Das wird von den Verantwortlichen der gesinnungsgemäß zensurierten Website der identitären Regierungspartei in Österreich gesinnungsgemäß wohl nicht so gesehen, daß mit diesem Kommentar von Austriak seit dem 8. März 2019 auf ihrer Seite Verharmlosung oder bereits Wiederbetätigung betrieben unter dem „Deckmantel der“ …
Genaugenommen passiert es nicht unter dem Deckmantel der Satire. Austriak verweist und verlinkt zwar zu einer Satire, wie gelesen werden kann,
Diese Verharmlosung oder bereits Wiederbetätigung, gewiß aber Verunglimpfung der „Weltoffenheit“ hat seit dem letzten Freitag weiter Zuspruch gefunden, lediglich eine Person beurteilt es abwertend, wie an diesem Sonntag, dem 10. März 2019, notiert werden kann.
„Satire: Anti-Rassist Adolf Hitler Die beste Satire die ICH jemals gesehen habe. Liebe Mituser! Zum nachdenken………..besser gehts nimma. (Das ist so intelligent gemacht, dass es mir einen Schauer über den Rücken jagt. Hier ist Hitler wieder ein Faschist unter dem Deckmantel der Weltoffenheit). https://www.youtube.com/watch?v=ZKCSo3vCMBI&feature=youtu.be. mfg AUSTRIAK“
Damit es nicht heißt, das obige Zitat sei nicht korrekt. Nachdem Austriak zu dieser Satire verlinkt, kann es nachvollzogen werden, daß es keiner weiteren Verlinkung zu dieser Satire bedarf. Deshalb wurde im obigen Zitat ein anderer Link gesetzt, und zwar zu Kapiteln, die davon erzählen, was in der zurzeitigen Regierungspartei in Österreich noch so unter Satire läuft, verstanden …
Der Gesinnung ihre Satire, der Satire ihre Gesinnung
„§ 250 StGB Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs
Wer es unternimmt (§ 242 Abs. 2), den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung, die Bundesregierung, einen Landtag, eine Landesregierung, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof oder den Obersten Gerichtshof mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder zu hindern, ihre Befugnisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
§ 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen
(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,
1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,
2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder
3. Verbrechen im Sinne der §§ 321 bis 321f sowie § 321k, die von einem inländischen oder einem internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, billigt, leugnet, gröblich verharmlost oder rechtfertigt, wobei die Handlung gegen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe gerichtet ist und in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe aufzustacheln, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer die Tat nach Abs. 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die in Abs. 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer durch eine Tat nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, dass andere Personen gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Gewalt ausüben, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(4) Wer, wenn er nicht als an einer Handlung nach den Abs. 1 bis 3 Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, schriftliches Material, Bilder oder andere Darstellungen von Ideen oder Theorien, die Hass oder Gewalt gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe befürworten, fördern oder dazu aufstacheln, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, wodurch diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“
„‚Schwarzblau gehört abgesetzt. Wenn nötig, mit Gewalt!‘ An die LPD Wien-seits eh schon Richtung des Herrn Gerald Kitzmüller unterwegs?? Bei mir wart ihr gleich ein paar Mal wegen nichts!!! 2 Mann plus eine ‚Dame‘ haben fast die Türe eingetreten. Sogar einen Zeugen habe ich dafür-ein netter POLE. (Nachbar). Oder gehts nur auf UNS los??????“
Moderatorin:Und zwar mit Unterstützung von Ös ÖP-Chef K. Er ist einer von vielen konservativen Parteichefs in Europa, die Os Provokationen zu viel werden.
Bundeskanzler:Daß es jetzt sinnvoll und richtig wäre, vorzugehen. Ich unterstütze sein Vorgehen daher zu hundert Prozent.
-kanzler: „Sollten Mitglieder ausgeschlossen werden, dann liegt’s natürlich auf der Hand, daß die sich auch, wenn es um zukünftige Fraktionsneubildungen geht, neu orientieren werden. Dann kann das selbstverständlich ein Weg sein.“
Off-Stimme:Dann sei eine gemeinsame Fraktion mit O möglich.
Es ist die anspruchsvollste Faschingssitzung in diesem Jahr, die am 27. Februar 2019 im „Linzer Hotel Ibis beim Hauptbahnhof“, über die am 28. Februar 2019 der Wochenblick mit klarstem Kopf euphorisch zu berichten weiß.
Es werden dieser recht anspruchsvollen Faschingssitzung beim Bahnhof viele im Publikum geistig gar nicht gefolgt haben können, und sie werden es zu schätzen wissen, hier ein paar Hintergründe, Prospekte zu den Pointen aufgezogen zu bekommen, zu den Pointen, die sie vielleicht je mit einem Ley-Ley quittierten, Ley-Ley mit riefen, um nicht als Unverständige erkannt zu werden.
