Erste und allem übergeordnete österreichische Diszplin: Die Wegrede

Ganz davon erfüllt, Auslöser eines österreichischen Historikerstreits zu sein, veröffentlicht „Der Standard“ weitere Kommentare zum Antisemitismus in Österreich entlang der Leopold-Kunschak-Karl-Renner-Linie und gibt damit verdienstvoll aber unbeabsichtigt den Blick frei auf die in Österreich älteste und etablierteste Disziplin der allem übergeordneten Wegrede …

Allem übergeordnete österreichische Disziplin - WegredenEs ist der Beitrag von Norbert Leser, der exemplarisch das österreichische Wegreden spricht, indem er im konkreten Fall versucht zu beweisen, daß Karl Renner kein Antisemit gewesen sei, womit er zwar auch dem untergeordneten Proporz-Antisemitismus verpflichtet bleibt, also das eigene parteipolitische Lager gegen das andere parteipolitische Lager zu verteidigen, aber, wenn es darum geht, wegzureden, was es in Österreich gab und gibt aber nicht geben durfte und geben darf, wird gemäß der ersten österreichischen Order des übergeordneten Wegredens die parteipolitische Mauer niedergerissen zum gemeinsamen Räumen der Straße von störenden …

Um es ganz knapp zu halten aber das dennoch verständlich zu machen, ein Zitat von Peter Kreisky:

Norbert Leser versuchte zwar, den Antisemitismus der Christlichsozialen als wichtigen Einflußfaktor für den eliminatorischen Antisemitismus Adolf Hitlers und des Nationalsozialismus wegzudisputieren, aber zahlreiche Fakten sprechen gegen seine Argumentation.

Zum österreichischen Wegreden gehört aber auch das österreichische Herbeireden … Und Norbert Leser redet sich seinen Karl Renner herbei, indem er dem zum Antisemitismus gehörenden Gerede von der „jüdischen Finanzmacht“das Antisemitische wegredet und dafür eine „Tatsache“ herbeiredet:

Wenn Renner im Zusammenhang mit der Genfer Sanierung 1922 und dem damit verbundenen Völkerbunddiktat von einer „jüdischen Finanzmacht“ sprach, so bediente er damit keine antisemitischen Klischees, sondern stellte nur eine Tatsache fest.

Es ist noch gar nicht so lange her, als Finanzministerin Maria Fekter auch etwas wegreden und herbeireden wollte, dafür etwa drei Tage lang mit Rücktrittsaufforderungen … Zum Wegreden und zum Herbeireden gehört aber noch etwas: die Gegenwartsverweigerung. Weshalb wird beispielsweise Leopold-Kunschak-Preisträgerin Beatrix Karl nicht gefragt, etwa vom „Standard“, was bedeutet ihr und wie beeinflußt sie Leopold Kunschak, dessen Bild in ihrem Büro …, in ihrer brav zu spielenden Rolle einer Justizministerin 

Zusammengefaßt also handelt es sich bei der ersten und allem übergeordneten Disziplin um eine der Dreifaltigkeit: Wegreden, Herbeireden und Verweigern der Gegenwart.

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Zur Nachlese:

Der Unwille zum Sein – Ein standardösterreichischer Historikerstreit

Für Leopold Kunschak setzt Paul Mychalewicz weiter auf die unselige Tradition der österreichischen Wirklichkeitswaschung

Österreich – Land des Proporz-Antisemitismus

Der Unwille zum Sein – Ein standardösterreichischer Historikerstreit

Dreiunddreißig Jahre nach dem von Ernst Nolte ausgelösten Historikerstreit in Deutschland möchte die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ auch einen ihren und vor allem von ihr ausgelösten Historikerstreit haben -, ohne den damaligen Historikerstreit in Deutschland niveaumäßig verklären zu wollen, muß doch gesagt werden, das wird kein Historikerstreit mehr von annähernder Qualität in Österreich, oder halt ein auf österreichischem Niveau und österreichischen Standards geschuldeter …

