„Leitfaden § 283 StGB, Verhetzung, Aufruf zu Gewalt oder Hass“: „Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung“

Der Begriff Rasse ist im biologisch-anthropologischen Sinn zu verstehen. Danach ergibt sich
die Zugehörigkeit durch erbbiologische, äußerlich erkennbare Merkmale (Mayerhofer, StGB6
§ 283 E 2f; Plöchl in Höpfel/Ratz, WK² StGB § 283 Rz 7 [Stand 1.3.2013, rdb.at]).

Am Tag vor den alljährlichen Gedenkveranstaltungen, also am 8. November 2019, legt als Teil der österreichischen Bundesregierung das Bundesministerium für Justiz den Erlaß des rassisch ausgerichteten Leitfadens zu ihrem Tatbestand.

Zwei Monate zuvor, am 10. September 2019, wird die „Jenaer Erklärung“ verabschiedet, deren Titel

Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung

bereits den österreichischen Erlaß als das kenntlich macht, was dieser Leitfaden einer österreichischen Regierung durch ihre österreichische Verfaßtheit ist: rassisch ausgerichtet.

Ehe diese Bundesregierung von Expertinnen am 3. Juni 2019 angelobt wurde, ehe also Österreich seine erste Regierung mit Experten bekam, war kurz ein Mann, nämlich für dreizehn Tage Innenminister, auf den das Justizministerium sich in ihrem Erlaß vom 8. November 2019 auch bezieht: Eckart Ratz.

Bei diesem Vornamen — Eckart — könnte tatsächlich, nein, aber beinahe der dumme Gedanke kommen, es sei doch etwas dran, an dieser Vorstellung, ein Mensch werde, was sein Name ist.

Bei erbbiologische Merkmale fällt unweigerlich ein Leitfaden ein …

Zunächst arbeitete Mengele als Medizinalpraktikant an dem Frankfurter Institut, später als Volontär und Stipendiat der Bad Nauheimer Kerckhoff-Stiftung. Im September 1937 wurde er als Arzt »bestallt«. Mitte 1938 trat er eine Assistentenstelle bei Verschuer an. Mengele nahm an amtsärztlichen Untersuchungen teil. »Besonders wertvolle Dienste leistet er bei den erb- und rassenbiologischen Begutachtungen zur Abstammungsprüfung«, schrieb der Institutsdirektor an das Kuratorium der Uni. Verschuer war Verfasser eines Leitfadens der Rassenhygiene, in dem er gegen das Eindringen »fremdrassiger Juden und Zigeuner« hetzte.

Sie werden vielleicht sagen, aber inzwischen, so schnell geht es halt in Österreich nicht, wird es wohl einen neuen, einen geänderten Erlaß geben, der nicht rassisch ausgerichtet ist, inzwischen wird der Paragraph 283 StGB wohl geändert worden sein, aus diesem „Rasse“ gestrichen worden sein. Österreichgemäß ein paar Jahre nachhinken, das muß nachgesehen werden.

Es ist wahr, Paragraph 283 StGB wurde geändert, in Kraft gesetzt mit 1. Jänner 2021, als Österreich wieder eine politische Bundesregierung hatte und keine Regierung der Experten, die, also die Regierung der Expertinnen, eine unpolitische und soher keine wünschenswerte und erstrebenswerte Regierung ist, aber „Rasse“ wurde nicht aus dem Paragraphen gestrichen,

die bundesregierliche Erklärung für die Kriterien ist nach wie vor, wie im Juni 2023 zu lesen ist, unverändert —

Dabei hätte gemeint werden können, daß gerade die nach wie vor und für kurz noch regierende Koalition in Österreich dieser österreichischen Verfaßtheit … aber —

Das wird sich nicht ändern, nicht schnell ändern, in Österreich, wie u. a. auch sein derzeitiger Bundeskanzler, der nicht über den Tag hinaus zu denken vermag, auch wenn er an diesem einen Tag sagt, er denke vor bis …

So kann an diesem 23. Juni 2023 nur eines gemacht werden, die gesamte „Jenaer Erklärung“ zu zitieren, vielleicht findet eine österreichische Justizministerin oder irgendwer aus der österreichischen Bundesregierung irgendwann nach 2030 die Erklärung aus Jena, das eine Stadt in Deutschland und nicht in Österreich ist, und setzt sich dafür ein, daß der Paragraph 283 geändert wird,

ach, nicht nur der § 283 mit seiner unglaublichen Erklärung,

die Änderung schon bei der Verfassung beginnt, Erlässe nicht mehr rassisch ausgerichtet …

Jenaer Erklärung
Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung


Die Idee der Existenz von Menschenrassen war von Anfang an mit einer Bewertung dieser vermeintlichen Rassen verknüpft, ja die Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen ging der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Die vorrangig biologische Begründung von Menschengruppen als Rassen – etwa aufgrund der Hautfarbe, Augen- oder Schädelform – hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen von Menschen geführt.

Auch heute noch wird der Begriff Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen vielfach verwendet. Es gibt hierfür aber keine biologische Begründung und tatsächlich hat es diese auch nie gegeben. Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung. Am 9. August 2019 jährte sich der 100. Todestag des Jenaer Professors Ernst Haeckel, des „deutschen Darwins”, wohl des bekanntesten deutschen Zoologen und Evolutionsbiologen. Ernst Haeckel, der Begründer der Stammesgeschichtsforschung hat durch seine vermeintlich wissenschaftliche Anordnung von Menschen„rassen” in einem „Stammbaum” in fataler Weise zu einem angeblich wissenschaftlich begründeten Rassismus beigetragen. Die Stellung der einzelnen Gruppen basierte auf willkürlich herausgegriffenen Merkmalen wie Hautfarbe oder Haarstruktur und deren Umsetzung in eine stammesgeschichtliche Sichtweise. Daraus wurde eine soziale Leserichtung mit angeblich biologisch höher und tiefer stehenden Menschengruppen. Karl Astel, einer der führenden nationalsozialistischen Rassenforscher, ab 1933 Präsident des Thüringischen Landesamtes für Rassewesen in Weimar, Universitätsprofessor und ab 1939 Kriegsrektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena, war überzeugt, „daß seit dem Weggang von Ernst Haeckel die Zoologie und damit die Biologie in Jena nicht mehr in der Richtung und in der Intensität an der Universität vertreten wurde, die Haeckel begründete und die für den Nationalsozialismus von größter Bedeutung“ war. Die Universität Jena sollte während der Zeit des Nationalsozialismus „zu einer rassisch einheitlich ausgerichteten SS-Universität“ ausgebaut werden.

