Aber damals hieß der Bundeskanzler nicht Karl Nehammer.
Karl Nehammer hat zwar zu warten, aber nur siebzig Minuten. Von 14.00 bis 15.10 Uhr. Dann beginnt das „direkte Harte und Offene“. Es endet, wie das Bundeskanzleramt bestätigt, um 16.11 Uhr. Es endet also nach 61 Minuten, und das Bundeskanzleramt rechnet so schnell wie kurz das um: nach 75 Minuten …
So hält die Tageszeitung „Kleine Zeitung“ die Weltschicksalstunden des 11. April 2022 präzise fest.
Eine Stunde, das ist oft zu hören, ist schnell um. Aber 61 Minuten können sich schon mal auf 75 Minuten dehnen, wie eine Ewigkeit empfunden werden …
Vielleicht mußte gar Wladimir Putin auf den österreichischen Bundeskanzler warten, der doch um 14.50 Uhr noch in der österreichischen Botschaft in Moskau auf das „Offene und Harte“ sich wohl gewissenhaft wie stets vorbereitet, ehe er nach Nowo-Ogarjowo aufbricht, auf den putinischen Hof unweit …
So unwahrscheinlich mag das gar nicht klingen, bei dem Auswuchs an Ansehen Österreichs seit einst …
Der Bundeskanzler von einst gab seinen Memoiren den Titel „Ein Requiem in Rot-Weiß-Rot“, in denen er auch an seinen Besuch in der Residenz im Bergstück erinnert …
Vielleicht leiht einst Vladmir Putin für seine Memoiren nicht zuletzt oder vor allem wegen der bitteren Erinnerungen an dieses „direkte Harte und Offene“, auf das er warten und warten, so lange warten mußte, den Titel den österreichischen Bundeskanzlers aus: Ein Requiem in Weiß-Blau-Rot …
Die diesjährigen Concordia-Preise für außerordentliche publizistische Leistungen gehen an „profil“-Redakteurin Christa Zöchling (Kategorie Menschenrechte) [..] Die Verleihung findet am 26. April in der Hofburg statt, Laudatoren sind Cathrin Kahlweit, Melita Šunjic und Armin Wolf.
Der Preis in der Kategorie Menschenrechte, gestiftet von der Bank Austria, wird vergeben, um verantwortungsvolle, vorurteilsfreie publizistische Leistungen im Dienste der Menschenrechte zu fördern, und um Diskriminierungen jeglicher Art, sei es in religiöser, ethnischer oder geschlechtsspezifischer Hinsicht, entgegenzuwirken. Die ausgezeichneten Werke müssen in Österreich erschienen sein oder einen engen Bezug zu Österreich haben.
Informiert der Presseclub Concordia über die Kriterien des Preises der Kategorie Menschenrechte …
Plötzlich verliert die Berichterstattung an Bedeutung und die eingeübte journalistische Distanz macht keinen Sinn mehr. Meine profil-Story vom 22. August dieses Jahres über eine Richterin, die sich in Kabul aus Angst vor den Taliban in einem Keller versteckt hält, trägt den Titel „Ist da jemand?“ Die als Hilferuf gemeinte Frage ist eigentlich an die österreichische Regierung gerichtet, doch die meldet sich nicht. Kann ich es dabei bewenden lassen? Nein.
So beginnt Christa Zöchling ihre nun bepreiste Reportage.
Zöchling erhält den mit 4.000 Euro dotierten Menschenrechte-Preis für ihre Reportage „Der Hölle entrissen“.
Zwar meldet sich niemand aus einem österreichischen Ministerium, wohl aber andere, die sich betroffen fühlen. Melitta Šunjić etwa, die frühere Sprecherin des UNHCR in Österreich.
[..] verantwortungsvolle, vorurteilsfreie publizistische Leistungen im Dienste der Menschenrechte zu fördern, und um Diskriminierungen jeglicher Art, sei es in religiöser, ethnischer oder geschlechtsspezifischer Hinsicht, entgegenzuwirken. Die ausgezeichneten Werke müssen in Österreich erschienen sein oder einen engen Bezug zu Österreich haben.
Es sind bald sieben Jahre her, daß Nikolaus Halmer – https://sciencev2.orf.at/stories/1759578/index.html – eine Würdigung zum Todestag von Vladmir Jankélévitch schrieb, und er wählte dafür den Titel: „Der gnadenlose Denker“.
Nikolaus Halmer nutzt das öffentlich-rechtliche Medium oder der österreichische Rundfunk benutzt Nikolaus Halmer, Vladimir Jankélévitch durch seine Würdigung zu schmähen, die der österreichischen Tradition der Verleugnung, je etwas mit dem „Horror des NS-Regimes“ zu tun gehabt zu haben, treu ergeben ist.
Die Deutschen galten ihm zeitlebens als „Volk der Mörder und Henker“: Vladimir Jankélévitch, einer bedeutendsten französischen Philosophen des 20. Jahrhunderts, konnte und wollte den Horror des NS-Regimes niemals hinter sich lassen. Verzeihen und Versöhnung lehnte er ab. Eine Würdigung anlässlich seines 30. Todestages am 6. Juni.
Einfach wie kurz kann das von Nikolaus Halmer und vom wissenschaftlichen österreichischen Rundfunk Verbreitete zusammengefaßt werden:
In seinem Pamphlet „Verzeihen?“ attackierte Jankélévitch mit leidenschaftlicher Vehemenz Philosophen wie Martin Heidegger, die sich weigerten, über ihr Engagement für die Nationalsozialisten zu sprechen. Hellsichtig war seine Kritik an Heidegger, den er den „Sturmabteilungen der deutschen Philosophie“ zurechnete – im Gegensatz zu den Repräsentanten der postmodernen Philosophen wie Jacques Derrida oder Jean-Francois Lyotard, die in Heidegger den „heimlichen König im Reich der Philosophie“ sahen. Polemisch äußerte sich der streitbare Philosoph aber auch über seine existenzialistischen Kollegen Jean-Paul Sartre und Maurice Merleau-Ponty, weil sie sich während des Zweiten Weltkrieges nicht der Résistance angeschlossen hatten und sich danach bequem im „Gehäuse des Existenzialismus“ eingerichtet hatten.
