Niki Fellner, 5. Juli 2023, Wien, vor dem Parlament: Aus ganz Österreich, ja, von Wien bis an den Bodensee hatten wir da Unterstützer, die gesagt haben, es kann nicht sein, daß dieses neue ORF-Gesetz kommt und es eine Zwangssteuer für den ORF gibt. Diese 100.000 Unterschriften wollten wir heute den beiden Regierungsparteien übergeben, an die ÖVP und Grünen, die ja dieses Gesetz heute durchpeitschen, man muß wirklich sagen, durchpeitschen gegen die Opposition, die Opposition wird geschlossen gegen dieses Gesetz heute stimmen. Aber ÖVP und Grüne haben gegen alle Widerstände der privaten Medien, der öffentlichen Meinung, sogar der europäischen Verleger, die mittlerweile ihren Protestbrief geschrieben haben, gegen dieses ORF-Gesetz, eiskalt es durchgezogen und werden heute nachmittag im Parlament hinter uns, dieses ORF-Gesetz beschließen.
Wir haben sowohl beim ÖVP-Klubobmann als auch bei der Grünen Klubobfrau als auch bei der ÖVP-Medienministerin angefragt, daß wir ihnen diese Unterschriften übergeben wollen. Diese Petitions-Unterschriften, ich glaube, das wäre auch ein Zeichen des Respekts gewesen gegenüber einhunderttausend Österreichern, daß ihre Meinung ernst genommen wird. Man muß dazu sagen, diese 100.000 Österreicher, die die Petition unterschrieben haben, die stehen ja nur stellvertretend für Hunderttausende gegen dieses Gesetz.
Aber in ihrer Abgehobenheit hat die Regierung sich geweigert, diese Unterschriften entgegenzunehmen. Der ÖVP-Klub hat uns mitgeteilt, sie stehen nicht zur Verfügung, nicht einmal für eine einminütige Übergabe der Unterschriften. Die Grünen haben in ihrer Abgehobenheit gesagt, nein, sie nehmen diese Petitionsunterschriften nicht an und sie werden heute selbstverständlich für das ORF-Gesetz stimmen. Und auch die ÖVP-Medienministerin hat auf eine Anfrage nicht reagiert und war auch nicht bereit, diese Unterschriften zu übernehmen.
Das ist schade, muß man sagen, ich glaube, das wäre auch ein Zeichen des Anstands gewesen, insbesondere der Bundesregierung, aber auch der zwei Regierungsparteien, also der Parlamentsklubs, diese einhunderttausend Unterschriften zumindest entgegenzunehmen, um auch zu zeigen, daß man das anerkennt, daß es hier auch sehr sehr viele kritische Stimmen gibt. Die Regierung hat wie so oft, muß man sagen, hier sich wieder einmal als abgehoben präsentiert, als nicht bürgernah, ist nicht bereit, diese Petitionsunterschriften zu übernehmen. Deswegen stellen wir sie hier demonstrativ vor dem Parlament ab. Wir werden sie nachhher den Oppositionsparteien übergeben, wir werden das dann eh live übertragen, wir werden in Kürze einen Termin mit dem FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl haben, der wird diese Unterschriften entgegennehmen.
Und wir werden sie postalisch an die Bundesregierung und an die Parlamentsklubs schicken und so schauen, ob wir so zu ihnen durchdringen, aber leider, muß man sagen, die Bundesregierung ist hier nicht bereit […]
Hierzu muß nichts angemerkt werden. Das Verhalten der ÖVP Grünen spricht für sich, schlecht gesagt, besser genauer sagen: das Verhalten der Christschwarzen „Die Grüne Alternative“ spricht gegen —
Und noch ein Wort zum Schluss. Es ist heute der 27. April und vor 78 Jahren haben sich KPÖ, ÖVP, SPÖ und einige Unabhängige im Wiener Rathaus zusammengefunden, um die Unabhängigkeitserklärung zu unterzeichnen. Mauthausen war zu dem Zeitpunkt noch nicht befreit, aber Wien war durch die Rote Armee befreit. Und wie dieser Neuanfang war, genauso ist es heute mit einem Neuanfang für die älteste Tageszeitung der Welt, so leid es mir tut. Es ist ein Neuanfang. Es ist ein Weg in die Zukunft.
im April 2023 nachträglich entschuldigte, an dem Tag, als die christschwarze Partei und die Partei „Die Grüne Alternative“ ebenfalls ein Gesetz zur Medienverdörrung in Österreich beschlossen?