Die von Astel immer wieder hervorgehobene „rassische Aufbauarbeit“ und Berufungspolitik hatten eine in dieser Form wohl einmalige akademische und wissenschaftspolitische Konstellation mit sukzessive vier Professuren zur Rassenkunde bewirkt. Das von Ernst Haeckel 1907 gegründete Phyletische Museum sollte zudem unter Berufung auf ihn zum „Thüringischen Landes- und Volksmuseum für Lebenskunde, Rassewesen und Stammesgeschichte“ werden. Auch aus diesen Gründen trägt die Friedrich[1]Schiller-Universität eine besondere Verantwortung, sich mit der Frage von Menschenrassen auseinanderzusetzen. Trotz oder gerade wegen der engen Verknüpfung zwischen Rassismus und vermeintlich existierenden Rassen ist es Aufgabe der Wissenschaft und damit auch einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft wie der Deutschen Zoologischen Gesellschaft, nach einer möglichen Realität von Menschenrassen zu fragen. Dabei geht es um die Frage, ob Rassen im Generellen und Menschenrassen im Besonderen, eine biologische Realität sind, oder aber ob es sich um reine Konstrukte des menschlichen Geistes handelt. Für den einflussreichen biologischen Systematiker Ernst Mayr war die Existenz von Menschenrassen ein „biological fact“ (Mayr 2002), zumindest vor der Eroberung der Welt durch die Europäer. Die Begründung entspricht der heute noch gängigsten Ansicht über die Existenz von Rassen. Menschenrassen entsprechen in so vielen Kriterien den „geographischen Rassen“ anderer Arten, dass eine Alternative ihm nicht möglich erschien, wobei Mayr sich deutlich gegen jeglichen Rassismus ausgesprochen hat. Für geographische Rassen (oder Unterarten) betont Mayr in der Biologie allgemein die notwendige „taxonomische Unterschiedlichkeit” zwischen geographisch getrennten Populationen einer Art. Der Begriff Rasse ist damit irgendwo zwischen dem Begriff der Population (die aufgrund der real existierenden Fortpflanzungsgemeinschaft tatsächlich einem Individuum der Wissenschaftsphilosophie entspricht) und der Art angesiedelt.

Heute wird diese taxonomische Unterschiedlichkeit überwiegend aus einer genetischen Distanz bestimmt. Festzulegen, welche taxonomische Unterschiedlichkeit bzw. genetische Differenzierung ausreichend wäre, um Rassen bzw. Unterarten zu unterscheiden, ist aber rein willkürlich und macht damit auch das Konzept von Rassen/Unterarten in der Biologie zu einem reinen Konstrukt des menschlichen Geistes. Das heißt nicht, dass es keine genetische Differenzierung entlang eines geographischen Gradienten geben kann, doch ist die taxonomische Bewertung dieser Differenzierung (als Rasse oder Unterart oder eben nicht) willkürlich. Umso mehr trifft dies für den Menschen zu, bei dem die größten genetischen Unterschiede innerhalb einer Population zu finden sind und nicht zwischen den Populationen.

Dass es sich bei den Rassen von Haustieren um etwas ganz Anderes handelt, erkennt man schon an der fehlenden geographischen Gliederung. Haustierrassen sind ausschließlich das Ergebnis menschlicher Züchtung und nicht das Ergebnis eines natürlichen, biologischen Prozesses. Nur im Fall von Haustieren ist tatsächlich die genetische Ähnlichkeit (Homogenität) innerhalb einer Rasse größer als zwischen Rassen. Das Englische verzichtet hier auf den Begriff „race” und spricht von „breeds”, was dem Sachverhalt viel näherkommt, der Begriff Züchtung wäre auch im Deutschen eher angebracht. Denkschemata des biologisch begründeten Rassismus wie beispielsweise die Analogie zu Haustierrassen haben dazu verführt anzunehmen, mit gleichem Recht von Menschenrassen („human races“) sprechen zu können.

Das war oft verbunden mit der Annahme, dass die Ähnlichkeit innerhalb einer vermeintlichen Menschenrasse wesentlich höher sei als zwischen diesen, weshalb eine Abgrenzung möglich sei – im Fall des Menschen ein bitterer Trugschluss. Die Einteilung der Menschen in Rassen war und ist zuerst eine gesellschaftliche und politische Typenbildung, gefolgt und unterstützt durch eine anthropologische Konstruktion auf der Grundlage willkürlich gewählter Eigenschaften wie Haar- und Hautfarbe. Diese Konstruktion diente und dient eben dazu, offenen und latenten Rassismus mit angeblichen natürlichen Gegebenheiten zu begründen und damit eine moralische Rechtfertigung zu schaffen. Erst durch die wissenschaftliche Erforschung der genetischen Vielfalt der Menschen wurden die Rassenkonzepte endgültig als typologische Konstrukte entlarvt. Beim Menschen besteht der mit Abstand größte Teil der genetischen Unterschiede nicht zwischen geographischen Populationen, sondern innerhalb solcher Gruppen. Die höchste genetische Vielfalt findet sich auch heute noch bei Menschen auf dem afrikanischen Kontinent. Dort liegen die Wurzeln und die meisten Verzweigungen im menschlichen Stammbaum. Auf einem dieser Äste fallen die Menschen Ostafrikas und alle Nicht-Afrikaner zusammen. Menschen außerhalb Afrikas sind somit näher verwandt mit Menschen aus Ostafrika, wie den Hadza, als diese mit Menschen aus Südafrika, z. B. mit den Khoisan. Aus stammesgeschichtlicher Sicht sind somit alle Menschen Afrikaner.

