20. Jänner 2013 sind mehr als zwei Wochen vergangen und schon liegt der Einkaufszettel des Bundesheeres vor, auf dem auch Drohnen stehen …

DrohnenDrohne: eine längst schon zum Symbol gewordene Waffe zum Ermorden von Menschen, die keine strafrechtlich zu verfolgende Tat begingen, dafür aber ohne Anklage, ohne Prozess, ohne Richter und Richterinnen getötet werden …

Es wird schon gewußt, die Drohnen für das österreichische Bundesheer sollen unbewaffnet sein, das will auch Verteidigungsminister Norbert Darabos so, und er kann sich viele Möglichkeiten des Einsatzes vorstellen: beim Katastrophenschutz, auch für die Unterstützung des Innenministeriums beim Assistenzeinsatz an der Grenze – Drohnen zur Unterstützung des Innenministeriums im Inland … (Nur nebenher: vom Assistenzeinsatz an der Grenze kann Norbert Darabos nach wie vor nicht lassen, trotz der neuerlichen vernichtenden Kritik durch den Rechnungshof an diesem Assistenzeinsatz.)

Weshalb heute noch einmal auf diese „Volksbefragung“ zurückgekommen wird, ist einfach zu erklären. Obgleich in den Wochen vor der „Volksbefragung“ es eine rege öffentliche und mediale und parteipolitische Diskussion über – nein, nicht über das Militär – das Nebensächlichste in diesem Zusammenhang gab, wurde doch auch von Bedrohungen gesprochen, Bedrohungen durch den Terrorismus, aber es wurde nicht über die Bedrohung durch das Militär selbst breit gesprochen, und diese Bedrohung durch das Militär selbst ist immer wieder anzusprechen, diese Bedrohung durch das Militär selbst muß, sogar in Österreich, auf die Agenda zur breitesten Diskussion.

Es gibt dazu auch einen aktuellen Anlaß, es heute anzusprechen, zum einen die bevorstehende Bestellung von John Brennan zum CIA-Chef und die Veröffentlichung durch NBC eines Papiers des US-Justizministeriums über den rechtlichen Rahmen über die gezielte Tötung von US-Bürgern und Bürgerinnen, wie beispielsweise in „Obamas Drohnen-Stratege Brennan: Amerikas neues Schlachtfeld“ – ein Absatz daraus genügt, um zu verstehen, welchen Bedrohungen Bürger und Bürgerinnen weltweit ausgesetzt sind und immer mehr ausgesetzt sein werden:

Das 16-Seiten-Papier des Justizministeriums unterliegt zwar keiner besonderen Geheimhaltung, denn es wurde offenbar an ausgewählte Parlamentsmitglieder verteilt, es zeigte jedoch erstmals, wie großzügig Obama die Regeln auslegen lässt. Demnach sind Erkenntnisse über einen konkret bevorstehenden Anschlag für die gezielte Tötung eines US-Bürgers nicht erforderlich; es genüge, wenn die Regierung feststelle, der US-Bürger sei „in letzter Zeit“ in entsprechende „Aktivitäten“ verwickelt.

„Gezielte Tötung“ heißt auch ein Buch von Armin Krishnan, aus dem hier bereits mehrere Male zitiert wurde, und das durch diese aktuelle Enthüllung noch brisanter wird, zeigt es doch erschreckend auf, welchen Bedrohungen Bürgerinnen und Bürger nicht nur der Vereinigten Staaten im 21. Jahrhundert vermehrt ausgesetzt sein werden, wenn dem nicht Einhalt geboten wird. Auch in Europa, auch in der Europäischen Union – für das polnische Militär gibt es auch eine Einkaufsliste, auf der ebenfalls Drohnen stehen, in Polen aber nicht nur für die Aufklärung, schon für den militärischen Einsatz

Darauf war heute wieder einmal hinzuweisen, daß auch in Österreich eine breite Diskussion über die Bedrohungen der Bürger und Bürgerinnen zu führen ist, die versteckt hinter dem Schlagwort „Terrorismusbekämpfung“ entwickelt werden, zumal Österreich nicht aus der Welt ist, auch wenn in diesem Land Diskussionen zu oft den Anschein erwecken, Österreich gehöre nicht zu dieser Welt. Dem ist aber dann doch nicht so, das zeigt beispielsweise auch der Umstand, daß in Österreich Drohnen erzeugt und exportiert werden … Auch der österreichische Staat hat beispielsweise wie die  Vereinigten Staaten seine internationalen Verflechtungen, zum Beispiel mit Saudi-Arabien, um beim Thema zu bleiben, wenn auch von unterschiedlicher Qualität: die Vereinigten Staaten, wurde ebenfalls aktuell enthüllt, hat in Saudi-Arabien eine geheime Drohnenbasis und Saudi-Arabien hat in Österreich ein Abdullah-Zentrum