Historikerstreit streng nach österreichischem StandardUm es zu einem Historikerstreit hoch zu schreiben, muß der „Standard“ sogar ignorieren, was in den Kommentaren zum Beitrag von einem Historiker bereits geschrieben wurde, nämlich zu Paul Mychalewicz;  seine Ausführungen liefern nicht wirklich einen Beitrag, der historikerstreittauglich …

Es muß hierzu heute nichts mehr wiederholt werden, es kann nachgelesen werden, was in der letzten Woche dazu bereits geschrieben wurde:

Für Leopold Kunschak setzt Paul Mychalewicz weiter auf die unselige Tradition der österreichischen Wirklichkeitswaschung

Österreich, Land des Proporz-Antisemitismus

Eines noch, es wird nun in Zusammenhang mit Leopold Kunschak die österreichische Unabhängigkeitserklärung“ aus dem Jahr 1945 angesprochen, aber der „Standard“ verzichtet auch hierbei darauf, zu informieren, wo diese unterschrieben wurde. Der Ort jedoch ist nicht unwesentlich, weil dieser bereits viel über die Gründung der Zweiten Republik aussagt, diese sich in ihrem Schein zeigt. In der Blaimschein-Villa. Selbstverständlich darf nicht unerwähnt bleiben, diese Villa gehörte einem Margarinefabrikanten, was dieser aber produzierte ist ebenso wichtig zu erwähnen, denn das produzieren in Österreich noch immer sehr viele – Kopfmargarine:

Österreich und seine Tradition

Österreich, Land des Proporz-Antisemitismus

Es mußte lauthals aufgelacht werden, zu lesen, daß Franz Schausberger Kurt Bauer eines (parteipolitischen) Anwurfes gegen die ÖVP bezichtigt, weil Kurt Bauer über den Antisemiten Leopold Kunschak schreibt, es mußte einfach gelacht werden, es konnte nur gelacht werden, weil Franz Schausberger nicht nur ein hoher ÖVP-Politiker war, sondern auch ein Leopold-Kunschak-Preisträger ist …

Österreich - Land des Proporz-AntisemitismusBeim Lesen des Artikels von Kurt Bauer über den „österreichischen Streicher“ – diesen Spitznamen erwähnt Kurt Bauer nicht – konnte noch gedacht werden, es greift noch einer die Frage auf, ob es denn für einen Preis heute einen Namenspatron Leopold Kunschak geben kann – 2013. Aber nach der Lektüre des Artikels von Franz Schausberger muß dem Leopold-Kunschak-Preisträger zugestimmt werden, der Anwurf von Kurt Bauer ist ebenso ein parteipolitischer Anwurf als auch sein eigener nur ein parteipolitischer Anwurf gegen die SPö ist, denn Kurt Bauer ist ein Preisträger des Karl-Renner-Instituts …

„Der Standard“ hätte das aber anführen sollen, daß ein Leopold-Kunschak-Preisträger und ein Karl-Renner-Instituts-Preisträger –, wer hier also je einen Anwurf gegen die jeweils andere judenhassende Partei-Ikone … Dadurch wäre sofort klar gewesen und alle hätten bei der Lektüre von diesen beiden Anwürfen ebenfalls in der Sekunde lauthals auflachen können, über dieses kleine putzige Land Österreich, in dem schon zu Lebzeitenn von Karl Renner und Leopold Kunschak der Antisemitismus proporzmäßg unter SPÖ und ÖVP aufgeteilt war, über dieses kleine putzige Land Österreich, in dem heute noch nach Antisemiten benannte Preise proporzmäßig vergeben werden, von denen nicht gelassen werden will, außer es verzichten beide Parteien nach schöner Proporzart auf ihre nach Antisemiten benannten Preise, oder, benennen diese ihre Preise nach bester Proporzart um

Kunschak Beatrix KarlAuf der carte postale klebte an der Stelle, wo jetzt die Briefmarke mit dem abstürzenden Eurofighter pickt, mehrere Male die von Kurt Bauer in seinem Artikel verwendete Leopold-Kunschak-Briefmarke. Der Austausch erfolgte, weil es wichtiger erscheint, auf die heutige  Verschwendung von Steuergeld hinzuweisen, aber auch, weil diese jahrzehntealte Leopold-Kunschak-Briefmarke mehr verdunkelt als erhellt – das heutige kleine putzige Österreich. Kurt Bauer hätte zu seinem Artikel das Bild nehmen sollen, auf dem zu sehen ist, daß die amtierende Justizministeirn Karl Beatrix in ihrem Büro ein Bild von Leopold Kunschak hängen hat …