Es ist deshalb geradezu paradox von „dem Afrikaner” zu sprechen oder aus welchem Grund auch immer von „Schwarzafrikaner”. Hier handelt es sich um ein Relikt kolonialer Sprache und Denkens und es gilt wieder: Rassismus macht Rassen. Die Hautfarbe eines Khoisan aus Südafrika ist weniger pigmentiert als die von Menschen, die in Südostasien oder in Südamerika entlang des Äquators leben. Hautfarbe spiegelt hauptsächlich eine biologische Anpassung an den Grad der Sonneneinstrahlung wieder und variiert dementsprechend kontinuierlich mit der Strahlungsintensität auf der Erde. Die vermeintlichen menschlichen Rassen gehen auch nicht auf getrennte Evolutionslinien zurück (einer anderen Vorstellung der Realität von Rassen, den sogenannten kladistischen Rassen folgend). Der anatomisch moderne Mensch entstand vor über 250.000 Jahren in Afrika, von dort verbreitete er sich in kleinen Gruppen von Menschen über die restliche Welt. Die Nicht-Afrikaner zweigten sich vor ca. 60.000 Jahren von den Menschen aus dem östlichen Afrika ab und besiedelten einen Großteil der Welt. Nicht-Afrikaner unterscheiden sich von Menschen, die südlich der Sahara wohnen vor allem in genetischen Spuren, welche die Verbindungen mit Neandertalern und Denisovanern hinterlassen haben.

Interessanterweise wurde nun gerade dieser genetische Beitrag unserer nächsten ausgestorbenen Verwandten, die vor nicht allzu langer Zeit und unzutreffend als tumbe, Keulen schwingende Vettern charakterisiert wurden, von den „White Supremacists“ in den USA verwendet, um abgrenzend eine überlegene weiße Rasse zu definieren. Allerdings ist der Anteil an Genen von Neandertalern und Denisovanern bei Ostasiaten und Gruppen in Ozeanien und Australien messbar höher als bei Europäern und eignet sich somit denkbar schlecht, eine, dank Neandertaler-Genen, „überlegene weiße Rasse“ zu definieren. Die zahlreichen und stets wiederkehrenden Migrationen haben zudem schon immer und lange vor den großen Entdeckungs- und Eroberungsreisen der Europäer zu Verbindungen zwischen geographisch entfernten Populationen geführt. Anstelle von definierbaren Grenzen verlaufen zwischen menschlichen Gruppen genetische Gradienten.

Es gibt im menschlichen Genom unter den 3,2 Milliarden Basenpaaren keinen einzigen fixierten Unterschied, der zum Beispiel Afrikaner von Nicht-Afrikanern trennt. Es gibt – um es explizit zu sagen – somit nicht nur kein einziges Gen, welches „rassische” Unterschiede begründet, sondern noch nicht mal ein einziges Basenpaar. Äußere Merkmale wie die Hautfarbe, die für die typologische Klassifikation oder im alltäglichen Rassismus verwendet werden, sind eine höchst oberflächliche und leicht wandelbare biologische Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Allein die Hautfarbe hat sich im Lauf der Migrationen des Menschen immer wieder verändert und ist dunkler und heller geworden je nach lokaler Sonneneinstrahlung oder Ernährungsweise. So waren die Menschen Mitteleuropas bis vor 8000 Jahren noch stark pigmentiert und erst mit Beginn der Landwirtschaft wanderten Menschen mit hellerer Hautfarbe aus Anatolien ein. Die stark pflanzenbasierte Kost der frühen Ackerbauern bevorzugte Individuen mit hellerer Haut, um im dunklen Winter Europas genügend Vitamin D in der Haut zu produzieren. Die helle Hautfarbe der Menschen im nördlichen Europa ist jünger als 5000 Jahre. Die Verknüpfung von Merkmalen wie der Hautfarbe mit Eigenschaften oder gar angeblich genetisch fixierten Persönlichkeitsmerkmalen und Verhaltensweisen, wie sie in der Blütezeit des anthropologischen Rassismus verwendet wurden, ist inzwischen eindeutig widerlegt. Diese Argumentation heute noch als angeblich wissenschaftlich zu verwenden, ist falsch und niederträchtig.

Es gibt auch keinen wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Intelligenz und geographischer Herkunft, aber einen deutlichen mit sozialer Herkunft. Auch hier schafft Rassismus in Form von Ausgrenzung und Diskriminierung die vermeintlichen Rassen. Der Rassismus unter den Menschen besteht jedoch weiter. Rassenforschung, Rassenkunde und Rassenhygiene bzw. Eugenik im 20. Jahrhundert als scheinbar wissenschaftliche Disziplinen waren dabei nur einige Auswüchse rassistischen Denkens und Handelns. Eine bloße Streichung des Wortes „Rasse“ aus unserem Sprachgebrauch wird Intoleranz und Rassismus nicht verhindern. Ein Kennzeichen heutiger Formen des Rassismus ist bereits die Vermeidung des Begriffes „Rasse“ gerade in rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Milieus.

Rassistisches Denken wird mit Begriffen wie Selektion, Reinhaltung oder Ethnopluralismus aufrechterhalten. Bei dem Begriff des Ethnopluralismus handelt es sich aber um nichts weiter als um eine Neuformulierung der Ideen der Apartheid. Auch die Kennzeichnung „des Afrikaners” als vermeintliche Bedrohung Europas und die Zuordnung bestimmter, biologischer Eigenschaften stehen in direkter Tradition des übelsten Rassismus vergangener Zeiten.

