Für Dr. Martin Graf wird jetzt schon ein Platz gesucht – Sehr fürsorglich

Und sonst? Das Übliche, also nichts Neues, auch die Werte schlecht wie immer

Vom III. Präsidenten NR selbst ist nicht viel zu hören, oder genauer, das Übliche, das nicht einmal mehr zu kommentieren ist, zum Beispiel das Gerede vom „Volksentscheid über Zuwanderung“ …

Schlechte Werte wie immer - Martin Graf

Sollten Sie sich noch nicht an den Langzeitumfragen beteiligt haben, sind Sie herzlich eingeladen, es noch zu tun.

Mehr aber ist von anderen über den III. Präsidenten NR zu hören, denn es wird für Dr. Martin Graf schon ein Platz gesucht, soll ihm nach der nächsten Nationalratswahl, wenn es sich für die Freiheitlichen ausgehen sollte, wieder das mit Steuergeld recht ordentlich ausgelegte Platzerl eines III. Präsidenten NR von der seinerzeit schon hauptverantwortlichen ÖVP und von der beihilflich gewesenen SPÖ gemacht werden, oder soll er gemütlich im Eckerl eines Volksanwaltes weiter sein geistiges Lackerl machen können? Was anderes ist ja von Dr. Martin Graf nicht zu erwarten, als das Machen von geistigen Lackerln. Das hat er nun beinahe fünf Jahre lang als III. Präsident NR gemacht, etwas anderes ist von ihm auch beispielsweise als Volksanwalt nicht zu erwarten. Das sein jüngstes – in seinem Fall heißt das: altes – Beispiel ist die Frage „Wohlstand oder Zuwanderung?“ Etwas anderes als ein geistiges Lackerl ist weder die Frage noch die Antwort, die er sich selbst darauf gibt, um nicht zu schreiben, mit der er sich selbst …

Weder die geistigen Lackerln noch die Meischbergung (freiheitliches Synonym für Leistung) von Dr. Martin Graf der letzten beinahe fünf Jahre konnten überzeugen, wie auch die heutigen Zwischenstände der zwei Langzeitumfragen zeigen, denn zum einen ist Dr. Martin Graf für über 73 Prozent nicht wählbar, zum anderen sind nach wie vor über 61 Prozent für Rücktritte von allen Abgeordneten, die Dr. Martin Graf zu ihrem III. Präsidenten machten. Daran sollte die hauptverantwortliche ÖVP für die seinerzeitige grafsche Präsidentenmacherei denken, wenn sie Martin Graf nach der nächsten Nationalratswahl wieder ein recht feines Platzerl herrichten will …

NS Und von weiteren Freiheitlichen ist zu hören, deren Namen gehandelt werden für den nächsten dritten Nationalratspräsidenten und für einen nächsten Volksanwalt – Peter Fichtenbauer und Walter Rosenkranz … Was kann zu diesen beiden Herren gesagt werden? Zwei Freiheitliche, ned …

… „Migratten“ – Politische Informationen von Dr. Martin Graf, III. Präsident NR

… NR Peter Fichtenbauer kann vor lauter Bäumen den Hofburgeichenballwald nicht mehr sehen

Es soll also unter christschwarzer und sozialdemokratischer Beteiligung auf dem freiheitlich traditionellen Weg wieder besetzt werden …

Bundesheerlicher Zugriff auf Vorratsdaten – Sechs Landesregierungen äußern in ihren Stellungnahmen keine Einwendungen

Es wurde bereits geschrieben, wie überreichlich seltsam es anmutet, daß zu einem Ministerialentwurf, der „so“ nicht kommen soll, dennoch Stellungnahmen abgegeben werden, also nicht darauf gewartet wird, bis ein veränderter Entwurf zur Begutachtung vorliegt -, dann aber mit einer üblichen und angemessenen und also nicht brutal verkürzten Begutachtungsfrist ….