So wie es Nikolaus Halmer schreibt, so wie es der österreichische Rundfunk verbreitet, wird der Anschein erweckt, Jankélévitch hätte in „Verzeihen?“ gegen Jean-Paul Sartre und Maurice Merlau-Ponty „polemisch“ … Nur, die zwei Männer werden im Essay nicht genannt. Aus dem Vorwort von Jürg Altwegg ist jedoch ist zu erfahren:
Der Skandal platzte am Tage, an dem Jankélévitch zu Grabe getragen wurde. Die Zeitung „Libération“ druckte ein großes, mehrere Seiten umfassends Interview mit Jankélévitch, das im Hinblick auf eine Neuausgabe seines Essays „Pardonner?“ geführt worden war. In diesem Gespräch rechnete Jankélévitch mit den Philosophen ab, die im Nachkrieg Erfolg, im Krieg aber versagt und keinen Widerstand geleistet hatte. Er kritisierte Jean-Paul Sartre, der seine abwartende, leicht opportunistische und ziemlich unpolitische Haltung – seine Stücke wurden im besetzten Paris gespielt, seine Bücher mit dem Segen der Zensur veröffentlicht – nach der Befreiung mit dem Imperativ des Engagements und seinen politischen Stellungnahmen auf geradezu krankhafte Weise überkompensiert habe. Noch sprach niemand vom Judenstatut Vichys, mit dem Pétain sehr viel weiter gegangen war, als es die Deutschen je gefordert hatten […] Sehr viel verbitterter äußerte sich Vladimir Jankélévitch über Maurice Merlau-Ponty. Während Jankélévitchs Abwesenheit hatte sich Merlau-Ponty in seiner Pariser Wohnung eingenistet. Als man ihn aufforderte, etwas für die Résistance zu tun, lehnte er mit der Begründung ab, er schreibe gerade an seiner Habilitationsschrift.
„Hellsichtig“ gewesen zu sein, wenigstens in bezug auf Heidegger, gestehen Halmer und Rundfunk ihm dann doch zu. Ein Abschnitt im Essay, den im Ganzen zu zitieren es lohnt:
Warum sollten wir jenen verzeihen, die so wenig und so selten ihre Untaten bedauern? Heidegger ist verantwortlich, stellt Robert Minder nachdrücklich fest, nicht nur für all das, was er unter dem Nazismus gesagt hat, sondern auch für das, was er 1945 nicht gesagt hat. Ganz im Gegenteil scheint der Deutsche heute befallen zu sein von einem heftigen Juckreiz zu diskutieren, zu bestreiten und sogar anzuklagen; er tut von oben herab, verteilt Lob und Tadel: Auch er, er ist nicht einverstanden! Nicht einverstanden womit? Mit der Zahl der Opfer? Mit der Art des Gases, das verwendet wurde, um die Frauen und Kinder zu ersticken? Man glaubt zu träumen. Bald werden wir uns unsererseits, was die Deutschen anbelangt, schuldig fühlen und glücklich noch dazu, wenn sie uns zugestehen, daß beide Seiten Schuld tragen. Woher also nehmen sie diese Sicherheit? Woher kommt ihr verblüffend gutes Gewissen? Wir müßten zweifellos sagen: Diese vollständige Bewußtseinstrübung! Deutschland, soviel ist sicher, ist der Beleidigte, und es ist seine beachtenswerte Verlorenheit, von der die guten Geister beunruhigt sind. Müßten sich die Deportieren nicht ihrerseits entschuldigen, schon viel zu lange die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen zu haben? So wie die Dinge sich entwickeln, wird man schließlich entdecken, daß die Henker die wahren Opfer ihrer Opfer sind. Es sind nicht die Millionen Vernichteten, die unsere Sudetendeutschen des Pariser Journalismus interessieren, es ist das Los der unglücklichen Deutschen, die von den Slawen aus Preußen und Böhmen vertrieben wurden. Von nun an geht es nicht mehr um das ungeheure Massaker an Unschuldigen, um die Opfer der deutschen Raserei … Es geht darum zu wissen, ob M.[onsieur] Heidegger verleumdet worden ist; und wir sind es, die ihm Rechenschaft werden ablegen müssen! Millionen Unglücklicher sind an Hunger, Kälte und Elend in den Lagern gestorben; doch der große Denker wird im Bett des großen Denkers sterben. Im übrigen werden wir nicht das Gespräch mit den Metaphysikern des Nationalsozialismus anknüpfen oder mit ihren Freunden; noch mit den Freunden ihrer Freunde; oder mit den Sturmabteilungen* der deutschen Philosophie; denn wir erkennen ihnen nur das eine Recht zu: Beten, wenn sie Christen sind; uns um Verzeihung bitten, wenn sie es nicht sind. Und im jedem Fall: schweigen.
Im Grunde kann nur eines empfohlen werden, den Essay in seiner Gesamtheit selbst zu lesen. Wie durchsichtig werden dann wie von selber die von Rundfunk und Halmer Beweggründe der Würdigung, vor allem durch die Unterschlagung des Anlasses für diesen Essay: Es geht um die Verjährung des Unverjährbaren. Zu einem Zeitpunkt, als es gerade um die zweieinhalb Jahrzehnte her war, daß dem Österreicher und seinen Helferinnenhelfern ihre Menschenvernichtungsfabriken geschlossen wurden.