Sorgen wir also dafür, dass nie wieder mit scheinbar biologischen Begründungen Menschen diskriminiert werden und erinnern wir uns und andere daran, dass es der Rassismus ist, der Rassen geschaffen hat und die Zoologie/Anthropologie sich unrühmlich an vermeintlich biologischen Begründungen beteiligt hat. Der Nichtgebrauch des Begriffes Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören.

In Einmütigkeit Burschenschaft, Mädelschaft, Mey, Wader, Wecker bei Zenettis „Kreuz des Jesus Christus“

Sofort wird gesagt werden, die das Werk von Konstantin Wecker bestens kennen, die Musik zu „Das Kreuz des Jesus Christus“ hat nicht Konstantin Wecker geschrieben, sofort wird gesagt werden, Konstantin Wecker sang noch nie „Das Kreuz des Jesus Christus“, sofort wird gesagt werden, auch Reinhard Mey sang noch nie „Das Kreuz des Jesus Christus, sofort wird gesagt werden, auch Hannes Wader sang noch nie „Das Kreuz des Jesus Christus“ …

Konstantin Wecker hat die Musik zu „Das Kreuz des Jesus Christus“ geschrieben, und er hat es eben erst wieder gesungen, im Mai 2023 — auf dem Heldenplatz

und Reinhard Mey und Hannes Wader singen „Das Kreuz des Jesus Christus“, so der tatsächliche Titel des Gedichts von Lothar Zenetti, wie seinem Gedichtband „Texte der Zuversicht – Für den einzelnen und die Gemeinde“ zu entnehmen ist.

Und wenn „Das Kreuz des Jesus Christus“ vorgespielt wird, ob von Mey, ob von Wader, ob von Wecker gesungen, wird sofort nach den ersten drei Wörtern gesagt werden, das ist Was keiner wagt! und nicht Das Kreuz des Jesus Christus!

Freilich ist es Was keiner wagt. Weil Wecker, Wader, Mey den Titel, den Anfang und den Schluß des zenetti’schen Gedichts weglassen

Das Kreuz des Jesus Christus
durchkreuzt was ist
und macht alles neu



Das Kreuz des Jesus Christus
durchkreuzt was ist
und macht alles neu

Das von Konstantin Wecker zum Vertonen Entnommene und Vorgetragene und das von Mey und Wader Nachgesungene ist im Gedichtband eingerückt. Als wäre es zitiert. Vielleicht deshalb die verbreitete Annahme, „Was keiner wagt“ sei nicht von Lothar Zenetti. Da gibt es Zuschreibungen von A. bis G. Und weitere.

Die „Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg“ etwa meint, das hätte einer ihrer Heldmannen geschrieben, Walter Flex, und auch sie läßt wie Wecker, Mey, Wader den Originaltitel, die erste und die letzte Strophe weg.

Die „akademische Mädelschaft Iduna zu Linz“ hingegen scheint sich damit abgefunden zu haben, daß es Lothar Zenetti ist, aber den Beginn und den Schluß des Gedichts zu verschweigen, muß ihr wie Wecker, Wader, Mey ein hehres Anliegen sein …

Und auch für „Die „alternative Enzyklopädie“ ist Walter Flex der Gedichtheld von „Was keiner wagt, das sollt ihr wagen“, gesinnungsgemäß ohne Spekulation, daß es auch ein Gedicht von Zenetti sein könnte, nein, ihr es nur von Walter Flex sein kann, diesem 1917 schließlich selbst Ermordeten im Krieg von 1914 bis 1918 …

Flex, also der für die nationalsozialistische Propaganda so recht Brauchbare, und nicht die vor kurzer Zeit in Österreich für ihren vorgesehenen verwendungsfremden Gebrauch berühmt gewordene Flex, gesinnungspassend in Eisenach geboren,

Walter Flex mit seinem für ihn gesinnungsgerecht hergerichteten symbolischen Grab in Eisenach

„Fehlende Kriterien der Rasse – Ungläubige“

Es wird, seit dieses Wort

كفّار (kuffār)

in deutscher Übersetzung auf der Website des Bundesministeriums für Justiz in Österreich im Juni 2023 gelesen wurde, ein Bild nicht mehr zu löschen sein, weder aus dem Gedächnis noch aus der Erinnerung,

dieses Bild von Männern und Frauen, die im Bundesministerium für Justiz in Österreich … dieses Bild von Männern im Justizministerium in gekürzten Hosen,

dieses Bild ist nicht mehr zu löschen, dieses Bild mit Frauen im Justizministerium mit Hijab, nicht zu löschen, dieses Bild mit Frauen im Ministerium für Justiz mit Abaya, mit Tschador,

ein unlöschbares Bild, im Justizministerium mit Niqab, dieses Bild von Frauen im Ministerium für Justiz mit Bushiya,

dieses Bild zu löschen nimmermehr, im Justizministerium mit Burka, dieses Bild mit Männern, eingebrannt, im Ministerium für Justiz mit ihren entblößten Fußknöcheln

„Rasse – Ausländer*innen/Ungläubige – und Weltanschauung“ in der Erklärung des Bundesministeriums für Justiz in Österreich im Juni 2023

Es wurde im Kapitel, in dem u. a. der § 283 angesprochen wird, das muß zugegeben werden, herablassend über die Formulierung der „vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse“ im Paragraphen 283 StGB…

5) Die geschützte Gruppe kann sowohl positiv als auch negativ formuliert sein, was durch die Wortfolge „vorhandenen oder fehlenden Kriterien“ zum Ausdruck kommt. Damit unterliegt auch die pauschale Hetze gegen „Ausländer*innen“ oder „Ungläubige“ dem Tatbestand.
6) Darunter wird das Menschen- und Weltbild, die Lebensanschauung einer Person verstanden.