Bundesheerlicher Vorratsdatenzugriff - Keine Einwendungen von sechs Landesregierungen

Von sieben Landesregierungen haben sechs keine Einwendungen gegen bundesheerlichen Zugriff auf Vorratsdaten und nur eine äußert Bedenken gegen ausgeweitete Eintrittsrechte des Verteidigungsministers …

Inzwischen sind weitere Stellungnahmen, wie gelesen werden kann, eingelangt, vor allem von Landesregierungen. Zu diesen sieben Stellugnahmen ist festzuhalten, daß sechs Landesregierungen bezüglich des bundesheerlichen Begehrens auf Zugriff der Daten von Bürgern und Bürgerinnen keinen Einwendungen erheben, ja, nicht einmal Bedenken dagegen formulieren. Lediglich eine von sieben Landesregierungen hält schriftlich ihre Bedenken dagegen fest. Und eine der sechs Landesregierungen, die dagegen keine Einwendungen erhebt, hat das sogar noch in einer Sitzung am 19. Februar 2013 beschlossen, keine Einwendungen zu erheben … Und nur eine der sieben Landesregierungen, die zwar keine Bedenken gegen die bundesheerliche Gier auf die Daten der Bürgerinnen und Bürger äußert, lehnt die ausgeweiteten Eintrittrechte des Verteidigungsministers ab …

Es stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, Stellungnahmen zu einem Ministerialentwurf abzugeben, der in dieser Fassung „so“ nicht kommen soll. Ist es lediglich eine Vergeudung von Ressourcen, Stellungnahmen zu einem Entwurf zu schreiben, von dem eigentlich gewußt werden müßte, daß dieser „so“ nicht kommen soll? Wieso liegt bis dato noch kein geänderter Entwurf vom Verteidigungsministerium vor, ist auf der Website des Parlaments keiner zur Begutachtung veröffentlicht? Wird es doch keinen anderen Entwurf mehr geben? Soll doch noch versucht werden, diesen unveränderten Ministerialentwurf, also auch mit dem bundesheerlichen Zugriff auf die Vorratsdaten, durchzubringen, und sind die dazu positiven Stellungnahmen von sechs Landesregierungen die dann letztlich doch ausschlaggebenden, um Bürger und Bürgerinnen durch das bundesheerliche Datenkreuz gesetzlich gedeckt ins Visier nehmen zu können?

Der Bürger und die Bürgerin doch nicht aus dem Datenkreuz des Bundesheeres?

Reichlich sonderbar mutet es an, daß bis zum gestrigen Tag, 18. Februar 2013, Stellungnahmen zum Ministerialentwurf auch zum bundesheerlichen Durchgriff auf die Vorratsdaten einlangten, der laut Aussage von Verteidigungsminister Norbert Darabos „so“ nicht Gesetz werden soll …

Wehrrecht - MinisterialentwurfWie ist das zu erklären?

Heute, am 19. Februar 2013, rennt die extrem kurz eingeräumte Begutachtungsfrist für diesen Entwurf ab, der nach wie vor unverändert und also in der kritisierten Fassung auf der Website des Parlaments veröffentlicht ist, also alles darauf hindeutet, daß dieser Entwurf nach wie vor in Vorbereitung zur Gesetzwerdung ist …

Ist es damit zu erklären, daß die Stellungnehmenden kein Vertrauen in die Aussage des Verteidigungsministers haben? Deshalb es als notwendig erachten, in ihren Stellungnahmen auf den Paragraphen 22 eingehen zu müssen? Oder ist es damit zu erklären, daß die Stellungnehmenden nicht darüber informiert sind, daß dieser Vorratsdatendurchgriffermächtigungsparagraph „so“ nicht kommen werde?