PS Es wollte, wie bereits mehrmals angekündigt, zu Leopold Kunschak nichts mehr geschrieben werden, denn zu viel wurde zu diesem Christschwarzen vor allem in bezug auf die Gegenwart geschrieben. Aber heute geben Franz Schausberger und Kurt Bauer doch eine so dankenswerte Gelegenheit, einmal über lauthalses Lachen, auch wenn dafür noch einmal Leopold Kunschak erwähnt werden muß, schreiben zu dürfen. Wenn Sie es interessiert, wie wenig, öder noch, kein Lachen dem vorausgehen mußte, schlagen Sie nach unter:

http://bernhardkraut.wordpress.com/?s=Leopold+Kunschak

https://pronoever.wordpress.com/?s=Kunschak

Wird das Bundesheer sich jetzt doch auch vom Datenvorrat mästen können?

Norbert Darabos hat vor etwa einem Monat medial verkünden lassen, das Gesetz für den heeresnachrichtlichen Zugriff auf Vorratsdaten werde „so“ nicht kommen, das werde aus dem Ministerialentwurf gestrichen werden …

Vorratsdatenzugriff durch Bundesheer

SPÖ-Wehrsprecher doch für Zugriff auf Vorratsdaten. Christschwarzer Wehrsprecher bemängelt bloß die fehlende Absprache …

Nun, etwa einen Monat nach dieser medialen Verkündigung ist aber nach wie vor kein anderer Ministerialentwurf, nicht einmal ein entsprechend geänderter Ministerialentwurf auf der Website des Parlaments veröffentlicht, und etwa einen Monat nach dieser medialen Ankündigung des Streichens der entsprechenden Passage aus dem Ministerialentwurf langen immer noch Stellungnahmen ein, die sich nur auf den unveränderten Ministerialentwurf beziehen können, die der Ankündigung nur vertrauen können, daß dieses Gesetz „so“ nicht kommen werde, wie in der jüngsten Stellungnahme vom 4. März 2013 vom Datenschutzrat ebenfalls gelesen werden kann …

Etwa einen Monat nach der Ankündigung gibt es also weiterhin keinen anderen öffentlich zugänglich gemachten Ministerialentwurf, etwa einen Monat nach dieser Ankündigung durch Verteidigungsminister Norbert Darabos kann also weiterhin nur auf den ersten Ministerialentwurf eine Stellungnahme bezogen werden …

Norbert Darabos ist, wie heute zu vernehmen ist, nicht mehr Verteidigungsminister, er wird Bundesgeschäftsführer. Da muß einfach aufgrund der personellen Veränderung und des unveränderten Ministerialentwurfes die Frage gestellt werden, was wird nun aus den Daten der Bürgerinnen und Bürger werden? Doch noch Sammelobjekte auch für das Bundesheer?

Hinzukommt, daß die Wehrsprecher von SPÖ und ÖVP nach der medialen Ankündigung,  daß dieses Gesetz „so“ nicht kommen werde, weder es bekräftigten, viel mehr es gar nicht bestätigten, daß es „so“ nicht kommen werde …

Hinzukommt, daß sechs Landesregierungen keine Einwendungen gegen den bundesheerlichen Zugriff auf Vorratsdaten …

Es sieht also nicht überzeugend danach aus, daß der Bürger und die Bürgerin nicht mehr im Datenkreuz des Bundesheeres ….