Nichts schmerzt mehr, als eine Faschingssitzung versäumt zu haben. Deshalb soll, um diesen Schmerz ein wenig zu lindern, hier so getan werden, als wäre es eine Faschingssitzung im Bahnhofspark.
Um es Ihnen ein wenig zu erleichtern, sich vorzustellen, nun in einer Faschingssitzung zu sein: Die Wahl von Wochenblick zum Faschingskanzler ist eben mit Tusch und vielen Lei-Lei-Rufen zu Ende gegangen. Wochenblick als neuer Faschingskanzler bedankt sich überschwänglich, winkend schreitet er, mit seiner Krone, die hat er schon, klar im Kopf, zum Pult, er erhebt die Stimme und er senkt zugleich gemächlich seinen während des langen Einzugs stets erhoben gehabten Arm …
„Am Anfang der Veranstaltung unterstrich – Leiter Stefan Magnet die Wichtigkeit der kritischen Berichterstattung und die notwendige Aufklärungsarbeit alternativer Medien. Die Mainstream-Medien könnten in Anbetracht der Erfolge – ’nur mehr Gift und Galle spucken.‘
‚Lösungsorientierter Journalismus‘ – ‚Wochenblick‘-Chefredakteur Christian Seibert betonte, dass man in den düsteren Zeiten der Islamisierung Europas den Menschen mit einem ‚lösungsorientierten Journalismus‘ wieder Perspektiven abseits der ‚verfahrenen Wege des Mainstreams‘ anbieten solle. Egal, ob die Islamisierung nun ’schleichend oder explosiv‘ ablaufen würde: In jedem Fall müsse man schonungslos darüber berichten!
Droht blutiger Bürgerkrieg? Der Politwissenschaftler Michael Ley und ehemalige Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts, der spätestens seit seinem Erfolgsbuch ‚Der Selbstmord des Abendlandes: Die Islamisierung Europas‘ alt kompetenter Islamkritiker gilt, vertrat die These, dass der Islam nicht ohne der Scharia gedacht werden kann und ein ‚Euro-Islam‘, wie ihn der syrische Politwissenschaftler Bassam Tibi vertritt, keine Zukunft habe. Zugleich stellte er eine düstere Prognose: Insbesondere Westeuropa – insbesondere Frankreich, Großbritannien und Teilen Deutschlands – drohe wohl ein blutiger Bürgerkrieg. Teile des Kontinents würden wohl zukünftig ein ethnisch und kulturell fragmentiertes Gebiet bilden, ähnlich wie der einst von einem brutalen Bürgerkrieg zerstörte Libanon! Trotzdem gebe es für Europa Hoffnung auf eine ‚Reconquista‘ – das Opfer dafür werde jedoch leider hoch sein.
Der oberösterreichische Polit-Profi Norbert van Handel schrieb einst einen Brandbrief an Merkel, warnte eindringlich vor der muslimischen Masseneinwanderung. Neue europäische Zivilisation notwendig? Der Prokurator des ‚St. Georg-Ordens‘ Norbert v. Handel sprach über die katastrophalen spirituellen und innerstrukturellen Probleme der katholischen Kirche und den Mangel einer Leitlinie, die statt der bisherigen Wehrhaftigkeit nur eine gesellschaftliche ‚Verweichlichung und Feigheit‘ zu verantworten hat. Er plädierte für ein ‚christliches Europa der Vaterländer‘ in dem traditionelle Werte wie Familie, Tradition, Brauchtum, Kultur und Religion wieder ihren ursprünglichen Stellenwert einnehmen sollen. Ley betonte zudem, dass Europa sich als Zivilisation gewissermaßen wieder entdecken und zugleich neu erfinden müsse.
Nur Männer, um zwei beispielhaft zu nennen, die tief in sich spüren, diesem Berg der Fakten Propheten sein zu müssen, verbreiten sein, auserwählt dafür von der Vorsehung, Evangelium – Messias Ben Ephraim:
„Dr. Michael Ley sagt: MERKEL ist eine SCHWERST-VERBRECHERIN !!! …..UND ‚WIR‘ LASSEN ES ZU SEIT SEPTEMBER 2015 !!! Hoffentlich klagt die NWO-HEXE , dann wird Ley bestätigt !!! Für mich ist die NWO-HEXE MERKEL eine SCHWERSTKRIMINELLE DIKTATORIN, SATANISTIN, MASSENMÖRDERIN und HOCHVERRÄTERIN !!! ***ADOLF HITLER*** LÄßT GRÜßEN !!!“
Wenn es wirklich recht zur Sache geht, schreibt Unzensurix selbst, der Chef also selber — — die Chefin muß nicht hinzugefügt werden, es darf angenommen werden, es ist ein Mann.