Es lohnt, die Stellungnahmen zu lesen, etwa die vom Rechnungshof, der sich auch mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit auseinandersetzt -, immerhin sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht „Beschwerden von Personen, die behaupten …“, verhandelt werden … Übrigens, der Paragraph über Beschwerden wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wurde gestrichen, in diesem Paragraph hieß es noch: „Die Datenschutzkommission entscheidet nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch Datenverwendung …“. Nun heißt es, behauptete Verletzungen, wobei es diesen Paragraphen bislang auch schon und zusätzlich gab, nun ist dieser lediglich umgeschrieben auf das Bundesverwaltungsgericht …

Es lohnt, die Stelllungnahmen zu lesen, auch die von der Bundesheergewerkschaft … Sollen doch nach dieser Interpretation die zivilen Bediensteten des Verteidigungsministeriums ebenfalls Befehlen unterworfen werden. Nach den Erfahrungen gerade mit der „Volksbefragung“ könnte beinahe nachvollzogen werden, daß der Minister in seinem Ressort nur noch strikt zu befolgende Befehle ausgeben möchte, zivile Angestellte haben will, die ihre Befehle exekutieren, die Pflicht eilfertig erfüllen, die ihnen dereinst, wenn notwendig, in österreichischer Tradition zur Erklärung dienen kann, nichts außer der Pflicht getan zu tun haben …

Minister, Ministerinnen, die per Befehl regieren, ist das die Weiterentwicklung zur Direktdemokratie, wie sie in Österreich verstanden wird …

Gesetzlicher Abbau von bürgerlichen Rechten zugunsten bundesheerlicher Überwachung

Der Versuch mit einem Ministerialentwurf die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, auch dem Bundesheer uneingeschränkten, unverzüglichen und kostenlosen Zugang zu über Bürger und Bürgerinnen gesammelte Vorratsaten zu öffnen, scheint ein Versuch zu bleiben, und es ist anzunehmen, es wird nicht der letzte Versuch gewesen sein.

Rechtlose sind am besten zu überwachen

Rechtlose sind am bequemsten und am besten überwachbar.

Was aber an diesem Ministerialentwurf auffällt, es soll nicht mehr nur beim uneingschränkten Überwachen der Bürgerinnen und Bürger nun auch zusätzlich durch das Militär bleiben, es sollen ebenfalls bürgerliche Rechte abgesprochen werden. So ist in diesem Ministerialentwurf vorgesehen, aus dem Wehrrecht die „Beschwerde wegen Verletzung nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen“ zu eliminieren, die Datenschutzkommission auszuschalten …

In der Logik des Überwachungsstaates hat es seine Richtigkeit, im Zuge der Ausweitung der Überwachung auch gleich bürgerliche Rechte zu elminieren, denn nur ein rechtloser Bürger ist ein vollständig gut zu überwachender Bürger, nur eine Bürgerin, die sich an niemanden mehr wenden kann, ist eine gut und vollständig zu überwachende Bürgerin … An dieser Überwachungsstaatslogikschraube wird also weiter forciert gedreht …

Den Medien ist nun zu entnehmen, dieses Gesetz werde so nicht kommen, allerdings wird lediglich davon gesprochen, es werde der Paragraph 22, in dem es um den bundesheerlichen Zugrif auf die Vorratsdaten geht, so nicht kommen. Nicht zu lesen aber ist darüber, ob auch die im Ministerialentwurf vorgesehenen Eliminierungen bürgerlicher Rechte damit so nicht kommen werden …

Übrigens, der unveränderte Ministerialentwurf zur Ausweitung der Überwachung und zum Abbau bürgerlicher Rechte ist nach wie vor auch heute, 10. Februar 2013, unverändert auf der Website des Parlamentes als unverändert zu behandelnder Gesetzestext mit einer Begutachtungsfrist bis zum 19. Februar 2013 vorhanden …

Ministerialentwurf zum Wehrgesetz – Militärisches Gieren nach Daten von Bürgerinnen und Bürgern

Als Dank an die Bürger und Bürgerinnen für deren Teilnahme an der „Volksbefragung“