Es ist ein Essay gegen „Schluß damit!“
Darüber hinaus hat es etwas Schockierendes zu sehen, wie die einstigen Unbürger, die frivolsten und egoistischsten Menschen, diejenigen, die weder gelitten noch gekämpft haben, uns das Vergessen der Kränkungen nahelegen; man führt die Pflicht der Nächstenliebe an und predigt den Opfern eine Verzeihung, um die die Henker selbst sie niemals gebeten haben. Diese Opfer schonend zu behandeln, auf ihre Wunden Rücksicht zu nehmen, ist dies nicht ebenfalls eine Pflicht der Barmherzigkeit? Was die Millionen Vernichteter, was die zu Tode gemarterten Kinder anbelangt, so sind sie genauso wert, die bekennenden Dozenten des Pardon [professeurs du pardon] zu rühren wie die Deutschen und sonstige Sudeten. Und wer, bitte, sind diese nachsichtigen Juristen? Warum haben sie es so eilig, die Seite umzublättern und mit den einstigen SS-Schergen zu sagen: Schluß damit*?
Das Sternchen bei „Schluß damit“ hat nicht die Bedeutung, dem es heute gegeben wird; hier bedeutet das Sternchen, daß diese zwei Wörter auch im französischen Original in deutscher Sprache sind.
Wo waren sie, was taten sie während des Krieges? In welcher Eigenschaft dürften sie es sich herausnehmen, in unserem Namen zu verzeihen? Wer hat sie damit beaufragt oder wer hat ihnen das Recht dazu gegeben? Es steht jedermann frei, die Kränkungen, die er persönlich erfahren hat, zu verzeihen, sofern er es für richtig erachtet. Doch mit welchem Recht würde er diejenigen der anderen verzeihen? Auch Jean Cassou wendet sich an die Freunde der Hitleranhänger. „Wer sind Sie, Sie, die Sie die Verteider der Naziverbrecher spielen? In wessen Namen, für wen, vermöge welcher Prinzipien, im Dienste welcher Interessen, mit welchen Zielen fühlen sie sich befugt zu verlangen, daß man alle gerichtlichten Schritte gegen sie einstellt, daß man sie für alle Zeiten in Ruhe läßt?“
Als höchste Intensität bezeichnet der „gnadenlose Denker“ Jankélévitch erstaunlicherweise die Liebe. „Gewesen sein, gelebt und geliebt haben“ ist für ihn die einzige Strategie, um das Tremendum des Todes zu relativieren. „Geliebt haben und mehr nicht“ – dieses Erlebnis vermittelt den „ganzen Zauber eines geheimnisvollen Daseins“ […]
Wofür die rundfunklichen halmerischen Ausführungen tauglich sind, und das ist nicht erstaunlich: für eine Predigt in der Kirche. So predigt wortwörtlich Manfred Scheuer, Bischof, am 2. November 2018 im Mariendom Linz im Festgottesdienst zu Allerseelen. Der leitende Angestellte dieser Glaubensorganisation erwähnt Rundfunk und Halmer nicht, dankt ihnen in seiner Predigt nicht dafür, daß sie ihm einen so schönen Teil seiner Predigt verfaßten. Und in dieser Predigt spricht der leitende Angestellte auch von Simone Weil.
Zu sagen, daß es noch lange brauchen wird, um all die komplexen Verästelungen des Verbrechens aufzudecken, heißt nicht zu sagen, daß die Deutschen kollektiv oder als Deutsche veranwortlich seien: Es gab deutsche Demokraten in den Lagern, und wir verneigen uns tief vor diesen in der brüllenden Masse der anderen, in der Masse all der anderen verlorenen Elite. Man kann die erschütternde Geste von Kanzler Brandt vor dem Denkmal des Warschauer Ghettos hier nicht mit Stillschweigen übergehen. Und auf der anderen Seite beweist der bewunderungswürdige Mut von Mme Beate Klarsfeld, daß die Elite der jungen deutschen Generation die Elite, von der wir sprechen, zu ersetzen wußte.
Die Landeskameradschaft ehemaliger Fallschirmjäger Feldbach hatte 1954 das Fallschirmjägerdenkmal erbaut. Die Errichtung des Fallschirmjägerdenkmals an dem Platz, an dem es heute steht, hatte den Tod des ersten Fallschirmjägers hinter dem Haus Eckhart zum Grund, dem im Verlauf der Kämpfe noch 59 Soldaten folgen sollten. Von diesen Gefallenen konnten 40 Soldaten geborgen und bestattet werden, 20 blieben bis heute unauffindbar und vermisst. Diesen Kameraden wurde mit dem landenden Falken auf einem Obelisken eine Ruhestätte zum Gedenken auf der Karnerhöhe errichtet. Bereits bei der Erbauung gab es aufgrund der noch im Land befindlichen Besatzungsmächte große Schwierigkeiten. Zur feierlichen Einweihung wagten viele nicht zu erscheinen. Sogar mit der Sprengung des Denkmales wurde gedroht. Das Denkmal ist 13,5 Meter hoch, der Adler wiegt 2,5 Tonnen. 1992 wurde das Denkmal von der Gemeinde Gniebing und mit der Fusionierung der Ortsteilgemeinden Auersbach, Gniebing-Weißenbach, Gossendorf, Leitersdorf, Feldbach und Raabau 2013 von der Stadt Feldbach übernommen. Im Laufe der Jahre wurde das Denkmal 1988 und 2002 renoviert, jedoch stand in diesem Jahr 2019 eine dringende Generalsanierung an, um das Fallschirmjägerehrenmal vor der Schleifung zu retten.