… wie ungerecht das war, muß nun erkannt und eingestanden werden, beim Lesen am 19. Juni 2023 der Erklärung des Bundesministeriums für Justiz in Österreich des Paragraphen 283 StGB, dessen Änderung mit 1. Jänner 2021 in Kraft gesetzt wurde, wonach „Rasse“ nach dieser ministerialen Erklärung und Sicht „Ausländer*innen/Ungläubige“ —

Was für eine recht steile Karriere das Wort „Weltanschauung“ worunter, so das Justizministerium, das „Menschen- und Weltbild, die Lebensanschauung einer Person“ zu verstehen sei, in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts machte, dieses spenglerisch oder rosenbergisch oder überhaupt für eine gesamte Ideologie hauptverwendete Wort,

es kann nur erahnt werden, daß jene die ihre Gesinnung nicht als Ideologie, sondern nach wie vor als Weltanschauung begreifen, im 21. Jahrhundert, wie recht zufrieden mit diesem Paragraphen 283 sie sein werden, der sie, auch sie, mit ihrer Weltanschauung vor „Aufruf zu Gewalt oder Hass“ schützen soll,

weniger wird wohl wird verstanden werden wollen, dieses germanische oder deutsche Wort Weltanschauung fortan nicht mehr zu sagen oder zumindest nicht mehr so leichthin zu verwenden, wie bisher, trotz seines schönen oder einheimelnden Klangs

Wunderliche Rechte in Österreich

Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten […] wider einen Seelsorger einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft während der Ausübung seines Amtes oder Dienstes begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stelle zu verfolgen.

Nach diesem Paragraphen 117 StGB hat also der derzeitige Bundespräsident

Das StGB stellt Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) als sogenannte Handlungen gegen die Ehre unter Strafe. Diese Straftaten sind wie Offizialdelikte von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten gerichtet sind (§ 117 Abs. 1 2. Satz StGB). Zu dieser Strafverfolgung hat die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei) beim Bundespräsidenten eine Ermächtigung einzuholen (§ 117 Abs. 1 Satz StGB). Die genannten Straftaten werden daher „Ermächtigungsdelikte“ bezeichnet. Wie in allen anderen Fällen von Ermächtigungsanfragen durch Strafverfolgungsbehörden wurde auch in dem von Ihnen namentlich angeführten Fall genau in der gesetzlich definierten Art und Weise vorgegangen. Der Herr Bundespräsident hat in seiner Amtszeit auf alle an ihn gerichteten Ermächtigungsanfragen umgehend geantwortet. In 52 Fällen hat er mitgeteilt, keine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. In sieben Fällen hat er die Ermächtigungen
zur Strafverfolgung erteilt (Stand 1.6.2023).

auf Anfrage eines Parlamentariers, wie seine Präsidentschaftskanzlei am 12. Juni 2023 mitteilt, seine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Der Parlamentarier schreibt in seiner Anfrage in bezug auf diesen Paragraphen 117 wohl wider besseren Wissens, aber gesinnungsbedienend von einem „Sonderverfolgungsrecht“ —

ein sonderliches Recht ist es allemal, das in diesem Paragraphen festgeschrieben ist.

Wohl wert, diesen Paragraphen genauer zu betrachten.

Der Paragraph stammt aus einer Zeit, von der nicht erwartet wurde, daß solche Paragraphen je noch beschlossen werden, aber es mußten damals wohl insbesondere der Kirche Zugeständnisse über Zugeständnisse gemacht werden, vielleicht auch gerade wegen eines Gesetzes — einer Lösung, die Jahrzehnte später nicht wenige wieder los werden wollen …

Aus dieser Zeit stammt auch, worauf doch immer wieder hinzuweisen ist, noch ein recht sonderlicher Paragraph, der wie der § 117 schon Eingang fand in mehr als ein Kapitel

Dieser Paragraph 117 wurde später geändert, so 2009, in diesem Jahr wurde, und das wird den Parlamentarier gesinnungsgemäß wohl schmerzen, der Absatz

Richtet sich eine der in den §§ 111, 113 und 115 mit Strafe bedrohten Handlungen gegen
die Ehre eines Verstorbenen oder Verschollenen, so sind sein Ehegatte, seine Verwandten in
gerader Linie und seine Geschwister berechtigt, die Verfolgung zu verlangen.

aufgehoben. Und dann erfolgte 2017, in der ersten Amtszeit des derzeitigen Bundespräsidenten, wieder eine Änderung. Freilich, aufgehoben wurde nicht die Überstellung der Kirche, der Religionsgesellschaften. Hinzugekommen aber ist der Hinweis auf den Paragraphen 283, in dem es um die Zugehörigkeit zu Gruppen geht. Auch der Paragraph 283 wurde geändert, ebenfalls in der Amtszeit des derzeitigen Bundespräsidenten, in Kraft gesetzt mit 1. Jänner 2021, so wurden vor dem Wort „Behinderung“ die Worte „körperlichen oder geistigen“ gestrichen,

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, 1. dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe […]

geblieben aber ist in diesem Paragraphen, auch in diesem Paragraphen das Wort „Rasse“

Ganz und gar sinnerfüllt ist in diesem Paragraphen die Formulierung „nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse“

Das hat die Qualität der Schönheit und der Eleganz, die der derzeitige Bundespräsident auch in seiner zweiten Amtszeit so an der Verfassung Österreichs überaus schätzt …

Der Bundespräsident, die Parlamentarierin, der Parlamentarier, der Hain und billige Triumphe

Der Freispruch von Florian Machl, wenn auch noch nicht rechtskräftig, bescherte wieder einmal den dieser Gesinnung Anhängenden einen billigen Triumph, billig deshalb, weil es nicht deren Leistung ist, sondern die ihnen durch Unüberlegtheit unfreiwillig gewährte Unterstützung.