Eines noch vielleicht, irgendwann in den letzten Tag wurde in einem Kommentar in einer Tageszeitung im Zusammenhang mit dem ORF-Gesetz geschrieben, in etwa, dieses würde Österreich zu einem Nordkorea, zu einem China — Es hätten in diesem Kommentar andere Länder im Zusammenhang mit dem ORF-Gesetz herangezogen werden müssen, die zutreffender wären, zu denen rechtbeste Verbindungen bestehen: Ungarn —
Es ist also wieder mal chic auszutreten aus der Kirche wie damals dreiunddreißig und die zwölf Jahre danach, da ging man auch mit der Zeit die war damals braun und voller Bewegung, da mußte einer dabei sein und Christentum — das war nicht zeitgemäß.
Und heute ist es wieder chic auszutreten aus der Kirche viele, die ich kenne, tun das denn man muß mit der Zeit gehn und kann man nicht von gestern sein und Christentum — das ist nicht zeitgemäß.
Ich gebe zu: Ich liebe diese Kirche so wie sie ist, ich kenne ihre Fehler doch sagt sie mir das Wort, das mich erlöst und mich erkennen läßt, was Leben ist. Denn glaubt es mir: der letzte Schrei ist nicht das letzte Wort, denn das wird sprechen, der das Wort im Anfang war.
am Ende wird vielleicht doch noch Konstantin Wecker sich seiner annehmen, ein Erbarmen haben mit diesem tonlosen Gedicht, und ihm eine Musik schreiben, eine Musik, eine Musik, so recht zum dreifaltigen Vortrage, von der Empore herab, gesungen von Mey, Wader, Wecker …
Ist die Schlagzeile in der Ausgabe der Tageszeitung „Der Standard“ vom 29. Juni 2023 —
Die ÖVP wolle „mehr Kante“ zeigen gegenüber „Idealisten und Träumern“, sagte Mikl-Leitner. „Viel Unsinn“ komme laut der Landeschefin aktuell […]
Ist dann u. v. a. m. im Artikel unter dieser Schlagzeile auf Seite 7 der Ausgabe der Tageszeitung „Der Standard“ am heutigen Tag, 29. Juni 2023, zu lesen.
Aber, was Johanna Mikl-Leitner und mit ihr ihre Partei nicht erkennen will, ist, es bedarf keines „Kampfes“, sondern es bedarf nur eines, „Idealisten“ nicht regieren zu lassen. Vielleicht ist das Erkennen des notwendigen „Kampfes“ jedoch nur der erste Schritt von Johanna Mikl-Leitner und mit ihr ihrer Partei, und es folgt in Kürze schon der zweite Schritt, der im Umgang mit „Idealisten“ immer der erste Schritt zu sein hat,
vielleicht ist also das Erkennen des Irrtums nun der erste Schritt von Johanna Mikl-Leitner und ihrer Partei und es folgt in Kürze der zweite Schritt von Johanna Mikl-Leitner und ihrer Partei: die Auflösung ihrer Koalition mit den „Idealisten“.
„Wir werden nicht zulassen, dass ein innerrussischer Konflikt auf österreichischem Boden ausgetragen wird“, sagt der Kanzler in der Pressekonferenz am Sonntag.
Es wird nun viel gerätselt, auch gewitzelt, was denn der „Kanzler“ damit gemeint haben könne, „wir [Kanzler] werden nicht zulassen, dass ein innerrussischer Konflkikt auf österreichischem Boden ausgetragen wird.“
An diese Desinformationsarbeit und an diese Propagandaarbeit, die auch in Österreich geleistet werden, wird er, „der Kanzler“ womöglich gedacht haben, als er sagte: „Wir werden nicht zulassen, dass ein innerrussischer Konflikt auf österreichischem Boden ausgetragen wird“ …
Es heißt vom Wort, das ein Mensch gibt, es ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Was von dem Wort, das nun einige aus der christschwarzen Partei geben, wertmäßig zu halten ist, nun, es heißt vom Wort, das ein Mensch gibt, es ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.