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Wenn das Unternehmen des Landes Steiermark nachschreiben oder abschreiben kann, muß es für die „Neue Stadt Feldbach“ eine recht zu erfüllende Pflicht sein, ebenfalls von der „Kameradschaft vom Edelweiß“ nachzuschreiben oder abzuschreiben oder mittelbar vom steiermärkischen Landesunternehmen abzuschreiben oder nachzuschreiben, wie auf ihrer Website im April 2022 zu lesen ist.
Und bei all diesen Gesinnungsantritten wird recht gesungen, so auf dem Kahlenberg zu Wien, so auf der Karnerhöhe … Ein Lied recht besonders: „Rot scheint die Sonne“. Eine „Kretafeier“ in Feldbach ist nicht eine einmalige Feier, die „Kretafeier“ muß immer wieder begangen werden. Wie auf der Website der „Kameradschaft vom Edelweiß“ zu lesen ist, im April 2022, zur schönen Erinnerung an seliges Antreten auf der Karnerhöhe, ach, wie einst, wie einst …
Was muß das ein rechter „Haudegen“ erst gewesen sein, Ritterkreuzträger Friedrich Schäfer, ein komponierender und schreibender „Haudegen“ – von ihm sind „Worte und Musik“ von „Rot scheint die Sonne“ …
Kurz: Schäfer entsprach dem Ideltypus des mutigen, aber auch rücksichtslosen Frontoffiziers, der „rückhaltlos“ für den Nationalsozialismus eintrat und vom Regime auch entsprechend gefördert wurde. Für den Einsatz in Vercors erhielt Schäfer anschließend das Ritterkreuz.
Es hätte erwartet werden können, daß vor allem die Mannen der identitären Parlamentspartei nicht wanken, auf welcher Seite sie zu stehen haben, wohin sie zu eilen haben, für sie in dieser Stunde der Bewährung der Treue keinen edleren Auftrag als diesen geben kann: ein Land zu entsetzen. Sind es doch die Mannen und Frauen, die unentwegt der Türkenbelagerung Wiens so gesinnungshaftig gedenken, den Entsatz Wiens so inbrünstig feiern.
Im Frühjahr 1945 wurde die 14. Ukrainische SS-Waffen-Grenadier-Division im Abwehrkampf um Feldbach gegen die Russen eingesetzt, was in dieser Division zu hohen Verlusten führte (siehe mehr zum geschichtlichen Hintergrund in der untenstehenden Infobox). Es gilt jedoch auch als bewiesen, dass sich die Ukrainer an Massakern gegen Juden und Zigeunern beteiligten.
Wie am 1. April 2022 in Deutschland berichtet wird:
Denkbar ist das insbesondere im Hinblick auf Diskriminierung. Ein Fall in Mannheim zeigt, dass sie als Geflüchtete teils anders behandelt werden, als ihre Landsleute. Auch Roma verlassen ihre ukrainische Heimat und suchen Zuflucht in einem anderen Teil der Ukraine* oder im Ausland. Erwähnt sei an dieser Stelle, dass sich viele Roma verpflichtet fühlen, für ihr Heimatland zu kämpfen – laut Angaben von Roma-Organisationen haben sich bislang einige Hundert freiwillig gemeldet –, und das, obwohl sich Roma seit Jahren Überfällen durch Rechtsradikale ausgesetzt sehen.
So in der Steiermark, so auch in Kärnten. Eine Gedenktafel für das 15. Kosaken-Kavallerie-Korps der Wehrmacht und Waffen-SS gibt es, ja, wo sonst, als am Ulrichsberg. Ob es „Kosaken“ aus der Ukraine waren, so umfangreich wollte gar nicht recherchiert werden. Nur so viel: „Kosaken“ aus dem Auffanglager Cherson, Ukraine, waren dabei.
Der Tiroler FPÖ-Politiker und Nationalrat Gerald Hauser sorgt für helle Aufregung: Denn auf seiner Facebook-Seite verbreitet er jetzt einen Text des in der Katholischen Kirche als Verschwörungstheoretiker eingestuften Erzbischofs Carlo Maria Viganò zum Ukraine-Krieg. Darin schreibt der italienische Papst-Kritiker und ehemalige Nuntius in den USA, dass Wladimir Putin von einer aggressiven, von den USA unterstützten NATO in die Enge getrieben worden sei. Zudem versuche eine globalistische Elite, sowohl Russland als auch der Ukraine auf diese Weise eine Falle zu stellen. Letztlich, so Viganò, sei der Krieg Teil eines Plans zur Errichtung einer neuen Weltordnung. Die UNO, die NATO, der Internationale Währungsfonds, die EU und Milliardäre wie George Soros […]
Berichtet am 18. März 2022 die „Tiroler Tageszeitung“. Dieser Gesinnung wegen muß unweigerlich zu dutinischen Entlastung auch der Name eines jüdischen Menschen fallen, dessen Name seit langem schon nicht nur in Österreich als das Synonym für Antisemitismus in die Lexika aufgenommen gehörte. Und im Zusammenhang mit dem Antisemitismus ist an einen jüdischen Menschen aus Odessa zu erinnern, der vor etwa einhundertvierzig Jahren wegen der diskriminierenden Gesetze des russischen Reiches gegen jüdische Menschen („Maigesetze“ des Zaren Alexander III.) nach Frankreich auswanderte: Samuel Jankélévitch, der mehr für das Ansehen Österreichs in der Welt, vor allem in der französischsprachigen Welt getan hat, als je einer oder eine aus der hauserischen Partei, genauer: für das positive Ansehen von Österreich, das dieses Land Menschen wie Freud – Samuel Jankélévitch war der erste Übersetzer der Werke von Sigmund Freud in das Französische. Auch Otto Rank übersetzte er.
