5) Die geschützte Gruppe kann sowohl positiv als auch negativ formuliert sein, was durch die Wortfolge „vorhandenen oder fehlenden Kriterien“ zum Ausdruck kommt. Damit unterliegt auch die pauschale Hetze gegen „Ausländer*innen“ oder „Ungläubige“ dem Tatbestand. 6) Darunter wird das Menschen- und Weltbild, die Lebensanschauung einer Person verstanden.
weniger wird wohl wird verstanden werden wollen, dieses germanische oder deutsche Wort Weltanschauung fortan nicht mehr zu sagen oder zumindest nicht mehr so leichthin zu verwenden, wie bisher, trotz seines schönen oder einheimelnden Klangs —
Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten […] wider einen Seelsorger einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft während der Ausübung seines Amtes oder Dienstes begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stelle zu verfolgen.
Das StGB stellt Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) als sogenannte Handlungen gegen die Ehre unter Strafe. Diese Straftaten sind wie Offizialdelikte von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten gerichtet sind (§ 117 Abs. 1 2. Satz StGB). Zu dieser Strafverfolgung hat die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei) beim Bundespräsidenten eine Ermächtigung einzuholen (§ 117 Abs. 1 Satz StGB). Die genannten Straftaten werden daher „Ermächtigungsdelikte“ bezeichnet. Wie in allen anderen Fällen von Ermächtigungsanfragen durch Strafverfolgungsbehörden wurde auch in dem von Ihnen namentlich angeführten Fall genau in der gesetzlich definierten Art und Weise vorgegangen. Der Herr Bundespräsident hat in seiner Amtszeit auf alle an ihn gerichteten Ermächtigungsanfragen umgehend geantwortet. In 52 Fällen hat er mitgeteilt, keine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. In sieben Fällen hat er die Ermächtigungen zur Strafverfolgung erteilt (Stand 1.6.2023).
Der Parlamentarier schreibt in seiner Anfrage in bezug auf diesen Paragraphen 117 wohl wider besseren Wissens, aber gesinnungsbedienend von einem „Sonderverfolgungsrecht“ —
Dieser Paragraph 117 wurde später geändert, so 2009, in diesem Jahr wurde, und das wird den Parlamentarier gesinnungsgemäß wohl schmerzen, der Absatz
Richtet sich eine der in den §§ 111, 113 und 115 mit Strafe bedrohten Handlungen gegen die Ehre eines Verstorbenen oder Verschollenen, so sind sein Ehegatte, seine Verwandten in gerader Linie und seine Geschwister berechtigt, die Verfolgung zu verlangen.
aufgehoben. Und dann erfolgte 2017, in der ersten Amtszeit des derzeitigen Bundespräsidenten, wieder eine Änderung. Freilich, aufgehoben wurde nicht die Überstellung der Kirche, der Religionsgesellschaften. Hinzugekommen aber ist der Hinweis auf den Paragraphen 283, in dem es um die Zugehörigkeit zu Gruppen geht. Auch der Paragraph 283 wurde geändert, ebenfalls in der Amtszeit des derzeitigen Bundespräsidenten, in Kraft gesetzt mit 1. Jänner 2021, so wurden vor dem Wort „Behinderung“ die Worte „körperlichen oder geistigen“ gestrichen,
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, 1. dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe […]
Der Freispruch von Florian Machl, wenn auch noch nicht rechtskräftig, bescherte wieder einmal den dieser Gesinnung Anhängenden einen billigen Triumph, billig deshalb, weil es nicht deren Leistung ist, sondern die ihnen durch Unüberlegtheit unfreiwillig gewährte Unterstützung.