Es gibt also im Grunde bis heute lediglich eine mediale Verlautbarung, daß dieses Gesetz „so“ nicht kommen werde, aber von einem Minister, der dafür nicht mehr zuständig ist, aber von einem Minister, der als amtierender Minister schon ganz anderes verlautbaren hat lassen, etwa, daß die Wehrpflicht in Stein gemeißelt ist -, das hat sich inzwischen als wahr herausgestellt, aber der Steinmetz war nicht Norbert Darabos

Für Dr. Martin Graf wird jetzt schon ein Platz gesucht – Sehr fürsorglich

Und sonst? Das Übliche, also nichts Neues, auch die Werte schlecht wie immer

Vom III. Präsidenten NR selbst ist nicht viel zu hören, oder genauer, das Übliche, das nicht einmal mehr zu kommentieren ist, zum Beispiel das Gerede vom „Volksentscheid über Zuwanderung“ …

Schlechte Werte wie immer - Martin Graf

Sollten Sie sich noch nicht an den Langzeitumfragen beteiligt haben, sind Sie herzlich eingeladen, es noch zu tun.

Mehr aber ist von anderen über den III. Präsidenten NR zu hören, denn es wird für Dr. Martin Graf schon ein Platz gesucht, soll ihm nach der nächsten Nationalratswahl, wenn es sich für die Freiheitlichen ausgehen sollte, wieder das mit Steuergeld recht ordentlich ausgelegte Platzerl eines III. Präsidenten NR von der seinerzeit schon hauptverantwortlichen ÖVP und von der beihilflich gewesenen SPÖ gemacht werden, oder soll er gemütlich im Eckerl eines Volksanwaltes weiter sein geistiges Lackerl machen können? Was anderes ist ja von Dr. Martin Graf nicht zu erwarten, als das Machen von geistigen Lackerln. Das hat er nun beinahe fünf Jahre lang als III. Präsident NR gemacht, etwas anderes ist von ihm auch beispielsweise als Volksanwalt nicht zu erwarten. Das sein jüngstes – in seinem Fall heißt das: altes – Beispiel ist die Frage „Wohlstand oder Zuwanderung?“ Etwas anderes als ein geistiges Lackerl ist weder die Frage noch die Antwort, die er sich selbst darauf gibt, um nicht zu schreiben, mit der er sich selbst …

Weder die geistigen Lackerln noch die Meischbergung (freiheitliches Synonym für Leistung) von Dr. Martin Graf der letzten beinahe fünf Jahre konnten überzeugen, wie auch die heutigen Zwischenstände der zwei Langzeitumfragen zeigen, denn zum einen ist Dr. Martin Graf für über 73 Prozent nicht wählbar, zum anderen sind nach wie vor über 61 Prozent für Rücktritte von allen Abgeordneten, die Dr. Martin Graf zu ihrem III. Präsidenten machten. Daran sollte die hauptverantwortliche ÖVP für die seinerzeitige grafsche Präsidentenmacherei denken, wenn sie Martin Graf nach der nächsten Nationalratswahl wieder ein recht feines Platzerl herrichten will …

NS Und von weiteren Freiheitlichen ist zu hören, deren Namen gehandelt werden für den nächsten dritten Nationalratspräsidenten und für einen nächsten Volksanwalt – Peter Fichtenbauer und Walter Rosenkranz … Was kann zu diesen beiden Herren gesagt werden? Zwei Freiheitliche, ned …

… „Migratten“ – Politische Informationen von Dr. Martin Graf, III. Präsident NR

… NR Peter Fichtenbauer kann vor lauter Bäumen den Hofburgeichenballwald nicht mehr sehen

Es soll also unter christschwarzer und sozialdemokratischer Beteiligung auf dem freiheitlich traditionellen Weg wieder besetzt werden …

Bundesheerlicher Zugriff auf Vorratsdaten – Sechs Landesregierungen äußern in ihren Stellungnahmen keine Einwendungen

Es wurde bereits geschrieben, wie überreichlich seltsam es anmutet, daß zu einem Ministerialentwurf, der „so“ nicht kommen soll, dennoch Stellungnahmen abgegeben werden, also nicht darauf gewartet wird, bis ein veränderter Entwurf zur Begutachtung vorliegt -, dann aber mit einer üblichen und angemessenen und also nicht brutal verkürzten Begutachtungsfrist ….