Datenschutzkommission: gibt es nicht mehr …
Verwendung von Vorratsdaten …
Auskünfte sind unverzüglich und kostenlos zu erteilen …
Beschwerden wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen: entfällt …
Ausweitung der Befugnisse des Verteidigungsministers …
Militärische Gier nach Daten der Bürger und Bürgerinnen

Keine Datenschutzkommission mehr – Keine Beschwerden mehr – Aber kostenloser und unverzüglcher Zugriff auf Vorratsdaten – Ausweitung der Befugnisse der Verteidiigungsministerin …

Da es schnell gehen muß, werden nur die wichtigsten Paragraphen stichwortartig der geplanten gesetzlichen Veränderungen oben angeführt, mit dem Ersuchen an Sie, sich selbst über diesen Ministerialentwurf zur Befriedigung der militärischen Datengier in seiner Gesamtheit zu informieren. Die wichtigsten Stellen sind für einen raschen Überblick in der Collage zusammengefaßt. Es muß schnell gehen, weil das Verteidigungsministerium diese Schnelligkeit vorgibt, es schreibt dem Nationalrat eine Begutachtungsfrist bis zum 19. Februar 2013 vor -, eine Zeitspanne, die für einen Gesetzesüberfall angemessen erscheint, aber nicht für eine sorgfältige Begutachtung, mehr noch, aber nicht für ein Unscharfmachen …

Am 20. Jänner 2013 fand die „Volksbefragung“ zu Wehrpflicht und Berufsheer unter einer doch in dieser Höhe nicht erwarteten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern statt, wofür sich das Verteidigungsministerium bereits am 31. Jänner 2013 mit der Einbringung einer Änderung des Wehrgesetzes 2001 wohl bei den Bürgern und Bürgerinnen bedanken möchte, aber vor allem die gesetzliche Fütterung des Bundesheeres mit Daten der Bürgerinnen und Bürger zu sichern gedenken will.

Menschgemäß ist es verständlich, daß der über das „Volksbefragungs“-Ergebnis enttäuschte Verteidigungsminister die verstärkte militärische Überwachung der Bürger und Bürgerinnen ein Anliegen sein muß, um nie wieder ein derartiges Ergebnis zur Kenntnis nehmen zu müssen, aber Norbert Darabos muß sich wohl kaum vor einem weiteren und für ihn unerfreulichen Ergebnis …

Das Bundesheer scheint durch dieses Ergebnis der „Volksbefragung“ sich gestärkt zu fühlen, nun durch ihr eigenes Gesetzt an die Daten kommen zu können, nachdem es beim Sicherheitspolizeigesetz ein noch strengeres und ein für das Bundesheer günstigeres lediglich empfehlen konnte …

PS Eine „Volksbefragung“ aber darüber, ob Bürger und Bürgerinnen ihre Daten auch dem Bundesheer überlassen wollen oder nicht, eine derartige „Volksbefragung“ wird nicht in Aussicht gestellt. Die Zeit der „Volksbefragungen“ ist wieder vorüber, genauer, ist noch gar nicht gewesen. Was den Bürgern und Bürgerinnen wieder bleibt, ist, um die direkte Demokratie sich selber zu kümmern …

Drone: modern toy for killing without accusation, without trial, without offence

Auch das österreichische Bundesheer will mit Drohnen sich (b)rüsten

Seit der „Volksbefragung“ zu Wehrpflicht und Berufsheer am 20. Jänner 2013 sind mehr als zwei Wochen vergangen und schon liegt der Einkaufszettel des Bundesheeres vor, auf dem auch Drohnen stehen …

DrohnenDrohne: eine längst schon zum Symbol gewordene Waffe zum Ermorden von Menschen, die keine strafrechtlich zu verfolgende Tat begingen, dafür aber ohne Anklage, ohne Prozess, ohne Richter und Richterinnen getötet werden …