Wer je von Vladimir Jankélévitch, dem Sohn von Samuel Jankélévitch, „Verzeihen?“ 1971 oder erst lange danach gelesen hat, wird wohl gedacht haben, das ist zu rigoros. Wer „Pardonner?“ erst jetzt in der Gegenwart mit Blick auf die hauserische Partei und auf den österreichisch wohlgefälligen Umgang mit dieser hauserischen Partei zum ersten Mal liest, wird dieser Strenge nur zustimmen können.
Ist es an der Zeit, zu verzeihen oder mehr oder weniger zu vergessen? Zwanzig Jahre scheinen auszureichen, um das Unverzeihliche auf wundersame Weise verzeihlich werden zu lassen: Mit vollem Recht und von heute auf morgen ist das Unvergeßliche vergessen. Ein Verbrechen, das bis Mai 1965 unsühnbar war, hört also plötzlich von Juni an auf, es zu sein: wie durch Zauberei … Und so beginnt das offizielle oder legale Vergessen heute abend um Mitternacht. Es einem Verbrecher zwanzig Jahre lang übelzunehmen, ist legitim: Doch vom einundzwanzigsten Jahr an stürzen diejenigen, die noch nicht verziehen haben, ihrerseits unter dem Eindruck der Rechtsverwirkung und halten Einzug in die Kategorie der nachtragenden Menschen! Das ist die Frist. Und dennoch ist es das erste Mal, daß selbst die Gleichgültigsten das Grauen der Katastrophe in seinem ganzen Umfang erfassen. Ja, sie haben zwanzig Jahre gebraucht, um die gigantischen Dimensionen zu begreifen wie nach einem Verbrechen, das in keinem Verhältnis zu den gewöhnlichen Untaten, dessen Wirkungen und Reichweite man erst nach und nach ermißt; die Vernichtungsfabriken und namentlich Auschwitz, die überwältigendste unter ihnen, sind in der Tat in in dieser besonderen Rechtsproblematik von erheblichem Belang; ihre weitreichenden Konsequenzen erscheinen nicht mit einem Schlag, sondern entwickeln sich mit der Zeit und dehen sich immer weiter aus.
[…] ist ein ganzes Volk direkt oder indirekt an dem Unterfangen der gigantischen Vernichtung beteiligt gewesen; ein einmütig um seinen Führer versammeltes Volk, den es manches Mal wie besessen durch Plebiszit gewählt hatte, dem es so viele Male seine begeisterte Zustimmung bekräftigte, in dem es sich selbst wiedererkannte. Wir haben noch das abscheuliche Geschrei der Nürnberger Parteitage im Ohr. Daß ein gutmütiges Volk zu diesem Volk von tollwütigen Hunden hat werden können, ist ein unerschöpflicher Gegenstand der Ratlosigkeit und des sprachlosen Erstaunens. Man wird uns vorwerfen, diese Übeltäter mit Hunden zu vergleichen? Ich gestehe es in der Tat: Der Vergleich ist beleidigend für die Hunde. Hunde hätten weder die Verbrennungsöfen erfunden noch daran gedacht, Phenolspritzen in das Herz von kleinen Kindern zu setzen …
Zu diesem Österreich der Gegenwart hat Vladimir Jankélévitch gesagt, was gesagt werden kann, vor über fünfzig Jahren, in „Pardonner?“. Es bleibt nur eines, einmal all die Stellen daraus zur Kenntlichkeit Österreichs der Vergangenheit einmal zu zitieren:
Aber wir, was sollen wir angesichts dessen, was geschehen ist, tun? Im eigentlichen Sinn des Verbs „machen“ kann man heute nur ohnmächtige, symbolische und sogar unvernünftige Gesten wie zum Beispiel, niemals mehr nach Deutschland zu fahren … und noch weniger nach Österreich!
Aber ein Wort des Verständnisses hätten wir mit Dankbarkeit, mit Tränen in den Augen entgegengenommen. Ach! Was die Reue anbelangt, haben uns die Österreicher den schändlichen Freispruch der Henker zum Geschenk gemacht.
Gewisse skandalöse Entscheidungen, besorgniserregende Zeichen, alles verkündet den eklatant bösen Willen, den die Deutschen … und die Österreicher bei der Verfolgung der Verbrecher mehr und mehr an den Tag legen, von denen loszusagen sie sich in ihrem tiefsten Innern nicht entschließen können. Wenn sie sie ohne Überzeugung und widerwillig verfolgen, dann deshalb, weil sie sich in ihnen wiedererkennen.
Längst ist alles vergeben und vergessen. Es müssen nur noch Oradour und München zu Partnerstädten erklärt werden. Gewisse, bemerkenswert wenig nachtragende Franzosen fanden es ganz natürlich, sechs Monate nach dem Krieg die einträglichen Verbindungen des Geschäfts und der Zerstreuung mit den alten Henkern ihres Vaterlandes neu zu knüpfen. Als beträfe die entsetzliche Demütigung von 1940 sie nicht. Als hätte die Schande der Kapitulation sie nicht getroffen. Ja, verbringen Sie Ihre Ferien in Deutschland. Österreich heißt Sie willkommen.
Nein, Geschäfte sind nicht alles. Nein, Ferien sind nicht alles; und der Tourismus auch nicht, noch die schönen Reisen oder die Festivals, und wären sie österreichisch.
Die Nachkommen der Henker sind gut gelaunt, und sie finden es ganz natürlich, als wenn nichts gewesen wäre, in lärmenden Scharen quer durch dieses Europa zu spazieren, das ihre Armeen unlängst mit Feuer und Schwert verwüsteten. Niemand hier unten hat ein schlechtes Gewissen, das ist hinlänglich bekannt. Niemand ist schuldig, weil niemand jemals Nazi war, so daß der abscheuliche Genozid, die Katastrophe an sich, wie Erdbeben, Flutwellen und die Ausbrüche des Vesus, die Schuld von niemandem ist.