vor Kurzem auch hat ein Präsident das Wort gegeben, er würde unter einem Kanzler K… nicht zur Verfügung stehen …
Was ihr gegebenes Wort wert ist, nun —
Kurz ist es her, daß die christschwarze Riege zur Patin eines Spruchs wurde, der die alte Volksweisheit, das Wort ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist, ablösen könnte: Die Unterschrift ist die Tinte nicht wert. Mit ihrer Unterschrift hat sie einen Treueschwur auf einen Kanzler K… besiegelt, nur mit ihm oder ohne sie … Ihre Unterschriften sind die Tinte nicht wert, mit der sie ihren Eid …
Die Tinte trocknet nicht so schnell wie die mit ihr gezeichnete Unterschrift ohne Wert …
Als Soldat, Leutnant soll er sein, wird ihm menschgemäß das „Dienen“, gleich unter wen, eine Leichtigkeit, eine Selbstverständlichkeit, eine stets mit Eifer zu erfüllende Pflicht … Mit was für einer Selbstverständlichkeit schon geredet wird, mit was für einer Selbstverständlichkeit schon geschrieben wird, mit was für einer Selbstverständlichkeit medial verbreitet wird, allenthalben mit schaurigem Wohlgefühl, der nächste Bundeskanzler werde nur sein können, ein K…
Dabei, wird etwa von den momentanen Wahlumfragen ausgegangen, wird seine Partei, wenn es hochkommt, auf dreißig Prozent in der nächsten Nationalratswahl kommen, und das heißt, siebzig Prozent, eine Verfassungsmehrheit in diesem Land, wird weder seine Partei noch ihn in die Regierung, schon gar nicht zum Bundeskanzler wählen.
Der Begriff Rasse ist im biologisch-anthropologischen Sinn zu verstehen. Danach ergibt sich die Zugehörigkeit durch erbbiologische, äußerlich erkennbare Merkmale (Mayerhofer, StGB6 § 283 E 2f; Plöchl in Höpfel/Ratz, WK² StGB § 283 Rz 7 [Stand 1.3.2013, rdb.at]).
Ehe diese Bundesregierung von Expertinnen am 3. Juni 2019 angelobt wurde, ehe also Österreich seine erste Regierung mit Experten bekam, war kurz ein Mann, nämlich für dreizehn Tage Innenminister, auf den das Justizministerium sich in ihrem Erlaß vom 8. November 2019 auch bezieht: Eckart Ratz.
Sie werden vielleicht sagen, aber inzwischen, so schnell geht es halt in Österreich nicht, wird es wohl einen neuen, einen geänderten Erlaß geben, der nicht rassisch ausgerichtet ist, inzwischen wird der Paragraph 283 StGB wohl geändert worden sein, aus diesem „Rasse“ gestrichen worden sein. Österreichgemäß ein paar Jahre nachhinken, das muß nachgesehen werden.
Jenaer Erklärung Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung
Die Idee der Existenz von Menschenrassen war von Anfang an mit einer Bewertung dieser vermeintlichen Rassen verknüpft, ja die Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen ging der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Die vorrangig biologische Begründung von Menschengruppen als Rassen – etwa aufgrund der Hautfarbe, Augen- oder Schädelform – hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen von Menschen geführt.