Es wird schon gewußt, die Drohnen für das österreichische Bundesheer sollen unbewaffnet sein, das will auch Verteidigungsminister Norbert Darabos so, und er kann sich viele Möglichkeiten des Einsatzes vorstellen: beim Katastrophenschutz, auch für die Unterstützung des Innenministeriums beim Assistenzeinsatz an der Grenze – Drohnen zur Unterstützung des Innenministeriums im Inland … (Nur nebenher: vom Assistenzeinsatz an der Grenze kann Norbert Darabos nach wie vor nicht lassen, trotz der neuerlichen vernichtenden Kritik durch den Rechnungshof an diesem Assistenzeinsatz.)

Weshalb heute noch einmal auf diese „Volksbefragung“ zurückgekommen wird, ist einfach zu erklären. Obgleich in den Wochen vor der „Volksbefragung“ es eine rege öffentliche und mediale und parteipolitische Diskussion über – nein, nicht über das Militär – das Nebensächlichste in diesem Zusammenhang gab, wurde doch auch von Bedrohungen gesprochen, Bedrohungen durch den Terrorismus, aber es wurde nicht über die Bedrohung durch das Militär selbst breit gesprochen, und diese Bedrohung durch das Militär selbst ist immer wieder anzusprechen, diese Bedrohung durch das Militär selbst muß, sogar in Österreich, auf die Agenda zur breitesten Diskussion.

Es gibt dazu auch einen aktuellen Anlaß, es heute anzusprechen, zum einen die bevorstehende Bestellung von John Brennan zum CIA-Chef und die Veröffentlichung durch NBC eines Papiers des US-Justizministeriums über den rechtlichen Rahmen über die gezielte Tötung von US-Bürgern und Bürgerinnen, wie beispielsweise in „Obamas Drohnen-Stratege Brennan: Amerikas neues Schlachtfeld“ – ein Absatz daraus genügt, um zu verstehen, welchen Bedrohungen Bürger und Bürgerinnen weltweit ausgesetzt sind und immer mehr ausgesetzt sein werden:

Das 16-Seiten-Papier des Justizministeriums unterliegt zwar keiner besonderen Geheimhaltung, denn es wurde offenbar an ausgewählte Parlamentsmitglieder verteilt, es zeigte jedoch erstmals, wie großzügig Obama die Regeln auslegen lässt. Demnach sind Erkenntnisse über einen konkret bevorstehenden Anschlag für die gezielte Tötung eines US-Bürgers nicht erforderlich; es genüge, wenn die Regierung feststelle, der US-Bürger sei „in letzter Zeit“ in entsprechende „Aktivitäten“ verwickelt.

„Gezielte Tötung“ heißt auch ein Buch von Armin Krishnan, aus dem hier bereits mehrere Male zitiert wurde, und das durch diese aktuelle Enthüllung noch brisanter wird, zeigt es doch erschreckend auf, welchen Bedrohungen Bürgerinnen und Bürger nicht nur der Vereinigten Staaten im 21. Jahrhundert vermehrt ausgesetzt sein werden, wenn dem nicht Einhalt geboten wird. Auch in Europa, auch in der Europäischen Union – für das polnische Militär gibt es auch eine Einkaufsliste, auf der ebenfalls Drohnen stehen, in Polen aber nicht nur für die Aufklärung, schon für den militärischen Einsatz

Darauf war heute wieder einmal hinzuweisen, daß auch in Österreich eine breite Diskussion über die Bedrohungen der Bürger und Bürgerinnen zu führen ist, die versteckt hinter dem Schlagwort „Terrorismusbekämpfung“ entwickelt werden, zumal Österreich nicht aus der Welt ist, auch wenn in diesem Land Diskussionen zu oft den Anschein erwecken, Österreich gehöre nicht zu dieser Welt. Dem ist aber dann doch nicht so, das zeigt beispielsweise auch der Umstand, daß in Österreich Drohnen erzeugt und exportiert werden … Auch der österreichische Staat hat beispielsweise wie die  Vereinigten Staaten seine internationalen Verflechtungen, zum Beispiel mit Saudi-Arabien, um beim Thema zu bleiben, wenn auch von unterschiedlicher Qualität: die Vereinigten Staaten, wurde ebenfalls aktuell enthüllt, hat in Saudi-Arabien eine geheime Drohnenbasis und Saudi-Arabien hat in Österreich ein Abdullah-Zentrum