Bundesheerlicher Vorratsdatenzugriff - Keine Einwendungen von sechs Landesregierungen

Von sieben Landesregierungen haben sechs keine Einwendungen gegen bundesheerlichen Zugriff auf Vorratsdaten und nur eine äußert Bedenken gegen ausgeweitete Eintrittsrechte des Verteidigungsministers …

Inzwischen sind weitere Stellungnahmen, wie gelesen werden kann, eingelangt, vor allem von Landesregierungen. Zu diesen sieben Stellugnahmen ist festzuhalten, daß sechs Landesregierungen bezüglich des bundesheerlichen Begehrens auf Zugriff der Daten von Bürgern und Bürgerinnen keinen Einwendungen erheben, ja, nicht einmal Bedenken dagegen formulieren. Lediglich eine von sieben Landesregierungen hält schriftlich ihre Bedenken dagegen fest. Und eine der sechs Landesregierungen, die dagegen keine Einwendungen erhebt, hat das sogar noch in einer Sitzung am 19. Februar 2013 beschlossen, keine Einwendungen zu erheben … Und nur eine der sieben Landesregierungen, die zwar keine Bedenken gegen die bundesheerliche Gier auf die Daten der Bürgerinnen und Bürger äußert, lehnt die ausgeweiteten Eintrittrechte des Verteidigungsministers ab …

Es stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, Stellungnahmen zu einem Ministerialentwurf abzugeben, der in dieser Fassung „so“ nicht kommen soll. Ist es lediglich eine Vergeudung von Ressourcen, Stellungnahmen zu einem Entwurf zu schreiben, von dem eigentlich gewußt werden müßte, daß dieser „so“ nicht kommen soll? Wieso liegt bis dato noch kein geänderter Entwurf vom Verteidigungsministerium vor, ist auf der Website des Parlaments keiner zur Begutachtung veröffentlicht? Wird es doch keinen anderen Entwurf mehr geben? Soll doch noch versucht werden, diesen unveränderten Ministerialentwurf, also auch mit dem bundesheerlichen Zugriff auf die Vorratsdaten, durchzubringen, und sind die dazu positiven Stellungnahmen von sechs Landesregierungen die dann letztlich doch ausschlaggebenden, um Bürger und Bürgerinnen durch das bundesheerliche Datenkreuz gesetzlich gedeckt ins Visier nehmen zu können?

Der Bürger und die Bürgerin doch nicht aus dem Datenkreuz des Bundesheeres?

Reichlich sonderbar mutet es an, daß bis zum gestrigen Tag, 18. Februar 2013, Stellungnahmen zum Ministerialentwurf auch zum bundesheerlichen Durchgriff auf die Vorratsdaten einlangten, der laut Aussage von Verteidigungsminister Norbert Darabos „so“ nicht Gesetz werden soll …

Wehrrecht - MinisterialentwurfWie ist das zu erklären?

Heute, am 19. Februar 2013, rennt die extrem kurz eingeräumte Begutachtungsfrist für diesen Entwurf ab, der nach wie vor unverändert und also in der kritisierten Fassung auf der Website des Parlaments veröffentlicht ist, also alles darauf hindeutet, daß dieser Entwurf nach wie vor in Vorbereitung zur Gesetzwerdung ist …

Ist es damit zu erklären, daß die Stellungnehmenden kein Vertrauen in die Aussage des Verteidigungsministers haben? Deshalb es als notwendig erachten, in ihren Stellungnahmen auf den Paragraphen 22 eingehen zu müssen? Oder ist es damit zu erklären, daß die Stellungnehmenden nicht darüber informiert sind, daß dieser Vorratsdatendurchgriffermächtigungsparagraph „so“ nicht kommen werde?