Auch heute noch wird der Begriff Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen vielfach verwendet. Es gibt hierfür aber keine biologische Begründung und tatsächlich hat es diese auch nie gegeben. Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung. Am 9. August 2019 jährte sich der 100. Todestag des Jenaer Professors Ernst Haeckel, des „deutschen Darwins”, wohl des bekanntesten deutschen Zoologen und Evolutionsbiologen. Ernst Haeckel, der Begründer der Stammesgeschichtsforschung hat durch seine vermeintlich wissenschaftliche Anordnung von Menschen„rassen” in einem „Stammbaum” in fataler Weise zu einem angeblich wissenschaftlich begründeten Rassismus beigetragen. Die Stellung der einzelnen Gruppen basierte auf willkürlich herausgegriffenen Merkmalen wie Hautfarbe oder Haarstruktur und deren Umsetzung in eine stammesgeschichtliche Sichtweise. Daraus wurde eine soziale Leserichtung mit angeblich biologisch höher und tiefer stehenden Menschengruppen. Karl Astel, einer der führenden nationalsozialistischen Rassenforscher, ab 1933 Präsident des Thüringischen Landesamtes für Rassewesen in Weimar, Universitätsprofessor und ab 1939 Kriegsrektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena, war überzeugt, „daß seit dem Weggang von Ernst Haeckel die Zoologie und damit die Biologie in Jena nicht mehr in der Richtung und in der Intensität an der Universität vertreten wurde, die Haeckel begründete und die für den Nationalsozialismus von größter Bedeutung“ war. Die Universität Jena sollte während der Zeit des Nationalsozialismus „zu einer rassisch einheitlich ausgerichteten SS-Universität“ ausgebaut werden.
Die von Astel immer wieder hervorgehobene „rassische Aufbauarbeit“ und Berufungspolitik hatten eine in dieser Form wohl einmalige akademische und wissenschaftspolitische Konstellation mit sukzessive vier Professuren zur Rassenkunde bewirkt. Das von Ernst Haeckel 1907 gegründete Phyletische Museum sollte zudem unter Berufung auf ihn zum „Thüringischen Landes- und Volksmuseum für Lebenskunde, Rassewesen und Stammesgeschichte“ werden. Auch aus diesen Gründen trägt die Friedrich[1]Schiller-Universität eine besondere Verantwortung, sich mit der Frage von Menschenrassen auseinanderzusetzen. Trotz oder gerade wegen der engen Verknüpfung zwischen Rassismus und vermeintlich existierenden Rassen ist es Aufgabe der Wissenschaft und damit auch einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft wie der Deutschen Zoologischen Gesellschaft, nach einer möglichen Realität von Menschenrassen zu fragen. Dabei geht es um die Frage, ob Rassen im Generellen und Menschenrassen im Besonderen, eine biologische Realität sind, oder aber ob es sich um reine Konstrukte des menschlichen Geistes handelt. Für den einflussreichen biologischen Systematiker Ernst Mayr war die Existenz von Menschenrassen ein „biological fact“ (Mayr 2002), zumindest vor der Eroberung der Welt durch die Europäer. Die Begründung entspricht der heute noch gängigsten Ansicht über die Existenz von Rassen. Menschenrassen entsprechen in so vielen Kriterien den „geographischen Rassen“ anderer Arten, dass eine Alternative ihm nicht möglich erschien, wobei Mayr sich deutlich gegen jeglichen Rassismus ausgesprochen hat. Für geographische Rassen (oder Unterarten) betont Mayr in der Biologie allgemein die notwendige „taxonomische Unterschiedlichkeit” zwischen geographisch getrennten Populationen einer Art. Der Begriff Rasse ist damit irgendwo zwischen dem Begriff der Population (die aufgrund der real existierenden Fortpflanzungsgemeinschaft tatsächlich einem Individuum der Wissenschaftsphilosophie entspricht) und der Art angesiedelt.
Heute wird diese taxonomische Unterschiedlichkeit überwiegend aus einer genetischen Distanz bestimmt. Festzulegen, welche taxonomische Unterschiedlichkeit bzw. genetische Differenzierung ausreichend wäre, um Rassen bzw. Unterarten zu unterscheiden, ist aber rein willkürlich und macht damit auch das Konzept von Rassen/Unterarten in der Biologie zu einem reinen Konstrukt des menschlichen Geistes. Das heißt nicht, dass es keine genetische Differenzierung entlang eines geographischen Gradienten geben kann, doch ist die taxonomische Bewertung dieser Differenzierung (als Rasse oder Unterart oder eben nicht) willkürlich. Umso mehr trifft dies für den Menschen zu, bei dem die größten genetischen Unterschiede innerhalb einer Population zu finden sind und nicht zwischen den Populationen.