Wer den Kommentar von Florian Machl vom 18. September 2022 auf „report24“ liest, hat wohl schon vor der Gerichtsverhandlung, die erst Alexander Van der Bellen als Bundespräsident ermöglichte und somit dafür verantwortlich ist, verstanden, daß das Gericht gar kein anderes Urteil fällen wird können, als das eines Freispruchs …
wie der Generalsekretär dieser Gesinnung, der sich sogar mit einem Antrag auf Auskunftspflicht für Florian Machl stark macht, auf den die Präsidentschaftskanzlei am 12. Juni 2023 antwortete, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß das von dem Gesinnungsgeneralsekretär genannte „Sonderverfolgungsrecht“ gar nicht gibt; es könnte von einer „Blamage“ des Parlamentariers gesprochen werden, nicht zu wissen, welche Rechte es in Österreich gibt und welche nicht, so wie die Parlamentarierin in ihrer Aussendung davon spricht, der Bundespräsident habe sich „bis auf die Knochen blamiert“ … Der Gesinnungsgeneralsekretär hat sich nicht blamiert, er weiß schon, welche Gesetze es gibt und welche nicht, ebenso weiß er, daß gesinnungsgemäß schon recht gewußt und sofort recht gedeutet wird, was gemeint ist, wenn er von „Sonderverfolgungsrecht“ schreibt … nicht nur Florian Machl wird ihn auf Anhieb verstanden haben —
daß auch er, Lueger, ihm, Müllner, die Hand reicht, er ist gleich an der Reihe, nur fünf noch sind vor ihm, dann kann er, Müllner, ihm, Lueger, endlich auch die Hand …
Während die Akademie der bildenden Künste, wie im Mai 2023 bekanntgegeben, Nationalsozialist Josef Müllner die Ehrenmitgliedschaft aberkennt, wird im Mai 2023 beschlossen, sein Denkmal KL auf dem Karl-Lueger-Platz zu säubern, zu putzen, zu reinigen …
Und wenn es schon herausgeputzt wird, so soll auch etwas Künstlerisches … der Sockel wird neu betoniert werden, der Sockel wird etwas schief betoniert werden, die Figuren aber bleiben dabei unberührt, die Figuren werden akribisch geputzt, gereinigt, gesäubert …
wäre die Zeit dafür nur geblieben … diese Denkmäler hat Wien nicht mehr bekommen, dafür vielleicht zum Trost hat ganz Österreich dann doch etwas bekommen, ein Denkmal von einem Nationalratspräsidenten —
Eines hält Jagsch dennoch schon fest: „Die Umbenennung des Leopold-Kunschak-Platzes war nicht Teil der Befragung.“ Eine solche ist schon lange ein intensiv diskutiertes Thema. Kunschak war ein österreichischer Politiker, ein enger Freund von Wien-Bürgermeister Karl Lueger und trat als Antisemit in Erscheinung.
Hätte Leopold Kunschak Julius Streicher geheißen, hätte der Platz im siebzehnten Bezirk wohl Julius-Streicher-Platz geheißen, und hieße so wohl noch immer, und über ihn würde heute gesagt werden, er, Streicher, sei „als Antisemit in Erscheinung“ getreten —
Hierfür soll aber kein Wettbewerb ausgeschrieben werden, denn es eilt, die nächste Nationalratswahl ist nah, die bittere Erfahrung, wie lange es von der Wettbewerbsjuryentscheidung bis zur Errichtung des Denkmals zu seiner Huldigung dauern kann, soll gelehrt haben,
Es kann nicht so lange gewartet werden, die nächste Nationalratswahl ist nah, frühestens oder spätestens wohl in einem schwachen Jahr, deshalb soll, das Denkmal auf dem KL-Platz als Vorbild dafür, auf Bestehendes zurückgegriffen werden.
diesem Städtchen, das mit diesem Künstlers „Reiter“ in die Klimawende vorreitet, eine Ehre sein, den „Reiter“ der Partei als permanente Leihgabe zu überlassen,
Es soll für dessen „Reiter“, so wird gemurmelt, auch eine Anfrage aus dem sogenannten Ausland gegeben haben, ein Führer, der selbst recht gerne entblößt reitet, soll an dieser Statue des „nackten Reiters“ Interesse bekundet haben, diese wäre für ihn, so wird gemurmelt, künstlerisch gestalteter Ausdruck seiner Führungspersönlichkeit, wert auf einem Platze in seiner Heimat zu seiner Huldigung aufgestellt zu werden.
hielte sich der Antisemitismus ebenso zurück wie der Anti-Antisemitismus, ginge der Antisemitismus ebenfalls nur mit einer Pinzette daran, da mal und dort mal, in weiter, weiter Ferne, nicht so nah, bloß hie und da, nur so
von Zeit zu Zeit nach dem Antisemitismus zu greifen, wie der Anti-Antisemitismus den Antisemitismus behandelt: mit der Pinzette, zum Schutz des Antisemitismus, als wäre dieser eine Briefmarke, eine kleine Münze.
Selbstverständlich wird nicht der Antisemitismus geschützt.
wird nun, bald einhundert Jahre später, erklärt, argumentiert, auf seinen Antisemitismus nur beharrt, warum das sein Denkmal mit einer Schieflage kontextualisiert —
Iris Andraschek, Aleida Assmann, Katharina Blaas, Herwig Turk, Markus Figl/Lucia Grabetz, Felicitas Heimann-Jelinek, Sonja Huber, Franz Kobermaier, Hanno Loewy, Herbert Posch, Eva-Maria Stadler, Thomas D. Trummer sowie Heimo Zobernig.