Wer den Kommentar von Florian Machl vom 18. September 2022 auf „report24“ liest, hat wohl schon vor der Gerichtsverhandlung, die erst Alexander Van der Bellen als Bundespräsident ermöglichte und somit dafür verantwortlich ist, verstanden, daß das Gericht gar kein anderes Urteil fällen wird können, als das eines Freispruchs …

Alle Freisprüche, ob bereits rechtskräftig oder nicht, werden den Anhängenden dieser Gesinnung zum billigen Triumph, wie auch dieser vor kurzem erfolgte Freispruch, ebenfalls triumphierend von der gesinnungsgemäß zensurierten Website berichtet, und daß im Überschwang des billigen Triumphes auch ein antisemitischer Kommentar nicht fehlen darf, daß im Überschwang des billigen Triumphes ein antisemitischer Kommentar nicht gelöscht werden darf, ist solch einer Gesinnung eingeschrieben …

Es will gar nicht auf das eingegangen werden, was Florian Machl am 18. September 2022 geschrieben hat, zu vernachlässigbar ist dies, zu übergehbar ist dies, was für Alexander Van der Bellen offensichtlich nicht vernachlässigbar, übergehbar war, und was nun das Gericht als vernachlässigbar, übergehbar feststellte, wenn auch noch nicht rechtskräftig, vor allem vor dem Hintergrund, was Florian Machl sonst schon von sich gegeben hat, auch gegen den derzeitigen Bundespräsidenten, als dieser noch ein Kandidat war, werden von Florian Hain, wie sich Florian Machl auch nennt und vielleicht nicht mehr nennt, die Vorgangsweise von einem Lebensmittelkonzern als „identisch zu Hitlers Zeiten“ hingestellt …

Es geht, das soll doch erwähnt werden, wohl vor allem um die Passage, in der Florian Machl davon spricht, der Bundespräsident würde „die Verfassung mit Füßen treten“ … Und das ist unwahr, wahr hingegen ist, der Bundespräsident lobt die Verfassung über alle Maßen, findet sie schön und elegant, während es in Wahrheit doch eine Verfassung ist, die mehr als hinterfragenswert ist, und er spricht von der Verfassung von 1920, während die, die es gibt, von …

Aber Florian Machl ist vernachlässigbar, Florian Machl ist übergehbar, wenn auf das Personal geschaut wird, das im österreichischen Parlament sitzt, und sich für Florian Machl einsetzt, in den billigen Triumph einstimmen, wie Susanne Fürst,

wie der Generalsekretär dieser Gesinnung, der sich sogar mit einem Antrag auf Auskunftspflicht für Florian Machl stark macht, auf den die Präsidentschaftskanzlei am 12. Juni 2023 antwortete, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß das von dem Gesinnungsgeneralsekretär genannte „Sonderverfolgungsrecht“ gar nicht gibt; es könnte von einer „Blamage“ des Parlamentariers gesprochen werden, nicht zu wissen, welche Rechte es in Österreich gibt und welche nicht, so wie die Parlamentarierin in ihrer Aussendung davon spricht, der Bundespräsident habe sich „bis auf die Knochen blamiert“ … Der Gesinnungsgeneralsekretär hat sich nicht blamiert, er weiß schon, welche Gesetze es gibt und welche nicht, ebenso weiß er, daß gesinnungsgemäß schon recht gewußt und sofort recht gedeutet wird, was gemeint ist, wenn er von „Sonderverfolgungsrecht“ schreibt … nicht nur Florian Machl wird ihn auf Anhieb verstanden haben —

Hydra

Es heißt, wird dem Ungeheuer ein Kopf abgeschlagen, wachsen dem Ungeheuer sofort zwei Köpfe nach,

es heißt, wie viele Köpfe Hydra auch abgeschlagen werden, doppelt so viele Köpfe wachsen dem Ungeheuer sofort nach, und,

so heißt auch, des Ungeheuers Kopf in der Mitte ist unsterblich …

Erzählt wird aber auch, wie es doch gelang, das Ungeheuer ein für alle Mal auszulöschen, die acht Halsstümpfe wurden ausgebrannt, so daß nicht ein einziger Kopf nachwachsen konnte, so daß aus den acht Halsstümpfen je keine zwei Köpfe mehr nachwachsen konnten, und der für unsterblich gehaltene Kopf in der Mitte des Ungeheuers war, wie es sich durch Tatkraft erwies, nicht unsterblich, auch der mittige Kopf konnte abgeschlagen werden, und, um sicher zu gehen, wurde der abgeschlagene mittige Kopf des Ungeheuers eigens unter einem schweren Felsen begraben, und der nun kopflose Körper des toten Ungeheuers zusätzlich zerschlitzt …

In Wien, in Österreich ist das bekannt, aber nur bis dahin, daß Hydra aus acht und acht Halsstümpfen acht mal zwei und acht mal zwei Köpfe eben sofort nachwachsen, wie Hydra aber endgültig zu besiegen ist, dieser Schluß der Erzählung wird in Wien, in Österreich nicht gewußt, jedenfalls, es wird so getan, daß er nicht gewußt wird, aber der Schluß wird gewußt, bloß nicht erzählt, es müßte dann wohl gehandelt werden, oh, es wird,

freilich wird gehandelt, es wird der Fels gesäubert, es wird der Fels zu einem neuen Sockel betoniert, der, um ihn natürlicher erscheinen zu lassen, etwas schief gestellt wird, und auf dem dann kerzengerade das Ungeheuer mit all seinen Köpfen mythologisch zu einem einzigen Kopf vereint zur Unsterblichkeit …

So lebt Hydra, das Ungeheuer, ewig – in Wien, Österreich, wo das Ungeheuer auch davor bewahrt wird, daß je wer nur den Versuch sich erlaubte, ihm seine Köpfe abzuschlagen, gar seinen mittigen Kopf unter einem Fels zu begraben, so lebt Hydra, das Ungeheuer, ewig – in Wien, Österreich, wo es der Mühe enthoben, je seine abgeschlagenen Köpfe doppelt nachwachsen lasssen zu müssen —