Es wäre das Interview mit Christoph Grissemann, von „Weekend.at“ am 24. März 2022 veröffentlicht, nicht zu erwähnen, wiese dieses nicht weit über ihn hinaus, erzählte dieses nicht exemplarisch stellvertretend für so viele, die dafür sorgen, daß das Rad der Mühle zur Speichelerzeugung niemals stillsteht.
Mir kommt tatsächlich vor, dass sein Ruhm ein bisschen verblasst in der jüngeren Generation. Bei unseren Auftritten sagen viele junge: „Das sind tolle Texte. Wie heißt der Autor? Kann man den live erleben?“ Verbunden fühle ich mich nicht. Vorbild kann man auch nicht sagen. Er ist unter anderem der Grund, warum man selbst kein Buch schreibt. Warum sollte man sich einer Disziplin üben, bei der man schon im Vorhinein weiß, das man höchstens dritt- oder viertklassig ist? Bei mir reicht es gerade zum TV-Fuzzi, das geht sich gerade noch in Österreich aus.
der für seine Bergstammtischübertreibungen von Talstammtischhockenden vergöttert wird, könnte mit einer einzigen Übertreibung gezeigt werden, wie leicht es ist, ganze Bücher in seiner Disziplin erstklassig zu schreiben,
Österreich ist kein Land in Wirklichkeit ist Österreich eine Speichelmühle das ist die Wahrheit
wofür aber keine einzige Übertreibung als Beispiel angeführt werden muß, reichen doch die faktenbefreiten grissemannschen Auslassungen in diesem Interview völlig als Beispiel für den Inhalt der Alpenweltstammtischbücher, nach dem Buch um Buch in gleicher erstklassiger Qualität …
Die Speichelmühle Österreich hält auch ein Christoph Grissemann, für dessen eigenen dünnflüssigen Speichel wird er von dem einen oder der anderen ob seiner Schmackhaftigkeit durchaus Einschmeichelndes hören, mit in Betrieb.
Nach den Auslassungen über den Alpenweltstammtischklassiker ergießt sich sein dünnflüssiger Speichel weiter auf das Rad der Speichelmühle Österreich. Wie in der Speichelmühle traditionell üblich, hat er seinen Speicheltank beim Heurigen Zur schönen Unterwerfung mit frischem Speichel aufgefüllt, der ihm köstlich mundet, so sehr mundet, daß er jeden Tropfen, der danebengeht, etwa auf seine Finger, sofort genüßlich aufleckt.
Als es Türkis-Blau noch gab, waren wir nicht so zurückhaltend. Jetzt mit Schwarz-Grün gibt es auch nicht mehr diesen politischen Feind. Ich bin kein Freund von der ÖVP, aber das ist schon okay, wenn sie in der Regierung sitzt. Ohne Kurz sind da jetzt wieder die alten, normalen, faden Politiker von früher. Was mich massiv stört ist, wenn Rechtsradikale in der Regierung sitzen. Ich finde sogar Nehammers Performance besser als gedacht, mir ist der sogar richtig sympathisch geworden in den letzten Monaten. Dass er diese Mentalität, die er als Innenminister noch gehabt hat, nicht mehr hat. Und vor allem, dass er nicht diese kurzen „Blümel-Phrasen“ draufhat, sondern ganz normal antwortet – vieles ist auch nicht so unvernünftig. Flüchtlingspolitik muss ich auch nicht mit ihm besprechen, aber alles andere macht er sehr ordentlich, finde ich.
Zwingend jedoch muss es nicht einer Schmitt-Lektüre geschuldet sein, Politik als Feindschaft auszulegen , sondern einfach ausgelebter Stammtischmentalität.
„Der Feind ist unsre eigene Frage als Gestalt. Und er wird uns, wir ihn zum selben Ende hetzen.“
Daß die Definition von Carl Schmitt, Politik sei die Unterscheidung von Freund und Feind, Politik geschehe nur im Ausnahmezustand, eine unbrauchbare, eine falsche, eine destruktive, die Negation von Politik ist, die, wie vor allem aus der hiesigen Vergangenheit gewußt wird, stets nur in der Katastrophe, im Untergang endet, wird aktuell wieder in dieser zur verschwörerischen Freund-Feind-Zuspitzung einladenden Pandemie erlebt, von der Grissemann auch so profund zu sprechen weiß. In der Gefolgschaft von Herbert Kickl wird Carl Schmitt recht gelesen, wird der Feind theoriegestützt ausgemacht.
weekend: Apropos Flüchtlinge: FPÖ-Chef Herbert Kickl ist auch nach der Regierungszeit immer wieder ein Thema bei euch. Habt ihr ihn einmal als Gast eingeladen? Nein, natürlich nicht! Kickl kann man nicht mit normalen Maßstäben messen, der ist ja wirklich an der Grenze zur Klapsmühle. Das kann man nicht ernst nehmen, er nimmt das ja selbst nicht ernst. weekend: Viele Menschen tun das aber sehr wohl. Grissemann: Wer ihn wählt, der kriegt ihn – und da ist der, der ihn wählt, genauso psychopathisch, wie der Gewählte selbst. Wir wissen ja alle, dass mindestens 25 Prozent der Bevölkerung vollkommen bescheuert sind. weekend: Trotzdem mobilisiert er. Bei den Corona-Demonstrationen hat man gesehen, dass Kickl ein wesentlicher Faktor war. Grissemann: Sicher, aber so viele sind das dann auch wieder nicht. Nur weil einmal 5.000 oder 10.000 Leute demonstrieren. Eine Spaltung wäre für mich 50 Prozent. weekend: Man sagt immer, dass da viele normale Bürger mitgegangen sind … Grissemann: Man kann kein normaler Bürger sein, wenn man weiß, dass man mit Nazis demonstriert. Alles wissen, dass dort Nazis an vorderster Front gehen – wenn ich das in Kauf nehme, bin ich kein normaler Bürger.