Abschließend soll noch einmal die „Volksbefragung“ angesprochen werden. Vor dieser wurde auch viel von Kostenersparnis und Wirtschaftlichkeit gesprochen. Nun ist abzusehen, daß ordentlich viel Steuergeld für das Bundesheer ausgegeben werden wird, aber das Steuergeldausgeben für das Militär, können sowohl ÖVP als auch SPÖ zu ihrer Verteidigung anführen, war auch nicht Gegenstand der „Volksbefragung“. Und darüber hinaus war es klar, daß es eine Geld-Her-oder-Geld-Her-Volksbefragung

Ballspende für die Abgeordneten, die Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR machten

Martin Graf Rücktritte Abgeordnete Zwischenstand 26-01-13

Sie sind weiter herzlich eingeladen, sich an den Langzeitumfragen zu beteiligen.

Vor bald vier Jahren wurde diese nun zur Langzeitumfrage gewordene Erinnerung an das Machen, für das hauptverantwortlich im österreichischen Parlament die christschwarzen Abgeordneten waren, von Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR am 28. Oktober 2008 gestartet, und nach wie vor ist eine absolute Mehrheit von 61,06 Prozent für Rücktritte, wie am heutigen Zwischenstand abgelesen werden kann, wobei 39,06 Prozent dafür sind, daß all jene Abgeordneten, die Martin Graf zu ihrem III. Präsidenten NR machten, zurücktreten sollen und 22,00 Prozent dafür, daß Dr. Martin Graf allein zurücktreten soll.

Es zeigt sich somit auch im letzten Jahr ihrer Abnickperiode im österreichischen Parlament, daß es diesen Abgeordneten in bald fünf Jahren nicht gelungen ist, zu überzeugen, daß ihre Wahl von Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR eine gute Wahl war, im Gegenteil. Denn seit der letzten Bekanntgabe eines Zwischenstands haben sich wieder mehr für Rücktritte dieser Abgeordneten als für deren Verbleib im Parlament ausgesprochen. Das ist nicht verwunderlich, denn es hat sich bewahrheitet, was vor der Wahl von Martin Graf im Parlament so vielen bereits klar war, er wird zu einer permanenten Affäre werden, und Dr. Martin Graf wurde zur permanenten Affäre.

Den heutigen Zwischenstand dürfen alle Abgeordneten, die Dr. Martin Graf zum III. Präsidenten NR wählten, als Ballspende an sie verstehen, die ihnen hiermit bereits heute zum bevorstehenden Akademikerball – vulgo WKR-Ball – in den Staatsräumen der Republik am 1. Februar 2013 überreicht wird. Mit dieser Ballspende dürfen sich diese Abgeordneten aber auch trösten, denn sie schneiden nicht so schlecht ab wie Dr. Martin Graf selbst in einer weiteren Langzeitumfrage, in der gemäß heutigem Zwischenstand 73,85 Prozent sagen, sie würden einen wie Dr. Martin Graf beispielsweise nicht zum Dritten Nationalratspräsidenten wählen. Aber vielleicht liegt es auch nur daran, daß es zu den einzelnen Abgeordneten, die Dr. Martin Graf zu ihrem III. Präsidenten NR machten, keine derartige Umfrage gibt …