Es lohnt, die Stellungnahmen zu lesen, etwa die vom Rechnungshof, der sich auch mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit auseinandersetzt -, immerhin sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht „Beschwerden von Personen, die behaupten …“, verhandelt werden … Übrigens, der Paragraph über Beschwerden wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wurde gestrichen, in diesem Paragraph hieß es noch: „Die Datenschutzkommission entscheidet nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch Datenverwendung …“. Nun heißt es, behauptete Verletzungen, wobei es diesen Paragraphen bislang auch schon und zusätzlich gab, nun ist dieser lediglich umgeschrieben auf das Bundesverwaltungsgericht …

Es lohnt, die Stelllungnahmen zu lesen, auch die von der Bundesheergewerkschaft … Sollen doch nach dieser Interpretation die zivilen Bediensteten des Verteidigungsministeriums ebenfalls Befehlen unterworfen werden. Nach den Erfahrungen gerade mit der „Volksbefragung“ könnte beinahe nachvollzogen werden, daß der Minister in seinem Ressort nur noch strikt zu befolgende Befehle ausgeben möchte, zivile Angestellte haben will, die ihre Befehle exekutieren, die Pflicht eilfertig erfüllen, die ihnen dereinst, wenn notwendig, in österreichischer Tradition zur Erklärung dienen kann, nichts außer der Pflicht getan zu tun haben …

Minister, Ministerinnen, die per Befehl regieren, ist das die Weiterentwicklung zur Direktdemokratie, wie sie in Österreich verstanden wird …

Gesetzlicher Abbau von bürgerlichen Rechten zugunsten bundesheerlicher Überwachung

Der Versuch mit einem Ministerialentwurf die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, auch dem Bundesheer uneingeschränkten, unverzüglichen und kostenlosen Zugang zu über Bürger und Bürgerinnen gesammelte Vorratsaten zu öffnen, scheint ein Versuch zu bleiben, und es ist anzunehmen, es wird nicht der letzte Versuch gewesen sein.

Rechtlose sind am besten zu überwachen

Rechtlose sind am bequemsten und am besten überwachbar.

Was aber an diesem Ministerialentwurf auffällt, es soll nicht mehr nur beim uneingschränkten Überwachen der Bürgerinnen und Bürger nun auch zusätzlich durch das Militär bleiben, es sollen ebenfalls bürgerliche Rechte abgesprochen werden. So ist in diesem Ministerialentwurf vorgesehen, aus dem Wehrrecht die „Beschwerde wegen Verletzung nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen“ zu eliminieren, die Datenschutzkommission auszuschalten …

In der Logik des Überwachungsstaates hat es seine Richtigkeit, im Zuge der Ausweitung der Überwachung auch gleich bürgerliche Rechte zu elminieren, denn nur ein rechtloser Bürger ist ein vollständig gut zu überwachender Bürger, nur eine Bürgerin, die sich an niemanden mehr wenden kann, ist eine gut und vollständig zu überwachende Bürgerin … An dieser Überwachungsstaatslogikschraube wird also weiter forciert gedreht …

Den Medien ist nun zu entnehmen, dieses Gesetz werde so nicht kommen, allerdings wird lediglich davon gesprochen, es werde der Paragraph 22, in dem es um den bundesheerlichen Zugrif auf die Vorratsdaten geht, so nicht kommen. Nicht zu lesen aber ist darüber, ob auch die im Ministerialentwurf vorgesehenen Eliminierungen bürgerlicher Rechte damit so nicht kommen werden …

Übrigens, der unveränderte Ministerialentwurf zur Ausweitung der Überwachung und zum Abbau bürgerlicher Rechte ist nach wie vor auch heute, 10. Februar 2013, unverändert auf der Website des Parlamentes als unverändert zu behandelnder Gesetzestext mit einer Begutachtungsfrist bis zum 19. Februar 2013 vorhanden …

Ministerialentwurf zum Wehrgesetz – Militärisches Gieren nach Daten von Bürgerinnen und Bürgern

Als Dank an die Bürger und Bürgerinnen für deren Teilnahme an der „Volksbefragung“

Datenschutzkommission: gibt es nicht mehr …
Verwendung von Vorratsdaten …
Auskünfte sind unverzüglich und kostenlos zu erteilen …
Beschwerden wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen: entfällt …
Ausweitung der Befugnisse des Verteidigungsministers …
Militärische Gier nach Daten der Bürger und Bürgerinnen

Keine Datenschutzkommission mehr – Keine Beschwerden mehr – Aber kostenloser und unverzüglcher Zugriff auf Vorratsdaten – Ausweitung der Befugnisse der Verteidiigungsministerin …