Dass es sich bei den Rassen von Haustieren um etwas ganz Anderes handelt, erkennt man schon an der fehlenden geographischen Gliederung. Haustierrassen sind ausschließlich das Ergebnis menschlicher Züchtung und nicht das Ergebnis eines natürlichen, biologischen Prozesses. Nur im Fall von Haustieren ist tatsächlich die genetische Ähnlichkeit (Homogenität) innerhalb einer Rasse größer als zwischen Rassen. Das Englische verzichtet hier auf den Begriff „race” und spricht von „breeds”, was dem Sachverhalt viel näherkommt, der Begriff Züchtung wäre auch im Deutschen eher angebracht. Denkschemata des biologisch begründeten Rassismus wie beispielsweise die Analogie zu Haustierrassen haben dazu verführt anzunehmen, mit gleichem Recht von Menschenrassen („human races“) sprechen zu können.
Das war oft verbunden mit der Annahme, dass die Ähnlichkeit innerhalb einer vermeintlichen Menschenrasse wesentlich höher sei als zwischen diesen, weshalb eine Abgrenzung möglich sei – im Fall des Menschen ein bitterer Trugschluss. Die Einteilung der Menschen in Rassen war und ist zuerst eine gesellschaftliche und politische Typenbildung, gefolgt und unterstützt durch eine anthropologische Konstruktion auf der Grundlage willkürlich gewählter Eigenschaften wie Haar- und Hautfarbe. Diese Konstruktion diente und dient eben dazu, offenen und latenten Rassismus mit angeblichen natürlichen Gegebenheiten zu begründen und damit eine moralische Rechtfertigung zu schaffen. Erst durch die wissenschaftliche Erforschung der genetischen Vielfalt der Menschen wurden die Rassenkonzepte endgültig als typologische Konstrukte entlarvt. Beim Menschen besteht der mit Abstand größte Teil der genetischen Unterschiede nicht zwischen geographischen Populationen, sondern innerhalb solcher Gruppen. Die höchste genetische Vielfalt findet sich auch heute noch bei Menschen auf dem afrikanischen Kontinent. Dort liegen die Wurzeln und die meisten Verzweigungen im menschlichen Stammbaum. Auf einem dieser Äste fallen die Menschen Ostafrikas und alle Nicht-Afrikaner zusammen. Menschen außerhalb Afrikas sind somit näher verwandt mit Menschen aus Ostafrika, wie den Hadza, als diese mit Menschen aus Südafrika, z. B. mit den Khoisan. Aus stammesgeschichtlicher Sicht sind somit alle Menschen Afrikaner.
Es ist deshalb geradezu paradox von „dem Afrikaner” zu sprechen oder aus welchem Grund auch immer von „Schwarzafrikaner”. Hier handelt es sich um ein Relikt kolonialer Sprache und Denkens und es gilt wieder: Rassismus macht Rassen. Die Hautfarbe eines Khoisan aus Südafrika ist weniger pigmentiert als die von Menschen, die in Südostasien oder in Südamerika entlang des Äquators leben. Hautfarbe spiegelt hauptsächlich eine biologische Anpassung an den Grad der Sonneneinstrahlung wieder und variiert dementsprechend kontinuierlich mit der Strahlungsintensität auf der Erde. Die vermeintlichen menschlichen Rassen gehen auch nicht auf getrennte Evolutionslinien zurück (einer anderen Vorstellung der Realität von Rassen, den sogenannten kladistischen Rassen folgend). Der anatomisch moderne Mensch entstand vor über 250.000 Jahren in Afrika, von dort verbreitete er sich in kleinen Gruppen von Menschen über die restliche Welt. Die Nicht-Afrikaner zweigten sich vor ca. 60.000 Jahren von den Menschen aus dem östlichen Afrika ab und besiedelten einen Großteil der Welt. Nicht-Afrikaner unterscheiden sich von Menschen, die südlich der Sahara wohnen vor allem in genetischen Spuren, welche die Verbindungen mit Neandertalern und Denisovanern hinterlassen haben.