Brülliante Konzepte des Michael Spindelegger

Heeresreform - christschwarze ReforminkompetenzDie Verhöhnung geht nicht nur in dem Sinn weiter, wie diese hier auf die „Volksbefragung“ selbst bezogen beschrieben wurde, sondern – wie diese jetzt einmal von den Christschwarzen federführend praktiziert wird – durch die Verhöhnung der politischen Zukunftsgestaltung an sich, denn was die ÖVP nun mit ihrem „12-Punkte-Programm“ präsentiert, wofür sie die abgegebenen Stimmen für die Beibehaltung der Wehrpflicht als Druckmittel und soher als erste Wahlkampfbroschüre gegen die SPÖ einzusetzen versucht und also mißbraucht, enthält im großen und ganzen Nacherzählungen von seit 1960 gängiger Praxis im österreichischen Bundesheer, wie Clemens Neuhold in der Wiener Zeitung von heute auflistet …

Dieser Gegenüberstellung muß nichts mehr hinzugefügt werden, denn allein diese sagt bereits alles aus, was zur christschwarzen Reformkompetenz gesagt werden kann. Allerdings auf einen Punkt, der in dieser Gegenüberstellung nicht behandelt wird, soll noch hingewiesen werden, auf den fünften (wie Nicht Genügend) Punkt:

Beim Grundwehrdienst sollen junge Menschen nachweisbar Wissen und Qualifikationen gewinnen. […] Bereits jetzt existierende Ausbildungen, wie Erste Hilfe, Führerscheinausbildung, Schulungen an schwerem Gerät, Ausbildung an der Waffe etc., sollen so angelegt sein, dass sie ins zivile Leben mitgenommen werden können (Anrechenbarkeit gewährleisten).

Die Ausbildung an der Waffe soll also in das zivile Leben gewährleistet anrechenbar mitgenommen werden, das wird beispielsweise Gattinnenmördern dann wohl strafmildernd angerechnet werden können, zumindest mit der Waffe ausbildungsgemäß fachgerecht … Auch die Schulung an schwerem Gerät -, Panzerausbildung ist bestimmt eine hilfreiche Qualifikation für die Arbeit dann auf dem Bauernhof, mit dem Traktor und dem Mähdrescher … Nachdem es heißt, beim  Grundwehrdienst sollen junge Menschen nachweisbar Wissen und Qualifikationen gewinnen, wird wohl der Grundwehrdienst für Frauen kommen müssen, denn sonst wird Österreich zu einem Land, in dem Frauen keine Führerscheinausbildung, keine Ausbildung in Erste Hilfe …

„Brilliant“ nennt Wolfgang Fellner das christschwarze „12-Punkte-Programm“, nein, Wolfgang Fellner nennt lediglich das Auf-den-Tisch-Legen der Reformkonzepte von Michael Spindelegger bereits einen Tag nach dem vorvorvorgestrigen Ja zur Wehrpflicht „taktisch brilliant“, aber inhaltlich – woran in allen kommenden Wahlen zu denken sein wird – ist das Spindeleggerische nur brülliant …

PS „Geistig“ kommt in diesem spindeleggerischen christschwarzen „Reformkonzept“ nur einmal vor, und zwar im Zitat aus der österreichischen Bundesverfassung, an diesem Paragraphen, der von der geistigen Landesverteidigung spricht, haben – kaum überraschend – weder Michael Spindelegger noch Johanna Mikl-Leitner mitgeschrieben …

FPÖ-Rechnung: Direkte Demokratie ist gleich Geburstagsgeschenk an Freiheitliche

Freiheitliche direkte Demokratie ist gleich Geburtstagsgeschenk

Freiheitliche Gleichung: Direkte Demokratie ist gleich Geburstagsgeschenk an Freiheitliche.