Nächstes Jahr auf dem Karl-Lueger-Platz – Nationalsozialist Josef Müllner herausgeputzt

Ab dem nächsten Jahr wird Nationalsozialist Müllner auf dem Karl-Lueger-Platz herausgeputzt stehen, Josef Müllner selbst wird auf dem Karl-Lueger-Platz im neuen Glanz zu bewundern sein. Denn. Der Nationalsozialist, der im Auftrag von KL (Kunschak Leopold) das Denkmal errichtet, läßt es sich nicht nehmen, sich selbst als eine Figur des Denkmals zu meißeln, sich selbst im Denkmal zu verewigen, sich selbst mit diesem Denkmal KL ein Denkmal zu setzen

Der Nationalsozialist steht auf dem Karl-Lueger-Platz in einer Reihe vor Karl Lueger, und wartet darauf,

daß auch er, Lueger, ihm, Müllner, die Hand reicht, er ist gleich an der Reihe, nur fünf noch sind vor ihm, dann kann er, Müllner, ihm, Lueger, endlich auch die Hand …

Während die Akademie der bildenden Künste, wie im Mai 2023 bekanntgegeben, Nationalsozialist Josef Müllner die Ehrenmitgliedschaft aberkennt, wird im Mai 2023 beschlossen, sein Denkmal KL auf dem Karl-Lueger-Platz zu säubern, zu putzen, zu reinigen …

Und wenn es schon herausgeputzt wird, so soll auch etwas Künstlerisches … der Sockel wird neu betoniert werden, der Sockel wird etwas schief betoniert werden, die Figuren aber bleiben dabei unberührt, die Figuren werden akribisch geputzt, gereinigt, gesäubert …

Wäre Nationalsozialist Müllner in dieser Jury als stimmberechtigtes Mitglied gesessen, er hätte wohl auch diesem Entwurf zugestimmt, wußte er doch, was dieser Stadt guttut, wie er es einst selbst als Mitglied einer Jury bewies, ach, was hätte Wien noch für Denkmäler bekommen,

ein Chamberlain-Denkmal,

ein Schönerer-Denkmal,

wäre die Zeit dafür nur geblieben … diese Denkmäler hat Wien nicht mehr bekommen, dafür vielleicht zum Trost hat ganz Österreich dann doch etwas bekommen, ein Denkmal von einem Nationalratspräsidenten —

Künstler der heutigen Zeit sollen sich aber nicht grämen, Künstlerinnen der heutigen Zeit kann zum Trost gesagt werden, auch wenn sie sich nicht an

einem Chamberlain, an einem Schönerer nach deren

Säuberung künstlerisch versuchen dürfen, es steht noch ein Denkmal auf der Mölker Bastei

und nicht bloß das auf der Mölker Bastei …

Fünfhunderttausend allein für gesäuberte Kontextualisierung des KL-Denkmals

Während in diesem Mai ’23 die Tradition des Verschweigens im ersten Bezirk von Wien, Österreich, ihren Sieg feiert, indem das Karl-Lueger-Denkmal gereinigt auf dem KL-Platz zu bleiben hat, wird in diesem Mai ’23 im siebzehnten Bezirk von Wien, Österreich, auch die Tradition des Herunterspielens und des Verharmlosens zelebriert.

Eines hält Jagsch dennoch schon fest: „Die Umbenennung des Leopold-Kunschak-Platzes war nicht Teil der Befragung.“ Eine solche ist schon lange ein intensiv diskutiertes Thema. Kunschak war ein österreichischer Politiker, ein enger Freund von Wien-Bürgermeister Karl Lueger und trat als Antisemit in Erscheinung.

Und es ist ein Herunterpielen und ein Verharmlosen, über Leopold Kunschak zu sagen, er sei „als Antisemit in Erscheinung“ getreten, während er selbst von sich sagte, er sei ein Antisemit gewesen und er bleibe ein Antisemit, und das nicht vor Auschwitz, sondern nach Auschwitz, womit er sich wohl auch qualifizierte, Nationalrataspräsident zu werden, nach Auschwitz.

Hätte Leopold Kunschak Julius Streicher geheißen, hätte der Platz im siebzehnten Bezirk wohl Julius-Streicher-Platz geheißen, und hieße so wohl noch immer, und über ihn würde heute gesagt werden, er, Streicher, sei „als Antisemit in Erscheinung“ getreten —

Julius Streicher, NSDAP-Gauleiter, in Nürnberg als Hauptkriegsverbrecher zum Tod verurteilt und hingerichtet, Herausgeber des antisemitischen „Stürmers“ —

Aber Leopold Kunschak hieß nicht Julius Streicher, er, Kunschak, wurde bloß der „österreichische Streicher“ genannt.

Er, Kunschak, war, wird in diesem Mai ’23 über ihn geschrieben, „ein enger Freund von Wien-Bürgermeister Karl Lueger,

bloß ein Freund, und was muß er, Kunschak, für ein feiner Mensch gewesen sein, fähig zur Freundschaft, sogar zur engen Freundschaft. Und was ein Freund, was ein enger Freund ist, der tritt auch das Erbe des Freundes an, und das nicht erst mit der Enthüllung des Karl-Lueger-Denkmals, das es bloß gibt, weil er, Kunschak, alles daran setzte, daß es das Karl-Lueger-Denkmal gibt,

weil er, Kunschak und seine Partei ein Denkmal für ihre Demonstration brauchten, weil er,

Kunschak und seine Partei das Denkmal auch für ihre Wahlkämpfe brauchten.