Das ehrende Gedenken ist im Falle Engelbert Dollfuß eine Verneigung vor dessen mutiger Haltung, die er gegen die drohende Gefahr des Nationalsozialismus an den Tag gelegt hat. Der (linke) Vorwurf einer undifferenzierten Glorifizierung ist unrichtig und geht somit ins Leere, so wie auch das in Diskussion stehende Dollfuß-Museum keine Weihe- oder Pilgerstätte darstellt, wie da und dort fäschlicherweise behauptet wird. Die nunmehr anstehende Neugestaltung des Dollfuß-Museums in Texing gibt Anlass zur Sorge, zumal dem dazu gebildeten Beirat unter anderem die Historikerin Lucile Dreidemy angehört. Dreidemy, einer breiteren Fachöffentlichkeit seit der 2014 erschienenen Monographie „Der Dollfuß-Mythos. Eine Biographie des Posthumen“ (Böhlau Verlag Wien) bekannt, propagiert nicht nur den falschen Begriff Austrofaschismus, sie gibt auch freimütig zu, an einer differenzierten Darstellung der Person Dollfuß nicht interessiert zu sein [..]
Aufgenommen wurde das von diversen Medien dankbar – man arbeitet sich ja, teils peinliche zeitgeschichtliche Wissenslücken offenbarend, gerne an der Person Dollfuß ab. Dreidemy beschäftige sich seit Jahren mit Dollfuß, wird bei jeder ihrer Aussagen betont, sie sei eine „Dollfuß-Expertin“. Tatsächlich hat sie zwar im Zusammenhang mit Dollfuß schon so manches publiziert, worin die Expertise besteht erschließt sich freilich nicht ganz. Ihr Hauptaugenmerk liegt nämlich vor allem im Aufspüren jeder wie auch immer gearteten Erinnerung – die Person Dollfuß darf aus ihrer Sicht im öffentlichen Raum offenbar nicht vorkommen. Es sei denn als dämonisierter Arbeitermörder und bösartiger Wegbereiter der Hitlerei. Es bleibt zu hoffen, dass man sich bei der Neugestaltung des Dollfuß-Museums nicht auf derartige vermeintliche Experten verlässt.
Am 23. Juli 2022 mußte Gerhard Kastelic also für Markus Figl einspringen, für ihn die Gedenkrede halten. Die Vorsehung aber meinte es am Ende doch noch etwas gut, Mitglieder der „Studentenverbindung Starhemberg“ mußten nicht wegen Infektionen fernbleiben, sie wenigstens konnten Gedenkworten lauschen, wenn auch nicht denen von dem stimmberechtigten Mitglied der Jury, die sich für den Schiefentwurf …
Schließlich hat er ein derart großes Schattenreich, in dem die Sonne nie untergeht, zu regieren, wie die graphische Aufbereitung der „Gliederung und Bereiche der Generaladjutantur mit Stand 1.3.2019“ …
Und sollte Ihnen der Herr neben dem Schattenreicheigentümer in der Collage bekannt vorkommen,
Ernst Rüdiger Starhemberg, der Nachfahre von Ernst Rüdiger Starhemberg, dem Namenspatron der Starhemberg, erzählt, auch er erzählt durch seinen Lebenslauf viel über österreichische Leben, die in Österreich weiter anerkannte Tradition der Hinwendungen, der Rücksichtnahmen, der Verschwiegenheiten …
Mit der Kür von Wihlidals Projekt ist fürs Erste ein Schlussstrich gezogen unter eine Debatte, die sich seit 14 Jahren zieht (siehe Chronologie rechts). Erste Proteste gegen das Lueger-Denkmal gab es im Jahr 2009. Die Universität für angewandte Kunst schrieb damals einen internen Wettbewerb für die künstlerische Kontextualisierung des Denkmals aus. Lueger, der nicht nur Modernisierer der Stadt war – Stichwort: Hochquellleitung – sondern auch glühender Antisemit, sollte ein Gegengewicht bekommen. Wihlidals Entwurf ging damals als Sieger hervor. Für die Jury des aktuellen internationalen Wettbewerbs habe der Entwurf von damals „nichts an Aktualität eingebüßt“, heißt es im Medienstatement der Stadt. „Die minimale formale Irritation erweist sich in der Stadt als starkes Zeichen“, argumentiert die Jury konkret. Die „visuelle Pointe“ erschließe sich auch ohne Vorinformation. Rechtsruck am Dr.-Karl-Lueger-Platz: Denkmal wird um 3,5 Grad gekippt, Kurier, 31. Mai 2023