Abschließend soll noch einmal die „Volksbefragung“ angesprochen werden. Vor dieser wurde auch viel von Kostenersparnis und Wirtschaftlichkeit gesprochen. Nun ist abzusehen, daß ordentlich viel Steuergeld für das Bundesheer ausgegeben werden wird, aber das Steuergeldausgeben für das Militär, können sowohl ÖVP als auch SPÖ zu ihrer Verteidigung anführen, war auch nicht Gegenstand der „Volksbefragung“. Und darüber hinaus war es klar, daß es eine Geld-Her-oder-Geld-Her-Volksbefragung

Brülliante Konzepte des Michael Spindelegger

Heeresreform - christschwarze ReforminkompetenzDie Verhöhnung geht nicht nur in dem Sinn weiter, wie diese hier auf die „Volksbefragung“ selbst bezogen beschrieben wurde, sondern – wie diese jetzt einmal von den Christschwarzen federführend praktiziert wird – durch die Verhöhnung der politischen Zukunftsgestaltung an sich, denn was die ÖVP nun mit ihrem „12-Punkte-Programm“ präsentiert, wofür sie die abgegebenen Stimmen für die Beibehaltung der Wehrpflicht als Druckmittel und soher als erste Wahlkampfbroschüre gegen die SPÖ einzusetzen versucht und also mißbraucht, enthält im großen und ganzen Nacherzählungen von seit 1960 gängiger Praxis im österreichischen Bundesheer, wie Clemens Neuhold in der Wiener Zeitung von heute auflistet …

Dieser Gegenüberstellung muß nichts mehr hinzugefügt werden, denn allein diese sagt bereits alles aus, was zur christschwarzen Reformkompetenz gesagt werden kann. Allerdings auf einen Punkt, der in dieser Gegenüberstellung nicht behandelt wird, soll noch hingewiesen werden, auf den fünften (wie Nicht Genügend) Punkt:

Beim Grundwehrdienst sollen junge Menschen nachweisbar Wissen und Qualifikationen gewinnen. […] Bereits jetzt existierende Ausbildungen, wie Erste Hilfe, Führerscheinausbildung, Schulungen an schwerem Gerät, Ausbildung an der Waffe etc., sollen so angelegt sein, dass sie ins zivile Leben mitgenommen werden können (Anrechenbarkeit gewährleisten).

Die Ausbildung an der Waffe soll also in das zivile Leben gewährleistet anrechenbar mitgenommen werden, das wird beispielsweise Gattinnenmördern dann wohl strafmildernd angerechnet werden können, zumindest mit der Waffe ausbildungsgemäß fachgerecht … Auch die Schulung an schwerem Gerät -, Panzerausbildung ist bestimmt eine hilfreiche Qualifikation für die Arbeit dann auf dem Bauernhof, mit dem Traktor und dem Mähdrescher … Nachdem es heißt, beim  Grundwehrdienst sollen junge Menschen nachweisbar Wissen und Qualifikationen gewinnen, wird wohl der Grundwehrdienst für Frauen kommen müssen, denn sonst wird Österreich zu einem Land, in dem Frauen keine Führerscheinausbildung, keine Ausbildung in Erste Hilfe …

„Brilliant“ nennt Wolfgang Fellner das christschwarze „12-Punkte-Programm“, nein, Wolfgang Fellner nennt lediglich das Auf-den-Tisch-Legen der Reformkonzepte von Michael Spindelegger bereits einen Tag nach dem vorvorvorgestrigen Ja zur Wehrpflicht „taktisch brilliant“, aber inhaltlich – woran in allen kommenden Wahlen zu denken sein wird – ist das Spindeleggerische nur brülliant …

PS „Geistig“ kommt in diesem spindeleggerischen christschwarzen „Reformkonzept“ nur einmal vor, und zwar im Zitat aus der österreichischen Bundesverfassung, an diesem Paragraphen, der von der geistigen Landesverteidigung spricht, haben – kaum überraschend – weder Michael Spindelegger noch Johanna Mikl-Leitner mitgeschrieben …