„Ein Atheist will zu Ostern länger blau machen, die sozialistisch dominierte Arbeiterkammer findet das lustig und ein weltfremder Europäischer Gerichtshof mischt sich in unsere Angelegenheiten ein Europäischen Unzensurix meint: Freuen würden sich vor allem die Muslime im Land, deren Glaubensbrüder bis heute Menschen steinigen und kreuzigen, von uns Christen einen weiteren freien Tag geschenkt zu bekommen. 30 politische Silberlinge für Verrat Es ist bezeichnend für unsere Zeit, dass ein gesellschaftlich-religiöser Grundkonsens von Personen und Institutionen in Frage gestellt werden kann, die mit Glauben und Religion nichts am Hut haben, sondern nur aus rein egoistischen oder parteitaktischen Motiven handeln. Für das Wechseln von politischem Kleingeld ist ihnen nichts zu heilig. Im religiösen Kontext könnte man dieses Wechseln von politischem Kleingeld mit jenen 30 Silberlingen vergleichen, die Judas Ischariot für den Verrat an Jesus Christus erhalten haben soll. Denn die gesamte von sozialistischen Gewerkschaftern und Arbeiterkammer vom Zaun gebrochene Neiddebatte um einen Feiertag ist nichts anderes als ein Verrat Kläger schuld an Karfreitags-Schlamassel Fakt ist, entgegen dem Geschrei sozialistischer Gewerkschafter, dass 96 Prozent der Bevölkerung mit der neuen Feiertagsregelung nichts weggenommen wurde. Jene Protestanten jedoch, die ihren arbeitsfreien Karfreitag bisher zum Besuch eines Gottesdienstes genutzt hatten, dürfen sich bei all jenen bedanken, die Klage beim Europäischen Gerichtshof eingebracht haben. Denn falls sie auch dieses Jahr vormittags zur Kirche gehen wollen, müssen sie nun einen Urlaubstag nehmen.“
Diesen Donnerstag im Wintermonat 2019 werden in einem Jahr wohl manche aus der ÖVP als „persönlichen Feiertag“ begehen, zur Erinnerung an diesen Morgen vom 28. Februar 2019, als Wolfgang Mazal in den ORF ausrückte und der ORF Wolfgang Mazal einrücken ließ zur Verteidigung des Kraut-und-Erdäpfel-Gesetzes „Persönlicher Feiertag“ der zurzeitigen feudalschwarzidentitären Bundesregierung in Österreich.
Es hätten viele in das „Ö 1 Morgenjournal“ an diesem Tag eingeladen werden können, um über dieses Gesetz profund zu sprechen, die nicht befangen sind.
So wie Wolfgang Mazal von Rainer Hazivar begrüßt
“ … begrüßen wir Wolfgang Mazal zum Beispiel vom Institut für Arbeitsrecht der Universität Wien … Guten Morgen, Herr Professor, vielen Dank, daß Sie schon um die Zeit Zeit haben …“
Nur die Zuhörerinnnen sollen weiter meinen, nur die Zuhörer sollen daran weiter festhalten, gerade von „Österreich 1“ mit Informationen von Menschen, die nicht befangen sind, bestrahlt zu werden.
Rainer Hazivar wird aber mit reinem Gewissen sagen können, er habe nichts verschwiegen, er habe ohnehin „zum Beispiel“ gesagt. Die Hörer von „Österreich 1“ sind, wie gewußt wird, die klügsten Hörerinnen. Die wissen doch in der Sekunde, daß ein „zum Beispiel“ eine Auflistung ist. „Zum Beispiel“ steht für „Regierungsberater“, für „Vorsitzender der Wissenschaftlichen Begutachtungskommission des Leopold-Kunschak-Preises“ … da müsse er, Hazivar, doch nicht alles aufzählen, da reiche doch ein „zum Beispiel vom Institut für Arbeitsrecht der Universität Wien“ …
Und was Wolfgang Mazal zu diesem Gesetz dann sagte, nun, es muß tatsächlich nicht gewußt werden, für wen er um diese Zeit ausrücken mußte, alles, was er sagte, offenbarte ohnehin, daß er ein „zum Beispiel“ ist …
Kurzum …
Es ist bloß ein weiteres Mal festzuhalten, der Umbau des österreichischen Rundfunkanstalten zu entpolitisierten Anstalten, wie es der zurzeitigen Bundesregierung heißer Gesinnungswunsch ist …
„Ich freue mich immer, wenn ehemalige Professoren dreißig jahre später ins Studio kommen, und ich die Fragen stellen darf. Vielen Dank, Herr Professor!“
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