Ein „Schlussstrich“ also, wird nun gesagt, sei jetzt mit dieser Schieflage gezogen, ein österreichischer Strich des Schlusses, Karl Lueger bleibt weiter ein „Modernisierer“, und um das zu untermauern, muß immer wieder die „Hochquellleitung“ herhalten …
Bereits im Juni 1875, keine zwei Jahre nach der Eröffnung der ersten Hochquellleitung, wurde eine Kommission beauftragt, ein Konzept für verlässliche Wasserversorgung zu entwerfen. 1877 wurde beschlossen, für die bestehende Leitung neue Quellen zu nutzen, auch die Wasserbehälter sollten vergrößert werden. Zusätzlich sollte das Schöpfwerk in Pottschach an Tagen aushelfen, an denen die Hochquellleitung den Tagesbedarf nicht deckte. Bei einer Debatte im Gemeinderat (13. Jänner 1893) wurden als Grundprinzipien festgelegt, dass die Wasserversorgung nicht in die Hände Privater gelegt werden, die Trinkwasserqualität sich nicht verschlechtern dürfe und alle Bezirke in gleicher Weise versorgt werden müssten; hier wurde auch die Notwendigkeit einer neuen Leitung konkret diskutiert. Der Ausbau der Ersten Hochquellenleitung war 1895 größtenteils abgeschlossen, während die Suche nach Quellen für eine zweite Leitung in vollem Gange war. Mit dem Amtsantritt Dr. Karl Luegers wurden die Vorstudien abgeschlossen. Noch vor endgültigem Baubeschluss begannen Verhandlungen über den Kauf der Quellen und Wasserrechte. Die Erste Hochquellenleitung (bis 21. April 1922: erste Kaiser-Franz-Joseph-Hochquellenleitung), ist ein Teil der Wiener Wasserversorgung. Die 1873 eröffnete, 95 Kilometer lange Leitung kostete 16 Millionen Gulden und ermöglichte erstmals die flächendeckende Versorgung Wiens mit einwandfreiem Trinkwasser. Sie wurde deshalb zum Symbol für die Befreiung von Wassernot und Seuchengefahr. Sie ist eine reine Gravitationsleitung, was bedeutet, dass das Wasser nur durch Schwerkraft befördert wird. Durch die Einleitung weiterer Wasserfassungen beträgt die Gesamtlänge der Ersten Hochquellenleitung heute 150 Kilometer. Sie fördert 220 Millionen Liter täglich aus dem Rax, Schneeberg-, Schneealpengebiet nach Wien. Hintergrund Da die bestehenden Wasserleitungen, wie zum Beispiel die Albertinische- oder die Kaiser-Ferdinands-Wasserleitung nach der Eingemeindung der Vorstädte (1850) für den Bedarf der Großstadt Wien nicht ausreichten, beschloss der Gemeinderat nach langjährigen Beratungen am 12. Juli 1868 über Anregung des Geologen Eduard Suess und aufgrund eines starken persönlichen Engagements von Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Cajetan Felder, eine neue Wasserleitung zu errichten. Das Wasser sollte bevorzugt aus dem Hochquellengebiet zugeleitet und nicht aus der Donau filtriert werden (wie dies bei der Kaiser-Ferdinands-Wasserleitung geschehen war), obwohl sich Skeptiker gegen eine solche Trassierung ausgesprochen hatten. Wurden bis dahin 20.000 Kubikmeter Wasser am Tag gefördert, so sollte nun eine tägliche Wassermenge von 138.000 Kubikmeter bestes Gebirgsquellwasser zur Stadt geführt werden.
Ein „Schlussstrich“ also, wird nun gesagt, sei jetzt mit dieser Schieflage gezogen, ein österreichischer Strich, mit diesem wird es nun geschafft sein,
Und wenn etwas schief steht, dann wissen Menschen auch ohne Information augenblicklich, die Ursache dafür ist ein morastiger Untergrund …
Und das ist doch das Wichtigste, Menschen, die Wien besuchen, unbeschwerte, fröhliche Stunden zu bieten, Erholung, Entspannung in ihrem schwer verdienten Urlaub, eine tourismusgerecht zugerichtete Stadt, auch mit diesem wienerischen Platz zusätzlich zu den weiteren, und das ist wohl die erste Pointe auf diesem österreichischen Strich …
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