Das sind die in der heutigen Pressekonferenz in Einigkeit von Innenminister, zwei Flüchtlingsreferentinnen und einem Flüchtlingsreferenten genannten „vulnerablen Gruppen“; eben nach der allgemein und auch von ihnen anerkannten Definition, was unter „vulnerabel“ zu verstehen ist.
Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz haben nach dem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) einen Antrag auf Änderung des audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes eingebracht, der auch sofort im österreichischen Parlament angenommen wurde und also die Änderung des audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes sofort vom österreichischen Nationalrat beschlossen wurde.
Gabriela Schwarz und Eva Blimlinger haben ihren Antrag nach dem GOG statt nach dem GOGNR eingebracht. Das wird den Beschluß der Änderung dieses Gesetzes nicht aufheben. Zwei Buchstaben mehr oder zwei Buchstaben weniger, was zählt das schon im Land des Evergreens: Glücklich ist, wer schlampert ist …
Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz haben ihren Antrag nicht gemäß § 27 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates eingebracht, in dem sie sich auf
Mit der Sanktionsnorm des § 64 Abs. 3a, derzufolge im Fall des Verstoßes eine Verwaltungsstrafe von bis zu 50 000 Euro zu verhängen ist, wird einer Anforderung wie der des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 entsprochen, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen; sie erfasst verbotenerweise verbreitete Radioprogramme […] § 64 Abs. 3a Z 4 bezieht sich inhaltlich auf Vorschriften, mit denen jemand bestraft werden soll, der wissentlich einen Umgehungsversuch unternimmt, wie etwa Art. 12 der Verordnung (EU) 2022/350.
Sanktionen in ihrer Begründung beziehen, also auf die „Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“ und auf die „Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“.
Eilig wird die acht Jahre alte Verordnung Nr. 833 durch die 28 Tage alte Veordnung 2022/350 ergänzt und in Österreich selber in das vier Tage alte Gesetz nach dem Antrag gemäß Gerichtsordnungsgesetz gegossen – Krieg gebiet auch schlamperte Gesetze.
Acht Jahre ungehinderte Propaganda hat aber ihre Wirkung schon getan, acht Jahre ungehinderte Propaganda hat ihr Soll mehr als reichlich erfüllt. Die Verordnung 350 tritt, wie es in dieser heißt, „am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft“, das Gesetz in Österreich tritt, wie es in diesem heißt, „mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft“. Und ehe die Verordnung und ehe das Gesetz in Kraft treten, werden neue Programme ihren Betrieb aufnehmen und schon am Tag der Inkrafttretung dieser Verordnung und dieses Gesetzes senden, was bisher massenhaft sendeten: „RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik“ … Neue werden diese in der Sekunde – technisch und finanziell leicht und rasch zu bewerkstelligen – ablösen und verbreiten, weiter verbreiten, was an Propanda bisher in Jahren schon verbreitet wurde. Diese aber sind in der Verordnung 350 nicht als Beispiele, sondern taxativ angeführt, diese nennen Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz in ihrer Begründung ihres Gesetzesantrages nicht als Beispiele, sondern taxativ … Und dann? Was dann? Nachhecheln mit einer wieder acht Jahre verspätet ergänzten Verordnung, nachhecheln mit einem wieder acht Jahre verschlampt begründeten Gesetz von breitest auslegbarer Allgemeinheit?
Die dritte Stimme in diesem Kanon kann einsetzen mit Glücklich ist, wer der Medien Geschwindigkeit schlampert bemißt, glücklich ist, wer der Medien Wandlungsfähigkeit vergißt.
Diesen, also Putin, hatte auch Van der Bellen einst in Wien empfangen. War man zu nachsichtig mit Russland in der Vergangenheit? „Mag schon sein, aber was bringt das jetzt?“, antwortete Van der Bellen. Es komme nun darauf an, was „hier und jetzt“ passiere.
Zu den historisch guten wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Österreich und Russland meinte er: „Österreich hat mit russischen Firmen, mit ukrainischen Firmen, auch mit Unternehmen aus Weißrussland über Jahrzehnte keine schlechten Erfahrungen gemacht.“ Mit den Ereignissen der vergangenen zwei Wochen habe außer den USA „ja niemand gerechnet, wenn wir uns ehrlich sind“, sagte Van der Bellen.
Nationalrätin Gabriela Schwarz und Nationalrätin Eva Blimlinger haben im Parlament einen „Antrag „gemäß § 27 GOG betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird eingebracht“.