Da es schnell gehen muß, werden nur die wichtigsten Paragraphen stichwortartig der geplanten gesetzlichen Veränderungen oben angeführt, mit dem Ersuchen an Sie, sich selbst über diesen Ministerialentwurf zur Befriedigung der militärischen Datengier in seiner Gesamtheit zu informieren. Die wichtigsten Stellen sind für einen raschen Überblick in der Collage zusammengefaßt. Es muß schnell gehen, weil das Verteidigungsministerium diese Schnelligkeit vorgibt, es schreibt dem Nationalrat eine Begutachtungsfrist bis zum 19. Februar 2013 vor -, eine Zeitspanne, die für einen Gesetzesüberfall angemessen erscheint, aber nicht für eine sorgfältige Begutachtung, mehr noch, aber nicht für ein Unscharfmachen …

Am 20. Jänner 2013 fand die „Volksbefragung“ zu Wehrpflicht und Berufsheer unter einer doch in dieser Höhe nicht erwarteten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern statt, wofür sich das Verteidigungsministerium bereits am 31. Jänner 2013 mit der Einbringung einer Änderung des Wehrgesetzes 2001 wohl bei den Bürgern und Bürgerinnen bedanken möchte, aber vor allem die gesetzliche Fütterung des Bundesheeres mit Daten der Bürgerinnen und Bürger zu sichern gedenken will.

Menschgemäß ist es verständlich, daß der über das „Volksbefragungs“-Ergebnis enttäuschte Verteidigungsminister die verstärkte militärische Überwachung der Bürger und Bürgerinnen ein Anliegen sein muß, um nie wieder ein derartiges Ergebnis zur Kenntnis nehmen zu müssen, aber Norbert Darabos muß sich wohl kaum vor einem weiteren und für ihn unerfreulichen Ergebnis …

Das Bundesheer scheint durch dieses Ergebnis der „Volksbefragung“ sich gestärkt zu fühlen, nun durch ihr eigenes Gesetzt an die Daten kommen zu können, nachdem es beim Sicherheitspolizeigesetz ein noch strengeres und ein für das Bundesheer günstigeres lediglich empfehlen konnte …

PS Eine „Volksbefragung“ aber darüber, ob Bürger und Bürgerinnen ihre Daten auch dem Bundesheer überlassen wollen oder nicht, eine derartige „Volksbefragung“ wird nicht in Aussicht gestellt. Die Zeit der „Volksbefragungen“ ist wieder vorüber, genauer, ist noch gar nicht gewesen. Was den Bürgern und Bürgerinnen wieder bleibt, ist, um die direkte Demokratie sich selber zu kümmern …

Drone: modern toy for killing without accusation, without trial, without offence

Auch das österreichische Bundesheer will mit Drohnen sich (b)rüsten

Seit der „Volksbefragung“ zu Wehrpflicht und Berufsheer am 20. Jänner 2013 sind mehr als zwei Wochen vergangen und schon liegt der Einkaufszettel des Bundesheeres vor, auf dem auch Drohnen stehen …

DrohnenDrohne: eine längst schon zum Symbol gewordene Waffe zum Ermorden von Menschen, die keine strafrechtlich zu verfolgende Tat begingen, dafür aber ohne Anklage, ohne Prozess, ohne Richter und Richterinnen getötet werden …

Es wird schon gewußt, die Drohnen für das österreichische Bundesheer sollen unbewaffnet sein, das will auch Verteidigungsminister Norbert Darabos so, und er kann sich viele Möglichkeiten des Einsatzes vorstellen: beim Katastrophenschutz, auch für die Unterstützung des Innenministeriums beim Assistenzeinsatz an der Grenze – Drohnen zur Unterstützung des Innenministeriums im Inland … (Nur nebenher: vom Assistenzeinsatz an der Grenze kann Norbert Darabos nach wie vor nicht lassen, trotz der neuerlichen vernichtenden Kritik durch den Rechnungshof an diesem Assistenzeinsatz.)