Interessanterweise wurde nun gerade dieser genetische Beitrag unserer nächsten ausgestorbenen Verwandten, die vor nicht allzu langer Zeit und unzutreffend als tumbe, Keulen schwingende Vettern charakterisiert wurden, von den „White Supremacists“ in den USA verwendet, um abgrenzend eine überlegene weiße Rasse zu definieren. Allerdings ist der Anteil an Genen von Neandertalern und Denisovanern bei Ostasiaten und Gruppen in Ozeanien und Australien messbar höher als bei Europäern und eignet sich somit denkbar schlecht, eine, dank Neandertaler-Genen, „überlegene weiße Rasse“ zu definieren. Die zahlreichen und stets wiederkehrenden Migrationen haben zudem schon immer und lange vor den großen Entdeckungs- und Eroberungsreisen der Europäer zu Verbindungen zwischen geographisch entfernten Populationen geführt. Anstelle von definierbaren Grenzen verlaufen zwischen menschlichen Gruppen genetische Gradienten.
Es gibt im menschlichen Genom unter den 3,2 Milliarden Basenpaaren keinen einzigen fixierten Unterschied, der zum Beispiel Afrikaner von Nicht-Afrikanern trennt. Es gibt – um es explizit zu sagen – somit nicht nur kein einziges Gen, welches „rassische” Unterschiede begründet, sondern noch nicht mal ein einziges Basenpaar. Äußere Merkmale wie die Hautfarbe, die für die typologische Klassifikation oder im alltäglichen Rassismus verwendet werden, sind eine höchst oberflächliche und leicht wandelbare biologische Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Allein die Hautfarbe hat sich im Lauf der Migrationen des Menschen immer wieder verändert und ist dunkler und heller geworden je nach lokaler Sonneneinstrahlung oder Ernährungsweise. So waren die Menschen Mitteleuropas bis vor 8000 Jahren noch stark pigmentiert und erst mit Beginn der Landwirtschaft wanderten Menschen mit hellerer Hautfarbe aus Anatolien ein. Die stark pflanzenbasierte Kost der frühen Ackerbauern bevorzugte Individuen mit hellerer Haut, um im dunklen Winter Europas genügend Vitamin D in der Haut zu produzieren. Die helle Hautfarbe der Menschen im nördlichen Europa ist jünger als 5000 Jahre. Die Verknüpfung von Merkmalen wie der Hautfarbe mit Eigenschaften oder gar angeblich genetisch fixierten Persönlichkeitsmerkmalen und Verhaltensweisen, wie sie in der Blütezeit des anthropologischen Rassismus verwendet wurden, ist inzwischen eindeutig widerlegt. Diese Argumentation heute noch als angeblich wissenschaftlich zu verwenden, ist falsch und niederträchtig.
Es gibt auch keinen wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Intelligenz und geographischer Herkunft, aber einen deutlichen mit sozialer Herkunft. Auch hier schafft Rassismus in Form von Ausgrenzung und Diskriminierung die vermeintlichen Rassen. Der Rassismus unter den Menschen besteht jedoch weiter. Rassenforschung, Rassenkunde und Rassenhygiene bzw. Eugenik im 20. Jahrhundert als scheinbar wissenschaftliche Disziplinen waren dabei nur einige Auswüchse rassistischen Denkens und Handelns. Eine bloße Streichung des Wortes „Rasse“ aus unserem Sprachgebrauch wird Intoleranz und Rassismus nicht verhindern. Ein Kennzeichen heutiger Formen des Rassismus ist bereits die Vermeidung des Begriffes „Rasse“ gerade in rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Milieus.
Sorgen wir also dafür, dass nie wieder mit scheinbar biologischen Begründungen Menschen diskriminiert werden und erinnern wir uns und andere daran, dass es der Rassismus ist, der Rassen geschaffen hat und die Zoologie/Anthropologie sich unrühmlich an vermeintlich biologischen Begründungen beteiligt hat. Der Nichtgebrauch des Begriffes Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören.
Sofort wird gesagt werden, die das Werk von Konstantin Wecker bestens kennen, die Musik zu „Das Kreuz des Jesus Christus“ hat nicht Konstantin Wecker geschrieben, sofort wird gesagt werden, Konstantin Wecker sang noch nie „Das Kreuz des Jesus Christus“, sofort wird gesagt werden, auch Reinhard Mey sang noch nie „Das Kreuz des Jesus Christus, sofort wird gesagt werden, auch Hannes Wader sang noch nie „Das Kreuz des Jesus Christus“ …
und Reinhard Mey und Hannes Wader singen „Das Kreuz des Jesus Christus“, so der tatsächliche Titel des Gedichts von Lothar Zenetti, wie seinem Gedichtband „Texte der Zuversicht – Für den einzelnen und die Gemeinde“ zu entnehmen ist.