Es muß sich bei diesem Antrag um einen höchsten Gesetzeskunstantrag handeln, ist dieser doch nach dem „§ 27 GOG [Gerichtsorganisationsgesetz]“ und nicht nach dem § 27 GOGNR (Geschäftsordnungsgesetz Nationalrat) eingebracht worden. Und weil dieser von den zwei Vertreterinnen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne eingebrachte Antrag von raffiniertester Gesetzeskenntnis war, wurde dieser Antrag auf Gesetzesänderung sogleich vom Nationalrat beschlossen, am 24. März 2022 – Inkraftretung schon mit „folgendem Tag“, 25. März 2022 …
Eva Blimlinger und Gabriela Schwarz haben ihren Änderungsantrag für ihre Parteien menschgemäß fundiert begründet:
Mit der Sanktionsnorm des § 64 Abs. 3a, derzufolge im Fall des Verstoßes eine Verwaltungsstrafe von bis zu 50 000 Euro zu verhängen ist, wird einer Anforderung wie der des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 entsprochen, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen; sie erfasst verbotenerweise verbreitete Radioprogramme, die verbotene Übernahme von Sendungen sowie die verbotenerweise vorgenommene Zugänglichmachung auf einer Video-Sharing-Plattform. Diese rechtstechnische Form der Anknüpfung an unmittelbar anwendbares Unionsrecht wurde vom Verfassungsgerichtshof für zulässig erklärt, da es sich dabei um die „Umsetzung einer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung“ handelt; daher liegt auch keine unzulässige Blankettstrafnorm vor (vgl. VfSlg. 17.479/2005). In diesem Sinn wird nunmehr jeder der österreichischen Rechtshoheit unterliegende Betreiber eines Kommunikationsdienstes, jeder Kabelnetzbetreiber, jeder IPTV-Anbieter und jeder Multiplex-Betreiber sanktioniert, der die von der genannten Verordnung in Anhang XV erfassten Programme RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik weiterverbreitet oder den Zugang zu den hinsichtlich der Marke namensgleichen Mediendiensten auf Abruf ermöglicht. Gleiches gilt für Video-Sharing-Plattform-Anbieter hinsichtlich der Bereitstellung von Sendungen oder Teilen dieser Programme oder von nutzergenerierten Videos, die die Inhalte dieser Programme wiedergeben würden. Schließlich ist es auch allen der österreichischen Rechtshoheit unterliegenden Fernseh- und Radioveranstaltern untersagt, Sendungen dieser Programme zu übernehmen. Mit dem Begriff ausländisch ist wie schon im allgemeinen Sprachgebrauch jeder von außerhalb Österreichs verbreitete und in Österreich zugängliche Mediendienst und jedes von einem Gebiet außerhalb Österreichs erstausgestrahlte Programm zu verstehen. § 64 Abs. 3a Z 4 bezieht sich inhaltlich auf Vorschriften, mit denen jemand bestraft werden soll, der wissentlich einen Umgehungsversuch unternimmt, wie etwa Art. 12 der Verordnung (EU) 2022/350.
Im am 24. März 2022 beschlossenen Gesetz nach diesem Antrag „gemäß § 27 GOG“, also Gerichtsorganisationsgesetz, ist von den in der Begründung namentlich angeführten Programmen nichts zu lesen, sondern lediglich von „ausländischen Programmen“ …
Der Nationalrat hat beschlossen: Das Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz – AMDG), BGBl. I Nr. 84/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2021, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 64 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt: „(3a) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 50 000 Euro zu bestrafen, wer entgegen unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union 2. als Anbieter eines Kommunikationsdienstes einen audiovisuellen Mediendienst oder ein Radioprogramm überträgt oder dies ermöglicht, erleichtert oder auf andere Weise dazu beiträgt, 3. als Hörfunkveranstalter nach dem PrR-G oder als Mediendiensteanbieter Sendungen, Sendereihen oder Teile von Sendungen von ausländischen Programmen übernimmt oder dies ermöglicht, erleichtert oder auf andere Weise dazu beiträgt, 4. als Video-Sharing-Plattformanbieter Inhalte (Sendungen, Sendungsteile oder nutzergenerierte Videos) ausländischer Mediendiensteanbieter oder Radioveranstalter bereitstellt oder dies ermöglicht, erleichtert oder auf andere Weise dazu beiträgt, oder 5. in sonstiger Weise wissentlich dazu beiträgt, die Umgehung dieser Sanktionsmaßnahmen zu bezwecken oder zu bewirken.“ 6. Dem § 69 wird folgender Abs. 14 angefügt: „(14) § 64 Abs. 3a tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Die Begründung aber steht nicht im Gesetz. Die namentlichen Einschränkungen stehen nicht im Gesetz. Und dieses Gesetz kann so in seiner schrankenlosen Allgemeinheit jederzeit – wie in der Begründung formuliert – eingesetzt werden, also jederzeit gegen alles „Ausländisches“:
„Mit dem Begriff ausländisch ist wie schon im allgemeinen Sprachgebrauch jeder von außerhalb Österreichs verbreitete und in Österreich zugängliche Mediendienst und jedes von einem Gebiet außerhalb Österreichs erstausgestrahlte Programm zu verstehen.“
Nun wird Anna Netrebko ihre Nähe zu Wladimir Putin zum Vorwurf, für ihre verweigerte Distanzierung von Wladmir Putin Konsequenzen gegen sie nicht nur gefordert, sondern auch gezogen.
Am Donnerstag präsentierte der zukünftige Intendant der Salzburger Osterfestspiele, Nikolaus Bachler, seine Vorhaben und den Festspieldirigenten 2023. Im KURIER-Gespräch hat Bachler dann in der Debatte um die austro russische Starsopranistin Anna Netrebko eine klare Ansage gemacht: „Selbstverständlich ist Anna Netrebko in Salzburg willkommen“, sagte er.Der ehemalige Burgtheaterchef Bachler sagt nun: „Selbstverständlich ist der Krieg in der Ukraine auf das Schärfste zu verurteilen und man muss diesen Diktator und Tyrann Wladimir Putin mit allen Mitteln stoppen. Aber ich finde es eine Unverschämtheit und Verlogenheit, aus einer sicheren Komfortzone im Westen einen Gesinnungsterror auf russische Künstlerinnen und Künstler auszuüben. Wenn sich jeder vorab politisch deklarieren muss, erinnert mich das die Inquisition. Ich finde das nicht zulässig!“
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