Weshalb heute noch einmal auf diese „Volksbefragung“ zurückgekommen wird, ist einfach zu erklären. Obgleich in den Wochen vor der „Volksbefragung“ es eine rege öffentliche und mediale und parteipolitische Diskussion über – nein, nicht über das Militär – das Nebensächlichste in diesem Zusammenhang gab, wurde doch auch von Bedrohungen gesprochen, Bedrohungen durch den Terrorismus, aber es wurde nicht über die Bedrohung durch das Militär selbst breit gesprochen, und diese Bedrohung durch das Militär selbst ist immer wieder anzusprechen, diese Bedrohung durch das Militär selbst muß, sogar in Österreich, auf die Agenda zur breitesten Diskussion.

Es gibt dazu auch einen aktuellen Anlaß, es heute anzusprechen, zum einen die bevorstehende Bestellung von John Brennan zum CIA-Chef und die Veröffentlichung durch NBC eines Papiers des US-Justizministeriums über den rechtlichen Rahmen über die gezielte Tötung von US-Bürgern und Bürgerinnen, wie beispielsweise in „Obamas Drohnen-Stratege Brennan: Amerikas neues Schlachtfeld“ – ein Absatz daraus genügt, um zu verstehen, welchen Bedrohungen Bürger und Bürgerinnen weltweit ausgesetzt sind und immer mehr ausgesetzt sein werden:

Das 16-Seiten-Papier des Justizministeriums unterliegt zwar keiner besonderen Geheimhaltung, denn es wurde offenbar an ausgewählte Parlamentsmitglieder verteilt, es zeigte jedoch erstmals, wie großzügig Obama die Regeln auslegen lässt. Demnach sind Erkenntnisse über einen konkret bevorstehenden Anschlag für die gezielte Tötung eines US-Bürgers nicht erforderlich; es genüge, wenn die Regierung feststelle, der US-Bürger sei „in letzter Zeit“ in entsprechende „Aktivitäten“ verwickelt.

„Gezielte Tötung“ heißt auch ein Buch von Armin Krishnan, aus dem hier bereits mehrere Male zitiert wurde, und das durch diese aktuelle Enthüllung noch brisanter wird, zeigt es doch erschreckend auf, welchen Bedrohungen Bürgerinnen und Bürger nicht nur der Vereinigten Staaten im 21. Jahrhundert vermehrt ausgesetzt sein werden, wenn dem nicht Einhalt geboten wird. Auch in Europa, auch in der Europäischen Union – für das polnische Militär gibt es auch eine Einkaufsliste, auf der ebenfalls Drohnen stehen, in Polen aber nicht nur für die Aufklärung, schon für den militärischen Einsatz

Darauf war heute wieder einmal hinzuweisen, daß auch in Österreich eine breite Diskussion über die Bedrohungen der Bürger und Bürgerinnen zu führen ist, die versteckt hinter dem Schlagwort „Terrorismusbekämpfung“ entwickelt werden, zumal Österreich nicht aus der Welt ist, auch wenn in diesem Land Diskussionen zu oft den Anschein erwecken, Österreich gehöre nicht zu dieser Welt. Dem ist aber dann doch nicht so, das zeigt beispielsweise auch der Umstand, daß in Österreich Drohnen erzeugt und exportiert werden … Auch der österreichische Staat hat beispielsweise wie die  Vereinigten Staaten seine internationalen Verflechtungen, zum Beispiel mit Saudi-Arabien, um beim Thema zu bleiben, wenn auch von unterschiedlicher Qualität: die Vereinigten Staaten, wurde ebenfalls aktuell enthüllt, hat in Saudi-Arabien eine geheime Drohnenbasis und Saudi-Arabien hat in Österreich ein Abdullah-Zentrum

Abschließend soll noch einmal die „Volksbefragung“ angesprochen werden. Vor dieser wurde auch viel von Kostenersparnis und Wirtschaftlichkeit gesprochen. Nun ist abzusehen, daß ordentlich viel Steuergeld für das Bundesheer ausgegeben werden wird, aber das Steuergeldausgeben für das Militär, können sowohl ÖVP als auch SPÖ zu ihrer Verteidigung anführen, war auch nicht Gegenstand der „Volksbefragung“. Und darüber hinaus war es klar, daß es eine Geld-Her-oder-Geld-Her-Volksbefragung