Das Kreuz des Jesus Christus durchkreuzt was ist und macht alles neu
Das Kreuz des Jesus Christus durchkreuzt was ist und macht alles neu
Das von Konstantin Wecker zum Vertonen Entnommene und Vorgetragene und das von Mey und Wader Nachgesungene ist im Gedichtband eingerückt. Als wäre es zitiert. Vielleicht deshalb die verbreitete Annahme, „Was keiner wagt“ sei nicht von Lothar Zenetti. Da gibt es Zuschreibungen von A. bis G. Und weitere.
5) Die geschützte Gruppe kann sowohl positiv als auch negativ formuliert sein, was durch die Wortfolge „vorhandenen oder fehlenden Kriterien“ zum Ausdruck kommt. Damit unterliegt auch die pauschale Hetze gegen „Ausländer*innen“ oder „Ungläubige“ dem Tatbestand. 6) Darunter wird das Menschen- und Weltbild, die Lebensanschauung einer Person verstanden.
weniger wird wohl wird verstanden werden wollen, dieses germanische oder deutsche Wort Weltanschauung fortan nicht mehr zu sagen oder zumindest nicht mehr so leichthin zu verwenden, wie bisher, trotz seines schönen oder einheimelnden Klangs —
Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten […] wider einen Seelsorger einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft während der Ausübung seines Amtes oder Dienstes begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stelle zu verfolgen.
Das StGB stellt Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) als sogenannte Handlungen gegen die Ehre unter Strafe. Diese Straftaten sind wie Offizialdelikte von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten gerichtet sind (§ 117 Abs. 1 2. Satz StGB). Zu dieser Strafverfolgung hat die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei) beim Bundespräsidenten eine Ermächtigung einzuholen (§ 117 Abs. 1 Satz StGB). Die genannten Straftaten werden daher „Ermächtigungsdelikte“ bezeichnet. Wie in allen anderen Fällen von Ermächtigungsanfragen durch Strafverfolgungsbehörden wurde auch in dem von Ihnen namentlich angeführten Fall genau in der gesetzlich definierten Art und Weise vorgegangen. Der Herr Bundespräsident hat in seiner Amtszeit auf alle an ihn gerichteten Ermächtigungsanfragen umgehend geantwortet. In 52 Fällen hat er mitgeteilt, keine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. In sieben Fällen hat er die Ermächtigungen zur Strafverfolgung erteilt (Stand 1.6.2023).
Der Parlamentarier schreibt in seiner Anfrage in bezug auf diesen Paragraphen 117 wohl wider besseren Wissens, aber gesinnungsbedienend von einem „Sonderverfolgungsrecht“ —
Dieser Paragraph 117 wurde später geändert, so 2009, in diesem Jahr wurde, und das wird den Parlamentarier gesinnungsgemäß wohl schmerzen, der Absatz
Richtet sich eine der in den §§ 111, 113 und 115 mit Strafe bedrohten Handlungen gegen die Ehre eines Verstorbenen oder Verschollenen, so sind sein Ehegatte, seine Verwandten in gerader Linie und seine Geschwister berechtigt, die Verfolgung zu verlangen.
aufgehoben. Und dann erfolgte 2017, in der ersten Amtszeit des derzeitigen Bundespräsidenten, wieder eine Änderung. Freilich, aufgehoben wurde nicht die Überstellung der Kirche, der Religionsgesellschaften. Hinzugekommen aber ist der Hinweis auf den Paragraphen 283, in dem es um die Zugehörigkeit zu Gruppen geht. Auch der Paragraph 283 wurde geändert, ebenfalls in der Amtszeit des derzeitigen Bundespräsidenten, in Kraft gesetzt mit 1. Jänner 2021, so wurden vor dem Wort „Behinderung“ die Worte „körperlichen oder geistigen“ gestrichen,
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, 1. dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe […]
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