Auf der Website Politik unzensuriert – Informationen des 3. NRPräs. schreibt oder läßt Dr. Martin Graf vorvorvorgestern zur vorvorvorgestrigen „Volksbefragung“ zu Wehrpflicht und Berufsheer schreiben, das Votum sei ein Geburtstagsgeschenk für ein freiheitliches Urgestein … Es wird also auch nach der „Volksbefragung“ die bizarre Veranstaltung nicht abgesetzt, aber wenigstens mit einem Informationswert, nämlich dem, nun zu wissen, was Freiheitliche unter der direkten Demokratie verstehen, welches Ergebnis Freiheitliche in Direktdemokratiegleichungen errechnen: Direkte Demokratie ist gleich Geburtstagsgeschenk an Freiheitliche

Und großherzreich wie Freiheitliche nun einmal sind – worüber vor allem Menschen, die in Österreich Zuflucht suchen, Hymnen schreiben könnten -, lassen sie an dem Geburstagsgeschenk auch andere sich erfreuen -, den Generalstabschef Edmund Entacher, der beim Freiheitlichen einrückte, dem er nun ein alter Kamerad ist, aufrichtig und geradlinig, wie sein ehemaliger freiheitlicher Gruppenkommandant weiß …

Von einem zum nächsten Ball schlechte und noch schlechtere Werte vom Akademiker Martin Graf

Trotz der Umtaufe auf „Wiener Akademikerball“ wird das Schmißtönnchengschnas seinen alten Namen nicht verlieren und also weiter bei seinem nunmehrigen Vulgo-Namen“WKR-Ball“

Martin Graf Wählbarkeit Zwischenstand 22-01-13Außer der Umtaufe ist in diesem Jahr – also vom Säbeltanz am 27. Jänner 2012 bis zum Säbeltanz 1. Februar 2013 – es zu keiner weiteren Veränderungen gekommen, getanzt wird auch 2013 in den Staatsräumen der Republik, die schlechten Werte von Dr. Martin Graf sind schlecht geblieben, oder anders geschrieben, es kann auch heute zu den schlechten Werten vom III. Präsidenten NR nur wieder geschrieben, wie auch vor einem Jahr, die schlechten Werte werden noch schlechter … Waren es vor einem Jahr 68,09 Prozent, die Dr. Martin Graf nicht wählen würden, sind es ein Jahr später, wie der heutige Zwischenstand der Umfrage zeigt, bereits 73,76 Prozent, die ihn nicht zum dritten Nationalratspräsidenten wählen würden …

Doch, etwas ist noch passiert, im Mai, in diesem wunderschönen Monat Mai 2012 mußten alle Knospen wohl besonders aufgesprungen sein, es wurde ein Verein für den WKR-Ball gegründet, für die Säbeltanzerei auf einem Gschnas wurde der „Verein für Wissenschaft, Forschung, Kultur und Menschenrechte“ gegründet … In diesem Verein ist der Schriftführer maskiert als Schriftwart und der Kassier als Säckelwart … Der Obmann und der Obmann-Stellvertreter tragen keine Masken, aber vielleicht wäre es zu demaskierend, hätten auch diese zwei Herren im Verein andere Namensmasken …

Akademiker vulgo WKR-Ball VereinWie der Akademikerball seinen alten Namen nicht ablegen werden wird können, wird, wenn ein Freiheitlicher, eine Freiheitliche sich hinkünftig zu Wissenschaft, Forschung, Kultur und Menschenrechte zu Wort meldet, mag es im Parlament sein, mag es in einem Landtag sein, mag es in einem Gemeinderat sein, mag es mit einem Gastkommentar in den Seibersdorfer Nachrichten sein, wird augenblicklich gedacht werden müssen, ah, ein Ausschuß-Mitglied für einen Gschnas …

Und das, was im Spätherbst 2012 nicht passiert ist, wird auch im Spätherbst 2013 nicht passieren, keine Rücktritte also, aber im Herbst 2012 kann etwas anderes passieren, und die schlechten Werte und die weiter und weiter sinkende Bereitschaft, diesesn freiheitlichen Akademiker wählen zu wollen, lassen doch Zuversicht aufkommen, daß die Wahlen in diesem Jahr für Freiheitliche …