Das Erbe Luegers aber trat Kunschak schon lange vor der Enthüllung des Denkmals an, als er forderte „Auswanderung oder Konzentrationslager für …“

Von Karl Lueger ist nicht bekannt, er sei der österreichischische Streicher genannt worden, wie auch, sein Antisemitismus war noch nicht der streicherische Antisemitismus, bekannt von ihm, Lueger, ist, so jedenfalls haben es u. a. Hein und Salten vermutet, er, Lueger, sei dem Antisemitismus seiner Partei innerlich fremd, es sei der Antisemitismus ihm, Lueger, nicht tiefe Überzeugung …

Bekannt hingegen ist, sogar Figl hat seinen Antisemitismus bestätigt, freilich parteigemäß heruntergespielt, er, Kunschak, sei dem ökonomischen Antisemitismus

Und auch das eine Tradition in Österreich, die Tradition der recht feinen Differenzierung, in die es gut paßt, daß ein Nachfahre von Figl, auch parteigemäßer Nachfahre, eine differenzierte Betrachtung von Karl Lueger verlangt, wie in seinem Umfeld, in diesem Kontext die Sorge vorherrscht, es könnte zu einer nicht differenzierten Betrachtung von Dollfuß …

Und das Denkmal des Kunschak Leopold kostet seit einhundert Jahren und kostet weiter Geld — Steuergeld,

allein einhunderttausend Euro für den für in etwa ein Jahr aufgestellten Bretterverhau,

allein fünfhundertausend Euro für die jetzt vorgenommene Säuberung und Verschiefung,

und es werden wohl gar nicht mehr zusammenrechenbar sein, all die Kosten, die durch die Beschäftigung mit seinem Denkmal über Jahre hinweg entstanden sind …

Denkmal, im Wahlkampfeinsatz

Es ist bloßes Gerücht, aber wie Klischees Wahrheit entbergen können, kann auch manches Gerücht wahr werden.

Es heißt, dem festungskommandantlichen Parteienführer, so wird es also gemurmelt, soll spätestens

mit Beginn des Wahlkampfes zur nächsten Nationalratswahl in Österreich ein ihn künstlerisch gestaltetete Huldigung widerfahren, ihm dafür ein Denkmal errichtet werden.

Was einst im Wahlkampfe sich bewährte, könne doch auch wieder sich bewähren

Hierfür soll aber kein Wettbewerb ausgeschrieben werden, denn es eilt, die nächste Nationalratswahl ist nah, die bittere Erfahrung, wie lange es von der Wettbewerbsjuryentscheidung bis zur Errichtung des Denkmals zu seiner Huldigung dauern kann, soll gelehrt haben,

diese leidvolle Erfahrung nicht zu wiederholen. Und es dauert im Durchschnitt, das zeigte beispielhaft die Errichtung eines Denkmals vor einhundert Jahren und seine Veränderung in diesen Maitagen ’23, um die vierzehn Jahre

Es kann nicht so lange gewartet werden, die nächste Nationalratswahl ist nah, frühestens oder spätestens wohl in einem schwachen Jahr, deshalb soll, das Denkmal auf dem KL-Platz als Vorbild dafür, auf Bestehendes zurückgegriffen werden.

Zumal der Künstler sich nicht nur vor über einhundert Jahren bewährte, sondern auch in den darauf folgenden Jahrzehnten, es ein Künstler ist, der, so wird es gemurmelt, der einzige wäre, der mit Sicherheit wieder in einem Parteienwettbewerb siegte …

Die Wahl soll auf dieses Künstlers „Reiter“ gefallen sein.

Dessen „Reiter“ soll hinzugestellt werden, zum Parteiendenkmal auf der Mölker Bastei

Noch aber steht dessen „Reiter“ in Baden. Bereit aber, so wird gemurmelt,

bereitgemacht für seinen Marschritt gen Wien …

Es soll, so wird es gemurmelt, dem christlichsozialen Bürgermeister von Baden,

diesem Städtchen, das mit diesem Künstlers „Reiter“ in die Klimawende vorreitet, eine Ehre sein, den „Reiter“ der Partei als permanente Leihgabe zu überlassen,

die nun das Land mit seiner Partei führt.

Es soll für dessen „Reiter“, so wird gemurmelt, auch eine Anfrage aus dem sogenannten Ausland gegeben haben, ein Führer, der selbst recht gerne entblößt reitet, soll an dieser Statue des „nackten Reiters“ Interesse bekundet haben, diese wäre für ihn, so wird gemurmelt, künstlerisch gestalteter Ausdruck seiner Führungspersönlichkeit, wert auf einem Platze in seiner Heimat zu seiner Huldigung aufgestellt zu werden.

Es soll ihm beschieden worden sein, in der Heimat des Künstlers habe zu bleiben, was der Heimat Kunst ist, aber er, der Führer könne damit getröstet werden, es solle in einem anderen Land noch einen „nackten Reiter“ dieses Künstlers geben, den, da dieser fern der Heimat entstanden, könne er heimholen.

Es soll aber verabsäumt worden sein, dem Führer zu sagen, in welchem Land der zweite „nackte Reiter“ sich befinde, und so soll der Führer sich aufgemacht haben, diesen zweiten „nackten Reiter“ in vielen Ländern zu suchen, und gegenwärtig soll er diesen seit mehr als einem Jahr in einem Land suchen, in dem er diesen doch nicht finden wird … Freilich, der Führer hätte sein Ebenbild längst gefunden, wäre ihm, so wird gemurmelt, nicht verschwiegen worden, es sei für das Land zum Anlaß der olympischen Spiele geschaffen worden.

Wenn dieses Gerücht, dem festungskommandantlichen Parteienführer ein Denkmal zu schenken, wahr werden sollte,

wird Wien recht bald einen Huldigungsfestzug erleben, für den, so wird gemurmelt, jener vor bald einhundert Jahren Vorbild sein soll, oh, was wird das für ein Umzug werden,

er, das ist wohl gewiß, wird sprechen, und viele andere,

und es wird ein rechter Jubel wieder sein

und vielleicht werden sogar jene vorangehen und sprechen, die so recht von Zukunft was verstehen —